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Title A - Z
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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 43 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
, von den Bauleuten bestimmter „in Anterivo“gerodeter Wie sen, Grundzinse einzutreiben. Laut der eben erwähnten Urkunde veranlaßte das Trienter Dom kapitel im Jahre 1297 eine genaue Bestandsaufnahme aller an die Herren Kanoniker zinsenden Güter sowie der Art und des Umfanges der betreffenden Zinse, wohl um einen genauen und voll ständigen Überblick über die eigenen Einkünfte zu bekommen. Dabei bekannte ein gewisser Otolinus aus Castello, Sohn des Stephanus, vor mehreren Zeugen und unter Eid, daß er, außer

seinen in Castello liegenden und an die Herren Kanoniker zinsenden Gütern, auch noch fünf Wiesen in Altrei innehabe, die an das Stift Trient zu zinsen hätten, und zwar drei Wiesen („in monte Anterivi“) , die er selbst bewirtschafte, eine weitere („in monte de Anterivo“), die er an Culi- anus von Castello abgetreten habe, und noch eine zusätzliche Wiese („ubi dicitur Anterivo“), die von seinem Bruder Martinus bewirtschaftet werde. Otolinus nannte bei jener Gelegenheit auch die an seine fünf Altreier Wiesen direkt

angrenzenden Nachbarn beim Namen. Es waren dies die Herren von Enn („domini de Egna“) sowie Mocassa von Castello, weiters Cochanon von Castel lo (der dort einen Grund der Herren von Enn bewirtschaftete), Plevanella von Castello, die Ron- chadori de Ronchis, die Erben des Avisius von Castello, die Erben des Mocassa von Castello so wie die Erben des Hengeldie von Castello. Mit der eher vagen Bezeichnung „domini de Egna“ könnte Otolinus ganz allgemein die Enner grundherrschaftliche Obrigkeit gemeint

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 354 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
Formigar (Sigmundskron), vom Tiro ler Landesfürsten das „Deganat “des Gerichtes Castello sowie die Alm von Pampeago erhalten. Auch der ausgedehnte Wald von Rucadin am Eingang zum Cadinotal kam damals in die Hände der Her ren von Firmian, die mit demselben folglich einige „vicini“ aus der Grafschaft Castello belehnten („feudo Rucadin“). Vigils jüngerer Bruder Nikolaus (1451 bis 1510) wurde Vikar und Hauptmann im Nonstal und in Judikarien, dessen Sohn Georg (seit 1532 Landeshauptmann von Tirol) Herr

zu Kronmetz (Mezzocorona) und Pfandinhaber von Persen (Pergine). Als „Degano“ des Gerichtes Castello durfte Vigil von Firmian auch die Grundzinse des Gerichtes Castello einkassieren, weshalb er, wie bereits erwähnt, gegen einigen Widerstand der Betroffenen durch den Gerichtsschreiber Sil vester Leyttner ein Verzeichnis aller seit Bestehen der Grafschaft Castello eingeführten Grundzinse er stellen ließ. Auch sonst war Vigil von Firmian sehr energisch auf die Erschließung von Geldquellen aus, wobei

in die Grundherrschaft der Barone von Firmian gekommen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es kann jedoch mit einiger Sicher heit angenommen werden, daß zumindest einige Grundstücke des späteren Hasenhofes bereits vor der Gründung Altreis durch Gottschalk von Bozen (1321) an die Grafen von Eppan nach Castel zinsten, und zwar als Teil der sogenannten „Vacca Rote“ (Sammelbegriff für zahlreiche im ganzen Fleimstal zerstreute Lehen, die seinerzeit an die Grafen von Eppan und somit nach Castello und später

