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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 8
Date: 03.11.1853
Physical description: 8
Kundmachung. Bezüglich der Behebung des städtischen Aufschlages znr Decknug der städtischen Auslagen im Ver- waltnvgsjahre werden folgende Vorschriften zum Wissen nnd Beuehmeu hiemit bekannt gemacht: 8 !. Nachstehende Consumtions-Gegenstände nnterliegen dein städtischen Aufschlage, als': Wein, Obstniost, Branntwein und Weingeist, geistige Getränke, Essig, Bier, Holz, Fleisch, Würste, Salami uud geselchtes Fleisch, Wachs, Unschlitt nnd Seife. 8. ?. Die Vorräthe von Consniutions-Gegenständen, wofür bisher

eine Absindnug des städtischen Aufschlages bestaud, und worüber nicht eine neuerliche Abfindung für das künftige Verwaltuugsjahr 18 5^/54 eintritt, werden durch Fassionen erhoben, deren Controlle sich der Magistrat vorbehält. Alle jeue Gewerl sleute, welche im Besitze solcher aufschlagpflichtiger Gegenstände sich befinden, sind ver pflichtet, bis längstens 8. k- Mts. November die Vorräthe nach Maß und Gewicht, je nach dem Gegenstände, im städtische» Aufschlag-Amte im Magistratsgebände gewissenhaft anzumelden

, um sie dem Aufschlage zu unterziehen, falls sie nicht vor Ablauf dieser Frist eiue Abfindung erzielt haben. Jene anfschlagpflichtigen Gegenstände, welche die Gewerbslente noch vor dem 8. k. Mts. absetzen, oder doch aus ihren Magazinen uud Anfbewahrungsplätzen, in welchen sie sich bis l. k. Mts. befan den, auslagern wollen, müssen noch vorder Anslagernng beim städtischen Anfschlag-Amtc fatirt werden, uud dürfen erst, nachdem hierüber die Aufschlags-Bollette gelöst ist, entfernt werden. 8. 3. Jede Partei.und

jeder Gewerbsmanu ist sogleich beim Bezüge des anfschlagpflichtigen Gegenstandes znr Anme^dnng beim städtischen Aufschlag-Amte uud zur Entrichtung des städtischen Aufschlages verpflichtet. Die Unterlassung der Aumeldnng macht die saumselige Partei strafbar. Ueber Gegenstände, welche im Innern der Stadt erzeugt werden, muß, mit Ausnahme der Vier- Erzeugung, über welche besondere Vorschriften erlassen werden, die Anmeldung wenigstens 24 Stunden vor dem Beginne der Erzeugung im Magistratsgebände während der hiezu

nicht statt, wenn bei Getränken weniger als ein Viertel- Eimer ausgeführt wird. 8. 5. Bezüglich der Fleischhauer uud der Weiuwirthe bleibt das Verfahren wie bisher. 8. 6. Jede vom städtischen Anfschlag-Amtc ansgestellte Bollette ist sogleich zahlbar. 8. 7. Das Bier, welches von Anßen in die Stadt eingeführt wird, ist sogleich beim Eintritte über die Linie dem städtischen Aufseher der Quantität nach anzumelden, wofür von demselben nach richtig befuudencr Angabe eiue Aufschlags-Bollette ausgestellt

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 04.03.1899
Physical description: 12
, betreffend die polizeiliche» Meldungen, zu erlassen: Meldepflicht für Hauptparteieu. Z 1. Jede neu einziehende WohuuugS-Hauplpartei ist vom Eigenthümer oder Verwalter des Hause? bei dem betreffenden Gemeindeamte (städtischen Meldeamte) binnen 24 Stunden noch dem Eiuzuge anzumelden und liiiiuen der gleichen Frist «ach dem Auszuge ab- Bei der Abmeldung ist womöglich auch anzugeben, wohin die Partei gezogen ist. Als WohnungS Hauptpartei ist auch der Eigen thümer oder Verwalter des Hauses, falls

er selbst im Hause wohnt, anzusehen. Meldung von Afterparteien, Bettgehern, Gästen u. s. w. Z 2. Wer einen Theil seiner Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an Afterparteien oder Bettgeher überlässt oder auch sonst jemanden bei sich ausniinmt, z. B. Verwaiidic, Freunde, Erzieher, Gesellschafter, Vorleser, Priv.^bcauile u. f. w. hat hierüber binnen 24 Stunden nach erfolgten. Ein- oder Ausziehen der selben bei dem betreffenden Gemeindeamte (städtischen Meldeamt?) die Meldung zu erstatten. Meldung iu Anstalten

am 1. und 15. jedes Monates mittelst Einsendung von Verzeichnissen bei der k. k. BezirlShauptmannschast anzuzeigen sind. Meldung der Fremden von Seite der Gast- gewerbetreibenden und PeusiouSiuhaber, sowie der übrigen UnterstandSgeber. s 5. Die zur Beherbergung von Fremden berech tigten Gastgewerbetreibenden einschließlich der Pension«- inhaber bezw. deren Pächter haben alle bei ihnen übernachtenden Fremden ohne Unterschied, ob Eurgäste oder Passanten, bei dem betreffenden Gemeindeamte (städtischen Meldeamte) anzumelden

. Den Fremde» ist der Meldezettel sofort bei der Ankunft vorzulegen uud sind dieselben verpflichtet, alle Rubriken des Meldezettels genau auszufüllen. Aus Grund des Meldezettels sind sodann dir Fremden sofort von: Gastwirte in ein in der vorge schriebene» Forin zu sühreudeS, vom Gemeindeamte (städtischen Meldeamte) varafiertes Frcindeubuch. welches stets zur Einsicht der Behörde bereit zu halten und in dem auch seitens des Gastwirtes der Tag der Abreise des Fremden ersichtlich :u machen ist, cinzntragcn

; die gesammeltcn Meldezettel sind einmal des Tages bei dem betreffenden Gemeindeamte (städtischen Meldeamte) zu überreichen. Sollte sich ein Fremder weigern, den Meldezettel auszufüllen, so ist hievon sofort dem Gemeindeamte (städtischen Meldeamt?) Anzeice zu erstatten. Zur gleichen Meldung mittelst der für Reisende vorgeschriebenen Meldezettel ^>iu> auch jene Personen verpflichtet, welche während der Fremdensaison oder auch sonst während des Jahres Fremde vorübergehend und gegen Eiugclt in ihrer Wohnung

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 07.11.1853
Physical description: 8
^ S53 Intelligenz - Blatt zum Tiroler Bothen. 7. Rov. t8S3. K u n d m a u n g. Nr.. bS50 Bezüglich der Behebung deS städtischen Aufschlages znr Deckung der städtischen Auslagen im Ver- waltuugsjahre folgende Vorschriften zum Wissen und Benehmell hiemit bekannt gemacht: 8. 1. Nachstehende Eonsnmtions-Gegenstände unterliegen dem städtischen Aufschlage, als: Wein, Obstmost, Branntwein und Weingeist, geistige Getränke, Essig, Bier, Holz, Fleisch, Würste, Salami und geselchtes Fleisch, Wachs

, Unschlitt nnd Seife. ien^> <Äelverosiente, iveinie !»> pflichtet, bis längstens 8. k. Mts. November die Vorräthe uach Mast und Gewicht, je uach dem Ge genstaude, im städtischen Anfschlag'Amte im Magistratsgebäude gewissenhaft anzumelden, um sie dem Aufschlage zu unterziehen, falls sie nicht vor Ablauf dieser Frist eiue Abfindung erzielt haben. Jene ausschlagpflichtigeu Gegenstände, welche die Gewerbsleute noch vor dem 3. k. Mts. absetzen, oder doch auS ihren Magazinen und Aufbcwahruugsplätzcn

