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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 04.10.1884
Physical description: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 14.08.1849
Physical description: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 21.10.1909
Physical description: 10
der Vorlage unter Berücksichtigung der vom Kam- mertagc zu fassenden Beschlüsse in die Wege zu leiten nnd die neue Borlage vor ihrer Ein bringung im Abgeordnetenhaus,: den Kammern zur Begutachtung zu übermitteln. Kammerrat Giuzkcy (Neicheuberg) bean tragte, an diese Resolution die folgende anzu schließen: „Ter Kammertag hält es für eine uuabweisliche Pflicht, der Regierung, die Öf fentlichkeit über die beabsichtigte Art der Be deckung des bedeutenden Mehrerfordernisses für die Sozial-Versicheruug

Wrba das Wort zu folgeudeu Aussühruugeu: Iu Vertretung des HandelsministerS, der zu seinem Bedauern ver hindert ist, an Ihrer festlichen Veranstaltnng teilzunehmen, beehre ich mich, Sic im Namen der Negierung auf das herzlichste zu begrüße«, und erfülle die angenehme Pflicht, für die freundlichen Worte der Anerkennnng zu dan ken. Die Vertreter sämtlicher Kammern des Reiches haben sich hcntc zu einer bedeutungs vollen Tagung geeinigt. Die Handels- und Gewerbekammern repräsentieren die älteste

durch das Gesetz geschasseuc Interessen-Vertretung, und ihre Geschichte ist mit der Wirtschaftsgeschichte Österreichs auf das engste verknüpft. In be wegten Tagen und mit Beginn der versassnngs- mäßigen Aera umgestaltet, habeu die Kammern den Nenanfban Österreichs miterlebt und an der wirtschaftlichen Nenorganisation des Staates eifrig und erfolgreich mitgewirkt. In einer Epoche, während welcher Jahrhunderte alte Wirtschafts fragen unter dem Eindringen umwälzender tech nischer Erfindungen neuen ökonomischen

Organi sationen weichen mußten, ist den Kammern die oftmals schwierige. aber Hochbrdcutsame Aufgabe zugefallen, als Hüter des gefunden Fortschrittes mit Rat und Tat sowohl die In teressen wie auch die Staatsregierung zu un terstützen. Die Kammern haben im stetigen Ansbau ihres Wirkungskreises nnd in einer verständnisvollen Aupassung an die Anforde rungen des modernen Wirtschaftslebens sich einen tiefgreifenden und umfassenden Einfluß errungen. Diese ihre Stellung verdanken die Kammern der weisen

Mäßigung, mit der sie in Berücksichtigung aller ihnen anvertrauten Interessen stets das allgemeine Wohl im Ange behalten haben, und der außerordentlich hoch stehenden Qualität ihrer Leistungen. In un mittelbarer Berührung mit den erwerbenden Kreisen sind ihnen auch die zahlloseu Verschie denheiten nnd stete« Wandlungen des Wirt schaftslebens nicht fremd geblieben. Zweifellos hätte die Organisation, die den Kammern ge geben wurde, die heutige Höhe nicht erreichen können, wenn sie nicht Männer gesunden

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 22
Date: 25.05.1848
Physical description: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 17.09.1895
Physical description: 6
haben im ersten Halbjahre 1895 folgende Einnahmen erzielt: Innsbruck—Hall 32.062 fl. (in demselben Zeitabschnitt des Jahres 1894 31.088 fl.), Achenseebahn 4864 fl. (1894 4347 fl.), Bozen—Meran 144-379 fl. (1394 134.490 fl), Mori—Arco—Riva 44.896 fl. (1894 42.720 fl.). Handels- und Gewerbekammer. Am 9. dS. fand in Salzburg eine Berathung von Ver tretern der alpenländifchen Handels- und Gewerbe kammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kam mern zu der allgemeinen Betriebsausnahme, wie sie in dcr neuen

Instruktion für den 1896 zu erstattenden Quinquennalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstände hatte. An der Versammlung betheiligten sich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salzburg. Die Be rathung hatte wesentlich nur informativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handels ministerium zu erzielen. Einig waren sämmtliche Ver treter in den Bedenken, dass die Durchführung der Betriebsausnahme

auf Grundlage dcS komplicierten Fragebogens, ferner mittelst der zu bestellenden stati stischen Cvmmissäre am Lande großen, vielleicht mit unter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, dass die Zeit für die Vornahme der Vorarbeiten zu kurz bemessen sei, und dass insbesondere die budgetäre Lage den Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung der Ergebnisse derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung aus staatlichen heit diesen vielfach wohlthätig mildert. Fe»ncr treten

weitgreifende cultur historische Thatsache kurz und treffend ausgesprochen. Der als persönlich gedachte Teufel, der im Mittel- alter allenthalben und in allen Bildungsschichten des Volkes sein Unwesen trieb, so dass sich selbst Luther, der seine Zeitgenossen in vielen Stücken überragte, ge nöthigt sah, ihm sein TintenfasS an den Kopf zu werfen, ist aus dem einzigen Grunde von der Bild- Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter- von drei Kammern, wenn sie auch Hcht insgesammt die allgemeine

Betriebsausnahme als solche ablehnten, sich^ aus den angeführten Gründen und aus principiellen Erwägungen doch gtgcn die Durchführung der Be triebsausnahme im Wege dcr Kammern und für deren Verbindung mit der Volkszählung aussprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Noth wendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar in« Sinne des JnstructionscntwurscS, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung der Betriebsaus nahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speciell

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 24
Date: 01.02.1844
Physical description: 24
mit Zustimmung der zu diesem Behu/ zusammen berufenen Kammern seinen Nachfolger, wo bei jedoch die Anwesenheit von zwei Dritteln jeder Kammer und die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglie der erforderlich find. Ar». 38. Es Ist erforderlich » daß jeder Nachfolger deS griechischen Throne« sich zur Religion der ana- tolisch orthodoxen christlichen Kirche bekennt. Art. 39. Sollte der König sterben, so versammeln sich die Kammern ohne Au- sammenberusung spätestens am zehnten Tage nach dem To desfall

