, die vom Schriftsteller Johannes ans Mün chen an die Wagnerische Universitötsbuchdruckerei übersandt worden waren, hergestellt wurden, die Negative seien nie in seine Hände gekommen. Er gab weiter an, daß'bei der Reprodlcktion der Bilder an diesen keine Veränderung, Zusctzung oder Weg lassung vorgenommen wurde. Lediglich bei 'dem'Bild, das die Gesamtauslaae der Buchhandlung Tyrolia in München darstellt, wurde der über der Tür ersichtliche Gcschästsschild mit der Aufschrift „Buchhandlung Tyrolia" mit weißem Papier
überklebt und die Auf schrift aus dies'ein nachgezcichnet, um sie in der Reproduktion leserlich zu gestalten, da infolge des kleinen Drucks des Wortes „Tyrolia" dieses nicht zu lesen gewesen wäre. Die Aussage dieses Zeugen wird durch das Gutachten des Sach verständigen'im Photographenfachc Max Keßler unterstützt, der zwischen Negativ, Originalkopie und Reproduktion keine Ver änderung oder Abweichung konstatieren kann. Dieser Sachverständige gab weiter noch an, daß am Negativ zu dem Bild
, das die einzelne Auslage mit den nationalsozialistischen Werken darstellt, keine Ver änderung oder Retusche vorgenommen wurde. Es geht im übrigen auch aus der gelegten Korrespondenz hervor, daß ein Auftrag zur Vornahme einer Retusche oder zur Weglassung bestimmter Bildteile oder zu irgend welchen anderen Veränderungen nie erteilt wurde. Der Sachverständige für Reproduktionswesen Kurt M ö h r i führte aus, daß die vom Zeugen Böhnke beschriebene Aufhellung des Schil des mit der Aufschrift „Buchhandlung Tyrolia
" notwendig gewesen sei, da sonst in der Reproduktion infolge des kleinen Druckes das „Tyrolia" nicht lesbar gewesen wäre. Es stellt sich somit die an diesem Bild, der Gesamtansicht der „Tyrolia" in München, vorgenom mene Aenderung keine Fälschung dar, da sich diese im Zug des Reprodnktionsversahrens als notwendig und unumgänglich er wiesen hat. Auch wurde ja inhaltlich nichts geändert. Der ganzen Vorgeschichte nach berührt diese Veränderung nur einen nebensächlichen Punkt, Hauptsache war ja das einzelne
Schaufenster der „Tyrolia", in dem nationalsozialistische Literatur zu sehen ist. Es kann also von einer Fälschung im technischen Sinn nicht die Rede sein. Durch all dies ist zweifellos festgestellt, daß weder von selten der „Neuesten Zeitung" noch von sonst irgend einer Seite eine Fälschung der Bilder vorgcnommen wurde. Der Schuldspruch ist daher gerechtfertigt. Die Dienstverhältnisse der Angehörigen des Freiwilligen Schutzkorps. Der Sicherheitsdirektor von Tirol gibt bekannt: Die Bun desregierung