, iu welchen sie sich bis t. k. Mts. befan den, auslagern wollen, mnisen noch vorder Auslagerung beim städtischen Aufschlag-Amte fatirt werden, und dürfe» erst, nachdem hierüber die Anfschlags. Bollette gelöst ist, entfernt werden. 8. 3. Jede Partei und jeder Gewerbsmann ist sogleich beim Bezüge des anfschlagpflichtigen Gegenstandes znr Anmeldung beim städtischen Aufschsag-Amte und zur Entrichtung des städtischen Aufschlages verpflichtet. Die Unterlassung der Anmeldung macht die saumselige Partei strafbar. Ueber Gegenstände

. 8. 6. Jede vom städtischen Aufschlag-Amte ausgestellte Bollette ist sogleich zahlbar. 8. 7. Das Bier, welches vou Außen iu die Stavt eingeführt wird, ist sogleich beim Eintritte über die Linie dem städtischen Aufseher der Quantität uach auzumeldeu, wofür vou demselben nach richtig befundener Angabe cineÄufschl.tgs-Bollette ausgestellt wird. Der Eintritt des Bieres in die Stadt darf jedoch uur zur Tagszeit, das ist in den Monaten November bis einschließlich Februar vou 7 Uhr früh bis 6 Uhr Abends, in den Monaten März

, April, dann September und Oktober von 6 Uhr früh bis 7 Uhr Abends, uud bis inclusive August vou 5 Uhr früh bis 9 Uhr Abends, nnd nnr auf den hier bezeichneten Gassen stattfinden. Jede Abweichung von dieser Vorschrift ist strafbar, wenn nicht in einem einzelnen Falle die aus drückliche Bewilligung des städtischen Attfschlag-Amtcö hiezu vorliegt. Die Gassen, durch welche Bier und ansschlagpslichtige Getränke überhaupt eingeführt werden dürfen, sind: 1. Die Mariahilfgasse, 2. die Gasse vou

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 05.11.1853
Physical description: 6
sss Jntelligeyz Bwtt zum Miroler Bothen. S. Nov. 185Z. K u n d in achun g. Nr.. SS50 Bezüglich der Behebnng des städtischen Aufschlages zur Deckung der städtischen Anslagen im Ver- waltnngsjahre 18 werden folgende Vorschriften zum Wissen und Benehmen hiemit bekannt gemacht:. 8. 1. Nachstehende (5onsnmtions-Gegenstände unterliegen dem städtischen Aufschlage, als: Wein, Obstmost, Branntwein und Weingeist, geistige Getränke, Essig, Vier, Holz, Fleisch, Würste, Salami und geselchtes Fleisch, Wachs

, Unschlitt nnd Seife. 8. 2. Die Vorräthe von Consuintioils-Gegeuständeu, wofür bisher eine Abfindung des städtischen Aufschlages bestand, und worüber nicht eine neuerliche Abfindung für das künftige Venvaltungsjahr 18 55/^ eintritt, werden dnrch Fassionen erhoben, deren Controlle sich dÄ Magistrat vorbehält. Alle jene Gewerlsleute, welche im Besitze solcher aufschlagpflichtiger Gegeustäude sich besiudeil, sind ver pflichtet, bis längstens 8. k. Mts. November die Vorräthe nach Maß und Gewicht

, je nach dem Ge genstande, im städtischen Aufschlag'Amte im Magistratsgebände gewissenhaft anzuinelden, nm sie dem Aufschlage zu uuterziehen, falls sie nicht vor Ablanf dieser Frist eine Abfindung erzielt habeu. Jene anfschlagpflichtigen Gegenstände, welche die Gewerbsleute noch vor deiu 3. f. Mts. absetzen, oder doch ans ihren Magazinen und 'Aufbewahrnngsplatzen, in welchen sie sich bis l. k. Mts. befan den, anslagern wollen, müssen noch vor der Auslagernng beim städtischen Anfschlag-Amte fatirt werden, nnd dürfen

erst, nachdem hierüber die Aufschlags - Bollette gelöst ist, entferut werden. 8. 3. Jede Partei und jeder Gewerbsmann ist sogleich beim Bezüge des anfschlagpflichtigen Gegeustandes znr Anmeldung beim städtische!« Aufschlag-Amte und znr Entrichtung des städtischen AnfschlageS verpflichtet. Die Unterlassung der Anmelduttg macht die saumselige Partei strafbar. Ueber Gegenstände , welche im Innern der Stadt erzeugt werden, muß, mit Ausnahme der Bier- Erzeugung, über welche besondere Vorschriften

. 8. 6. Jede vom städtischen Aufschlag-Amte ausgestellte Bollette ist sogleich zahlbar. 8. 7. Das Bier, welches von Außen in die Stadt eingeführt wird, ist sogleich beim Eintritte über die Linie dem städtischen Aufseher der Quantität nach anzumelden, wofür von demselben nach richtig befundener Angabe eine Anfschl.igs-Bvllette ausgestellt wird. Der Eintritt des Bieres in die Stadt darf jedoch nur zur.Tagszeit, das ist in den Monaten November bis einschließlich Februar von 7 Uhr früh bis 6 Uhr Abends, in den Monaten März

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 05.01.1874
Physical description: 8
durch die städtischen^ Zuschläge zu den'direkten Steuern erst recht empfindlich wird; ' ^ '' . . ju^in Berücksichtigung, daß alle Jene, welche die Wohl thaten der öffentlichen städtischen Anstalten, sowie die'Vor- tdeile eines ^geordneten Gemeinwesens genießen; «auch wenn siei^hermälen) keine disekte>Steuer-entrichten. - zur Tra gung derCommunallasten herangezogen werden spllen, wolle der grobe'BiirgerauSschuß beschließe^: eS habe, wenn nicht etwa dürch die, beabsichtigte Steuerreform die. bis jetzt verrn^ten

Grundlagen zur' gerechten Repartirüng der Ge- rnein 'debcdürsniffe geschaffen werden,' X an die Stille der bisherigen-DeckungSart -deS' Erfordernisse«'deS städtischen HauSbalteS dprch Zuschläge zu den direkten Steuern, eine AbZgbe. nach.Maßgabe deS reinen Aktivvermögens zu tre ten; es iverden^v die zur Ausführung dieses.>.Planes ge eigneten. Vorarbeiten, wobei auf die angekündigten Negie- vüngSvortagen in Betreff der Regelung^ deS gesammten StcuerivesenS thunlichst bedacht'zu nehmen wäre, schon

jetzt in Angriff genommen. ^Il.JniAnbetracht der konstänlen Vermehrung deS un abweisbaren Erfordernisses im städtischen HäuShalte, ver anlaßt theils durch die UeberwäIzung'einer'Menge kost spieliger Agenden von »Seite deS Staates auf die Schul ter,! der autonomen Gemeinden, theils durch die erfreu liche'Ausbreitung-, Entwicklung und Verschönerung der allen berechtigen Anforderungen der Zeit Rechnung tra genden Hauptstadt deS Landes Tirol; ' in Erwägung der hieraus entspringenden dringenden Nothwendigkeit, neue

angefangen, selbst verständlich innerhalb der durch da« Präliminare gezoge' ne^ gränzen, nur. bis. zum Betrage'von 30 sl. selbststäm dige Anschaffungen machen und Herstellungen' anordnen darf , , für Besstellupgen und. Ausführungen, die obigen Betrog überschreiten, hingegen von Fall ju Fall die Bewil ligung deS Magistrats einholen muß: u ' ,IV. Zur Erzislyng von iSrsparungen in der Rubrik „kkanzlei; uni» LlmtSauSlageo' wolle - der - große Bürger» ausschuß versügen: ^ .e« M vom städtischen Bauamte

der Kuhskrauin sämmtlicher städtischen Kanzleien zu ermitteln und.ji^ach daS Holzdeputat zu bemessen; L eS habe die Anlch-fsung„d.ex-Kanzlei-Materialien für die Folge durch da^Mitdtkammexamt im.Großen zu erfolgen^ welchk« hierüber Rechnung>legen und den Bedarf den Htrrett Ab< theilungS/ Boxständen , gegen.Empfang«. Bestätlgurtg' eri solgeNz^ird.^ ti IN'»'; N'.I''', Ä!>'> ! F?. Jni.N»»ttracht der gegenüber dem Ertrage Unver. hiUtnsbmSßig .sohm,Kosten, für .die Erhaltun»' dtv NSd tische» Betäude; in Erkenntniß

