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Innsbrucker Nachrichten
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Page 11 of 12
Date: 21.06.1937
Physical description: 12
übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung.) Die Derlagsanstalt Tyrolia hat unter dem Titel „Zn eigener Sache" mtt Arttkel vom 19. Juni 1937 im Zuge der Ausein andersetzungen mtt dem Gewerkschastsbund (Gewerkschaft der Angestellten im Gewerbe) die Zuflucht zur Oeffentlichkeit ge nommen und das von ihr selbst herausgegebene Blatt dazu be nützt, um den Sozialkonflikt in einer die Verlagsanstalt ent lastenden sollenden Weise darzustellen. Die gefertigte Arbeiter- kammer sieht

in einer Tageszeitung nicht das geeignete Mittel, den Konflikt und feine Gründe zur Darstellung zu bringen, denn es kann dem Leser schlechthin nicht zugemutet werden, der Sache so große Geduld entgegenzubringen, wie sie zur gerech ten Beurteilung des Streitfalles notwendig wäre. Wenn nun aber einmal von der Verlagsanstalt Tyrolia in breiter Form die Oeffentlichkeit aufzuklären versucht wurde, dann können die folgenden Feststellungen nicht erspart bleiben: 1. Die Arbetterkammer als Landeskartell des Gewerkschafts

bundes ist der Ansicht, daß die bestehenden Gesetze auch für die Verlagsanstalt Tyrolia zu gelten haben. Sie hat dieser ihrer Ansicht der Verlagsanstall Tyrolia gegenüber Ausdruck verliehen, als diese die Betriebsverfassung schwer v e r l e tz e n d in der Frage von Gehaltskürzungen die Werks- gemeinschast umging und Maßnahmen gegenüber einzelnen Dienstnehmern setzte (Gehaltskürzungen), denen sich der ein zelne durch die Umgebung der Werksgemeinschaft seines ver fassungsrechtlichen Schutzes beraubt

, ohne Gefährdung seines Postens auf die Dauer nicht erfolgreich widersetzen konnte. Da diese Verletzung der Betriebsverfassung nicht nur gewerkschafts- polllischen, sondern auch staatspolitischen Schaden anzurichten drohte, hielt Präsident K o st e n z e r es für an gebracht, mit den Vertrauensleuten der Tyrolia die Landes führung der Baterländischen Front von dem bestehenden So zialkonflikt zu informieren. Dies veranlaßte die Verlagsanstalt Tyrolia, den Vertrauensmännerobmann S u n d t unter fälsch licher

Bezichtigung des Vorwurfes der Verleumdung zu ent lasten, womit sich die Verlagsanstalt Tyrolia eine neue Ver letzung der Betriebsverfassung zuschulden kommen ließ. Das dessentwegen angerufene Einigungsamt in Innsbruck stellte allerdings in der Folge die verletzten Rechts wiederum her (Entscheidung vom 7. Mai 1937). Während die ungerechtfertigte Entlastung des Vertrauens männerobmannes durch Spruch des Einigungsamtes auf gehoben wurde, war es dem Landeskartell nicht gelungen, die Verlagsanstalt davon

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 12 of 12
Date: 21.06.1937
Physical description: 12
Verhandlungen führte, wurde vom Landeskartell mit der größten Zurückhaltung und mit einer für viele Gewerk schafter unverständlichen Geduld beantwortet. Die Langmut des Landeskartells wurde bereits vielerorts dahin mißdeutet, daß sich das Landeskartell Tirol durch die weitverzweigten Beziehungen der Verlagsanstalt Tyrolia in der Wahrung der Interessen der Angestelltenschaft habe einschüchtern lassen. Das Landeskartell hat sowohl jene als auch diese Vorwürfe im Interesse des wirtschaftlichen Wohles

des Betriebes und damit der Angestelltenschaft mit Stillschweigen ertragen. Es konnte aber nicht verhindert werden, daß sich die gesamte Ange stelltenschaft Tirols die Sache der Angestelltenschaft der Ver lagsanstalt Tyrolia zu ihrer eigenen machte und diese ihre Solidarität in der von der Verlagsanstalt falsch darge stellten Frühjahrsversammlung zum Ausdruck brachte. Das Landeskartell hat selbst auf dieser Frühjahrsversammlung die in begreiflicher Erregung das Maß der Objektivität über schreitenden