. Wenn die Kammern gerade anfgelöst und die neuen auf »ine später» Zeit als die zehn Tage einberufen sind , so versammeln sich di» aufgelösten wieder und nehmen bis zur Konstitulrunz der neuen Kammern ihre Arbeiten wieder auf. ' Dieß gilt auch für den Fall , daß nur die eine Kammer auf gelöst seyn sollte. Von dem Sterbetag des Königs bis zur Beeidigung seines Nachfolgers oder deS Regenten wird die konstitutionelle Gewalt .des König« im Namen der griechischen Nation von dem Ministerrath

und unter dessen Verantwort lichkeit verwaltet. Art. 40. Der König ist nach Zurücklegung des Isten JahrS volljährig. Vor seinem Regierungsantritt muß er den im Art. 33 enthaltenen Eid in Gegenwart der zwei Kammern ablegen. Art. 41. Sollte beim Ableben des Königs sein Nachfolger minderjährig seyn, so versammeln sich die beiden Kammern zur Wahl des Regenten und eines Vormunds. Der letztere wird aber ntir dann gewählt, wenn von dem verstorbenen König kein solcher testamentarisch er nannt ist, oder wenn der minderjährige

der Erledigung des Thrones tre ten die Kammern in eine zusammen, und erwählen vorläufig den Regenten bis zur Einberufung neuer Kammern, welche längstens binnen zwei Monaten geschehen muß. Die neuen Kammern wählen dann den König.' M i s z e l l t n. In Beziehung auf die mitgetheilte Nachricht über das in der Nacht vom 22. auf den 23. Jänner in Wien und der Umgegend vorgekommene seltene Natur -Ereigniß wird nun gemeldet, daß der Blitz zu Klosterueuburg in die St. Martins- kirche der untern Stadt

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 02.06.1883
Physical description: 12
langjähriger Erfahrungen in den verschiedensten Fällen bewährt haben und empfehlen deren Anschaffung jedem Landwirte. (2403) Gewerbe. Handel nnd Verkehr. ?. „Die Kammer', ein Organ der österr.-ungar. Handels - und Gewerbe - Kammer. In der am 16. December 1882 zu Wien stattgefundenen Ver sammlung der Secretäre der österr. Handels« und Gewerbe-Kammern wurde der Gedanke angeregt, ein gemeinsames Organ zu schaffen, welches den Handels- und Gewerbestand nicht nur Über alle wichtigeren Vorgänge in der Kammer

unterrichten, sondern ihn auch auf all dasjenige aufmerksam machen soll, was ihm im Geschäftsbetriebe von Nutzen sein kann. Die Bedeutung der Han del!- und Gewerbe-Kammern in Oesterreich und Un garn, wie auch in anderen Ländern, beruht auf der Unabhängigkeit ihrer durch directe Wahl aus dem Kreise der Interessent«! hervorgegangenen Ver- treler, in der völligen Freiheit ihrer Berathungen und Beschlussfassungen, sowie insbesondere in der Öffentlichkeit ihres Wirkens. Man sollte glauben, dass

diese in Oesterreich seit dem Jahre 185V bestehende Jnstilution nun doch allseitig ge kannt, gewürdigt und geschätzt werde. Gleichwohl ist es eine Thatsache, dass sehr viele Handel- und Gewerbetreibende gar nicht wissen, dass ihnen diese Institution nicht nur Pflichten aufbürdet, sondern auch Rechte gewährleistet, wie sehr sich die Kam- mern bemühen, die Gesammtheit der in ihr vertre tenen Interessen zu fördern — leider nur zu oft vergebens. Die Kammern sind ebennurb erathend e Körperschaften, ohne irgend

ein Recht der Executive. Die vielfach ganz unbegründeten Urtheile über die Wirksamkeit der Kammern können, wenn nicht in absichtlicher Entstellung der That sachen, nur in der Unkenntnis ihrer vielseitigen gemeinnützigen Thätigkeit ihren Grund haben. Von den Sitzuugkprotokollen nimmt die Geschäftswelt erfahrungsgemäß zu wenig Notiz. Der Contact der Kammer mit den industriellen und ge werblichen Kreisen muss also auf einem anderen Wege angestrebt werden, und als solcher empfiehlt sich ein wöchentlich

erscheinendes Fachblatt der be zeichneten Art. Die einzelnen Kammern fühlen aber für sich selbst, dass sie untereinander keine innige, lebendige und constante Verbindung haben, dass ihnen der rasche Ueberblick über die laufenden Vor gänge, über die Haltung der verschiedenen Kammern zu wichtigen aktuellen Tagessragen fehlt, dass sie sich über Angelegenheiten von notorisch gemeinsamer Bedeutung nur sehr schwerfällig zu verständigen und Angriffen gegenüber sich betreffs der Mittel zur Ab wehr schwer

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 26
Date: 01.06.1848
Physical description: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 14
Date: 14.01.1850
Physical description: 14
Vertrag, wonach diese beiden Fürstenthümer an Preußen abgetreten werden sollen, den Kammern mittheilte, bemerkte er unter anderm: „Es verstehe sich vou selbst, daß die Initiative der Abtretung nicht vou d-r kön-gl- Regierung, sondern von den HH. Fürsten ausgegangen sei. Der Grnnd habe in der Unmöglichkeit i'elegcn, ans einem so kleinen Ge biete die Achtung vor der Staatsgewalt aufrecht zu er halten. Indem die Regierung diese Lasten sür Preußen überuahm, habe sie den Verdacht zurückgewiesen