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 12
Date: 20.04.1872
Physical description: 12
«SS einer Erhöhung der Zuschlage um 25°/, veranlaßt ge funden hat. Unbefangene Menschen dürsten aus diesen Resul taten viel eher die Ueberzeugung einer rationellen und umsichtigen Verwaltung als einer schlechten und leicht sinnigen Gebarung gewinnen. Die Tiroler Stimmen suchen die Steuerträger auch noch damit zu ängstigen, daß der große BiirgeranS- schuß in der letzten Sitzung die Verabsolguug von Quinquenalzulagen für die städtischen Beamten be schlossen hat, wodurch das AnSgaben-Bndgct

der Stadt in Zukunft noch mehr erhöht werde. Wer die dermaligen Gehalte der städtischen Beamten kennt, wird gewiß in dem am 4. d. MtS. vom großen Biirgeranöschusse gefaßten Beschlusse bezüglich der Gehaltaufbesserung der städtischen Beamten eine ge rechte Pflicht der Stadtvertretnng erkennen. Die dermaligen Gehalte entsprechen einmal nicht mehr den Zeitverhältnissen, und deren Regulirung war nm so dringender, als brauchbar neue Kräfte um die bisherigen Liedlöhne nimmermehr zu gewinnen gewesen wären

Passivkapitals zinsen heransgeklügclte Erhöhung des städtischen Passiv standes mit Rücksicht auf vorbezeichnete außerordent liche Auslagen gewiß nicht zu hoch erscheinen dürfte. Am 18. Juli 1864 hat Herr Altbürgermeister Dr. Nitter v. Peer allerdings dem großen Bnrger- auöschusfe einen Bericht über den Schulvenstand der Stadtgemeinde vorgelegt, und bemerkt, daß derselbe nicht so trostlos sei; von einem im Jahre 1864 ge nehmigten SchnldentilgnngSplane ist jedoch in den AuSschußsitzuugö-Protokollen

nichts ersichtlich. Uebrigens wurde jährlich ein namhafter Betrag znr Rückzahlung von Passiven präliminirt und die Zahlung nach Maßgabe der bestehenden Verpflich tungen geleistet. Hiebei muß ich noch bemerken, daß bei Beurthei lung des städtischen Schuldenstandes nicht nur der eigentliche Eoinunalfond, auf welchen sich das Präli- nnnarc gründet, sondern auch drei weitere Fonde zu berücksichtigen sind, als der Fleischbankban-, Spital- zinShäuserban- nnd Friedhofbau-Fond, welche zwar separat verrechnet

ist. Die Tiroler Stimmen macht serner das Defizit deS ArmenfondeS für das Jahr 1870 Per 13,000 fl. gar sehr bange. Bekanntlich mußte der Armeusond, dessen Einnah men zur Deckung der stetig wachsenden Ausgaben lange nicht mehr hinreichten, schon seit vielen Jahren aus Kommnnalmitteln gedeckt werden. Es wird daher auch Sache der städtischen Vertretung sein, den mit Ende 1370 verbliebenen Abgang in geeigneter Weise zu decken, insofern der anS der Stadtkasse hiefür bereits verwendete Betrag zurückerstattet

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 19.06.1895
Physical description: 8
Verbrauche, einbringt oder einbringen lässt, ist verpflichtet,- diese Artikel nach Qualität und Quantität sofort bcini städtischen Ausschlagsamte anzumelden und hat für selbe nach der Einbringung gegen Erhalt der ZahlungS-Bollete die betreffende Auflage zu entrichten. 8 2. Auch derjenige, welcher auflagenpflichtige Ber- brauchögcgrnstände mit de>- Absicht, selbe wieder anS- zufühikn, einlagert, hat hicvon die Anmeldung bin nen längstens 24 Stunden an das städtische Auf- schlagSamt zu machen, welches ihni

oder umgewandelte Vcrbrauch?artikel aus deu Be- triebSsiäitcn verbracht werden, sind selbe ebenfalls dem städtischen AusfchlagSamte nach Quantität und Quali tät mit Namhastuiachung des Empfängers anzumelden. Bei den hiesigen Bräuhäusern erfolgt diese Anmeldung an den daselbst bestellten städtischen Aufseher. Die Ausfuhr solcher Artikel über die Stadtgrenze muss durch den an der Auein uchsüation bestellten städtischen Aufseher bestätigt we>den. Auf Grund der gemachten Anmeldungen wird vom städtischen

Bezeichnung der Adressaten notiert und das betreffende Verzeichnis täglich dem städtischen Ausschlagsamte mitgetheilt. 1>) Au den aus der Umgebung in ven Stadtbezirk Inns bruck führenden Hauptverkehrsstraßen sind 9 Aufseher- Posten btstellt. Die daselbst postierten städtischen Auf seher haben die Einbringung auflagenpflichtiger Artikel . vorzumerken, die Ausführn» solcher Waren zu bestäti gen und eventuell die Parteien anf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften ausmcrlsam zu'machen

. v) Die bei den hiesigen Brauereien bestellten Auf seher haben die Anmeldungen über die aus den Bräu häusern zu erfolgenden AuSfuh eu von Bier und Branntwein (Bierputzer) entgegenzunehmen. lt) Eine entsprechende Anzahl städtischer Aüks.-Hir überwacht den Verkehr mit auflngenpflichtigen Aiu!,!» im Innern der Stadt. Sämmtliche städtischen Aufseher haben ihre Tages- rapporte an daS städtische Ausschlagöamt abzugeben. Z 7. Wer eine der in den W 1 incl. 5 enthal- tenenen Bestimmungen nicht beachtet, macht

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 17.03.1875
Physical description: 6
, sie auf sechswöchentliche zu revuziren, der vor mehre>en Jahren gemacht wurde, verunglückte glänzend. Das neue Schulgesetz, das unstreitig von den Schülern der Volksschule eine weitaus größere geistige Arbeit verlangt, a s das frühere, hätte dem entsprechend wohl auch für eine längere ErholungSzeit sorgen sollen. Betrachten wir nun zum Schlüsse kurz die Uebel stände, die sich namentlich hier in Innsbruck ergeben würden, wenn wirklich die Ferien an den städtischen Volksschulen und an der städtischen Bürgerschule

auf sechs Wochen reduzirt, an der Uebungsschule und an den Mittelschulen hingegen in ihrer unverkürzten bisherigen Dauer beibehalten würden. Bekanntlich Pflegen sehr viele Familien Innsbrucks während der heißesten Zeit ans'S Land zu übersiedeln. Der Sohn an der Mittelschule wird mit 1. Juli frei, daS Kind an der städtischen Volks- oder Bürger schule aber erst mit 15. Juli. Wird man da auf letzteres warten? Gewiß nicht, man nimmt eS einfach vor Abschluß des Schuljahres unter irgend welchem riicht

angreifbaren Vorwanve aus der Schule weg mit fort aus's Land, und in den städtischen Schulen bleiben nur weuige, nur jene Kinder zurück, deren Eltern den Landaufenthalt nicht bestreiken können. Noch schlimmer in pädagogischer Hinsicht ist fol gender Fall. AuS einer Familie besucht ein Knabe die UebungSschule. ein anderer Knabe die Bürger schule oder ein Mädchen die städtische Volksschule. Ersterer beginnt seine Ferien am 1. Juli, letzterer oder das Mädchen wird aber erst am 15. Juli von der Schule frei