Aeußerungen zurechtgewiesen. Das Landeskartell kann jedoch die Gefahr nicht leugnen, daß das soziale oder asoziale Verhalten gerade dieses Unterneh mens von anderen Unternehmungen auch anderer Branchen zur Richtschnur gemacht werden könnte. Es war daher begreif lich, daß die gesamte Angestelltenschaft Tirols mit Sorge darob erfüllt wurde, es könnten andere Firmen dem un geahndeten schlechten Beispiele Nachfolgen. Bei dieser Lage konnte die Belegschaft der Verlagsanstalt Tyrolia unmöglich verhindern

Notopfer zu erbringen hätte in der Höhe der von der Firma selbst vorgenommenen Kürzung. Die Gewerkschaft hatte sich lediglich Vorbehalten, die von der Angestelltenschaft dadurch zu tragenden Lasten ge- ; rechter zu verteilen. Diese Vorschläge wurden von der Ver- , lagsanstalt mit ganz allgemeinen Wendungen als unan nehmbar abgelehnt, wobei die weiteren Verhandlungen seitens der Verlagsanstalt bis heute planmäßig verschleppt wurden.. 4. Die polemisierende Art, mit der die Verlagsanstalt die gesamten

, nicht nur Gewerkschafter, son dern Angestellte schlechtweg geworden sind, in denen dadurch der Glaube an echtem Gemeinsinn wieder erweckt wurde. Dem kann auch durch die schwersten Verunglimpfungen des Kollegen Sundt seitens der Firmenleitung (u. a. „Tiroler Anzeiger" vom 19. Juni 1937), seien diese in Betriebsversammlungen, seien sie brieflich oder durch die Presse erfolgt, kein Abbruch getan werden. 6. Die unerhörten Beleidigungen, die die Verlagsanstalt in eben dieser Veröffentlichung unserem Präsidenten zufügte

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 4 of 10
Date: 22.07.1925
Physical description: 10
Lasten-Auio nicht genügen wird, sondern daß man noch 3 bis 4 Ochsen gespanne wird beladen müssen. Der alte Tiroler Ge- meinsinn, den man in der Nachkriegszeit so oft vermis sen mußte und den man schon oft ganz gestorben glaubte, lebt also doch noch in den Tirolerherzen! Verbot des Firmauamens „Tyrolia". Die königliche Unterpräsektur von Bozen richtete an den Herrn Präsi denten öer VerlagsanstaltTyrolia" in Bozen folgendes Schreiben: Ich muß Ihnen Mitteilen, baß die seinerzeit ausnahmsweise

der VerlagsanstaltTyrolia" gewährte Erlaubnis, auch nach dem Dekrete vom 7. August 1923, Nr. 12637, die Benennung „Tnrolia" beiznbehalten, über Verfügen des Herrn Präfekten von Trient widerrufen worden ist. Infolgedessen vnrß die Firma ohne weiters eine neue Benennung annehmen, die den in Geltung be- findliHen Vorschriften über den Gebrauch der Sprache in den an die Oeffentlichkeit gerichteten Aufschriften ent sprechender ist. Diese Verfügung ist getroffen worden wegen des offenkundigen, hartnäckigen Willens

von Seite der Firma, den erwähnten Vorschriften über den Gebrauch der Sprache zuwider zu handeln, wie dies in den wiederholten, schon bisher festgestellten Ueber- tretungen in Erscheinung getreten ist und zuletzt aus An laß der neulich erfolgten Veröffentlichung über den be schlagnahmten Fahrplan des Reife-Büros Schenker. In Anbetracht der Vorkehrungen, die die Verlagsanstalt zur Durchführung dieses Auftrages treffen mutz, wird hiefür der Zeitraum eines Monates gewährt, der am 23. Juni, am Tage

