19,347 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1859/07_05_1859/BZZ_1859_05_07_6_object_422729.png
Page 6 of 10
Date: 07.05.1859
Physical description: 10
bleibt umgeändert, so weit fich nicht auS offentvchep Mckstchte» die Nothwendigkeit einer Aenderung ergibt. Wünscht «ine Gemeinde die Aenderung deS bisherigen Siegels oder die Führung «neS biShex ^icht Michen Wappens, so mH Hierzu vorläufig Bewilligung der Staatsbehörden angesucht und erwirkt wfrdm. Diese (Wir übergehen daS zweite HauptjÄck. DaS'dritte he^ trifft die Beziehungen Einzelner zu den OrtSgemeinden und GutSgebieten. Wir theilen hieraus den ersten Ab» schnitt mit.) . Erster Abschnitt

. Won den Beziehungen Einzelner zu den OrtSgemeinden überhaupt. H. 2Ü. (l- Personen, die zu den OrtSgemeinden in Beziehungen stehen, i. Gemelndeglicder.) Gemeinde glieder, daS ist: die in dem Gemeindeverbande begriffenen Personen find entweder: !. Gemeinde-Angehörige, daS ist: Diejenigen, die dem Gemeindeverbande in Absicht auf ihre Personen bleibend angehören z oder 2. Gemeinde» genossen, das ist: Diejenigen, 'die ohne dem Gemeinde verbande in Absicht aus ihre Person bleibend anzuge hören, fich

sein, im Ge- inelndeorte ihren bleibenden Wohnsitz, genommen haben, werden Einwohner genannt^ § 23. (I>. Rechte dieser Personen, in dem Verhält nisse zu den OrtSgemeinden. 1. Der in demselben An wesenden überhaupt.) Jeder in einer Ortsgemeinde An wesende ist berechtiget ->) an den Erfolgen der den OrtSgemeinden zugewiesenen Wirksamkeit in öffentlichen Angelegenheiten Theil zu nehmen; d) die als Gemeinde gut zum öffentlichen Gebrauche bestimmten Gegenstände und Gemeindeanstalten, mit Beobachtung der für diesen Gebranch

bestehenden Anordnungen und besondere^ Be rechtigungen zu benutzen. Z. 24. (2. Der Gemeindeglieder im Allgemeinen.) Den Gemeindegliedern steht zu: s) Der ungestörte Auf enthalt in der Ortsgemeislde unter Beobachtung der po lizeilichen Anordnungen; b) die Theilnahme an der Ge meindevertretung und an der Verwaltung derGemelnde« Angelegenheiten nach den gesetzlichen Bestimmungen. , K. 25. (3. Der Gemeinde-Angehörigen insbesondere.) Die Gemeinde-Angehörigen können nebstdem (8 24), sofern ein eigenthümliches

Vermögen oder besondere Stiftungen für Gemeinde-Angehörige oder deren Fami lienglieder bestehen, den hieran und an den Nutzungen nach Maßgabe der darüber errichteten Urkunden, erlasse nen Vorschriften oder auf andere Art gesetzmäßig gebüh renden Antheil in Anspruch nehmen. H 2K. (4. Anspruch auf Unterhalt) Rückslchtlich der Verpflichtung der OrtSgemeinden zur Versorgung ihrer Verarmten Angehörigen oder .anderer Personen verbleibt «S bei den bestehenden Porschristen. Nach diesen Vor schriften find

1
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1865/23_12_1865/BZZ_1865_12_23_2_object_388448.png
Page 2 of 26
Date: 23.12.1865
Physical description: 26
, die Gemeinde- Ordnung und Gemeinde^Wahlordnung betreffend, anzunehmen, und hiebei nur Folgendes ab zuändern : I. sä Gemeindeordnung. Beim §. 70 wäre der eingeklammerte Beisatz (Normale vom 10. Nov. 1830) wegzulassen. II. aä Gemeinde-Wahlordnung. Der §. 14 hätte folgendermaßen zu lauten: „In den ersten Wahlkörper gehören die Ehrenbürger und Ehren mitglieder und von den nach H. 1 und 2 wahlberech tigten Gemeinde-Angehörigen s>) die in der Ortsseel sorge bleibend verwendeten Geistlichen, b) Hof-, Staats

