fien Schmid's vor Gericht deponirt. Daß diese von Engl und Rosatti abgelegten gerichtlichen Zeugnisse falsch waren, geht aus den eigenen, mit den objecriven Erhebungen übereinstimmenden Ge ständnissen der Angeklagten hervor, welche be haupten, hierzu lediglich durch Schmid's Auffor derung und durch dessen Geldversprechungen ver leitet worden zu sein. In seinem Verhör gesteht Schmid zu, den Ro- satti in der That zu jener Aussage verleitet zu haben, leugnet aber hartnackig, auch den Engl
aufgefordert zu haben, in dem für ihn günstigen Sinne zu zeigen. ^ Engl dagegen deponirt, daß er nur auf Auf forderung Schmid's feine Aussage gemacht, und daß er vor jener Verhandlung von Schmid 10 fl. nach Meran geschickt erhalen habe. Ro s att ierzählt, Schmid habe mit ihm über seine Verurtheilung gesprochen und ihn ersucht, er solle ihn, obwohl er damals gar nicht auf dem Hofe gewesen, bezeugen, daß er mit eigenen Ohren ge hört habe, wie Schmid dem Neichhalter die Ochsen nur leihweise überlassen
habe. Auf seine Bemerkung, daß es mit dem Schwö ren eine fatale Geschichte sei, habe Schmid ver sichert, er brauche nicht zu schwören, unn ihm eine Joppe versprochen und da habe er als armer Mensch eingewilligt sei zum Vertheidiger Herrn Dr. v. Larcher gegangen der mit ihm ein Proto koll aufgenommen, und habe dann bei seiner ge richtlichen Einvernehmung in Fondo in dem be kannten Sinne gezeugt. In der That wisse er von der ganzen Ochsen-Angelegenheit nichts und sei damals gar nicht auf dem Hof gewesen. Es gelangen
darauf die Zeugen, Gelf Josef, Haller Josef, Meran Alois und Mathk Peter zur Vernehmung, die sämmtlich lunter Eid erklären, aus Schmid's eigenem Munde gehört zu haben, daß er die fraglichen Ochsen dem Reich halter verkauft habe. Letzterer wurde nicht be eidet. Meran sagt sogar aus, Schmid habe ge sagt: „Ich habe meinem Baumann die Ochsen für 320 fl. verkauft, ich meine ich hab' sie ihm nicht zu theuer gegeben!' Schmid hat auf alle Zeugen-Aussagen nur ein stereotypes: „Das ist nicht wahr.' Die sodann
zur Verlesung gelangenden Aus sagen von Entlastungszeugen erfüllen ihren Zweck nicht, während das Leumundszeugniß der Gemeinde Eppan den Angeklagten als einen gewinnsüch tigen unreellen Mann bezeichnet, der allgemein der „Wucherer' genannt wird. Nachdem hiermit das Beweisverfahren ge schlossen war, zog sich der Gerichtshof zur Be rathung über die Fragen zurück. Dieselben lauten für Schmid 1. auf Meineid 2. und 3. auf Ver leitung zu falscher Aussage vor Gericht durch Zu- sicherung von Geschenken. Ferner