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Page 8 of 20
Date: 12.06.1937
Physical description: 20
chung der Betriebs- und Vertrauensleute unter dem Vorsitz von Gewerkschaftsobmann Hanz Preyer stattgesunden, in der — unter ausdrücklichem Ausschluß der Vertrauensleute in den Betrieben der VerlagsanstaltTyrolia" — ein« Ent schließung der gewerblichen Angestelltenschaft Tirols ver faßt wurde. Diese Enffchließung wurde — unter aufgetragener Stimmenthaltung sämtlicher anwesender Angestellter der Ver lagsanstalt „Tyrolia" — von der Vollversammlung der ge- werblichen Angestellten Tirols einstimmig

er es mit seinem Ehrbewußtsein in Einklang bringen könne, einen Dienstposten anzunehmen, für den als einziger Titel nur der Hinweis auf die juristisch nicht voll kommen gelungene Ueberführung begangener Ver leumdung bestehe. Gewerkschaftsobmann Rat der Stadt Wie« Hans Preyer gab gegen Ende der Versammlung unter dem TÜel „Rück blick und Ausschau" einen Bericht über die Ziele der Gewerk schaft. Dabei kam er auch wiederholt aus die Vorfälle bei der VerlagsanstaltTyrolia" zu sprechen. Er bezeichnete die Lan desstelle

und Arbeitnehmer im Tiroler Gewerbe einzieht. Der weitaus überwiegende Teil der gewerblichen Arbeitgeber in Tirol hat aufrichtiges Verständnis und soziales Empfinden für die Sorgen der Arbeitnehmerschaft. Nach dem mit ehrlichem Beifall ausgenommenen Bericht des Landesleiters der Gewerkschaft verlas Sekretär N i ck l a s einen ausführlichen Bericht über die Angelegenheitbei derVerlagsanstalt„Tyrolia"inInnsbruck, be treffend die Gehaltskürzungen in den letzten Jahren und die Vorfälle, die zur fristlosen

angenomen. Sie wendet sich gegen die Gehaltskürzungen und Entlassungen in diesem Betriebe, die dem sozialen Geist des neuen Oesterreichs widersprechen. Dem Landesleiter Sundt wird das Vertrauen ausgesprochen. Besonders wird in der Entschließung dagegen Stellung ge nommen, daß die Firmaleitung der „Tyrolia" nach Verkün digung des Einigungsamtsurtelles dem wiedereinzustellenden Vertrauensmann Sundt in einem Brief mitteilte, er könne auf Grund des Urteilsspruches seinen Dienst wieder antreten, soferne

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Page 11 of 12
Date: 24.05.1937
Physical description: 12
&etfdff$eftan(h Das Beschwerderecht eines Berkrauensmannes. Innsbruck, 24. Mai. Ende März d. I. begab sich eine Abordnung der Vertrauensleute der Angestellten im Gewerbe bei der Verlags« anstatt „Tyrolia" zum Landesführer der Vaterländischen Front, Staatsratsvizepräsiüent Dr. Fischer, um dort wegen bei der ge nannten Verlagsanstalt vorgenommener Entlassungen und drohender Gehaltskürzungen vorstellig zu werden. Die Abordnung wurde vom Präsidenten der Kammer für Arbeiter und Angestellte

in Innsbruck, Hans K o st e n z e r, geführt, unter ihr befand sich der Angestellte der Derlagsanstalt „Tyrolia" Paul S u n d t in seiner Eigenschaft als Obmann der Vertrauensleute. Die Leitung der Verlagsanstalt „Tyro lia" hat dies zum Anlaß genommen, ihren Angestellten Paul Sundt fristlos zu entlasten. Diese fristlose Entlasung führte zum Einspruch der Ver trauensleute der Anaestelltenschaft der Berlagsanstalt „Tyro lia" vor dem Innsbrucker Gewerbegertcht. Dieses Emigungsamt hat nach einer vertagten