-, Militär-, Landes - und öffentliche Fondsbeamte, welche sich in den 9 ersten Diätenklassen befinden, o) Offiziere und Militärparteien mit Offizierstitel vom Hauptmann und Rittmeister aufwärts, welche sich im definitiven Ruhestande befinden oder mit Beibehaltung des Militärcharakters quittirt haben, ä) Doktoren, welche ihren akademischen Grad an einer inländischen Universität erhalten haben, e) die Vorsteher der in der Gemeinde befindlichen Volksschulen und die an höheren Lehranstalten in der Gemeinde

angestellten Direktoren, Professoren und Lehrer. Die übrigen nach Z. 1 sud 2 wahlberechtigten Gemeinde-Angehörigen sind in den zweiten Wahlkörper anzunehmen.' Ja Folge dieser Aenderung des Z. 14 hätte dann der Z. 15 zu lauten: „Wenn der erste Wahlkörper nicht aus wenigstens zweimal so viel Wahlberechtigten be steht , Äs derselbe Ausschuß - und Ersatzmänner zu wählen hat, so ist dieser Wahlkörper aus den im Ver zeichnisse (§. 12) nächstfolgenden Besteuerten bis auf diese Zahl zu ergänzen. Die Steuerquote

aller nach dieser Ergänzung den ersten Wahlkörper bildenden Steuerpflichtigen wird von der ganzen Steuersumme abgezogen und derRest in zwei gleiche Theile getheilt. Jene Wahlberechtigten, welche die erste Hälfte dieses Restes entrichten, bilden nebst den am Schlüsse des vorigenIaragraphes erwähnten Gemeinde-Angehörigen den zweiten, die übrig n den dritten Wahlkörper. Hiebei findet auch die Schlußbestimmung des §. 13 ihre An wendung. Werden nur zwei Wahlkörper gebildet, so gehören alle nach der Ergänzung des ersten Wahl

körpers erübrigenden Wahlberechtigten zum zweiten Wahlkörper.' Anträge der Minorität. II. Hauptstück. Von den Gemeinde-Mitgliedern. H. 7. In der. Orts gemeinde unterscheidet mau: I. Gemeinde-Mitglieder, II. Auswärtige (Fremde). Die Gemeinde-Mitglieder theilen sich in 1. Gemeinde-Angehörige, 2. Gemeinde- Genossen. Gemeinde Angebörige sind jene Personen, welche in der Gemeinde heimatsberechtiget sind. Ge meinde-Genossen sind jene, welche ohne das Heimats recht zu haben: ») Besitzer oder lebenslängliche

2
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1864/30_04_1864/BZZ_1864_04_30_2_object_401527.png
Page 2 of 12
Date: 30.04.1864
Physical description: 12
die Sanction erhalten werten, nährend dieS bei dem Voium der Minorität nie und nimmer der Fall sein werde. Er verstehe nicht, warum man sich gerade so sehr an das Gemeindegesetz von ^849 klammere; alle übrigen Kronländer hätten gerade gegen §. 7. der neuen Gemeindeordnung gar keinen Widerspruch er hoben. Der Regierung sei es unmöglich nachzugeben, weil Minister v. Lasser gerade im Sinne der Gemeinde- Autonomie daS Prnzip des §. 7 in dieser Fassung durchsetzte. Die Regierung sei also biS an die Grenze

deS Möglichen gegangen. Die Gemeinde-Genossen hätten in allen Ländern deS engern Reichsraths gleiche Rechte; wenn nun ein Tiroler in Salzburg sich an kaufe. erfreue er sich aller Rechte der Gemeindeglieder. umgekehrt aber wäre der Salzburger in Tirol mund- todt. Durch die ungünstige Lage der Gemeindegenossen nach dem Minoriläts-Votum würbe Grund und Boden entwerthet. Was dann von den Gemeinden zu er warten stehe, beweise ein in neuester Zeit der Stat:- halterei bekannt gewordener Beschluß einer tirolischen

