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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 8
Date: 18.07.1924
Physical description: 8
vse«e q ^Der Landsmann' Freitag, den 18. Juli IM. a Lxpretzmarkeu zv ZV Cent, «it dem Auf druck Lire 1^!0. Die Gazzelto Ufficiale vom 16. ÄÄ veröffentlicht das kgl. Dekret vom 2S. Zknri, Nr. 1111, womit verfügt wird, dah die Expreßmarten zu 30 Cent, mit dem Auf» da«! ^Sm- 1.20' bis 31. Juli 1924 giwg find, wenn fie gieichAeitig mit gewöhnlichen Marke« zu 80 Cent, verwendet werden. Die betreffende« Expreßsendungen sind selbstver- stSMGch auch der gewöhnlichen Frankatur zu «rterziehsn

. Diese Aufdruckmarken können auch bis 31. Juki 1984 umgetauscht werden. a Die Dieastakerstabellen der Beamten der poVSschea verwalknig. Die Gazzetta Ufficiale vom IL. Juli veröffentlicht eine« Erlaß des Innenministeriums vom S. Juli, in dem die ses mitteilt, daß entsprechend den Bestimmun gen des tgl.Dekretes vom 30. Dezember 1323, Nr. 2SS0, mm die Dienstatterstabellen des von der ehemaligen Verwaltung übernom menen PersomSs der politischen Verwaltung «ach dem Stande vom 1. Jänner 1924 ver- öGenüicht wurden

. b AlulmaßLche Mllernngsaussichl. Trotz der wegen Abwesenheit aus Bozen mangel- hasten Daten glaubt unser Berichterstatter doch, für Samstag und Sonntag auf vorwie gend gutes Wetter rechnen zu dürfen, wenn auch Gewittergefahr für Sonntag weiter besteht. Montag vorwiegend schön, gegen Abend Bewölkung möglich, Dienstag unbe ständig, Trübung besonders schon vormit tags beginnend, nachmittags mit Regen gefahr. b Die Hilfskasse der Bozner Straßenbahnen und der Rittnerbahn. Die Gazzetta Ufficiale vom 16. Juli

zur gemeinsa men Rückfahrt nach Lana. m Die Hilfskasse der Aleraner Straßenbah- nen. Die Gazzetta Ufficiale vom 16. Juli, Nr. 166, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 19. Juni 1924, Nr. 1093, wodurch für di« Jahre 1919 bis 1923 das Statut der Hilfs- lasse der Meraner Straßenbahnen bestätigt wird. m Vergessene Pofdn. Im Kriege kommt es manchmal vor, daß ein Posten abzulösen vergessen wird, der dann später im Trubel der Bewegung verloren geht. So ähnlich muß es den Optionsgesuchen «iniger Optan ten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 02.05.1921
Physical description: 8
1921 Montag, den 2. Mai 1921 Ber Lkroter' Seile : S. Die zur Veranlagung und Belnessung der ^ Wertzuwachsabgabe nötige Abgabe würde nach den neuen Bestimmungen nicht mehr im Verhält nisse zu deren Erträgnissen stehen. Das Gesetz über die Konirolle über Erzeugung und Handel mit amerikanischen Rebe« aus unser Ge biet ausgedehnt. ..Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 88. April 1S21 enthält das Dekret vom 24. Feber 1921, Nr. -480, das das Gesetz vom 26. September ^ 1S20, Nr. 1322. über die Kontrolle

der Erzeugung j und des Handels mit amerikanischen Reben auf die ! neuen Provinzen ausdehnt. Das Dekret trat mit ! seiner Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale' ! in Kraft. s Em Gesetz über die Errichtung von AiliÄen aus. . wSrtiger Vonlen auf unser Gebiet ausgedehnt. „Gazzetta Ufficiale' Nr. IVO vom 28 April 1S21 enthält das tgl. De?'t vom 20.Feber 1S21. Nr. 483, das auf die neuen Provinzen die Verfügungen des kgl- Gesetzesdekretes vom 4, September 1919. Nr. 1620. über die Autorisierung ausländischer

Banken zur Errichtung von Sitzen und Filialen im Könige reiä>e ausdehnt. Nach Art. 1 ist eine solche Errich tung an die Genehmigung des Schatzministeriums gebunden. Das Dekret Nr. 483 enthält eine Reihe von Abänderung engegenüber dem Gesetzesdekrete Nr. 1620. auf die wic die Vertreter der auswärtigen Banken besonders aufmerksam machen. Die Kompetenz der Einzelrichter auf 10.000 Lire erweitert. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 100 vom 28. April 1921 enlMt das kgl. Gesetzesdekret vom 10. April 192