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 46 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
zwischen den betroffenen Grundherrschaften gekommen ist, und zwar nach folgendem Muster: ein Hof, nämlich der Glasyrhof, zinste an den Trienter Bischof oder an das Domkapitel (in der Folge an die Erzpfarre von Cavalese), ein anderer, nämlich der Ha senhof, zinste nach Castello (in der Folge an die Barone bzw. die späteren Grafen von Firmian) und alle restlichen Altreier Höfe zinsten an Gottschalk von Bozen (in der Folge nach Enn). Zu mindest läßt der spätere tatsächliche und juridische Zustand

ein solches vorausgegangenes Ab kommen vermuten. Altrei tritt als (tirolische) Dauersiedlung relativ spät in Erscheinung, alle umliegenden Siedlungen werden in Urkunden bereits früher genannt: Truden, obwohl der Generalgemeinde juridisch wahrscheinlich erst nach 1267 zugehörig, wird, zusammen mit den der Comunitä von Anfang an angehörenden Nachbargemeinden Cavalese, Castello (die damals noch dem heiligen Vigilius und erst später dem heiligen Georg geweihte Casteller Kirche soll laut Alberti allerdings bereits im Jah

und einer von ihnen am 22.Jänner 1363 in Bozen auch den Übergabebrief Tirols an Österreich unterzeichnen durfte. Es ist anzunehmen, daß der beschenkte Gottschalk genau wußte, was es mit seinem von König Heinrich aus „besonderer Gunst“ erhaltenen Geschenk für eine Bewandtnis hatte. Gottschalk kannte das Gebiet von Antereu sicherlich schon lange vor dem Schenkungsdatum, hatte er doch schon unter Meinhard II als dessen rechte Hand und Begleiter im Gericht Castello und ganz all gemein in Fleims nachweislich mehrfach zu tun gehabt

. Vielleicht hat er Meinhard II, der im Fleimstal öfters auch auf die Jagd gegangen sein soll, bei dessen Ausritten auch in der Gegend von Antereu begleitet. Ab Juni 1298 war Gottschalk dann als Richter von Enn und Caldif tätig. Als solcher hatte er, als eine Art Vorgesetzter, auch in dem der Herrschaft Enn und Caldif einverleib ten („inkorporierten“) Gericht von Castello immer wieder zu tun. Im Jahre 1309 wurde Gott schalk zudem die Verwaltung des Gerichtes von Castello und Capriana („iudicium. Castelli

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 109 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
auf sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln gegen diese Steuer zu wehren und dieselbe auf gar keinen Fall zuzulassen “ (AGA-Bb). Ein Nachteil ergab sich für die Insassen des Gerichtes Enn und Caldif, des Gerichtes Castello und des Gerichtes Altrei aus dem denselben auferlegten strikten Jagd- und Fischereiverbot. Die bischöflichen „vicini“ (= „Nachbarn ) der Fleimser Markgenossenschaft (Generalgemeinde) durf ten dagegen, gemäß Kapitel 75 der vom Bischof verbrieften uralten „Consuetudini“ (Gewohn heitsrechte

Castello Flirsche erlegt hatten. Gegen das diesbezügliche Verbot des Richters von Enn, nämlich im Gebiet des Gerichtes Castello die Jagd auszuüben, legten die Fleimser „vicini“ dar aufhin Rekurs ein. Dieser wurde durch die Statthalterei Innsbruck am 27. März 1737 auch an genommen. Als Konsquenz daraus mußte die oberösterreichische Regierung und Kammer dar aufhin den Fleimser „vicini“ daraufhin die freie Jagd auf die Hirsche im Gebiet von Castello zugestehen. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen

, daß dieselben die Jagd und Fischerei dort bereits seit undenklichen Zeiten völlig uneingeschränkt ausgeübt hätten (AMC). Für die In sassen des Gerichtes Enn und Caldif und der in dasselbe „inkorporierten“ Gerichte Castello und

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 60 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
Im Jahre 1684 waren vom Gericht Castello, welches unter anderen auch die Ortschaften Capri- ana und Val Floriana umfaßte, die Kosten für einen seinerzeit auf dem Paß Alle Vallazze unter haltenen „Pest-“ und „ Hutwächter “zu bezahlen. Eine anteilsmäßige Rechnung erhielten auch die vom Pfleger in Enn in dieser Angelegenheit einfach zum Gericht Castello gezählten Altreier. Weil sich dieselben aber zu bezahlen weigerten, wurde der Altreier Gerichtsgeschworene Georg Raifer also nach Neumarkt zitiert

wie alle anderen selbständigen Gerichte bzw. deren Vertreter, in der Ver gangenheit stets separat und eigens vom Landesfürsten zu den Tiroler Landtagssitzungen eingela den worden seien und auch auf eigene Kosten an den betreffenden Sitzungen mit einer eigenen Vertretung teilgenommen hätten und nicht etwa nur im Rahmen einer gemeinsam mit dem Ge richt Enn und Caldif oder dem Gericht Castello beschickten Delegation. Der Pfleger (Dr. Pühler) hatte aber kein Ohr mehr für die Sonderwünsche der Altreier. Er ver wies kurzerhand