Gemeinde, von nun an gar kein neues Mitglied mehr in die Gemeinde aufzunehmen. (Große Heiterkeit ) Tie Regierung gebe nach, wo sie nur immer könne, z. B. sogar in Betreff der AusweiSbarkeit der Ge meindegenossen, was doch sicher eine bedeutende Con cession sei, andere weniger bedeutende nicht gerechnet. Man werfe der Regierung vor. sie habe dem Lande Tirol bloß eine Chablone vorgelegt, der es sich uoleus vvleus anzubequemen habe. DaS Gemeinde-Grund gesetz vom L. März t862 sei aber keine Cbablone

, sondern ein verfassungsmäßiges NeichSgesetz. Wenn jetzt die Minorität des Ausschusse« im Landtage die Majorität erlange, so würde diese Partei die Schuld tragen, daß dem Lande die längst erwünschte Autonomie der Gemeinde vorenthalten bleibe. Nachdem Se. Durchlaucht geendet, spricht Dr. Haßlwantcr für die MmoritätSanträge. Er unterschei det die lachlichrn Rechte der Gemeindeglieder von den persönlichen; die ersteren würden den Gei»eindege> nossen in ganz gleichem Grade wie den Mitgliedern gewährt, die letztern

der prinzipielle Standpunkt der einen und der andern Partei blieb doch immer ein wesent lich ve-schieVener. Sechs Stimmen erklärten sich mit unerheblichen Modifikationen für den in der Regie rungsvorlage aufgestelllen Grundsatz, daß die Ge meindegenossen. d. i. jene Personen, welche obne hei- matberechtigt zu sein, in der Gemeinde für Grund besitz. Gewerbe oder Erwerb, eine di-ekte Steuer ent- richien. zu den Gemeindegliedern gehören. Vier Stim- men hingegen wollen die Eigenschaft und die Rechte

3
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1866/05_02_1866/BZZ_1866_02_05_3_object_387864.png
Page 3 of 4
Date: 05.02.1866
Physical description: 4
Publicum diese Gelegenheit besonders in der gegenwärtigen Faschings zeit nicht vorübergehen lassen wird, um sich einige recht vergnügte Abende zu verschaffen. Der Ciclus der Gastrollen beginnt am nächsten Dienstag mit der «Tochter des Regiments'. ' - ' . Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol, womit eine Gemenlde Orduum und eine Gemeinde- .Wahlordnung erlassen werden . ,.,x Mit Zustimmung des Landtages Merkergefürsteten Grafschaft Tirol finde Ich ia«f..HWzdlaHe, des, Ge setzes vom 5. März

1862 Z. 18 R. G. Bl. die an geschlossene Gemeindeordnung und die dazu gehörige Gemeindeordnung zu erlaben, uud zu verordnen, wie folgt: Artikel I. Die Gemeindeordnnng und die dazu gehö rige Gemeinde-Wahlordnung gelten für alle Gemein den Meiner gefürsteten Grasschaft Tirol, welche ein eigenes Statut nicht besitzen. Artikel II. Die Bestimmungen des ersten, zweiten und dritten Hauptstückes der Gemeindeordnung treten sofort in Kraft. Artikel III. Auf Grundlage der Gemeinde-Wahl ordnung

und unter Anwendung der Bestimmungen des dritten Hauptstückes der Gemeindeordnung ist die Bestellung neuer Gemeindevertretungen unverzüglich zu veranlassen. Artikel IV. Sobald in einer Gemeinde die neue Gemeindevertretung ordnungsmäßig bestellt ist, hat in derselben die Gemeindeordnung, insoweit sie nicht schon nach Artikel II. in Kraft getreten ist, zur vollen An wendung zu kommen. Artikel V. Bis zur Einsetzung der Bezirksvertre tung hat der Landesausschuß die der Bezirksvertretung und dem Bezirksausschüsse