Fürsten übergehen lassen können. Der Minister trug schließlich auf schleunige Berathung der Vorlagen nud der sie begleitenden Denk schrift an, damit dic Uebernahme der Fürstenthümer baldigst geschehen könne. In Bezug aus die Entschlüsse der Regierung hinsicht lich der Verfassung hört man folgendes: Die übcrcin- stiminenden Beschlüsse beider Kammern sollen unver ändert bleiben. Wo dic Kammern von einander ab weichen, sollen die ursprünglichen Paragraphen der Ver fassung Geltung behalten, und endlich

sollen Vorschläge gemacht werden, deren Annahme dic letzten Bedenken des Königs, die Verfassung zn beschwöre», heben würden. Am 8. Abends d.nicrtcn die Verhandlungen »»t dem Könige über den auf dic Verfassung zu leistenden Eid noch fort. (Zl. Z.) Bcrlin, v. Jän. In den heute stattgehabten Sitzun gen der ersten und zweiten Kammer wurde eine Aller höchste Botschaft übergeben, betreffend dic Ncrsassungs- reviston. Der König erklärt dann, daß er Willens sei, den von den Kammern vorgeschlagenen

Abäntcrnngeu seine Zustimmungen z» ertheilen, daß aber »och einige audrre Abänderungen und Ergänzungen nöthig erscheinen, auch dic Hoffnung nicht aufjiigebeu fei, »och vor Ab schluß des Revistonswerkes dic Grundsätze für Bildung einer ersten Kammer festzusetzen, weshalb jene Abände rungen den Kammern vorgelegt werden, um alsdauu dic Bestimmung wegen der vorbehalten«! Eidesleistung zur Ausführung zu bringe,t. Den Kammern ist dic Verfassuugsbeschivörung des Königs nur snr den Fall angedentet

in der Kammer dic k. Prinzen und dic Häupter der ehemaligen rcichsuttinittclbarcn Familien. Für Hochverrath nnd überhaupt politische Verbrechen ist ein eigener Staatsgerichtshof in Aussicht nud dabei in Zweifel gestellt, ,,rb über diese Verbrechen alsdann auch von den gewöhnlichen Gerichten erkannt werden kann.' Das Wahlgesetz bleibt vorerst beibehalten. Kurz dic Botschaft enthält ein gilt' Theil neuer Octroyirnng, worüber nun die Kammern entscheiden werden, falls ihnen dic letzte Entscheidung anheimfällt

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 20.10.1909
Physical description: 8
Veilaae ,n ..Note fsir ?irr>I Achter Delegiertentag den österreichischen Handels- und Gewerbekattnnern. Im Sitzungssaale der niederösterreichischen Handels- und Gewcrbekammer wurde vorgestern unter zahlreicher Beteiligung der Kammern der Achte Delegierte,ltag eröffnet. Se. Exzellenz der Herr Handelsminister Dr. Weiskirchner l-.iclt hicbci folgende Ansprache: „Sehr geehrter Herr Präsident! Meine hochgeehrten Herrenl Vor allein danke ich sür die Einladnng .zum heutigen Tag, da Sic

mir die erwünschte Ge legenheit gibt, mit den Vertretern der Kammern Österreichs unmittelbar in Verkehr zu treten. Ich habe bei wiederholten Gelegenheiten meiner Wertschätzung nnd Hochachtung vor den Kam mern Ausdruck gegeben und kann heute nur wiederholen, daß ich in den Kannnern Öster reichs die Brennpunkte sür die Geltendmachung gewerblicher, industrieller und kommerzieller In teressen erblicke (Bravo!), das; ich in den Kam mern jene wirtschaftlichen Korporationen er kenne, welche in Ausgleichung der immer

beste henden Interessen-Gegensätze bemüht sind, ein Faktor zu sein, der bestimmend und ordnend in das Wirtschaftsleben eingreift. (Beifall.) Ich kann bei dieser Gelegenheit auch nicht umhin, Ihnen, meine sehr geehrten Herren, als Vertre tern Ihrer Kammern den herzlichsten und ver bindlichsten Dank nicht nur meines Ressorts, sondern auch der Regierung für Ihre fachmän nische Mitarbeit, sür die stets wertvolle und auch stets bereite Jnsormations-Tätigkeit aus zudrücken. Mit besonderer Frende begrüße

ich aber den heutigen Tag, der die Vereinigung, die Verbindung aller Kammern unseres Rei ches darstellt, der sich zur Ausgabe gesetzt hat, wichtige Probleme, die unsere Zeit bewegen, zu beraten nnd durch die Beratung der Lösung näherzubringen. Erlauben Sie, meine sehr ge ehrten Herren, daß, ich mit einigen Worten. Ihre Tagesordnung streife. Was das Marine- Unterstützungs-Gesetz anbelangt, so ist auch in mir die Erkenntnis aufgedämmert, daß es unzu länglich und völlig unzureichend ist. Ich habe .den Austrag gegeben

viele Frachtgelder der heimischen Flagge zubrin gen wird, wird gemiß niemand etwas dage gen haben. (Zustimmung.) Was den zweiten Punkt der Tagesordnung, die Sozialversiche rung, anlängt, so will ich gewiß nicht über den Rahmen meines Ressorts hinausgehen und in die Kompetenz des Ministeriums des Innern, eingreifen. Ich kann nur versichern, daß die Beratungen der Reichenberger Tagung, welche bewiesen hat, daß die Kammern mit vollem Verständnisse und gründlicher Durchberatung sich der Aufgabe

