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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 14
Date: 30.09.1833
Physical description: 14
des zu dieser Pupillarmasse gehörigen Gasthauses zum gol denen Schisse in Salzburg, mit Vorbehalt der obervor- mundschafilichen Genehmigung, gewilliget worden, und wird da her den Pacht lustigen zur Ueberreichung der schrift lichen Anböthe bei diesem k. k. Stadt-und Landrechte die Frist bis längstens 26. Oktober ig33 mit den, Anhan ge festgesetzt, baß die Pachtwerber mit ihren gemachten Anbothen bis zum iS. Nov. >833 verbindlich seyn sollen. .DaS zu verpachtende GasthaüSzum goldenen Schiff ist inFolge des häufigen

, dann Wagenremise lind Keller. Dasselbe gilt für das erste Gasthaus in Salzburg, wird dieserhalb von allen Reisenden vom «lande besucht, und gewährt einem thätigen und industriellen Unterneh mer ein eben so vortheilhaftes als sicheres Erträgniß. Als Pachtbedingungen werden festgesetzt: >. Dem Pächter wird die Benützung deS ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff in vollem Umfange mit Ausübung der damit verbundenen Wein - und Bier- fchanksgerechtigkeit und Traiterie zugestanden, nebfibei wird demselben die bereits

eine jährliche Summe von 1200 si. Reichs oder l«zoc» st. W. W. C. M. festgesetzt. 4. Der Pächter hat bei dem Antritte des Pachtes einen halbjährigen Pachtschillingsberrag «!s Kaution entweder in barem Gelbe oder in annehmbaren Obligationen zu erlegen. Der Pachtschilling selbst ist fernerhin halbjährig im Voraus zu entrichten. 6. Eine Afterverpachlung des ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff ist dem Pächter nicht gestaltet, wohl aber ist ihm unbenommen, die bisher gegen halbjährige Aufkündung bereits

vermiethe.'e Wo!>nung im vierten Stocke des «chisswirthShanseS in Aftermiethe zu geben. b. Der Pächter hat die Verzehrungssteue? und die Militär - Einguartirung von dem Wirthshause selbst zu tragen , er ist schuldig, die Anordnungen der Feuerlösch- ordnung zu befolgen , die Rauchfangkehrer - Bestallung, dasAuSweißen und Mahlen der innern Bestandtheile des Gasthauses, so wie die Reinigung des Vorhauses und HauSplatzeS, endlich alle kleinern, den Betrag von Z fl. W. W. E. M. nicht übersteigenden

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Der Bote für Tirol
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Page 15 of 22
Date: 26.09.1833
Physical description: 22
gemacht: ES sey über Ansuchen der Vormundschaft wegen Minderjährigkeit der Pupillen die neuerliche Verpachtung deS zu dieser Pupillarmassegehörigen Gasthauses zum gol denen Schiffe in Salzburg, mit Vorbehalt.der obervor- mundschastlichen Genehmigung, gewilliget worden, und wird daher den Pachtlustigen zur Ueberreichung der schrift lichen Anböthe bei diesem k. k. Stadt - und Landrechte die Frist bis längstens 26. Oktober >g33 mit dem Anhan ge festgesetzt, daß die Pachtwerber mit ihren gemachten Anbotl

und Nebengemächern, der Stal lung imHause für »3 Pferde, und der Stallung zwischen dem allen Waaghause und der Michaelskirche auf »c» Pferde, dann Wagenremise und Keller. Dasselbe gilt für das erste Gasthaus in Salzburg, wird vieserbalb von allen Reisenden vom Stande besucht, und gewahrt einem thätigen und industriellen Unterneh mer ein eben so vortheilhafteS als sicheres Erträgniß. Als Pachtbedingungen werden festgesetzt: 1. Dem Pächter wird die Benützung deS ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff in vollem

Gasthauses zuni goldenen Schiff ist dein Pächter nicht gestattet, wohl ober ist ihm unbenommen, die bisher gegen halbjährige Aufkündung bereits vcrmiethete Wohnung im vierten Stocke deS SchiffwirthshaufcS in Aftermiethe zu geben. 6. Der Pächter hat die VerzehrungSsteuer und die Militär - Einquartirung von dem Wirthshause selbst zn tragen, er ist schuldig, die Anordnungen der Feuerlösch ordnung zu befolgen, die Rauchscingkehrer - Bestallung, das Ausweißen und Mahlen der innern Bestandtheile deS Gasthauses

