werden, meint das Blatt und der „Club alpino italiano" habe das volle Recht, da cinzuschreiten. Interessant und lehrreich für die deutschen Bergsteiger ist aber, wie sich das Blatt diese Abhilfe vorstellt. In dem famosen Artikel heißt es dann weiter: „Es ist wohl wahr, daß man dem fremden Touristen das Besteigen unserer Berge nicht verbieten kann: aber zum Schutze des guten Namens Italiens und tm In teresse unserer eigenen Alpinisten könnte man wenigstens den Zustrom deutscher und österreichischer
Alpinisten ins Hochetsch perzentuell „regeln". Und zwar mit- folgenden einfachen Vorkehrungen: 1. Nur ein gewisser Prozentsatz der in den Schutz hütten verfügbaren Plätze darf von fremden Berg steigern benützt werden. 2. In jedem Falle hat der italienische Besucher das B o r r e ch t, auch dann, wenn er nicht Mitglied des „Club alpino italiano" ist und der Fremde es zufällig wäre. 3. Der Aufenthalt des Fremden in der Tchutzhütte darf eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht überschrei ten
. Das auch aus militärischen Rücksichten, da der Krieg gezeigt hat, was für eine Tätigkeit gewisse Freunde des Alpinismus und der Photographie entwickelten. Es kommt häufig vor, daß Deutsche sich 14 bis 20 Tage in den Schutzhütten eingnartieren, ohne Touren zu machen, die einen solchen Aufenthalt rechtfertigen. 4. Die Hütten- und Uebernachtungsgebüliren müssen für den Fremden in jedem Falle, auch dann, wenn es sich um Mitglieder des „Club alpino italiano" handelt, wenig stens dreimal so hoch sein, als für Italiener
, diesen Bestrelmngen sofort ein offenes und gründliches Werk ber Nationalisie rung entgegenzusetzen, das uns niemand verbieten kann. Auf deutscher Seite betrachtet man den Besuch des Hoch- etfch nicht als Gastfreundschaft im Hause eines anderen mit gewissen Pflichten, die von der elementaren Erziehung gefordert werden, sondern wie ein Recht, diese Gegend zu besuchen und zu tun, als ob sie ihr Eigentum wäre. Es ist notwendig, da sofort einzugreisen. Wir glauben, daß dieses Werk des „Club alpino italiano