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 16
Date: 29.10.1908
Physical description: 16
des Gutachtens derselben zu verwenden sind. — Tie vom Lan-- desansschnsse in den Jahren 1906, 1907 »«j» 1903 gewährten Unterstützungen von 45.000 Kronen werdeil nachträglich bewilligt.' Abg. Mayr (christlichsozial) wandte sich ge gen die Bestimmung, daß bei Verwendung der Beträge Gutachten der Kammern eingeholt wer den sollen. Er beantragte diese Stelle des An trages auszuscheiden. Abg. Dr. Ehr i sto m ann ö s (deutschsreiheit- lich) sagte, er begreife den Standpunkt Mayrs nicht. Es sei

doch selbstverständlich, daß der Landesausschuß die Gelder nicht ohne Befragen der Handels- und Gcwerbekammern verteilen wird, da er selbst keinen Einblick in die Ver hältnisse hat. Abg. Unterkirch er (christlichsozial) sagte, Prof. Mayr habe die Ausmerzung des betref fenden Passus wohl deshalb beantragt, weil derselbe einen förmlichen Auftrag für den Lan desausschuß gleichkommt, die Gelder nur nach Besragen der Kammern zu verwenden. Es gebe auch andere Anskunftstellen. Andererseits er geben sich durch das Befragen

der Kammern Mißstände; so habe die Meisterkrankenkasse in Schwaz keine Subvention erhalten, weil sich die Kammer mit dem Hinweis dagegen aus sprach, daß der K'redit zur Förderung von Han del und Gewerbe bestimmt sei, nicht aber auch zur Unterstützung humanitärer Institutionen. Abg. Unterkircher wies darauf hin, daß diese Institutionen doch auch in das Gebiet des Han dels und Gewerbes gehören und tatsächlich seinerzeit auch stets unterstützt wurden. Uni! Wiederholungen ähnlicher ungerechtfertigter Ab sagen

durch die Kammern zu vermeiden, sei er für den Antrag Mayr und bitte, denselben anzunehmen. (Beifall bei den Christlichsozialen.) Dr. Pinalli (ital. lib.) sprach für den Ausschußantrag, dessen Fassung durchaus keiuen Auftrag für den Landesausschuß bedeute. Red ner beantragte aber, in den Antrag auch die Worte „und nach gepflogenen zweckmäßigen Erhebun gen' einzuschalten. Abg. Dr. v. Walther hob hervor, daß nur von einem Gutachten der Kammern die Rede sei, daß es aber nicht heiße: „nach Gutdünken der Kammern

- und G e w er b e k a m>m e r n eines an zuhängen. Den Christ! ich sozialen ist es nur darum zu tun, immer eine gewisse Bewegungins Hauszubringen. Hentc reden sie für die Gewerbetreibenden, nrorgen für die Ban ern; Was dabei heraus s ch aut, ist ihnen glei ch. Sic haben keinen Grund mißtrauisch gegeil den Landesaus schuß zu sein, in welchem doch 4 ihrer Partei genossen sitzen. — Abg. Schrasfl <christlich- sozial), stellte es in Mrede, daß der Antrag Mayr eine Spitze gegen die Kammern habe. — Abg. Naille (ital.-lib.) beantragte einen ähn

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 4
Date: 21.12.1849
Physical description: 4
, 24 Stunden später, als er erwartet wurde. Das Resultat seiner Sendung ist unbekannt, sagen die einen. Die andern aber haben kein Hebl damit, daß das Resultat kein günstiges sei. Der Offizier sei nicht febr wohl ausgenommen worden. Am Hose gestebe man offen ein, es sei eine dauernde Ocenpation des Landes durch die Oesterreicher zn erwarten. Man werde mit den Kammern gehen, so lange dieß möglich. Für die Forterbebnng der Steuern gebe es Mittel. Sie wis sen ferner, daß man feit geraumer Zeit das Einschrei

sächsischer Prinz, «<cht eben letdeuschaft« lich kostitutioneller Gesinnung, babe sich «it besonder«« Energie gegen da» Bündniß vom 26. ausgesprycheP. Er bedauere eine eventuelle österreichische Okkupation; sie könne Jahre währen, aber er fürchte sich nicht da vor. Wenn die Kammern die Regierung in di« Noth wendigkeit versetzten, sie auszulösen, so sei e« um s» schlimmer für die Kammern. Ob wobl lso fügt di« „Leipziger Allg. Ztg.' hinzu) die HH. Korrespondenten vorgedachter Zeitnngen

auch diese Mittheilungen vertreten können? Wir habe» ein besseres Zutrauen zu unsern Kammern wie zu unserm Hose.» Leipzig, 14. Dez. Wir dürfen einer bedeutenden Vermehrung der hiesigen Besatzung, die gegenwärtig aus ungefähr 16—1700 Mann besteht, in der nächsten Zeit entgegensehen. Die Anhäufung österreichischer Trup pe» an der sächsisch-böhmischen Gränze hat ikre voll kommene Richtigkeit. Namentlich dem Voigtlande sind die österreichischen Truppen in allen Waffengattungen so nahe gerückt, daß dieselben in Zeit

Fest stellung der Verfassung wird uns mitgetheilt, daß das Kabinet hoffe, dieselbe werde noch im Januar des näch sten Jahres erfolgen können. Die Hauptpunkte, in denen das Kabinet mit d-n Kammern, namentlich mit den Beschlüssen der zweite» Kammer nicht übereinstimmt, sind die Artikel über Schule nnd Kirche und' über das Steuerbewilligungsrecht. In ersterer Hinsicht hofft man sich mit den Kammern noch zu einigen; andernfalls soll man gewillt sein nachzugeben. In Betreff