. Wer will da den Eltern begreiflich machen, daß das Kinv an der städtischen Schule kür zerer Ferien bedarf, als das Kind an der UebungS schule. Sie werden im Laufe des Schuljahres keinen Unterschied an der auferlegten Geistesarbeit bemerkt haben, aber nun auch in Bezug auf die Ferien für ihre Kinder gleiches Recht verlangen. Und die Kin der? die würden sich wegen der Verschiedenheit der der Ferien necken und höhnen, die Kinder würden geradezu eine Abneigung gegen die städtischen Schulen

sehr wünschenöwerlh, daß die Dauer der Hauptferien in Innsbruck an den städtischen Volksschulen und an der städtischen Bnr- gerschule sich über dieselbe Zeit erstrecke, wie an den Mittelschulen und an der UebungSschule. Dieses Referat rief eine längere eingehende Dis- cussion hervor. Bei der Abstimmung wurden die vom Reserenlen vorgeschlagenen Resolutionen einstimmig angenommen. Die Versammlung dankte hierauf dem Vorsitzenden für die sehr gelungene und ausführliche Behandlung des Referates. Schließlich

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 09.11.1891
Physical description: 8
, in der Hauptstadt sowie in den Staaten herrscht vollkommene Ruhe. Die Bundesverfassung sowie alle anderen Verpflichtungen der Nation werden auf daS genaueste beobachtet werden. Loral- und Vrovinzial-Chronik. Innsbruck. 9- November. 5*» meinderathS-Sitzung am 5. Nov. unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Dr. Falk G.-R. Prof. Hir» berichtet über die Rechnungsab schlüsse für 1390 des BrunnenfondeS, des Pensions- fonveö für die städtische Sicherheitswache und für die städtischen Beamten Lehrer und Diener

von 1,176.734 fl. um 93.820 fl. mehr als 1339, wobei das neue Spital und die Stadtsäle nicht mitgerechnet erscheinen. Die Vermögensbilanz der Stadt stellt sich also folgendermaßen: Activen: 1,466 485 fl., Pas siva 974.992 fl., somit ein Neinvermögen von 491.493 fl- in! Vergleiche zum Jahre 1389 um 7379 fl. weniger. Die Passiv-Capitalien beziffern sich auf 1,615.762 fl. und dürften bis Ende dieses 3ahreS auf 1,700 000 fl. ansteigen. Die Einnahmen aus den städtischen Gebäuden betrugen 27.954 fl., die Ausgaben

17.316 fl. Die Einnahmen ans dem Stadttheater beziffern sich auf 3361 fl., denen Aus- gaben in der Höhe von 4937 fl. gegenüberstehen Seit Uebergang des Theaters in d-S Eigenthum der Stadt bis Ende 1390 wurden für dasselbe nicht weniger denn 42000 fl. ausgegeben. DaS Erträgnis der städtischen Gefalle ergab 135.235 fl. Die G.' sälle für Fleisch und Wein nehmen seit zwei Jahren constant ab, dafür leider die für Branntwein und Spiritus zu. Die Hundesteuer ergab 400 fl.. die Marktgebür 300 fl. weniger

. Die Ausgaben für die Po lizei erforderten 25.935 fl-, für Beleuchtung 12.240 fl., für die städtischen Schulen wurden 54.725 fl., um 2000 fl. mehr als im Vorjahre ausgegeben. Für die Hochdruck Wasserleitung waren im Jahre 1390 323.000 fl. verausgabt, bis heute wurden über 500000 fl. ausgegeben. Der Herr Berichterstatter bemerkt bei dieser Post, dass es unrichtig sei, wenn behauptet werde, es seien schon so viele Brunnen an» gemcldet, dass die Verzinsung und Amortisation des Anlagecapitals gesichert sei

. Die städtischen Fonde erreichen die Höhe von 3,937 744 fl. Der Herr Berichterstatter erklärt, die Finanzgebarung der Stadt sei immer noch eine günstige zu nennen, wenn nur die Einnahmen einen stabilen Charakter hätten, so stehe aber der Stadt durch die Verstaatlichung der Südbahn ein großer Ausfall an den Einnahmen bevor. Die indirecten Steuern gehen zurück und wäre es sehr angezeigt, wenn das Gefällscomite den Ursachen hievon nachspürte. Die Ausgaben erhöhen sich con stant; er lege daher den Herren

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 11.08.1851
Physical description: 12
. . Curö Aufschlag für die Hin »ertheile eS Preises sürteiiLen- denbraien Curö Aufschlag deS Preises kürdie Dorderiheile und für die Bröckchen auf 105 Kreuzer 5leeuzer 1 auf lvü Nreuzer l 10 l 2 112 t 115 1 2 3 11» IV- 120 4 5' 124 2 125 .2'/, 130 2'/- 130 3 ti 136 3 3'/, 7 142 3V- 140 4 3 >4^ 4 Zur Bestiminung'uiid Firirnng des Ans- oder Ab schlages der oben angedeuteten Preeis wird der städtischen Verwaltung die ans den Wiener Börfcu- listen der ganzen vorangehenden Woche entnommene

mir in zehn der a>I Z. H bestimmte» 4V Fleischausschr>?t»»ttgSbänke stattfinden; die Ver- theilnng dieser 10 Bäuke häiigi von der städtischen Behörde ab. Z. 6. Wenigstens KW Ochsen müssen fortwährend in den Stallnngen dieses Schlachihvfeö vorräthig sei», der Pächter ist überdies verpflichtet anf jedes maliges Verlangen der städtische» Verwaltung stch auszuweisen, eine» Vorrath von iveiiigileiiS Agil für die Stadt Triest bestimmten, ihm eigenihünilich ge hörigen nnd verfügbaren Ochsen in bestimmten

und von ihm anzngcbeiiden Lokalitäten, die nicht niehr als 20 deutscl>e oder 8^0 Italienische Meilen von hier entfernt fein dürfen, zp ^besitzen, ivelche zur Verfü gung der städtischen Verwaltung stehen, damit diese im Falle deö. Bedarfes für welch' inimer Vorkomm nis oder Vorsichtsmaßregel für jeden Fall selbe herein, treiben zn lassen beordern könne. F. 7. Jeder Anbot zur Uebernahme der Pachtung muß geuan und in bestimmte» Aufdrücken des beifolgende» gedruckten OfferifornntlarS verfaßt nnd mit eine», Cautious-Erlage

, welche in pnpillarinäßig gesicherten Jntabnla- tionen auf Ziealitäten in dieser Sadt, im Gelde, in Staats- oder städtischen (Triest,ner) Obligatio nen oder iu andern Effekten, wie es bei dem einst weiligen Cautionsdeposttiim 5»li' §. 7 festgesetzt wurde, bestehen können. Z. 9. Der Pächter wird in ganz gutem Znstande die der >i:tadt eigenthümlichen mit den Zahlen l, 2, 3, 6, 7, 8, I. 10, t l, >2 bezeichneten 1V Fleischbänke von der städtischen Verwaltnng übernehmen, und solche nach beendeter Pachtzeit im gleichen

Zustande zurückstellen, während derPacht;eit aber dafür einen jährlichen Zinö von 2040 fl. der städtische» Kassa inil >70 fl. zu Ende jeden Mouatö zahlen. Wenn jedoch die Gemeinde zn waö immer für einer Zeit eine oder die andere der erwähnten Bänke veräußern sollte, wird dem Pächter im Verhältniß die JahreS- oder eigentlich die Monatszahlnng darnach verrin gert. §. 1». Dem Pächter werden von der städtischen Ver« waltnug innerhalb deS Schlachthofes nnd gegen Inven tar alle znr Schlachtung nothwendigen

