falls derselbe bei Gütererwerb auf Baarzahlung an gewiesen gewesen wäre und nicht so leicht hätte den Kredit zu Hilfe nehmen können, die Güterbewegung nie den Um fang annehmen können, denn sie thatsächlich angenommen hat, und damit hätten die Güterpreise nie die Höhe erlan gen können, die sie in Wirklichkeit erlangt haben, weit über den Sachwerth hinaus. Der Werth, den der Gewerbsmann, der Kaufmann zc. auf seinem Betriebsmaterial liegen hat, realisiert sich ganz anders, als der Werth
des bäuerlichen Gutes, überhaupt des Grundbesitzes. Wenn ersterer die Frucht seiner Arbeit einheimst, hat er sein Material umgetrieben, — in Geld umgesetzt, und kann den Werth desselben ersetzen, die Schul den, die darauf lasten, tilgen; — wenn aber letzterer die Frucht seiner Arbeit eingeheimst hat, liegt das Materials, der Grund und Boden nämlich, noch unberührt da, und die Schuld, die auf demselben lastet, bleibt, der Grund und Boden ist eben kein Umtriebsgut; und daher hat der Kredit beim Handel
und Gewerbe sachlich Sinn und Berechtigung, beim Grundbesitz aber, insoferne derselbe auf den Markt recht, und nicht auf den Sach werth sich gründet, nicht. Ein Unsinn ist es demnach, den Grund und Boden den beweglichen Gütern gleich zu behandeln, ein Unsinn mithin auch, die unbeschränkte prinzipielle „Freitheil- barkeit, Freiveräußerlichkeit und Freiverschuld- barkeit' des Grundes und Bodens im Bunde mit dem unbeschränkten Kredites Indessen nicht allein die Güterübergänge und die damit verbundene
. Wie ich über das Fremdenweseu auszusprechen habe ich bereits im vorigen Jahre von diesem Platze gehabt, und wie ich heute darüber denke, habe ich im Berichte zur > welche das hohe Haus heute angenommen hat, auseinandergesetzt. < „M», Wir in Tirol wissen den Werth des Fremdenwesens richtig M veu v ^ und wir hüten uns, in unserem Urtheile einseitig zu sein, und Mer ^ allen wünscht dessen Förderung in den entsprechenden Grenzen, W ^ daß sich zur Förderung des Fremdmwesens zwei Vereine m TiM ' > Zeit gebildet