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 16
Date: 30.04.1838
Physical description: 16
miguelistischer Guerillas auf irgend einem Punkte des Königreichs mehr besteht.' Lissabon, den 13. April. Die neue, nuniiiehr von der Königin beschworene Konstitution enthält eine groß« Anzahl Dispositionen, welche an die rein demokratische Verfassung vom Jahre !3i2 erinnern. Nachfolgendes sind die nichtigsten Kapitel des neuen Staatsgrundgesetzes: „D leKorteSund ihre At tributionen. Art. 36. Die Kortes bestehen aus zwei Kammern, der Senatoren - und der Deputirtenkammer. Ar t. 37. Den KorteS kömmt

untersuchen, ob die Konstitution und die Gesetze beobachtet worden sind. Art. 39. Jede Kom mer hat das Recht, mittelst Untersuchungskommissionen jeden Gegenstand ihrer Kompetenz prüfen zu lassen. Art. 4V. Die Kammern können keinen Beschluß fassen, wenn nicht die Mehrzahl der sämmtlichen Mitglieder anwesend ist. Art. 41. Alljährlich soll eine Kortessitzung stattfinden, die nie kürzer als drei Monate dauern soll ze. A r t. 42. Die Eröffnnng der Kammern soll jährlich am 2. Jän. statt finden. Die Er öffnung

und der «chlnß der Kammern werden in einer könig lichen Sitzung geschehen, beide in den allgemeinen aus len vereinigten Kammern bestehenden Kortes, die Senatoren zur rechten, die Depntirten zur linken Seite. A r t. 43. Jede Kammer wird ihren Präsidenten, Vicepräsidenten und Sekre tär ernennen. Art. 44. Die Sitzungen werden öffentlich seyn, außer im Falle das WtaatSwohl ihre Geheimhaltung er heischen sollte. Art. 45. Wenn beide Kammern vereinigt sind, leitet der Präsident der Senatorenkammer die Arbeiten. Art

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 02.11.1900
Physical description: 8
sind. Andererseits ist eine geordnete auf ihrer Plenarzusammensetzung aufgebaute Thätigkeit d?r Kammern nur bis Ende diese? IahreS gesichert, weil das Mandat jener wirklichen K.imincr- mitglieder, deren Functionsdauer nach 8 L des Kammer- gesetzt? vom Jahre 1868 beieits am 31. December 1899 ablief und niit dem Gesetze vom 27. December 1899 :>nr bis Ende 1900 erstreckt wurde, mit diesem Datum erlischt. Die Kammern würden sohin nach diesem Zeitpunkte nur mehr über die Hälfte, in vielen ' Fällen über weniger

als die Hälfte ihrer Mitglieder verfügen. Die von den Kammern fortlaufend wahr zunehmenden Interessen von Production und Handel, welche angesichts der im Zuge befindlichen zolltarifari schen Arbeiten besondere Fürsorge erheischen, wie nicht minder die Rücksicht auf die seitens der Kammern nach dem 31. December 1900 vorzunehmenden Wahlen in den Reichsrath legten der Regierung die Pflicht auf, einer Unterbrechung der Beschlussfähigkeit dieser Körper schaften vorzubeugen. Da eine Ausschreibung der Kam mer

-Ei gänzungSwahlen auf Grund der obsolet ge wordenen bisherigen Mahlordnungen nicht in Frage kommen konnte, andererseits aber eine Ncnconstruieruug der Kammern auf Grund neuer Wahlordnungen, schon mangels der hiefür nothwendigen gesetzlichen Voraus setzung, innerhalb dieses Jahres unmöglich ist, so er übrigte nur die provisorische Verlängerung der Man date der zum Ausscheiden bestimmten Mitglieder, eine Maßnahme, welche sich lediglich als eine Erneuerung des bereits mit dem Gesetze vom 27. December 1899

geschaffenen Provisoriums darstellt. Die Dauer der Mandatsverlängerung iru»de diesmal nicht kalender mäßig beschränkt, sondern derart festgestellt, dass sie bloß bis zum Zeitpunkte der behnss Vornahme der Neuwahlen auf Grund der genehmigten neuen Wahl ordnungen zu verfügenden Auflösung der Kammern zu gelten hat. Seitens der Regierung wird nicht ver säumt werden, diese Zwischenzeit thunlichst abzukürzen. Die bosnischen Bahnen» In der Frage der bosnischen Bahnen ist, wie das k. l. Telegraphen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 19.08.1868
Physical description: 6
. Paris, LS. Aug. Der „Etendard' bezeichnet die Gerüchte eines russisch-preußischen Alliauz- abschlunes als Erfindung. ^ Amtlicher Theil. Se. k. k. apostol. Majestät haben dem Oberlehrer Josef Alliani des Musikvereines zu Innsbruck in Anerkennung seiner zur a. h. Kenntniß gebrachten verdienstlichen und gemeinnützigen Leistungen das gol dene Verdienstkreuz zu verleihen geruht. Gesetz vom SS. Juni »8V8 betreffend die Organisirung der Handels- und Gewerbe- ^ kammern. Mit Zustimmung der beiden Häuser

die ! Gränzen des politischen Bezirkes und des HandelSkammer- bezirkeS nicht zusammenfallen, wird der ganze politische Bezirk jenem HandelSkammerbezirke zugewiesen, in welchem i der Sitz der politischen BezirkSbehörde gelegen ist. Andere Aenderungen im Umfange der Kammerbezirke, dann Aenderungen im Standorte der Kammern, so wie die ! Aufhebung bereits bestehender und die Errichtung neuer ' Handels- und Gewerbekaminern erfolgen im Wege der Gesetzgebung. ' 8. 2. (Wirkungskreis.) Die Handels- und Gewerbe

- ' kammern haben als berathende Körper im Allgemeinen die Bestimmung: a. Wünsche und Vorschläge über alle Handels- und Gewerbeangelegcnheiten in Berathung zu nehmen; d. ihre Wahrnehmungen und Vorschläge über die Be dürfnisse des Handels und der Gewerbe, so wie über den Zustand derVerkebrinittel sowohl über erhaltene Aufforderung seitens der Ministerien oder Landeöbe- hörden, als auch aus eigener Initiative zur Kenntniß der Behörde zu bringen; o. über Gesetzentwürfe, welche die commercicllen

oder gewerblichen Interessen berühren, bevor dieselben von der Regierung den gesetzgebenden Vertretungökörpcrn zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt wer den; dann ' 6. bei Errichtung von öffentlichen Anstalten, welche die Förderung dcS Handels oder der Gewerbe zu Zwecke haben, so wie bei wesentlichen Abänderungen der Organisation derselben ihr Gutachten abzugeben; v. über Aufforderung der Regierung und über die von derselben bestimmt bezeichneten Gegenstände mit einer oder mehreren Kammern in gemeinsame

vereine, so wie die einzelnen Gewerbe-, Handel- und Ver- kehrtreibenden sind verpflichtet, den Kammern über deren Verlangen die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erfor derlichen Auskünfte zu ertheilen, die benöthigten Nachwei sungen zu liefern und die Kammern überhaupt in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. Die Handels- und Gewerbekammern sind berechtigt, in Angelegenheiten ihres Wirkungskreises unter einander in schriftlichen Verkehr zu treten und gemeinsame Be» rathungen zu pflegen. (Fortsetzung