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 27.11.1897
Physical description: 10
, welche im Laufe des Winters fertigzustellen find, so dass im Laufe des Jahres 1893 mit dem Baue begonnen werden kann und derselbe noch ,m Laufe des Jahres volleudet wird. 5*^. GehaltSr egnliernng für die städtischen Beamten. Ans der Tagesordnung der gestrigen Sitzung stand auch die Regulierung der Gehalte der städtischen Beamten. Das Referat über die dies bezüglichen Anträge des Obmänner Comites, das in der Sitzung vom 12. dS. diese Frage eingehend be rieth, führte der Herr Bürgermeister, der de» Borsitz

aber noch nicht sanctionicvt ist, und die JnnSbrncker Sparkasse sür ihre Beamten gethan hat. Der Berichterstatter macht einen kurzen Rückblick auf die einzelnen Phasen der Entwicklung der GehaltsreguliernngSfrage, die zuerst am 12. December 1895 im Gemeinderathe in folge einer Petition der städtischen Beamten auf den Plau trat. Unseren Lesern sind diese Phasen sowie die Wünsche der städtischen Beamten in Bezug auf die Gehaltörcgulieruug aus den Sitzungsberichten des Gcmeinderalhcs bekannt. Nach der vom Obmänner-Eomitv

vorgeschlagenen Gehaltörcgulieruug werden die städtischen Beamten in 5 Rangöclassen eingetheilt mit je 3 Gehaltsstufen nach dem Muster der staatliche» Regulierung. 2204 VII. RangSclasse: (Magistratsräthe, Baurath und Spitaldirector) 2400—2700—300(1 fl. Gehalt. Activitätszulage 350 fi. VIII. RangSclasse: (Magistrats - Secretäre, -Obercommissäre, -Oberingcnieure, 'Cassier, -Rech- nungSrath): 1800—2000—2200 fl.. ActivitätS- znlage 300 fl. IX. RangSclasse: (Magistrats - Eommiffäre, 'RechnungS-Revidenten

Gehaltsstufen er folgt in der II., 10. und 9- RangSclasse nach 4, in der 8. und 7. Rangsclasse nach 5 in der betreffenden RangSclasse vollstreckten Dienstjahren. Die städtischen Beamten der 3 untersten Rangsclaffen erhalten nach 16 in einer RangSclasse vollstreckten Dienstjahren eine Dienstalt ers-Personalzulage von100fl., nach 20 in derselben Classe zugebrachten Dienstjahren eine Personalzulage von weiteren 100 fl. Die bisherigen TheueruiigS-Zulagen von jährlich 120 fl., sowie alle bisherigen Personal

1 fl. 50 kr. nach 20 Jahren 2 fl. Nach der Regulierung gestalten sich die Bezüge: In den ersten 5 Jahren 1 fl. 40 kr-, nach weiteren 5 Jahren 1 fl. 70 kr., nach 15 Jahren 2 fl. Im weiteren wurden die von den Genieinderäthen Zösmayr und Dr. Stolz eingebrachten Anträge an genommen, wonach das Obmänner-Comits auch die Gehaltsregulicrung der städtischen Lehrer, Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen und städt. Diener in Berathung ziehen soll. Unsere städtische SicherheitSwache wird nach einem gestern gefassten Beschluss

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 31.12.1906
Physical description: 12
Nr. 5 und 7 Vom Feuerwehrmagazinsbau Vom ehemaligen Mehrle-Hause Von der städtischen Schwimm- und Badeanstalt Vom städtischen Volksbrausebad in der Jahnstrahe Vom städtischen Volksbrausebad in der Leopoldstrahe Vom städtischen Bauhss und dem Heuwaggebäude Vom JiiiistrghäUvuieil Vom städtischen Gcsällsverwaltuugs- gebäude Vom ehemaligen Abdeckerhause Von der Wasenmeisterei Vom Kadettenschnl - Kommandoge bäude Vom Train-Etablissement Von der prov. Trainwagcn-Remise sür die Landwehr Von der alten Militärstallnng

in der Kapuzinergasse Von der neuen Militärstallnng am Saggeu Von den Stallungen der beritte nen Tir. Landesschützendivision Von der Marode-Stallnng Von der Husbeschlagschmiede Von der Militär-Baracke Vom Militär-Fouragemagazin Von der Ausstellungshalle, dem Restaurationsgebäude nnd dem Platz Vom Lanbgute Reichenau Von» Landgute Rieserhos—Livpen- hube Vom Landgute Klarerhos Von den städt. Friedhöfen Von den städtischen Bauplätzen und Gründen Von der Gast- und Schankgewerbe- Konzession Von der Jagd und Fischerei

Tiroler Landesschützen - M- vision Für 'die Marodestalluug Für die Husbcschlagschnncde Für die Militär-Baracke Für das'Militär-Fouragemagazin Für die Ausstellungshalle, daS Restaurationsgebäude Und den Platz Für das Landgut Reichenau Für das Landgut Rieserhof.— Lippenhnbe Für das Landgut Klarerhos Für die städt. Friedhöfe Für die städtischen Bauplätze und Gründe Für die Kühlanlage n. Eisfabrik S-nmme 10.531 13.194 12.624 8.935 19.084 15.599 48.086 46.691 34.871 34.269 2.949 2.917 7.288 7.211 8.798

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Der Bote für Tirol
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Page 9 of 16
Date: 20.01.1906
Physical description: 16
5 und 7 Vom Feuerwehrmagazinsbau Von der städtischen Schwimm-- Badeanstalt Vom städtischen Volksbrausebad der Jahnstraße Vom städtischen Volksbrausebad der Leopoldstraße Vom städt. Gefällsverwaltungsgebäude Von den Akzishäuschen Vom ehemaligen Abdeckerhause Vom städtischen Bauhof und dem Heuwaggebäude Vom Jnnsteghäuschen Von der Wasenmeisterei Vom Kadettenschulkommandogebäude Vom Train-Etablisscmenr 39.494 Von der vrov. Trainwagen-Remise sür die Landwehr Von der Militärstallung in der Ka- vuzlnergasse ^ Stallungen

der berittenen tiroler Landesschützen-Division Bon der Marode-Stallung der Husbeschlag-Schmiede der Militär-Baraike Militär-Fouragemagazin m » . Ausstellungshalle, dem ^estaurationsgebäude und dem Platz -vom Landgute Reichenau Von- Landgnte Riesrrhof — Vom Landgute Klarerhof 1.560 Von den städtische» Friedhöfen 12.200 Bauplätzen und 4.800 Schaukgewerbe- 400 . - Fischerei 900 städtischen Brunnenwasser 146.000 der ^ Kühlanlage und der 25.244 11.625 23.168 9.200 34.216 4.213 19.162 5.873 4.544 6.682 6.004 2.680

1.077 5.190 4.510 1.533 Von Von Vom Von Von den städtischen Gründen Von der Gast- und ^ konzefsion Von der Jagd und Vom ' Von 300 824 200 478 300 8.284 K50 1.000 5.223 350 888 1.340 1.600 3.200 800 6.800 3.000 300 824 200 478 S00 8.284 38.954 650 800 5.223 350 858 1.240 2.400 1.775 5.000 2.245 1.700 12.000 5.200 400 900 156.000 Eisfabrik 20.000 84.000 Summe 417.152 4.288 2. Zoll-Äquivalent 3. Gebühren für Aufnahme in den Gem eindeverband — ^-Aktiv-Kapitals - Int er- essen: Von den Wertpapieren

70 Mietziuse 3.313 Beleuchtungskosteupauschäle vom Deut schen Turnverein 280 360 26.100 38 889 7.096 1.800 100 2.957 280 Summe 76.919 77.582 7. Beiträge u. Vergütungen: Für die Verwaltung der städtischen und Stistungssonde 1.560 Für das Marschwesen 800 Für Bauarbeiten und Baumateriale 12.247 Erträgnis vom Koprophor 3.300 Einnahmen aus der Stadtgärtnerei 200 Für Latrinenreinigung 18.640 Erträgnis der Kehricht-Verpachtung 260 Kanaltaxen Einnahmen von der Bedürfnis-An stalt an der Jnnbrücke Beitrag

