Beilage zu Nr. 56 des „Burggräfler' vom 15. Juli 1911. Der Architekt inr h««s-n,^L ^CUUVCfCtt« raters, bei Anwalts auf baulichem Gebiete, nicht sir ,,...... ® entbehren wM. verfaßt vom Bund D-nE Architekten..) Fast noch schlimmer als im Peivatbau steht es «w vom »uno ^euqqet «rq.l°t-°n. für den Architekten im staatlichen und städtischen «®» seit dem Jahre 1903 beft.hrnde «und Sffeptltchen Bauwesen aus. Hier verschlechtern sich Deutscher Architekt^, dem beute schon 5OO Bau-1 p^ sogar
. e »*?°- r b U8 to n* n i et * e ne * I daß wir das in ganz Deutschland immer mehr um Architekten nicht jeden verstehen, der sich heute nach l p^ fltelf£nbe ^wachsen der öffentlichen Bau- ^.^E-'.^Allt°gArachgebr°uch so zu nennen ^ter der staatlichen/ kirchlichen und städtischen beliebt, nicht den Bautechniker und Bauhandwerker. Bauverwaltungen als ein? Hauptursache deS aus besonders aber nicht den aus mancherlei Berufen^ Archirekienstande wie auf der Entwicklung der ausiauchenden Bauunternehmer, d e alle mit Vor-! Baukunst überhaupt lastenden Drucke
schassenden Baukünstler, der gegen I städtischen Verwaltungen recht daran tun. durch ihr prozentuales, nach der bestehenden G-bührenord- Borgehen planmäßig oder wenigsten- mit sehenden nung fes gelegtes Honorar als Vertr°nensmann g ^^f^,, £ Uaterückung des sreien Architekten, und gewissermassen als Bauanwalt seine- Bau- » A . hlnxuax&etterr beun tm Rahmen einer S°st-M-n Bauaufgabe die m ^eubet sachlicher Prüfung aller hier in An erttgung der Enlwürje und Anschläge, -wie die Betracht koLmenden Berhältniffe
. Wir bnngen sie deshalb wortwörtlich zum Abdruck und möchten! n:, c , , ... out die Bevölkerung und die zuMndigeu Behöide» auf die Sach-! Eindringlicher aber noch in dieser Zeit der läge aufmerksam machen. Finanznot des Reichs und der Einzrlstaaten, wo auf allen Verwaltungsgebieten der Ruf nach Spar« amkeit erschallt, sollten wirtschaftliche Erwägunge« egen die unbeschränkte Herrschaft der jetzigen Bau- mter sprechen. Nach unseren Ermittlungen ver rauchen die staatlichen und besonders die städtischen