, ist ihnen veàèn^, bei ferr werden mögen, verbleiben solle. — Nun auf d,- Strafe eines Guldens von jedem einfache» solche» Brief, auölS»di>che oder von freinden Orten ankommende Boikie^ welche Äirafe sowohl der Bo^he als der Aufgeber ' jl» gelangen, so. wollen Wir ... ^ ' deS Briefes zu bezahle» hat:'jedoch wollen^ÄZir gnädigst ^onc» Ztitt, Behust des Commercii. unv zugsbe», daß, wannZeniaud «ßneS solchen Orts durch den lichkeit der Handlung ferntrS gestatten, das, Bothen sich etwas eimaufen à-r überbrikkg'en
lassen »voll- Erblanden belretèn, einfolgsain ihre mllbringàtMzaartn te, er zu der Sache Bestell, oder Beschreibung dem Bö- < und'Essekren nebst denen dazu gehSrigen beschwerten Brief, «he» einen offenen oder »»verschlossenen Brief, oder Zet»^ schafrcn, das ist solche», welche entweder einige Effekte,-, ,el (gletchwie auch ossene Frachtbriefe jedem Bothen anju» > inenthaltcn, oder auf den Ballen, Verschlagen, Schach, nehmen erlaubt ist) mitgeben, und solche der Both über- »eln und Paqneten angehest
oder wenigstens mit jetzt bringen künne; gleichfalls woöe» Wir gnädigst erlauben, -.wozusie gehörig, gleichförmig gezeichnet sind, also auch daß die Herrscha'fts-Bothen, welche von den Gütern die mit den o„enen Avis- oder Frachtbriefen an Ort unà WinhfchaftS» Briefe a» ihre. Herrschaften^ überbringen,' .Ende überbringen und ablegen mögen. —ì^èleièhermaà auch die Briefe, welche immediati- lind^allein in. das Herr- fst ihneiì ^rlanbt mit Waaren , Eifetren und olibtinclttr, schaflliclie Hauö gehören, ingieichen
Mühe,Achtung Briefträger und -andere Unterhändler auszntyeiien, ivtni, zi» geben,, ui^> bei jeder PaFiri.ing,dcx Bothen d^e Bistta» ger nber derlei leoige Briefe, und Paqueter inner LauccL tionpoi-zunehmcn, wie daiin .asich jeder OrtSobrigke.il, wo Hl> isammel»>. und bei »hccr Rückkehr mit sich hinaus zit .keine. Maute», hiemit 'ausgegeben wird, auf, jem.attge« fing's»...— Esist dieler.Unserer Hohen (Verechlsamktir z» Ersuche» der Postbeamten, dre Vistigli?», vor.mhlnè» zu nahe tretender ttnsug
ihnen ausländischen Bothen 'tasten» - ?.. ; .......ì . schon zum üslern .untersagt.worden, nachdeni aber seide, ^ Sollten einige Äothen bei der Visitation.eL- ^eniungeachtet in ihren unbefugten Brief ».uà.Paquerer» tappet'lvexden, welche.^'erbvrgezier Weife die Briefs durch- Auàtheiluitgen- und Sammlungen' srrasu,àkig fvrtsahreà, znschwärzen ^suchte», diese svlleit i» dir vierfache.Strafe ja sogar allerhand Praknque» zu Werhelung der ein- un) verfallen seyn. - . auSschwärzende» Paquelerit-sich gevroucheu: Ivie