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Page 1 of 6
Date: 03.09.1866
Physical description: 6
vor dem Gesetze, individuelle, NeligionS- und P.reßfrciheit. letztere jedoch ,int. gewissen Einschränkun gen, die sich aus Präzedenzfällcn leicht erklären lassen. i Der König rief nach dieser Eharie jedes Jahr zwei Kammern zusammen; die Session der einen Kammer begann und endete zugleich mit jener der andern.. Der König prorogirte sie. Er konnte die Depuiirtenkam- uier auch auflösen, mußte aber sodann binnen LMona- ten eine neue Versaminlung berufen. Die Kammer der Deputirten wurde jedes Jahr zum fünften

Theile er neuert. Die Berathschlagung in der PairSkcin^üir war' geheim^ die Sitzungen' 'd«r-.Pep.ütlstenkanchier.'^i»Än^ dagegen öfsentlich.' ^Die /'gtsehgeb't.n.d.eGeÄalt'.'wurdeV gemeinschaftlich' vom Könige And den beiden' Kammern' ausgeübt. Der König schlug das Gesetz' vor nach Be lieben in der 'Kamiiitr.'/d'tr, H.airS. odev in ' jener, der' Deputirten; auch konnicn'die Kammern,' jedoch 'nur in' Uebereinstimmung, den König bitten, über'irgend einen Gegenstand einen Gcsetzoorschlag

zu machen und ange-' ben, was sie glauben,'daß' ein Gesetz ^.enlhftllen'solle. Jedes Gesetz forderte freie Berathung und die Zustim mung der Mehrheit jeder der Heiden Kammern : der König allem sanktioiiirte. uiid 'promulgirte'die Gesetze.' Der die Auflagen. betreffende ^Gesetzentnäurf mußte zuerst in die Depulirtenkamliler/ ünd erst wenn er von derselben genehmigt worden,- in die^Pairökäinmer.ge? bracht werden. Keine Aufläge ' kckinte - ausgeschriebett' werden, wenn sie nicht' von beiden Kammern bewilligt uud

- über Hochverrath. Die Kammern haben das Petition«-, recht und . jeder der Deputirten hat das Recht, schrift liche Petitionen der Privaten anzanehmen^ Kein Pair kann in Kriminalsachen anders als vermöge eines Be fehls feiner Kammer arretirt und gerichtet werden. Gegen ein Mitglied der Deputirienkammer kann wäh rend der Session und in den vorhergehenden und fol-- genden sechs Wochen keine Verhaftung statthaben. In. Kriminalsachen kann während der Sesiion. nur - nach vorgängiger Erlaubniß d«r Kammer ein Mitglied

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Page 5 of 8
Date: 24.09.1895
Physical description: 8
und erörtert weitläufig, nach welchen Grundsätzen die statistischen Quinqnennal-Berichte bisher abgesaset wurden, und dieS in Zukunft geschehen soll. Die von der Regierung ausgearbeitete neue Instruktion für diese Berichte würde allerdings denselben eine erhöhte Bedeutung und einen viel größeren Wert verschaffen, andererseits aber den kleinen Kammern derartige Kosten verursachen, dass sie die Durchführung der statistischen Arbeiten aus eigenen Mitteln nicht bestreiken könnten

. So würden sich z. B. die Kosten für den Bezirk der Handels und Gewcrbekammer in Innsbruck auf mindestens 5500 fl. belaufen. Eine Conferenz der HandelS- kamnicr-Sccrctäre in Wien hat die Regierungsvorlage auch als wertvoll und die in derselben vorgeschlagene Methode zur Erhebung dcS Materials als die einzig richtige bezeichnet, aber auch darauf hingewiesen, dass die Kammern bei Erfüllung dieser Jnstrnction mehr thun würden, als ihrem Wirkungskreise entspricht, indem sie für die Regierung Daten sammelt, welche für diese behuss

Zusammenstellung der ReichSstatistil höchst wertvoll sind, und welche sie sich sonst selbst verschaffen müsste, gezwungen durch die socialpolitischen Aufgaben der Regierung. Andererseits wurde wieder betont, dass die Kammern sich nicht ein Gebiet, auf welches sie bisher so viel Arbeit und Sorgfalt ver wendet haben, entziehen lassen sollen. Es sei daher in der Conferenz der HandelSkammer-Secretäre bean tragt worden, dass die Regierung sich entschließen möge, die Kosten für die Aufnahme der Betriebe

nach der neuen Justruction zu decken. Speciell wurde dieS in einer zu Salzburg abgehaltenen Eonscrcnz von den Präsidenten und Räthen der Kammern der Alpen- ländcr betont nnd darauf hingewiesen, dass die Kammern sich nicht getrauen, aus diesem Grunde eine Erhöhung der Kammerumlagcn zu fordern. Es wurde daher beschlossen, den Antrag zu stellen, die Kammer wolle die Vorlage als gut und wertvoll anerkennen, sich aber nur dauu zur Ausführung der Arbeiten bereit erklären, wenn die Regierung der Kammer die Auslagen

zu sein, da an anderen Orten Kammern thatsächlich gewerbliche Betriebe führen. So ist die Tricster Kammer am großen Lagerhaus-Unternehmen in Trieft betheiligt; die Klagen- furter Kammer befindet sich in einer ähnlichen Lage wie die hiesige, indem sie eine Fachschule gegründet, den elektrischen Betrieb in derselben eingerichtet hat und auch das Licht über ihren Bedarf an Dritte abgibt. Die Anfrage des Vorsitzenden, ob die Kammer geneigt ist, diese principielle Frage im Wege des noch offen stehenden RecurseS klar zu stellen