, weshalb die Beschwerdegegnerin die geltend gemachten Entlassungsgründe zu beweisten habe.'Es sei * ' ~ “ ~ mäh war dem Ein- jtattzugeben. Vorsitzende des Einigungssenstes war Hofrat Dr. R a s i m, Vertreter der „Tyrolia" Dr. S t a u d i n g e r, Vertreter der Be- aber kein Beweis dafür erbracht worden. Demg« spruch stattzugeben. Der Vorsitze ' Rechtsvertteter schwerdeführer Dr. W i n t e r. Das Urteil des Einigungsamtes ist deshalb von grundsätz licher Bedeutung, weil daraus hervorgeht

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Page 5 of 10
Date: 16.11.1933
Physical description: 10
, die vom Schriftsteller Johannes ans Mün chen an die Wagnerische Universitötsbuchdruckerei übersandt worden waren, hergestellt wurden, die Negative seien nie in seine Hände gekommen. Er gab weiter an, daß'bei der Reprodlcktion der Bilder an diesen keine Veränderung, Zusctzung oder Weg lassung vorgenommen wurde. Lediglich bei 'dem'Bild, das die Gesamtauslaae der Buchhandlung Tyrolia in München darstellt, wurde der über der Tür ersichtliche Gcschästsschild mit der Aufschrift „Buchhandlung Tyrolia" mit weißem Papier

überklebt und die Auf schrift aus dies'ein nachgezcichnet, um sie in der Reproduktion leserlich zu gestalten, da infolge des kleinen Drucks des Wortes „Tyrolia" dieses nicht zu lesen gewesen wäre. Die Aussage dieses Zeugen wird durch das Gutachten des Sach verständigen'im Photographenfachc Max Keßler unterstützt, der zwischen Negativ, Originalkopie und Reproduktion keine Ver änderung oder Abweichung konstatieren kann. Dieser Sachverständige gab weiter noch an, daß am Negativ zu dem Bild

, das die einzelne Auslage mit den nationalsozialistischen Werken darstellt, keine Ver änderung oder Retusche vorgenommen wurde. Es geht im übrigen auch aus der gelegten Korrespondenz hervor, daß ein Auftrag zur Vornahme einer Retusche oder zur Weglassung bestimmter Bildteile oder zu irgend welchen anderen Veränderungen nie erteilt wurde. Der Sachverständige für Reproduktionswesen Kurt M ö h r i führte aus, daß die vom Zeugen Böhnke beschriebene Aufhellung des Schil des mit der Aufschrift „Buchhandlung Tyrolia

" notwendig gewesen sei, da sonst in der Reproduktion infolge des kleinen Druckes das „Tyrolia" nicht lesbar gewesen wäre. Es stellt sich somit die an diesem Bild, der Gesamtansicht der „Tyrolia" in München, vorgenom mene Aenderung keine Fälschung dar, da sich diese im Zug des Reprodnktionsversahrens als notwendig und unumgänglich er wiesen hat. Auch wurde ja inhaltlich nichts geändert. Der ganzen Vorgeschichte nach berührt diese Veränderung nur einen nebensächlichen Punkt, Hauptsache war ja das einzelne

Schaufenster der „Tyrolia", in dem nationalsozialistische Literatur zu sehen ist. Es kann also von einer Fälschung im technischen Sinn nicht die Rede sein. Durch all dies ist zweifellos festgestellt, daß weder von selten der „Neuesten Zeitung" noch von sonst irgend einer Seite eine Fälschung der Bilder vorgcnommen wurde. Der Schuldspruch ist daher gerechtfertigt. Die Dienstverhältnisse der Angehörigen des Freiwilligen Schutzkorps. Der Sicherheitsdirektor von Tirol gibt bekannt: Die Bun desregierung