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 07.11.1895
Physical description: 8
«» „«z»te fü» unl J«n»br«cker Gemeiid-raths Sitzyng am 5. November 189S unter dem Borsitze des Bürgermeisters Dr. F. Mörz. GR. Prof. Hirn berichtet über den RechnungS- abschlüss für 1394 des PensionSfondeS für städtische Beamte. Lehrer und Diener. Das Vermögen diese» im Jahre 1886 gegründeten FondeS betrug am Ende deSJahreS 1894 16253 13fl. (Nennwert) um 2189 fl. mehr als im Jahre 1893. Der Rechnungsabschluss des PensionSfondeS der städtischen SicherheitL wache, ebenfalls 1886 gegründet, weist

ein Vermögen von 20.-57 61 fl- und gegen 1893 eine Zunahme von 1755 fl. 19 kr. auL (Berichterstatter Prof. Hirn). Der Pensions- fond der städtischen Gefällsaufseher hat ein Vermögen von 2205838 fl., um 2063 66 fl. mehr als im Jahre 1893. Ueber Antrag des Referenten Dr. Hirn wurden die genannten Rech nungSabschlüffe genehmigt. Der Obmann der Finanz-Scction, Gemeinderath Kapferer, entwickelt ein klares Bild über den Stand des CommunalsondeS Der Voran schlag der ordentlichen Einnahmen für 1894 war auf 433.1

fl. für Pflasterungen der Straßen. Die städtischen Gebäude erzielten eine Einnahme von 69.022 Guldcn. verursachten Ausgaben einschließlich der Steuern hiesür von 31.175 fl., der Brunnen zins ergü'i 34905 fl dt>r Wassermehrconsum 5. 69 fl, d e seile ergaben ein Nettoer trä^niS von 5872 fl. (dasselbe zeigt infolge der Concurren; durch »euerbaute kleinere Säle eine absteigend Tendenz) , der Fried Hof lieferte 4600 fl. Einnahmen. Das Stadtt Header verur sachte .im Jahre 1894 Ausgaben in der Höhe von 8395 fl , darunter

1306 fl für Beheizung und 2566 fl. für elektrische Beleuchtungsanlage. Die Gesammtausgaben für das Theater seit Ueber nahme ins Eigenthum der Stadt bis Ende 1894 beziffern sich aus 76.260 fl.. wodurch wohl am besten der Vorwurf, dass die Stadt fürs Theater nichts thue, widerlegt wird. Die städtischen Ge fälle ergaben an Einnahmen 171.759 fl., verursachte» Ausgabe» von 25.638 fl,, so dass 146.121 fl. rein verbleiben. Im Vergleiche zum Jahre 1893, welches allerdings das Ausstellungs jahr

entrichtet wurden. Die Kosten.der städtischen Verwaltung beliefert sich auf 50.983 fl.. die Latrincnreinigung und Abfuhr der Kehricht st offe kostete 15.961 fl., die städtische Polizei 28.438 fl., die Straßen beleuchtung 13.824 fl,, die Unterrichts auslagen beliefen sich auf 64.408 fl , der Zu schuss zum Armen fond auf 14.713 fl, um 3 463 fl. mehr als 1393. Auch dieser Rechnungs abschluss wurde genehmigt. Derselbe Herr Berichterstatter referiert anch über die Einnahmen und Ausgaben des städti schen

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 19.02.1873
Physical description: 8
in Einem Wahlbe zirke und in Einem Wahlkörper. Z. 4. Ju der Wählerklasse der Städte, Märkte und Jndustrialorte bilden die Wahlberechtigten eines jeden Wahlbezirkes mit Ausnahme von Trieft einen Wahl körper. Die Wahlberechtigten des städtischen Wahlbezirkes von Trieft wählen in drei Wahlkörpern. Z. 5. Die Handels» und Gewerbekammern wählen für sich allein, oder gemeinschaftlich mit städtischen Wahlbezirken. Im ersten Falle bilden die wirklichen Mitglieder der Kammer je Einen Wahlkörper. Im zweiten Falle bilden

die wirklichen Kammer- mitgl'eder mit den Wahlberechtigten des städtischen Wahlbezirkes zusammen Einen Wahlkörper. Im letzteren Falle wählen jedoch die Mitglieder einer.jeden Handels- und Gewerbekammer in einer abgesonderten Wahlversammlung. Z. 6. Die Wahlbezirke für die WSHlerklasse der Landgemeinden sind je aus mehreren GerichtSbezirken gebildet. ' In den betreffenden Gerichtsbezirken sind die in die WSHlerklasse der «s-tädte, Mär:te und Jndustrialorte eingereihten Gemeinde» nicht inbegrisfen

. Die Wahlmänner eines-jeden Wahlbezirkes der Landgemeinden bilden Einen ^Wahlkörper. ' Z. 7 Die Wahlbezirke fsir die'Wählerklasse des großen Grundbesitzes in Galizien mit Krakan, für die Wählerklasse der Sädte, Märkte und Jndustrialorte und für jene der Landgemeinden, so wie die Wahl körper für die Wahlen der Handels- und Gewerbe« kammern und für die Wahlen im städtischen Wahlbe zirke von Trieft sind in ^em'dieser Wahlordnung bei» gefügten tabellarischen Anhange festgesetzt. In diesem Anhange

für die Wahlen der Höchstbesteuerten in Dalmatien, so wie die Gerichtsbezirke, deren Höchstbesteuerte in jedem dieser Wahlorte wählen, sind im Anhange be stimmt. In der Wählerklasse der Städte, Märkte uud Jn dustrialorte ist jeder in diese Wählerklasse eingereihte Ort (Stadtbezirk, Stadttheil) zugleich Wahlort und in den ans mehreren Orten gebildeten städtischen Wahl bezirken ist der im Anhange bei Festsetzung des Wahl bezirkes erstgenannte Ort der Hauptwahlort. Für die Wahlen der Handels- und Gewerbekam

mern ist der Sitz der Kammer der Wahlort. Für jene Wahlkörper, welche aus einer oder ans mehreren Handels- nnd Gewerbekanimern und ans einem städtischen Wahlbezirke gebildet sind, ist die im Anhange bei Festsetzung des städtischen Wahlbezirkes erstgenannte Stadt der Hauptwahlort. In der Wählerklasse der Landgemeinden wählen die Wahlmänner in rem im Anhange bezeichneten Wahlorte. In Wahlbezirken, für welche mehrere Wahl orte bestimmt sind, ist der erstgenannte Wahlort der Hauptwahlort

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 09.01.1908
Physical description: 12
9 Vom Ansitz «chlander-berge^ Von den Läden am Vurggraben 5 und 7 Vom ehemaligen Vembaurhause, Jnnrain 31. Vom Feuerwehrmagazinsbau IS07 1SV8 Kronen 2S.S97 2S.S31 Z3.2S4 42.871 22.974 22.862 7.S00 9.320 37.013 37LS7 4.40t 4.486 1S.2Ä5 19.418 6.186 6.186 4 54L 4.575 K.755 6.878 L.057 6.057 2.L03 2.803 1.077 1.077 5.142 5142 4.K0Z 4.K53 8.094 I.S33 1.S33 Vom ehemaligen Mrhrlc-Sausc Von den Arbeiter-Wohnhäusern Von der städtischen Schwimm- und Badeanstalt Vom städtischen Schwimmbad in der Muskiiiilsirahe

Vom städtischen Volksbrausebad s» der Jahnstrake Vom städtischen Vollsbrausebad in der Leovoldstrasze Vom städtischen Bauhof und dem Heuwaggebäude Vom Junstcghäuschen Vom städtischen Gesällsverwaltungs- gebäude Vom ehemaligen Abdeclerhanse Voi» der Wasemneisterei Vom Häntenmaaazin Vom Liadettenschiil-Koiimiaildo-Ge. bände Vom Train-Etablissement Von der pro». Trainlvagcn-Neinise skr dir Landwehr Von der Militärstallnng in der Kapuzinernasse Von den Militärstallungen an der Sil! Von den Stallungen

der berittenen Tir. LandeSschllvendivision Von der Marode-Stallnng Von der Husbeschlag-Schmicde Voi» der Militär-Baracke Vom Militär-Fouragemagazin Von der Ansstcllnngshalle, dem Restaurationsgebäiide lind dem Platz Vom Leopardi-Scklöszl und dem dazu gehörigen Grnndbesih Vom Landgut Reichenau Vom Landgut Nicserhos—Lippen- Hube Vom Landgut Lilarerhos Von den städt. Friedhöfen Von den städtischen Bauplnven und Gründen Von der Gast- und Schankgewcrbc- konzession Von der Jagd und Fischerei Von der Kühlanlage