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 05.01.1922
Physical description: 8
« zu klassifizieren sind. <E» kommen »«hier hier nur solche Betriebe In Betracht, welche der er sten und zweiten Erwerlisleuerklasse <Z l2 de» Geleges vom ZS. Okt. lSZS. R.-G-Bl. Nr. 220, Eriverbsteuerjohreinfatz. ohne itriegssteuer — nicht unter 300 Lire) unterliegen. 2 Di« Kommissariate können übrig«n» in Ermangelung der mit dem Artikel 4 de» in der »Gazzetta Ufficiale' vom 7 Juli 1S2!, Nr. 134. veröffentlichten Dekrete» de» Ministe rium» für Lebensmittel und Berproolantie» rung vom S. Juni lvl8 errichteten

»in beschränkte» Moratorium erlassen, um einzelnen Unternehmungen, di» in Schwierigkeiten geraten waren. Frist zur innern Sanierung zu geben. Da» Dekret setz! d«n Artikel T2? de» iialienilsden Lxindelsgefeves samt einigen darauf bezüglichen Bestimmungen in Kraft. Da da» Dekret auch aus uns ausg»dehn' wird, lo geben wir heute eine nicht authentiich« Uebersevung. Das Hekret tNr. l5öt oom 2S. Dezember lg2l) ist in drr ..Gazzetta Ufficiale' Nr. Zvb vom 2S. Dezember ID2I enthalten und belogt: Artikel

» nicht nuchgekoinmen sind. Sln Ergänzungsdekret zum Moratorium. Die Sonderausgab» dir ..Gazzena Ufficiale^ oom i. Jänner oerofsemlicht ein Lekret. da» eini» ge Bestiii,mungen de» Mvraioriuinsdekreir» Nr. 18üt oom 28 Dezember l!)21 abanden und oer scharst Da» Dekret lautet: Artikel 1: W»nn di« Gesellschaft, di« die vix 5>ii- Geheimnis voi Inb!ch'n?a. Kriminalroman oon Erich Eb«n stein. (IS. Fonsegung.) -v. Sie können sich schon auf mich verlas sen. Glauben Sie, ich hätte nicht b.-merkl. Sie ein Beamter der Polizei

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 3 of 8
Date: 12.02.1924
Physical description: 8
. Zozen: Subvention zur Bildung einer Abteilung von Kindern jür den Wett bewerb in? nationalen Choralini gen. Ge nehmigt. Sie Pflicht der Punzierung von Feuerwaffen. siehe die gestrige telegr. Mitteilung, Seite 2 des „Landsmann.' Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht ein A Dekret, welches verfügt, daß Handfeuer waffen aller Art und jeden Kalibers, soweit sie in Italien erzeugt wurden, von einer be hördlich anerkannten Prüfstelle geprüft wer- Sm müssen. Die Tatsache der durchgeführten Prüfung muß

des Er- zaigungsstoates tragen, der mit Italien ein dingliches Abkommen abgeschlossen I)aben muß. Eingeführte Waffen, welche nicht punziert M, müssen durch das Grenzzollamt mit Kmiüonsbollette an ein Prüfungsamt weiter- gsleitet werden. Vorhandene Waffen» müssen innerhalb eines Jahres der Punzierung zugeführt wer- Seiu » « » vie Pensionsvcrsicherung der Privatbcamien. iTelearamm unseres Korreip-ndenien.) Rom, 12. Februar. Die Gazzetta Ufficiale «crösfeutlicht das Dekret Ar. Art? bezüglich völkecuug von Bozen

die Möglichkeit schufen, die gute Erde aus dem Aushubmaterial ko stenlos dem Talserpark zuzuführen. Ledig lich det Umwälzung im Rathaus ist es zu aeuen Provinzen beim Bcamten-Pensions- Institut. a Eichung der Hohlmatze. R o m. 12. Febr. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlich: das D> ket Nr. 91, welches das Recht der Feststel lung über die Eichung von Hohlmaßen Wssern) in den neuen Provinzen verfüg!. e Beratung des Sommerauloverkehrs. Ueber Einladung der Fremdenverkehrskom- mission Bozen versammelten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 3 of 8
Date: 23.06.1925
Physical description: 8
zur Erprobung aller in Italien erzeugten oder nach Italien eingeführten Handfeuerwaffen festgesetzt. Alle Erzeuger oder Händler solcher Waffen sind auf Grund des genannten Ge setzdekretes und des Gesetzdekretes vom 7. Mai 192S, Nr. 714, verpflichtet, die in ihrem Besitze befindlichen Rohre oder kom pletten Waisen bis zum 30. Juni 1S25 dem „Banco Ufficiale' in Brescia zur Ueberprü- fung und Anbringung der Punze zu über senden. Das Gefetzdekret bestimmt, daß die Waf fen, welche nach dem 30. Juni 1S25