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 12
Date: 30.11.1840
Physical description: 12
wird kein Anboth an genommen. 2. Die Verwendung geschieht mil ollen auf den Rea litäten hastendcn Rechten und Dienstbarkeiten, hinsicht lich der Ackergründe gegen Vorniessnng, in Betreff der Wies- und Moo^grünce aber acl Corpus und ohne Haf tung für das angegebene Erträgniß. Wag und Gefahr gehl vom ErsieigerungSlage auf den Käufer über. 3. Der Kaufpreis des Gasthauses muß zur Hälfle binnen 14 Togen nüch der Versteigerung, und mit der andern Hälsie innerhalb zwei Jahren bezahlt werden. LZiS dahin

gerte Realität aus Gefahr und Unkosten deS'Käufers, ohne weilereS Verfahren einer zweiten Versteigerung unterzogen werden. 6. Die VersteigerungS- und Kauf ErrichlungSkosten, so wie daS Armenprozent h 'ben die Käufer ohne Abzug vom Kaufschillinge zu tragen. 7. Die Versteigerung beginnt mit dem Gasthouse, auf welche jene der Grundstücke folgen wird. Im Falle der-Verwendung des Gasthauses werden auch niedrere zum Betriebe desselben dienliche Mobilien umnittelbar nach der Beendigung der Realitäten - Ver

steigerung verkauft werden. 8. ES wird ausdrücklich bemerkt, daß die Uebergabe deö Gasthauses an den Käufer binnen 14 Tagen nach der Versteigerung erfolgen wird, uns daß dieser außer dem Kaufpreise, den Beiträgen für die Feuer-Assekuranz, dann der Einhaltung des Pachtes rückstchtlich der Doga na gegen Bezug des PachtschillingS vom Tage der Ueber- gabe an, »nd den übrigen bisher aufgeführten-Bedin gungen, keine anderen Verbindlichkeiten zu übernehmen hat. Die Versteigerung wird in dem zu veräußernden

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Der Bote für Tirol
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Page 15 of 16
Date: 03.10.1833
Physical description: 16
werden festgesetzt: 1. Dem Pächter wird die Benützung des ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff in vollem Umfange mit Ausübung der damit verbundenen Wein - und Bier- schanksgerechtigkeit und Traiterie zugestanden, nebstbei wird demselben die bereits mit diesem Gasthause in Ver bindung stehende Wohnung im angebauten sogenannten Fechtmeisterhause Nr. 4y miethweise eingeräumt. 2. Die Dauer der Pachtzeit wird voäi ». Dez. >333 bis dahin »34o, sohin auf7 Jahre bestimmt, nach deren Verlauf der Pacht

. Der Pachtschilling selbst ist fernerhin halbjährig im Voraus zu entrichten. 5. Eine Afterverpachtung des ganzen Gasthauses zum goldenen Schiff ist dem Pächter nicht gestattet, wohl ober ist ihm unbenommen, die bisher gegen halbjährige Aufkündung bereits vermiethete Wohnung im vierten Stocke des >QchiffwirlhShauseS in Astermiethe zu geben. b. Der Pächter hat die VerzehrungSsteuer und die Militär-Einquartkrung von dem Wirthshaus« selbst zu tragen , er ist schuldig, die Anordnungen der Feuerlösch ordnung

zu befolgen , die Rauchsangkebrer - Bestallung, das AuSwe'ßen und Mahlen der innern Bestandtheile des Gasthauses, so wie die Reinigung des Vorhauses und HausplatzeS, endlich alle kleinern, den Betrag von S fl. AZ. W. C. M. nicht übersteigenden HauSreparationen zu bestreiken, und ebenso den Verpächtern für alle durch seine Gäste und Dienstleute entstehende Beschädigungen zu haften; dagegenübernimmt die verpachtendeVormund- schast die Berichtigung derHauSErwerb- und Konkur renzsteuer und der Brandassekurr

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