auf den Zahlungsbefehl der oberösterreichischen Regierung und drohte den Alt- reiern für den Fall der Nichtbezahlung kuzerhand mit Exekution (EV). Den Querelen bezüglich Mitfinanzierung des Pestwächters seitens der Gemeinschaft Altrei war in derselben Angelegenheit bereits ein Streit zwischen dem Gericht Castello und der Fleimser Ge meinschaft vorausgegangen. Das Gericht Castello mit den dazugehörenden Ortschaften Valfloria- na und Capriana hatte sich - zusammen mit Altrei — bereits vorher nur unter der Bedingung

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 128 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
Gebiet — jenseits des Valgasbaches - ja niemals zuvor zur Grafschaft Castello und somit zu Tirol, sondern, aufgrund der erwähnten bischöflichen Verlei hungen (Privilegien), seit jeher eindeutig zum bischöflichen Territorium von Fleims gehört hatte und somit von König Heinrich natürlich auch nicht als ein Teil des Eppaner Erbes an Gottschalk für dessen Rodungssiedlung verschenkt werden konnte. Zudem gehörten jene beiden „Berge“, weil jenseits (westlich) des Valgasbaches liegend, augenscheinlich

zwischen den Gemeinden Carano und Castello ausgehandelten „Compro- miß“ - die umstrittenen Weiderechte in der Gegend von Predaja betreffend - auf einen „Instru- mentsbrieff‘ vom 29. Mai 1313 verwiesen. Dieser diente, neben zahlreichen zu diesem Zwecke eigens eingezogenen Kundschaftsaussagen, als Grundlage für den eben erwähnten Weide-Kom promiß des Jahres 1476. Mit letzterem wurden die Territorien der beiden genannten „regole“ (Gemeinden), deren Nutzung natürlich nur den jeweiligen Gemeinde-Insassen zustand

, vom Gemeinschaftsbesitz der „Magnifica ComunitP ‘ (Fleimser Talgemeinde), dessen Nutzung den Leuten sowohl von Carano als auch von Castello gleichermaßen und gemeinschaftlich zustand, genauer voneinander unterschieden. Im Zuge der dabei getroffenen Vereinbarungen wurde be dauernd festgestellt, daß der vom „Marchedenten Notarj“ im Jahre 1313 ausgestellte „brieff“ hin sichtlich der Grenzen zu wenig klar und verständlich ausgefallen sei („wölcher brieff oder auswey- sung der confin etwas Jynster und unvernemblich ward

“). Im Kompromiß selbst wurden unter anderem auch die Weiderechte der Caraner „gen abend“, also gegen Westen, in Richtung Altrei hin, festgelegt. Demgemäß sollten jene von Carano und Castello, ausgehend von der Wiese a Carris (beim heutigen Molina), mit ihren Herden weitergehen „yber das tallpradaye nemblichen geen abend des pachs desselben tals, und von unnden hynüber das tall abwertz bys zu dem gangsteig do man khombt in Anterud bey der Müll angestens von Castell, und als man geet auff demselben ge esteig

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 180 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
causa hogni zorno seriano a le arme“). Gleichzeitig mit diesen „Gravamenti“ der Fleimser Generalgemeinde präsentierten auch die Einwohner des Gerichtes Castello („gravamina hominum de Castello, qui sunt in comitatu“) dem Kardinal zusätzlich ihre Bedenken und Einwände gegen den Tauschhan del. Dabei betonten auch sie ihre seit Menschengedenken bestehenden Rechte im Fraul, in Ziriol und in Fumadega („posseduti etgoduti de memoria de homo fino hozi ... in freul, solaiol, fu- matega“). Sie seien, ebenso

ihre Gerichtsautonomie in Gefahr und sie befürchteten infolgedessen, lange Wege zu einem anderen Gerichtsplatze in Kauf nehmen zu müssen. Aus diesem Grunde wünschten sie, bei ihren alten Rechtsgewohnheiten unverändert ver bleiben zu dürfen („con grandissimo incomodo ha andare Lontano sotto uno altro foro ... voleno Sta re como sono statiper el tempopassato“. TStA). Auch hatten die Einwohner des Gerichtes Castello für den Fall des Gebietsaustausches Angst, daß ihnen das im Falle der Straffälligkeit seit uralten

Immunität, solange er seinen Fuß nicht vor die entsprechende Haustür setz te. Schließlich befürchteten die Leute des Gerichtes Castello aber auch noch, daß sie bei einem Herrschaftswechsel einem stärkeren Steuerdruck ausgesetzt sein könnten bzw. auch große Men gen an Wildbret und Fisch an die bischöfliche Mensa in Trient abliefern müßten.