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Page 10 of 14
Date: 21.09.1936
Physical description: 14
-Land 100.—; Tiroler Glasmalerei- und Mofaikanftalt- Innsbruck 100.—; Tiroler Landes-Brandfchadenverstcherungsanllalt 100.—; Tiroler Landes-Lagerhaus- und Speditionsgesellschaft 100.—; Tirolische Landes-Hypothekenanstalt 100.—; Titanit-Ges. m. b. H.-Reutte 100.—; Anton Trixl-Zirl 110.—; Unterberger & C., Kolonialwaren-Innsbruck 100.—; Ursulinenkloster Innsbruck 100.—; Verband der Nordtiroler Brauereien 250.—; Verlagsanstalt Tyrolia A.-G.-Innsbruck 250.—; Wagner'fche Universitäts-Buch- druckerei

.—; Sparkasse der Stadt Innsbruck 500.—; Tiroler Wasser kraftwerke A. G. 550.—; Lambert Wysen, Maastricht-Holland 500.—. Förderer: Angestelltenkrankenkaffe für Tirol in Innsbruck 8 100.—; Fürst Franz Josef Auersperg 100.—; Automobilklub von Tirol-Innsbruck 100.—; Franz Baurs Söhne A. G.-Mühlau 300.—; Bayrische und Tiroler Sensenunion A. G.-Ienbach 100.—; Leopold Ad. Biegler, Bundesgastwirtschaft Innsbruck, 100.—; Buchdruckerei Tyrolia 100.—; Bund der Tiroler in Wien 100.—; Bundespolizei direktion Innsbruck

sich veranlaßt, allen Gönnern und gütigen Spendern für unsere armen Blinden ein herzliches Vergelts Gott zu sagen; es seien da besonders erwähnt die Firma Friedrich Kratz für unentgeltliche Plakatierungen, die Buchdruckerei Tyrolia für die verschiedenen Drucksorten, die Städtische Molkerei für die Labung der in der Aus stellung beschäftigten Blinden zur Iausenzeit, die Firma Lang, Paviergroßhandlung, die Firma Hepperger für die Einleitung der elektrischen Lichtleitung, Oberverwalter Rudolf Werndl

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Page 4 of 10
Date: 16.11.1933
Physical description: 10
, die ohne Rücksicht auf das Wetter und Tempera turen von sich gehen kann. Der Bau der Zufahrtsstraße über Thaur zum Stolleneingang erfolgt erst im kommenden Früh jahre. »Politische Geschäftemacher". Innsbruck, 16. November. Nun liegt das Urteil in dem Ehrenbeleidigungsprozeh, den die WUB. gegen den Tyrolia-Verlag zu führen gezwungen war, in schriftlicher Ausfertigung vor. Es handelte sich be kanntlich um die Zurückweisung des Vorwurfes der Fälschung von Lichtbildern eines mit nationalsozialistischer Literatur

angefüllten Schaufensters des Tyrolia-Verlages in München. Der von der beklagten Seite geführte Wahrheits beweis wurde als nicht erbracht angesehen und der verantwort liche Schriftleiter zu einer Geldstrafe und zur Zahlung einer Buße und der Gerichtskosten verhalten. In der Begrün dung dieses Urteiles heißt es u. a.: In Nummer 146 der „Neuesten Zeitung'' vom 29. 6. 1933 erschien ein Artikel „Politische Geschäftemacher". Diesem Artikel waren zwei Abbildungen beigefuat. Die eine stellt eine Gesamtansicht

der Filiale der Buchhandlung Tyrolia in München dar, die andere eine Aus lage dieses Geschäftes, in der eine Reihe von Büchern der national sozialistischen Literatur zu sehen ist. In diesem Aufsatz war aus- geführt, daß die Tyrolia durch ihre Zeitungen in Oesterreich eine wüste Hetze gegen das Deutsche Reich und die NSDAP, betreibe, in ihrer Münchner Niederlassung aber selbst nationalsozialistische Werke führe, ausstelle und verkaufe/ Dagegen nahm nun die Tyrolia in der von ihr herausgegebenen

