habe. — Demzufolge ist dem Sterbenden die größte Aufmerksamkeit zugewendet worden. Ueber Bitten der Pilgerführer hat der hoch würdigste Bischof von Tarbes-Lourdes veranlaßt, daß die Leiche in einem für immer reservierten Grabe beerdigt wurde. Das Handelsministerium hat mit Erlaß vom 12. September 1905, Nr. 49.647, die In betriebsetzung der neuen internrbanen Telephon leitung Jnnsbrnck-Trient, für welche die Nummer 3654 bestimmt worden ist, hinsichtlich der Relationen der Strecke Kufstein-Riva mit 15. September
1905 genehmigt. — Auf Grund des günstigen Ergeb nisses der aus diesem Anlaß am 15. und 16. Sep tember fortgesetzten Sprechversuche wurde diese Leitung sohin am letztgenannten Tage dem allge meinen Verkehr übergeben. An diesem Verkehr könnm vorerst die acht Telephonzentralen Kuf stein, Innsbruck, Bozen, Meran, Trient, Rove- reto, Arco und Riva mit ihren Nebenzentralen und mit den an diese Zentralen, beziehungsweise Nebenzentralen angeschlossenen Teilnehmerstellen, beziehungsweise
zum Jnterurbanverkehr überhaupt zugelassenen selbständigen oder mit k. k. Post- und Telegraphenämtern verbundenen öffentlichen Telephonsprechstellen teilnehmen. Die voraus sichtlich noch vor Ablauf dieses Jahres fertigzustellen den Telephon zentralen, beziehungsweise Ortsnetze in Sterzing und Brixen werden ebenfalls in die Leitung Nr. 3654 eingeschaltet werden. Ein telephonischer Verkehr von Bozen, Meran, Trient, Rovereto, Arco und Riva aus mit Bayern, be ziehungsweise mit Salzburg, Linz und Wien ist dermalen
60 Heller, über 50 bis 100 Kilo meter Linienlänge 1 Krone, über 100 bis 150 Kilometer Linienlänge 1 Krone 60 Heller und über 150 Kilometer Lmienlänge 2 Kronen zu betragen haben, ergibt sich für die einschließlich Sterzing und Brixen in der Strecke Kufstein-Riva in Betracht kommenden Gesprächsrelationen fol gender Sprechgebührentarif und zwar: I. Für die Relationen: 1. Brixen-Sterzing; 2. Bozen-B rixen; 3. Jnns- brnck-Sterzing eine Sprechgebühr von 60 Heller. II. Für die Relationen: 1. Bozen-Trient
; 2. Bozen-Sterzing; 3. Meran- Brixen; 4. Bozen-Rovereto; 5. Jnnsbrnck- Brixen; 6. Meran-Trient und 7. Brixen- Trient eine Sprechgebühr von 1 Krone. III. Für die Relationen: I. Sterzing-Meran; 2. Bozen-Arco; 3. Bozen- Riva; 4. Meran-Rovereto; 5. Brixe n-Rovereto; 6. Jnnsbruck-Bozen; 7. Kufstein-Sterzing; 8. Trient- Sterzing; 9. Meran-Arco; 10. Meran-Riva; II. Brixen-Arco und 12. Brixen-Riva eine Sprechgebühr von 1 Krone 60 Heller. IV. Für die Relationen: 1. Sterzing - Rovereto; 2. Innsbruck - Meran