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 110 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
Altrei war die Ausübung der Jagd und Fischerei dagegen grundsätzlich verboten, weil einzig und allein dem Grund- und Gerichtsherrn von Enn und Caldif Vorbehalten. In den Enner Urbaren des Jahres 1583 und der folgenden Jahre wurde stets ausdrücklich betont, daß die Jagd allein „die Herrschaft zu gebrauchen hat, soweit sich derselben Jurisdiction erstreckht“ (IStA). Daraus ergab sich die ziemlich paradoxe Situation, daß auf dem Gebiet des Gerichtes Castello, soweit dasselbe zur Generalgemeinde

gehörte, wohl die Fleimser „vicini“, als Untertanen des Trienter Bischofs, nach Belieben fischen und jagen durften, nicht aber jene Fleimser, welche tirolische Untertanen der zu Enn gehörenden Gerichte von Castello und Altrei waren und nicht über den Status eines „vici- no“ der „Magnifica Comunitä“ verfügten. Daß die Gerichts- und Grundherrschaft von Enn ihr diesbezügliches Vorrecht auch tatsächlich wahrgenommen hat, beweist unter anderem auch der Umstand, daß der Vikar des Gerichtes Castello bereits

im Jahre 1314 in Predaja nachweislich ein Haus (das erste Haus der späteren Siedlung Predaja!) zur Unterbringung seiner zahlreichen Jagd hunde und des Hundewächters unterhalten haben soll. Das Recht auf Ausübung der Jagd und Fischerei stand also im Gebiet der Jurisdiktion von Enn und Caldif, Castello und Altrei ausschließlich der Gerichts- und Grundherrschaft zu. Ob und in wieweit sich die von ihrer „Autonomie“ überzeugten Ahreier Nachbarn an das von Enn aufdik tierte Jagd- und Fischereiverbot gehalten

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 179 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
in der Herrschaft Enn. Es liegen auch zwei Dörfer an den Anstößen und Gre- nitzen Altrew und Truden. Das eine, Altrew, das zur Herrschaft Enn gehört, liegt auf des Stiftes (Trient: Anm. des Verfassers) Seiten, das andere, Truden, das dem Stift gehört, auf des Königs (des Landesfürsten von Tirol: Anm. des Verfassers) Seiten“} Der Trienter Bischof sollte mit dem betreffenden Tauschgeschäft die seit Meinhard II tirolischen Gebiete des Gerichtes Castello und des Gerichtes Altrei (Eppaner Erbe) zu seinem übrigen

Fleim- staler Besitz dazubekommen und im Gegenzug sollte der König das dem Etschtal zugewandte bischöfliche Truden zwecks Abrundung des tirolischen Gebietes erhalten. Außer Truden und Alt rei stand also auch Castello als Tauschobjekt auf der Tagesordnung, und zwar wegen seiner sehr komplizierten Zwitterstellung (einerseits tirolisches Gericht, andererseits Mitglied der unter dem Bischof stehenden Fleimser Talgemeinde!). Der Vorschlag zu diesem Gebietstausch war ur sprünglich von Kardinal Bernhard

vivant et domini molestiis careant“) aus (TStA). Die Fleimser waren da allerdings genau gegentei liger Meinung, weshalb sie dem Kardinalbischof in einem darauffolgenden Schreiben prophezei ten, die Streitigkeiten würden im Gebiet von Solajolo, Fumadega usw. erst richtig losgehen, falls das Tauschgeschäft Truden gegen Altrei und Castello Zustandekommen sollte („ si Trodena incor- poretur iurisdictioni Ennie et Casteilum episcopatui“. TStA). Es geht aus den Unterlagen zum an gestrebten Tauschgeschäft