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 16.02.1849
Physical description: 10
Di« Gchtaist« wird dem Kaiser süe dle da««, andtt« Slppanagen von Fall zu Fall bestimmt. .. . I« KM? dn^MinVerjährigkett des Regenten (unter 18 Jahre) bilden beide Kammern Eine Versammlung, und über tragen Siner Person ^i» S! »g e n tfch a ft. Die«? iaister, dei«, Zahl der Kokstr kßsctzt, und th> »e« die Geschäfte' vettheikt, haben die Leitung der verantwort lichen Reichsregierung. Kein Mitglied der kaiserlichen Fami lie und nur ein österreichischer Staatsbürger ka«u Minister

werden. In den Kammern Haben sie nur Stimme«, wenn sie' Mitglieder sink, müssen aber so oft sie es wollen, gehört wer den, so wie deren Gegenwart von ter Kammer verlangt wer den kann. Die Verantwortlichkeit der Minister kann selbst der Kaiser nicht aufheben. Die Kammer der Abgeordneten hat das Recht, die Mi nister ver dem Reichsgerichte in Anklagestand zu setzen. Wird er La verurtheilt, kann der Kaiser nur auf Anlangen einer der beiden Kammern begnadigen. Der Reichstag besteht 1. auö der Volks

-- und 2. aus der Länderkammer. Alle Jahre (Februar) tritt der Reichstag zusammen, die Mitglieder der Kammern dürfen keine Instruktionen anneh men und ihr Stimmrecht nur persönlich üben. Oeffentliche Sitzungen find Regel. Prüfung der Wahl akte nimmt die Kammer selbst vor, so wie die Wahl des Prä» fibenlen und Sekretäre. Absolute Stimmenmehrheit für je» den Beschluß. Bei Gesetzen wird zuerst einzeln, dann im Ganzen abgestimmt. Nur wenn beide Kammern überein^ stimmen, wird der Beschluß dem Kaiser zur Sanktion vor gelegt

. Eine Revision der Verfassung kann nur statt finden, wenn die gesetzgebende Gewalt eine Aenderung nöthig erachtet, der Reichstag aufgelöst, ein neuer zusammengesetzt ist, dieser in jeder der Kammern wenigstens mit 2 Drittheilen anwesend und mit 2Dritthcilen der Anwesenden dafür stimm», und der Kaiser die Sanktion ertheilt. So auch hinsichtlich der Aenderung der Landesverfassung durch die Land tage und den Kaiser. Ich hoffe von Eurem Eifer zuversichtlich, manche Ausar beitungen veröffentlicht zu sehen

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 25.01.1850
Physical description: 6
stellt der Eentralgcwalt eine den einzelnen Kammern entnom mene Landes- nnd Volksvertretung zur Seite. Kommt daS Werk, welchem man in Berlin schon seit einiger Zeit sich zuneigen soll- zu Staude, so erbalte» wir eine dcr ehemaligen cidgcuvsscnschastlichen Verfassung äbu- liche deutsche Tagöfatzuug. Wie über diese Brücke die Schweiz langsam aber sicher zu größerer Vundescinheit , gelangt ist, so mag es auch in Deutschland erwartet werden. Viele gerechte Wünsche bleiben vorerst dabei unbefriedigt

, aber wir gewinnen festen Boden zum Wei- terschritt, während jetzt Deutschland mit Regierungen und VolkSstämnien in der Lnft schwebt. Weiter vernehmen wir anS Wien, daß man im Mi nisterium damit umging, eine Note an die Bundeskom missarien in Frankfurt zn erlassen, um die angestrebte Zollcinignng offiziell zu betreiben. Darmstadt, 21. Jänner. Die Kammern wurden heute durch Minister J.iup sür ausgelöst erklärt. Es sollen, sagt das Rescrixt, baldtbuulichst neue Wahlen angeordnet werden. (A. Z.) Dresden, 19. Jänner

Politik deS Ministeriums ein «au>o gui peut ertöne» wird. Was die Kammern au langt, so ist leider i» den Hauptfragen dcr imiern Poli tik eine Abklärung dcr Ansichten noch nicht zu Stande gekommen; daher das ermüdende Zander» nnd Hiuaus- zicbcn in oft ganz «ubcdeuteudeil Dingcn nnd diese merk würdige Scheu vor j der Princivirage. Man kann mit ziemlicher Bestimmtheit voraussagen, daß die Beschluß fassung dcr Kammern über die Regierungsvorlagen, das deutsche Vcrfassnngswerk betreffend, in diesem Sinne

derer, welche Orden und Ehrenzeichen erhalten haben, belänsr sich im »Preuß. Staats - Anzeiger' auf beinahe fünf Spalte». Briefe aus Berlin vom 20. Abends halten eine Aus gleichung zivifchen Krone und Kammern wieder für ganz unwahrscheinlich. Oldenburg Der oldenburgische Landtag war be kanntlich aufgelöst worden, weil derselbe den Anschluß au daS Berliner Bündniß nicht gutheißen wollte. Das neue Ministerium in diesem Punkte ganz in die Fuß tapfen des vorigen tretend, ordnete neue Wahlen an. Allein die Wahl dcr

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Page 5 of 8
Date: 30.03.1900
Physical description: 8
, Bericht und Antrag darüber zu erstatten, ob und inwieweit die seitens des Landtages in den Jahren 18LK- 1899 an verschiedene Gemeinden gewährten Snbvmtionen für die Folge noch zur Ausfolgung zu gelangen haben. Alle drei Anträge werden debatteloö angenommen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Die nächste Sitzung findet am 29. ds. vormittags halb 11 Uhr statt. Delegiertentag der öfterr. Advoeaten« Kammern. Am Dienstag würden die Berathungen des Delc» giertcutagcs der österreichischen Advocaten