, ohne mit der italienischen Punze versehen zu sein, sich im Besitze vom Erzeuger oder Händler be finden, sequestriert und auf Kosten der Par tei zum „Banco Ufficiale' nach Brescia zur Ueberprüsung gesendet werden. Nach demsel ben werden die Waffen der Partei gegen Er satz der Kosten zurückgestellt, unvorgreiflich jedoch einer allfälligen Bestrafung auf Grund des Art. 6 des Gesetzdekretes yom 3V. Dez. 1923, Nr. 31S2. Die aus Belgien. Frankreich, Deutschland, England und Spanien nach Italien einge führten Handfeuerwaffen

, welche die Punze der Ueberprüfungsanstalten Lüttich (für Bel gien), Paris und S. Etienne (für Frankreich), Suhl und Zella Mehlis <für Deutschland), London und Birmingham (für Englands und Eibar (für Spanien) tragen, bedürfen keiner weiteren Ueberprüsung in Italien. All« übrigen, nach Italien eingeführten Waffen müssen dem „Banco Ufficiale' in Brescia für die vorgeschriebene Ueberprü sung und Punzierung übersendet werden. Auszug am dem Amtsblatt koxli» mumaii lexali. Tribunalspreagel Bozen. Nr. 92 vom 10. Juni

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 02.10.1924
Physical description: 8
^»nnerstag, den 2. Oktober IW4. ..De? Landsmann^ Seite S MMR-Rck WAM AM WstlieleiiÄW. M PjsgMiese Mev bis Ä. November m Mut Moniert «erben. X Bozen. 2. Oktober. Endlich hört mau wieder etwas von den Piindbriesen der Tiroler Landes-Hyporheken- «utalt. Ju der Gazzetta Ufficiale vom 25. Ssprember, Nr. 225, ist folgende wich tig« Kundmachung der kgl. Kommission für Sie Provinziaioerwaltung der Provinz Trient verlautbart: Art. 1. — Alle jene Daten, welch« zur m>- zweifelhafte» Identifizierung

-cj«, Artikels zur Abstempelung gelangen, inäffe« innerhalb der Versallsrist »on zioci Monaten nach der Veröisentlichung dieser S«i!Svii:»>ung in der Gazzetta Ufficiale i.Ä> Institut sür Loden- und Sommunalkredit dec venezia Tridentin» in Trient deponiert >s«rdeit. Art. Z. — Die Daten, welche bereits schriftlich ss!«ns der Interessenten dem Institut sür Boden- und So««»aotkredik der Denezia Tridentina in Tririk mitzeisüt worden sind, sowie die Pfand briefs der Laadeshypochetenanslatt. welche bereits

ist von beiden Staaten bereits ratifiziert (der „Landsmann' verlautbarte den Wortlaut des Abkommens am 4. Juni 1924: in der Gazzetta Ufficiale war es am 2. Juni veröffentlicht worden). 3. Die dem Trientner Institut bereits frü her gemachten geforderten Mitteilungen (Nachweis des Besitzes), sonne di« bereits dort deponierten Pfandbriefe, werden als der Kundmachung entsprechend gemacht, bezw. depaniert betrachtet. In diesen Fällen sind also seitens der Pfandbriefbesitzer keine weiteren Schritte mehr

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 4 of 8
Date: 03.03.1920
Physical description: 8
ufficiale' bringt folgendes Dekret als Ergänzung zu den beiden Valutadekreten vom 31. Mörz und 27. November 1919: Art. 1: Au den in Art. 4 des Dekretes vom 27. November bezeichneten Abzügen haben noch folgende hinzuzukommen. 1. Jene Beträge, welche über ausdrückli ches Verlangen der einzelnen Deponenten, (Gläubiger) von der Umwechslung gemäß dem Art. 8 des Erlasses des Obersten Kommandos des kgl. Heeres vom 31. März 1919 ausge schlossen wurden. 2. Der Betrag der Depositen und Conto» korrende

. 4 des Dekretes vom. 27. Nov. 1919, abge ändert durch vorausgegangenen Art. 1, die Re. de ist. können die Kreditinstitute an das Schatz- Ministerium rekurieren. Art. 3. Der vorstehende Erlaß tritt am Ta» «e feiner Veröffentlichung in der «Gazzetta ufficiale* in Kräst. (Das war also am 24. Feber 1920. Die Uebersetzung ist nicht amtlich. Even tuelle Korrkturen sind dahr moolich, da uns die Formeln der italienischen Amtssprache nicht ganz geläufig sind. D. Sch.) Dazu macht die Handels- und Gewerbe! tammer Bozen

aufmerksam, daß in der Ta? zetta ufficiale' vom 24. Feber l. I. das k Dekret vom 29. Jänner 1920 erschienen ist. da, eine Abänderung des Art. 4 des Valutadekr^ tes vom 27. November 1919 enthält. Von sonderer Bedeutung ist auch Art. 2 dieses ZV kretes. daß die Geldinstitute gegen die Fes» setzung der Posten, die bei der Vergütung de, 20 A Differenz an die Geldinstitute vom Ein lagenstande abzuziehen sind, an das Schatzamt rekurieren können. Vielleicht bietet dieser Ars tikel die Möglichkeit

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