seines Wissens „kain sonndere beschwärd“ dagegen vorliege, außer daß der Pfandherr auf Schloß Enn „der Vischerey hal ber“ einige Bedenken geäußert habe. Auf Schloß Enn hatte man wohl Sorge, mit dem Gebiets austausch die bisher im Cadinobach und im Avisio (im Abschnitt zwischen Castello und Valflo- riana/Capriana) ausgeübten Fischereirechte zu verlieren. Kardinal und König hatten bei dem geplanten Tauschgeschäft allerdings die Rechnung ohne den Wirt gemacht! In der Folge lief nämlich die gesamte Fleimser

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 35 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
Einer davon war der in obiger Schenkungsurkunde genannte, im Juni 1298 eingesetzte Gott schalk von Bozen („Botsch, Richter in Enn “). Die Eppaner Grafen besaßen im Fleimstal die „Grafschaft Castel“. Zu dieser gehörten, außer dem Dorf Castello mit seiner Festung auf dem trotzi gen Burg- bzw. Kirchhügel, auch noch die Dörfer Molina, Capriana, Valfloriana, Stra- mentizzo sowie viele über das ganze Fleimstal verteilte zins pflichtige Güter der soge nannten „vacca rote“, sowie die „case Romane

“, Überbleibsel der einstigen „Arimannien“ (das waren im ganzen Fleimstal zer streute langobardische Wehrhöfe). Der letzte Sproß der Eppaner Grafen, der Trienter Bischof Egno (1248 bis 1273), vermachte sein ganzes Familienerbe, darunter auch die erwähnte Graf schaft Castello, dem Tiroler Landesfürsten Meinhard II. Dieser „bedankte“ sich für das Ge schenk, indem er dem Bischof in der Folge auch noch das restliche bischöflich-trienterische Fleimstal gewaltsam entriß und dessen Bevölkerung unterjochte

. Auch mit den Nachfolgern Eg- nos auf dem Bischofsthron von Trient sprang Meinhard II ähnlich gewalttätig und präpotent um. Die Fleimstaler mußten in der Folge ihrem neuen Herrn, dessen weithin sichtbares Fleim- ser Machtsymbol die Burg auf dem Schloßhügel von Castello darstellte, ab 1267 jährlich 75 Ber ner Mark an Steuern abliefern. Auf Vermittlung von Kaiser Rudolf, dessen Vertrauen beide Streitparteien hatten erwerben können - Meinhard II war der Schwiegervater von Kaiser Ru dolfs Sohn, dem späteren römisch

-deutschen König Albrecht I, nachdem dieser Meinhards Tochter, Elisabeth von Tirol-Görz, geheiratet hatte - wurde zwischen Meinhard II und Bischof Heinrich II aus dem Deutschen Orden (1274-1289), dem Nachfolger Egnos auf dem Trienter Bischofsstuhl, dann im Jahre 1276 der sogenannte Frieden von Ulm geschlossen. Gemäß den Friedensbestimmungen hätte Meinhard II daraufhin das Fleimstal - ausgenommen die von den Eppanern rechtmäßig geerbte Grafschaft Castello - dem Trienter Bischof ausdrücklich und so fort

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 44 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
zu entnehmen ist. Bei den von Otolinus genannten „Ronchadori de Ronchis“ wird es sich wahrscheinlich wohl um Rodungsleute gehandelt haben, die von einer Grundherrschaft (dem Bischof von Trient bzw. dem Domkapitel von Trient, den Herren von Enn oder den Grafen von Eppan), für ihre zuvor in Altrei durchge führten Rodungsarbeiten zu bewirtschaftendes Land zugesprochen bekommen hatten. Soge nannte „roncadores“ hatten im 11. und 12. Jahrhundert im Auftrag der Grafen von Eppan im Ge biet der Grafschaft Castello