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 10.02.1875
Physical description: 8
aber, welche für ihre einstige Lebensaufgabe in der Stadt erst heran- erzogen werden soll, ist in einem städtischen Noth- locale zusammengepfercht! Im Kranken« und Pfründ nerhause erfreuen sich ungefähr 70 Pfleglinge der Obsorge von 6 Wartpcrsonen unter der Aufsicht von 2 Aerzten; in der Dewahran statt der aufkeimenden Kindheit aber, aus welcher die einstigen Mitträger deS städtischen Wohles hervorgehen sollen, soll eine einzige barmherzige Schwester bei 73 Kindern — es waren deren auch schon niehr als 80 — im Stande

; mit diesem aber steht die Höhe der städtischen Steuern nicht im geringsten Zusammen hange, dieser Fond hat nicht mehr und nicht weniger, ob 200'/, oder 135'/, Gemeindesteuern getrieben werden, und es ist sohin eine vom Korrespondenten gemachte unwahre Anregung, als ob wegen des Kin- dergartenbaueS auch nur die geringste Erhöhung der Steuern platzgegriffen habe oder platzgreifen müsse. Die städtischen direkten Steuern (135»/, der Grund- und Erwerbssteuer und 33^°/, der Einkommensteuer) sind Heuer, sowie die früheren

Ein nahmen hatte, deren Quellen die Zeitveränderung verschüttete, und dagegen die ungleich kleineren Aus gaben trug. Der Korrespondent unterlasse es daher, durch den scheinbar wohlmeinenden Rath die Steuern nicht zu erhöhen, was voch der Kindergarten mit sich bringen werde, boshaft den Schein aiizuregen, ul« ob für den Kindergarten wirklich eine Steuererhöhung in Aussicht stehe; er unterlasse es, in solcher Art jene, die von der städtischen Oekonomie nicht mehr wissen als er, gegen dieselbe aufzuregen

, denn gerade in dieser fühlt der Gemeinderath feine stärkste Seite; man veranlasse uns nicht, Ziffernvergleiche anzustellen zwischen einst und jetzt, damit die Bevölkerung nicht noch jetzt die zu späte Reue über alte Stadtjünden überkomme. Aber die städtischen Akzise auf Getränke haben vom 1. v. M. an eine Erhöhung erfahren. Die« wahr scheinlich preßt dem Korrespondenten mitleidige Thränen anS; denn diese Erhöhung ist derart stark, daß ein TageSdurst von 10 Halben Bier oder von 12 Seideln Wein

mit dem Gelde der Steuerzahler ausgleichen. Der Korrespondent hätte dies natürlich mit seinem Kruge von Sarepta gethan, oder er hätte nach einem approbirten Vorbilde die StistuugS- und anderen Verbindlichkeiten der Stadt um fünf SechStbeile herabgesetzt, oder der Wunder mann, der „mit einigen Jnnsbruckern, einigen Mili tärs und Pensionisten und einigen wenigen Bürgern' einen großen Konzertsaal sammt Nebenzimmer zu füllen im Stande war, hatte ohne Zweifel nach der gleichen Methode auch die städtischen Kassen

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 25.11.1874
Physical description: 8
, daß jene HauSeigen- SVS8 tbümer, welche den Schnee don ihren Dächern ab schöpfen lasse», denselben auch auf eigene Kosten von der Straße wegzuräumen haben, widrigenfalls es von den städtischen Arbeitern auf Kosten der betref fenden Hausbesitzern geschehen wird. Hierauf erstattete der Herr Bürgermeister folgen den Bericht in Betreff des Blattern-SpitaleS: Der h. Landes - SanitätSrath hat am 14. d. MtS. den Beschluß gefaßt, daß jeder an den Blattern Verstorbene nach vorschriftmäßig vorgenommener Tod- tcnbeschau

sofort in den Todtenfarg» dessen Fugen von innen und außen verpicht werden müssen, gelegt, ohne Verzug in dem geschlossenen Sarge in eines der städtischen Leichenhäuser der Frievhöfe von St. Jakob und St. Nikolaus überbracht, und von dort aus nach erfolgter priesterlicher Einsegnung auf dem kürzesten Wege zum Grabplatze beerdiget werden müsse. Die Durchführung dieses Beschlusses wurde dem Magistrate zur strengen Pflicht geinacht und ich habe die^e. sowie die weiters von» h. Landes - Sani- tätörathe

zu schaffen, wurde derselbe gestern im Zimmer neben dem Blattern spitale bei offener Thüre im Beisein mehrerer Stu dirender der Medizin zu einer Zeit secirt, nämlich um 11 Uhr Vormittags, wo die städtischen Arbeiter zur Abgabe ihrer Werkzeuge in den städtischen Bau hof gingen. Herr Professor Lang ftagte die Arbei ter. «o sie Hingehen und sagte zu ihnen, sie sollen schauen, dass, sie weiter kommen, dmnit sie nicht di^ Blattern in der ganzen Stadt verbreiten. Wenn nun. schon das Vorbeigehen

terung das Einwerfen von Schnee in die Ritschen nur mit Bewilligung des Stadtbau-Amtes gestattet wird, da bei der anhaltenden Kälte nnd in Folge der in den letzten Tagen in die Ritschen geworfenen Schneemassen eine Verstopfung und ein Verfrieren derselben zu befürchten ist. Stadtmagistrat Innsbruck am 25. Nov. 1374. Der Bürgermeister: Or. Johann Tfchurtfchenthaler. Innsbruck, 25. Nov. Heute wurde die Eis bahn in der städtischen Schwimmschüle eröffnet. Der Eintrittspreis ist derselbe wie in früheren

Jahren, nämlich für Schlittschuhläufer und Zuschauer 10 kr. per Person. Es wurde aber auch ein Abonnement für die ganze Saison, und nicht nur für die Eis bahn in der städtischen Schwimmschüle, sondern auch für die auf dem SchießstaudSanger giltig, eingeführt, und zwar zum Preise von 2 fl. für die Person. Diese Karten kann man in der städtischen Armen- kanzlei und an den Kassen der Eisbahnen lösen. Die Herstellung der Eisbahn auf dein Schießstandsanger hat durch den starken Schneefall der letzten

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 03.12.1910
Physical description: 10
. Ter Lottcriefond beträgt 667.943 Kronen und ineist eine Vermögensvermindernng von 188.553 Kro nen (infolge der großen Verlosungen) auf. Die städtischen Lichtwerke standen mit 11,437.869 Kronen zu Buche und weisen ein reines Ak- tivum von 1,333.413 Kronen auf. Ter Reali tätenwert stellte sich Ende 1909 auf 18,111.963 Kronen mit einer Zunahme von 1,182.343 Kronen, der Mobilienwert auf 1,034.712 Kro nen. Zunahme 23.307 Kronen. Die Passiv- kapitalien vermehrten sich um 581.670 Kronen anf 14,893.967

für den Neuban der Feuerwehrmagazine und Polizeiarrcste, 91.245 Kronen für den Erweiterungsbau der Gewerbe schule. Tie ordentlichen Einnahmen betrugen: 376.368 Kronen Erträgnis der städtischen Ge bäude und Gründe, 240.186 Kronen Brunnen wasser, 372.675 Kronen Aktivkapitalinteressen, 795.521 Kronen städtische Gefälle, 101.640 Kro nen Schulgelder; und Schulfondsbeitrage, 220.117 Koronen Beiträge nnd Vergütungen, 768.017 Kronen Gemeindeumlagen (um 179.382 Kro nen geringer als veranschlagt und um 131.030 weniger

als im Vorjahre), 253.999 Kronen Eirtrügnis der städtischen Lichtwerke. Die ein zelnen Steuerkategorien ergaben: 6328 Kronen Grundsteuer, 146.273 Kronen die 10prozentige Hauszinssteuer, 206.902 Krouen die drei Zins heller, 405.360 Kronen Zuschläge zur Erwerb steuer, 17.786 Kronen zur Nentenstcuer, 1592 Kronen zur Vesoldungsstcuer. Im Rückstände verblieben 45.317 Kronen. Bei der Erwerb- stener resultiert ein Ausfall von 200.000 Kro nen, bei der Rcntcnsteuer von 2500 Kronen, während die Hanszinssteuern um rund