Kammern fortgesetzt. Zu Beginn der Sitzung widmete der Vor sitzende Dr. Ritter v. Feistmantel dem verstorbenen Präsidenten der oberösterreichischen Advocaten-Ki'mmer HerrenhanSmitglied Dr. Ritter v. Eigner einen warmen Nachruf, Die Versammlung beschloss, sowohl dem oberösterreichischen KammerauSschussc als auch der Familie des Verstorbenen das Beileid des Delegierten- tages auszusprechen. Als Vertreter der Advocaten- Kannner in Zara ist Herrenhausmitglied Dr. Millanich erschienen. Dr. Zfveybrück (Wien

der Advocaten-Kammern oder des einzelnen Gerichtshofes übertragen werden. Die Äushebung her Bestimmungen über die Kostenadjustierung sei gleichfalls anzustreben. Die Abstimmung über diese Anträge wurde auf den 28. ds. vertagt. Aus NnsSland. Durch Entscheidung des Generalgouverneurs von Finnland über den Antrag der Cenjurbehörhe ist die Zeitung „Wjipurin Sanomat' für immer verboten worden. Dasselbe gilt für das Blatt „Paehivaelethi', wenn dasselbe nicht einen anderen verantwortlichen Redacteur erhält

Antrag ent hält die Grundsähe, nach welchen das Präsidinm denselben ausgearbeitet und lautet wie folgt: Als Grundsatz bei der Revision der Wahlord nung hat einem Erlasse des Handelsministeriums zu folge zu gelten, dass unter Zuweisung der dem Großhandel und der Großindustrie in der Wahl organisation zukommenden Stellung die Wählerkreise, welche bisher in einer Wahlkategorie zusammenge fasst waren, keine solchen Veränderungen erfahren, welche die principielle Interessenvertretung der Kammern

durch die Wahlordnungen der Kammern festgestellt werden. Als nntere Grenze für dje ersten Wahlkörper beider Secsionen war bishxr ein Erwerbstenersatz von l00 fl. festgesetzt, welchem an ypuer affgesn. Exmcrbsteuer der Betrag die 26tt fl. entspricht. Derselbe fällt zwischen die Erwerbsteuersätze von 2l>0 sl. und 300 fl. hineiu und es beantragt das Präsidiniu mjt Rücksicht aus die Gesammtsteuer- lei uug der bezüglichen Wahlkorper als Abgrenzung für den !. Wghlkiirpxx in der Haisdelßseciion den Satz von W0 ff. uich

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Page 7 of 12
Date: 18.04.1905
Physical description: 12
80L1 büßen in den Armenfonds derjenigen Gemeinde, in welcher der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Nach dem EntWurfe sollen die Geldbußen nicht mehr den Armenfonds, sondern den betreffen den Kammern zufließen und von diesen ebenso wie die nach K 8 des TiSziplinarstatnts ver hängten Ordnungsstrafen zu Humanitären Stan deszwecken verwendet werde». Zu dieser nicht uuwesentlicheu Abweichung vom Gesetzentwürfe des Jahres 188» hat sich die Regierung ent schlossen, da die Aussicht auf Anerkennung

solche Zuweisung der Geldbußen an die Kammer eine Analogie bereits im Tis- ziplinarstatute hat, da Z 8 bestimmt, daß die Ordnungsstrafen (wegen Verweigerung der An nahme der Wahl in den Disziplinarrat oder der Fortführung dieses AmteS) an die Kam- merkasse abzuführen sind. Die auf diese Weise der Kammer zufließenden Beträge sind allerdings uicht sehr hoch, denn nach den dem Justizministerium zugekommenen Berichten betrugen die in den Jahren 18!>tZ bis IMl) in den Sprengeln von 1!) jiammcrn — sünf Kammern

mit 2Ü6 Mitgliedern lieferten keine Daten — eingezahlten Geldbußen nnd Ordnungsstrafen zusammen im Durchschnitt jährlich nur 6623 Kronen. Da jedoch die Kam mern — wie dnrchj H 2 gegenüber gewissen zutage getretenen Zweifeln festgestellt werden soll — gleichzeitig berechtigt sind, einen Teil der Kam- merbeiträge sür humanitäre Standeszwccke zu widmen, wird auch solchen Kammern, in deren Sprengeln nicht bereits humanitäre Wohlsahrts- einrichtnngen bestehen, die Möglichkeit zur Bil dung

eines für solche Ztvetke verfügbareil Fonds geboten. Tiefer Fonds soll zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Advolaten und Advotaturs-Kandidaten sowie dürftiger Wit wen und Waisen von Advokaten und Kandi daten Verwender werden. Tie für die Verwen dung maßgebenden Gruudfätze wird die Pleuar- versaiumlung vvrznschreiben haben. Bon der Entscheidung der Plenarversainmlnng soll es insbesondere abhängen, ob die StrasbVträge bei Kammern, in deren Sprengel eine Staudes- Wohlsahrtseinrichtuug bereits besteht

entfaltet und auch recht schätzenswerte Resultate erzielt. Außerdem ist in Prag die Beranstaltnng einer großen nationalen Knnst« und Bolkskunstausstellung in Aussicht ge nommen. Einen gleichen Zweck verfolgen die Kammern von Salzburg. Innsbruck undBozen; dieKammern von Brody, Budweis. Eger, Pilse», Brünn, Görz. Klagenfuri, Krakau, Lemberg, Troppau. Leoben, Litt; und Olmütz haben ihr ungeteiltes Jnter.sse kuudgegebeu und ihre eifrigste Mitwirkung zugnagt. Die Reichenberger Kammer hat für eine umfassende

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