(„denarii veronensiumparvorum“), an die Herren Kanoniker des Domkapitels im Stifte Trient abzuliefern. In der erwähnten Urkunde vom 25. Jänner 1297 wurde zudem präzisiert, daß es sich bei den von Otolinus einzeln aufgezählten und hauptsächlich von Bauleuten aus Castello bearbeiteten Wiesen (einschließlich der in Altrei gelegenen), um die „terra condam Rici de Pedeca- stelo“ handle (dieser scheint unter der Bezeichnung „Hennrigeto de Pedecastello“ bereits in einer Ur kunde vom 27. November 1245

als Fleimser „vicino“ des Dorfe Castello auf. AMC). Weiters wur de an derselben Stelle präzisiert, daß die erwähnte „terra“ des im Jahre 1297 also bereits verstorbenen „Heinrich von Pedecastello“ ein Teil des im Jahre 1242 erstellten „quaternus colomnelli Pergini“ (Per- gine), also ein Teil des Besitzes des Kapitels der Kathedrale zum heiligen Vigilius in Trient sei. Aufgrund dieser Angaben in besagter Urkunde muß der Beginn der von den Trienter Bischöfen bzw. vom Trienter Domkapitel veranlaßten

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 111 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
nach der Niederschlagung des Aufstandes aber keine Rede mehr sein. Und so blieb es nach 1525 auch im Bereich der Gerichtsherrschaft Enn und Caldif sowie im Bereich der Gerichte Castello und Altrei weiterhin beim alten Zustand, wonach den Bauern das Fischen und Jagen eben grundsätz lich verboten war. Sie konnten, zur Vermeidung von Flurschäden, das Wild höchstens aus „ihren“ Feldern und Wiesen vertreiben oder es durch Zäune fernhalten. Erst Kaiser Joseph II führte über haupt eine Schadensvergütung für Wildschäden

ein (1786). Ein Eigenjagdrecht auf den im Ge meindegebiet von Castello und Carano gelegenen Weiden im Fraul bestand seit dem Jahre 1921. Im Enner Urbar des Jahres 1583 wurde betreffend „ Vischwaid“ im Avisio- und Cadintal vermerkt, daß dieselbe „derzeit durch die Holztriften alles ed unnd verwüst“ (IStA) sei. Dasselbe bemerkte Marx Sittich von Wolkenstein um 1600 in seiner Landesbeschreibung: „(...) und rint da der Ca- thin und Effasbach fyr, wellicher aber aus ursach der wasser Stuben, so zum holz

zwischen den Gerichtsgebieten Fleims und Enn (einschließlich des Gerichtes Castello und des Gerichtes Altrei) auch für die Jagd und Fischerei größere Probleme verursachte. Die Fleimser betrieben nämlich ih re Holztrift, ausgehend von den sogenannten „Wasserstuben“ im hinteren Cadinotal ohne jede Rücksicht auf die Fischereirechte der Gerichtsherrschaft Enn und Caldif. Der Holztransport und die daraus resultierenden Einnahmen waren den Fleimsern und dem Bischof wichtiger als die Er haltung des Fischbestandes

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 123 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
Der „Kampf um die Scholle“ (Grenzen, Grenzstreitigkeiten, Grenzabkommen) Zur Vorinformation nachstehend die heutige Flächenausdehnung der Katastralgemeinden im näheren Umkreis von Altrei, wobei zu berücksichtigen ist, daß den „vicini“ der Nachbargemein den Truden, Castello-Molina, Carano und Varena, zusätzlich zur eigenen Fläche, auch noch die gemeinschaftliche Nutzung des enorm großen Besitzes der Fleimser Generalgemeinde zustand: Generalgemeinde mit ca 200 km 2 (davon etwas mehr

als die Hälfte Wald); Aldein mit 63,2 km 2 ; Castello mit 54 km 2 ; Tesero mit 50 km 2 ; Cavalese mit 45 km 2 ; Valfloriana mit 39 km 2 ; Varena mit 23 km 2 ; Truden mit 20,7 km 2 ; Montan mit 18,9 km 2 ; Salurn mit 13,9 km 2 ; Capriana mit 13 km 2 ; Carano mit 13 km 2 und Altrei mit 11,1 km 2 . Somit standen - nach Beendigung der jahrhunder telangen Grenzstreitigkeiten - der erst seit 1321 bestehenden jüngsten Siedlung im weiten Um kreis, nämlich Altrei, am wenigsten Quadratkilometer an Kulturland

