. Sie haben sich zwar lange gewehrt, und gerade die ihrer seits gemachten Ausflüchte haben uns in der Ueberzeugung bestärkt, daß wir daran fest halten müssen. Der Streit im Subkomitee. Ich erlaube mir da auf einiges, und zwar wieder mit Berufung auf meine Stenogramme hin zuweisen. Es wurde eingewendet, an der Börse werde überhaupt kein Terminhandel mehr sein, weil ihm die Grundlage entzogen sei, er habe keinen Boden mehr, und nachdem kein Boden da ist, könne auch kein Baum daraus wachsen. Darauf habe ich mir erlaubt
, mehrmals zu erwidern, es könne aber dieser Terminhandel in gleicher Weise, wie gegenwärtig an der Börse, dann außerhalb derselben sich vollziehen. Damit wurde erwidert einen derartigen Termin handel zu verbieten, gehe schon deshalb nicht an, weil dieser sich an Winkelbörsen vollziehe und diese ohnedies schon verboten seien, es sei etwas ganz Sonderbares, wenn man eine Handlung in einer Gelegenheit verbietet, nachdem die Gelegenheit schon verboten ist. Begrifflich ist diese Einwendung ganz gewiß falsch
an der Börse — und ich glaube, es war auch der Herr Hofrat Ploj auf meiner Seite^ ebenso der Herr Abgeordnete Dr. Licht, dies weiß ich ganz genau — gesagt, daß diese Winkelbörsen oft lange Zeit, nachdem bereits die Anzeige erfolgt ist, ihr Unwesen weiter treiben. Herr Dr. Licht hat gesagt, daß Detektivs hingeschickt wurden, daß man die Sache ganz genau gewußt habe, aber geschehen sei dagegen nichts. Dann wurde eingewendet, daß dieser Termm- handel «ußer der Börse eigentlich gar keine Be- dentvng
habe Davomf wieder ist gesagt worden — > «nd zwar von «im« Kenner der Verhältnisse —I daß zirka «0 Prozent der bSrftkwüßige» Termin- i geschäfte sich außerhalb der Börse abspielen. I Nun werden Sie begreifen, daß auf et» der- t artiges Vorgehen hin das Mißtrauen, das sich schon von Anfang an im vorigen Subkomitee gebildet hat, nicht zerstört werden konnte, sondern daß es im Gegenteile nur noch gewachsen ist, so daß wir beschlossen haben, eine Formulierung zu suchen, gegen welche von juristischer Seite
des Inkrafttretens des Gesetzes in Geltung sind, spricht die Verordnung der Regierung von allen Geschäftsbedingungen u. f. w., die bisher für den Terminhandel i» Geltung wäre»; — gut, so können wir eS auch in da» Gesetz auf nehme«, f- daß e-S dam, H -ist gisst): .«eschäst» i« Getreide und MühlenfaSritaten, welche nach Inkrafttreten dieses Gesetze« a« oder cuch«chalb der Börse auf «rund »»« SeschästS- bedingungen und AbwickelungsSestimmungen, die