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 6 of 36
Date: 02.05.1908
Physical description: 36
Tyrolia" in Innsbruck, Ferdi¬ nand Zelenka, zuständig nach, Preßburg, zu be¬ stellen beabsichtigt; 3. Emil Kapferer, Schrift¬ setzer in Kufstein, welcher den Befähigungsnach¬ weis zun: Betriebe des angeführten Gewerbes erbracht hat. Die Gewerbesektion ist der Ansicht, daß der Buchdruckereibesitzer Zech unter diesen Umständen wohl in erster Linie in Betracht kommen würde, da jedoch die Kämmest stets ihrem Bedenkch: gegen die Errichtung von Filialen

von einem Agenten versichert worden sei. Redner bezeichnet? diese Zustände als eine Protektionswirtschaft, Wie sie in keinem anderen zivilisierten Staate Vor¬ kommen werde. (Zurufe: „Das sind russische Zustände!") Wenn einmal die Konzession an den Verein erteilt sein werde, dann dauere es nicht mehr lange und der Verein „Unterinn- taler Presse" werde dem Verlage und der Druckerei „Tyrolia" einverleibt sein, der ge¬ nannte Verein bilde nur das Mittel

, um auf Umwegen und durch Hintertüren zum Ziele zu gelangen. (Beifall.) Irr Innsbruck habe die . „Tyrolia" ohne Konzession gearbeitet, es sei- hier auch kein Bedarf für neue katholische Druckereien gewesen. Er bat den Regierungs- Vertreter, den Ansichten der' Kammer mehr Re¬ spekt zu verschaffen. Der Präsident. Walter stimmte der Ansicht des KR. Zech zu. Schon bei der Konzessions¬ erteilung für die Filiale der „Tyrolia" in Innsbruck wurde von hoher

Stelle in Wien aus die Handelskammer telephonisch ersuchh die Konzessionserteilung ex xrsösiäio zu ver¬ anlassen, die Konzession habe die „Tyrolia" aber schon im Sacke gehabt. Der Handelsvertrag mit Serbien. Kais. Rat. Sekretär Dr. Kofler legte der Kammer eine Resolution der Handelspolitischen Zentralstelle betreffend den Handelsvertrag mit Serbien zur Annahme vor, in welcher die Zen¬ tralstelle zuversichtlich erwartet, daß die Regie- ZmrsÄLMcker

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 1 of 10
Date: 21.02.1934
Physical description: 10
". Wien, 21. Febr. Die „Wiener Zeitung" verlautbart nach stehende Verordnung der Bundesregierung vom 16. Februar d. I., womit vorläufige Verfügungen über die Verwaltung der „Druck- und Verlagsanstalt Vorwärts A.-G." erlassen werden und die „Sozialdemokratische Verlagsgesellschafk m. b. H." auf gelöst wird. Auf Grund des Gesetzes vom 24. Juli 1917 wird verordnet: Abschnitt 1, § 1: Für die „Druck- und Verlagsanstalt Vor wärts A.-G." in Wie r. gelten bis auf weiteres die Vor schriften

der 88 2 bis 5. § 2. (1) Die Führung der Geschäfte wird von dem Ver waltungsausschuß besorgt. Er hat die Rechte und Pflichten, die nach dem Handelsgesetzbuch dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zustehen. (2) Äie Mitglieder des Verwal tungsausschusses werden vom Bundeskanzler ernannt und ab berufen. Dieser bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stell vertreter. (3) Mit der Bestellung des Verwaltungsausschusses gehen auf ihn alle Rechte über, die nach den Statuten der „Druck- und Verlagsanstalt Vorwärts A.-G." dem Verwal tungsrat

und der Generalversammlung zustehen. Die Mitglie der des Auffi ch tsrate s sind ihres Amtes enthoben: ein neuer Aufsichtsrat wird nicht bestellt. § 3. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben un verzüglich ihre Bestellung dem Handelsgericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Zugleich mit der Ein tragung des Verwaltungsausschusses hat das Handelsgericht die im Handelsregister eingetragenen Mitglieder des Verwal tungsrates der „Druck- und Verlagsanstalt Vorwärts A.-G." zu löschen. Die Vorschriften

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