Weiderecht mit folgenden Grenzen: östlich die Grenzlinie der Teilung des Berges Fraul, welche hinter dem Hofe Berger gerade herauf bis zum Grenzsteine beim Bild des An ton Beber unter dem Wege in Scalös geht; südlich der Fluß Avisio, westlich der Valgaserbach, nördlich die Privatgüter der Altreier. Der alte Besitz der Altreier und der Gemeinde Castello in Gemeinschaft an dem Berge Fraul, genannt die Ori von Fraul, im Ausmaße von ungefähr 68 Joch, wurde bei der Teilung des Berges Fraul im Jahre 1905

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 184 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
wechselseitigen Abtretungen endgültig und mit einem einzigen Dokument besiegelt wurden, war, in Person des „königlichen Appellationsrath es und Freyherrn Felix Anton von Longo-Lieh enstein auch ein Bevollmächtigter des Grafen Zenobio“, des bis dahin eigentlichen Lehensherrn der Altreier, an wesend („Altrey war ein Theil des Gerichtes Enn und Caldif, also auch ein Lehen des Grafen Zeno bio, und wurde dann, wie Castello, von diesem Lehensbande freygemacht“). 2 Nach einem ersten gescheiterten Versuch (1533

vertrat noch die These vom Austausch „Altrei gegen Tramin ‘V Mit einem sehr kurz gehaltenen „Kundmachungsdekret“, ausgestellt durch die oberösterreichische Regierung zu Innsbruck am 25. Mai 1779 und unterschrieben durch Johann Gottfried Graf von Heister, wurde die Übergabe des Gerichtes Castello in Fleims sowie jene „der Gemeinde Altroy an das Hochstifi Trient (...) zu jedermanns Wissenschaft und Kundmachung“ öffentlich verkündet (TStA). In jenem kurzen Dekret war nur mehr ganz summarisch

von einem Austausch des Ge richtes Castello und des Dorfes Altrei gegen Levico, Tramin und Grumeis die Rede. Hätte man in Altrei die historische Wahrheit (Tausch „Altrei gegen Grumeis“ per Vertrag vom 27. Oktober 1778) erfahren, wäre der Handel von Kaiserin Maria Theresia wohl schlicht und einfach als Verrat empfunden worden und die sprichwörtliche Anhänglichkeit der Altreier an das Haus Habsburg hätte sicherlich Schaden gelitten. Daß den Altreiern die nackten Tatsachen des komplizierten Vertragswerkes bis herauf

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2006
Heimatbuch Altrei
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Page 37 of 887
Author: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Place: Altrei
Publisher: Gemeinde Altrei
Physical description: 880 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 875 - 880
Subject heading: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Location mark: II 239.663
Intern ID: 414887
Fleimstales aber weiterhin rechtmäßiges Eigentum König Heinrichs und somit „tirolisch“. Und nur aus diesem Grunde konnte König Heinrich die Gegend von Antereu sieben Jahre später an Gottschalk verschenken (1321). Antereu muß jedenfalls auch schon vor dem „Raub“ des Fleim stales durch Meinhard II als ein Teil der Grafschaft Castello und somit des Eppaner Erbes gegol ten haben, sonst hätten die Fleimser und der Trienter Bischof dessen Schenkung an Gottschalk wohl nie und nimmer stillschweigend

hingenommen und widerstandslos geduldet! Die von Ot to Stolz geäußerte Vermutung, daß das Gebiet der Gemeinde Altrei vor 1314 zum „Gerichtsver- bande der Fleimser Talgemeinde“ und erst ab 1314 zum Gerichte Castello gehört habe, 4 scheint deshalb keineswegs plausibel. Bereits vor der Rückgabe des Fleimstales an den Bischof hatte Her zog Otto, der Bruder König Heinrichs, den Fleimsern am 15. Jänner, und dann ein weiteres Mal am 3. Mai 1310, feierlich versprechen müssen, im ganzen Fleimstal künftig niemals

mehr eine Burg zu errichten und die damals noch formell auf den Fleimsern lastenden Burgfronden Mein hards II aufzuheben. Seit dem Jahre 1314 wurde Fleims also wieder durch bischöfliche Hauptleute und Vikare ver waltet, die dauernd in Fleims wohnten und dort bischöfliches Recht sprachen. Nur die Graf schaft Castello blieb, wie erwähnt, als rechtmäßiges Eppaner-Erbe weiterhin tirolisch. Die ein zelnen „Berge“ (= Almen), mit denen die Fleimser durch den Trienter Bischof Heinrich III im Jahre 1314

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