38.000 Kronen zunahmen. Die ordentlichen Ausgaben betrucren- 267.351 Kronen für Einhaltung der städtischen Gebäude, 26.289 Kronen Trinkwasserversorgung 292.041 Kronen für das Verwaltungsperfonale 4SL46 Kronen Amtskanzleierfordernisse, 138.003 Kronen für Einhebung der städtischen Gefälle 37.735 Kronen für Sanitäts- und Veterinär- aUmlagen, 252.595 Kronen für öffentliche Si cherheit, 76.392 Kronen für Straßenbeleuch tung, 343.872 Kronen für Einhaltung der Straßen und Plätze, 528.044 Kronen

, Auslagen für Schulen: Oberrealschule 15.107, Staatsgewerbeschule 14.312, Handelsakademie 12.627, Höhere Töch terschule 33.637, Knabenbürgerfchnle 40. IM, MKdchcnbürgerschule 42.943, Volksschule in Pradl 44.565, Pensionen für Lehrer und Lel)- rerinnen 26.600, Zuschuß dem Armensonde 27.669, Milchverschleiß 61.172 (BetrielisdesiUt 806) Kronen. Der Referent beantragte, dem rechnungslegen- den Magistrate das Msolntorinm zu erteilen, und sprach der städtischen Rechnungskanzlei für ihre musterhafte Ordnung

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Page 7 of 8
Date: 27.11.1900
Physical description: 8
rathes des städtischen Elektricitätswerkes. GR. Ka- pferer, bemerkt hiezu, dass die Nachaichnngen be reits gesetzlich gefordert und auch durchgeführt wer den. 'Wenn anch fortmährend an den erwähnten .Stromverbranchmessern sehr viele Neuerungen und Verbesserungen vorgenommen werden, so sei es trotz dem noch nicht gelungen, dieselben so herzustellen, dass sie von jedem äußcrenEinflnsS unabhängig ab solut sichere Angaben machen. Die weiteren Ans- führnugen des GN. Kirchmeyer veranlassen den Obmann

- system, welches die Trambahn im Bannkreise der Stadt benützt und welches, wie sich erst jüngst gezeigt habe, zu Gefahren für die Passanten Anlafs geben kann. Wenn ein Gewerbebetrieb nicht mit den nothwendigen sicherheitsvorkehrnngen ansge- stattet ist, wird er einfach gesperrt, auf gleiche Weife sollte man anch die Trambahn zu einer nothwendi gen Aenderung ihres Schienensysteins zwingen, ehe- Por einmal ein größeres Unglück geschieht. Der Vorsitzende stellt fest, dass die städtischen Behörden

wärmste die Eröffnung des städtischen Siechenhauses und sichert einen Beitrag ans dem Kaiserjubilänins-Siechenfonde für die anf Kosten der Gemeinden in demselben untergebrachten Siechen zu. Der Vorsitzende erörtert ferner eingehend die von dem Unterrichts-Ministerinm beabsichtigte Re organisation der Handels-Akademien und die Haltung der Handels- nnd Gewerbekammer bzw. der gesammten Kaufmannschaft zu dieser Frage. Der Gemeinderath schließt sich ohne Debatte der 2425 Petition der Handels

wird durch die Veröffentlichung der hiesigen Beobachtungen ein äußerst wertvolles wissenschaftliches Material durch den Anstansch mit den BeobachtnilgSstationen der ganzen Welt erreicht. Das Ansuchen des Herrn Robert Nißl nm Ab- gabeIvon Wasser ans der städtischen Hoch druckleitung für einen Natnreis-Erzengnngs- Apparat lehnt der Gemeinderath ans grundsätzlichen Rücksichten ab, da, wie dies der Gemeinderath anch schon früher gelegentlich ähnliche- Gesuche ausge sprochen hat, Wasser aus der städtischen Hochdrnck- leitnng

ermöglichte, auch zn diesem Zwecke einen Beitrag leisten, wenn man ihn ersticht. Bezüglich der Hei zung der Kapelle wird daranf hingewiesen, dass die schwerkranken siechen wohl überhaupt nicht die Kirche besuchen könne», dieselbe aber vermöge ihrer günstigen Verbindung mit dem geheizten Corridor genügende Wärinezufnhr erhalten wird. Der An trag der Finanz-section wird hierauf angenommen. Ebenso die von derselben vorgeschlagene Verpach tung von städtischem Grunde in der Nähe des städtischen Friedhofes

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Page 5 of 10
Date: 10.05.1859
Physical description: 10
der Gemeindeangelegenheiten in Stadtbezirke abgetheilt werden. Zweites Hanjitstück» Von den städtischen Bürgern. A. 114. sl. Begriff.) Städtische Bürger sind jen? Personen, welche dermalen das Bürgerrecht in der Stadt gemeinde besitzen, oder in der Folge dieses Recht durch ausdrückliche Verleihung von Seite der Stadtgemeinde erwerben. K. 115. l'2. Insbesondere in den nach dem.Gemeinde- gesetze vom 17. März IS49 eingerichteten Gemeinden.) In den Städten, in welchen das Gemeindegesetz vom 17. März IL49 zur Anwendung kam. sind dermalen

nur diejenigen Personen den städtischen Bürgern beizuzählen, welche bisher das Bürgerrecht durch ausdrückliche Ver leihung der Gemeinde erhalten haben. ^ H. 110. ^3. Verleihung des Bürgerrechtes/ i>. Erforder nisse.) Die Verleihung des städtischen Bürgerrechtes steht der Gemeinde zu. Das Bürgerrecht darf aber nur denjenigen männlichen ' Gemeindeangehörigen verliehen werden, welche a) sich in der freien Verwaltung ihres Vermögens be finden; Ii) einen unbescholtenen Lebenswandel führen; c) keinem Ausnahme

haben, und k) in allen diese» Fällen («I und v) von ihrem Realbesitze, Erwerbe oder anderem Einkommen den zur Erlangung des städtischen Bürger rechtes mit dem Gemeindestatute oder einer andern An ordnung vorgeschriebenen Steuerbetrag entrichten. > ' ' ? ?'/',/ /lUIIf/z'. <1 Ü u 117. (b. Ehrenbürgerrecht.) ^Die Gemeinde kann österreichischen Staatsbürgern/.'h/e' M um den^ Staat, um daS Land'oder v!e Stadt'iii vorzüglicher Weise ver- dient gemacht haben, wenn sie'auch'zu einer anderen Ge- feinde zuständig

sind^ das' Ehrenbürgerrecht 'verleihen, welches die Theilnahme an den, im 3- l«t v-'auf« geführten Rechten der städtischen Bürger b^ründet. ohne die Verpflichtungen derselben aufzuerlegen. Auf die Zu ständigkeit nimmt diese Verleihung keinen Einfluß. '! . Z. 118. so. VerleihungSgebühr.) Besondere Anord nungen setzen fest, welche Gebühr ^on'Denjenigen, die über ihr Ansuchen daS. Bürgerrecht erhalten/'zit entricht ten ist! , V , S. 119. (4. Verlust des Bürgerrechtes/ a.' Grunde des Verlustes.) Der städtische Bürger

Bürgerrecht nicht haben,, zusaitimentreffei^ ' jene vor diesen, .unter sich aber nach dein Alter der Erwer bung deö Bürgerrechtes den' Rang, einzunehmen h'abeü; ,d) die Theilnahme des' städtischeil/Bürgers und'der Fa milienglieder desselben an denjenigen Stiftungezl/oder' an deren Anordnungen, die zur Versorgiing, oder Unterstützung der städtischen Bürger und deren ^ Angehörigen' , bestehen oder, künftig errichtet Werden,' so, weit die Bedingungen der' Theilnahme hieran .öliitreteii; v) ivenn!'die^Bürger

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