nicht stattfinden. H. 3. Gemeinden, welche in Folge des Gesetzes vom 17. März 1849 mit anderen in Eine Gemeinde vereinigt wurden, können auf Ansuchen durch das Lan desgesetz wieder getrennt und abgesondert zu Orts- gemeinden konstituirt werden, wenn jede dieser aus einander zu legenden Gemeinden für sich die Mittel zur Erfüllung der ihr aus dem übertragenen Wir kungskreise (H. 28) erwachsenen Verpflichtungen besitzt. (ArtikelVlI. des Gesetzes vom 5. März 1862). Die ser Trennung muß jedoch eine vollständige

gemeinde, wodurch diese als solche zu bestehen nicht aufhört, ist nebst der Erklärung der Statthalter«, daß dagegen aus öffentlichen Rücksichten kein Anstand obwaltet, die Bewilligung des Landtages, und wenn dieser nicht versammelt ist, des Landesausschusses er forderlich. §. 6. Jede Liegenschaft muß zum Verbände einer Ortsgemeinde gehören. Ausgenommen hievon sind die zur Wohnung oder zum vorübergehenden Ausent halte des Kaisers und des Allerhöchsten Hofes be stimmten Residenzen und Schlösser

4
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1907/26_04_1907/BZZ_1907_04_26_4_object_416974.png
Page 4 of 8
Date: 26.04.1907
Physical description: 8
Nr. 9 . » »Lozaer Zeitung' (Südtiroler Tazblatt) Fre^ag, den 26. April 1307. Zustande zu erhatten. Bei SÄmeefällen hat die Gemeinde Oberniais den Schnee auf ihre Kosten sofort wegzuführen und nicht auf der Strohe lie gen zu lassen. 3. Die Gemeinde Obevmais hat die Verpflichtung zu übernehinen. die bei der Poll- tisch-iechinischen Verhandlmig verlangte nnd etwa Ipciter ans Verkehrsrücksichten notwendig werdende und von der Gemeinde Unteruwis zn verlangende Erweiterung der Herzog Karl

Theodorstiahe auf eigene Kosten durchzuführen. Die Gemeinde Unter mais trägt hiezu nur den Betrag von 5000 ü (ans ArmenhausveÄauf) bei. tWlckfer B-etrag znr Aus zahlung ko^lnit. wenn die Erweiternngspläne an erkannt und dieser Betrag bereits aufgesveudet ersckwini. 4. Tollte aus technisch» oder anderen Gründen die in dieser Straße bestehende Ober leitung für die elektrische Straßen- und Gebäude- belenckFung durch «ine Kalvlleitung ersetzt nvr- Äcn inüssen. so hat die Gcmeinide Lbermais die Umgestaltung

dieser Leitung nnd die dadurch er folgte Aenderung der Hausanschliisk' ans ihre Ko sten zu tragen. 5. Sollte durch den Bau der Tranckalin die Verlegung der Kanalisiernng oder Wasserleitung notwendig norden, io hat dieselbe auf Kosten der Gemeinde Ovennciis zn erfolgen. Die Gemeinde Oberniais ha: die Verpflichtung zu liberuehiuen, daß allfällig notwendige Repa raturen an der bestehende» Kanalisierling oder Wasscrleirnng ungestört und ohne Niicksickit auf den Trambahn-verkehr durchgeführt nvrden

können. Beschädigungen au Kanalisierung nnd Wasser- leitliug, die durch die Trambahn entstehen. l>at die Gemeinde Obermais auf alleinige Kosten gutzn- maä'li. Die Gemeinde llntcrmais verlang: diu,', !<« Jahre für Benützung «der Straß-.' k.ünen ^ielo.iui'iouszins. Nach Miami von 10 Jahren slc't tc'.' Gemeinde Unterniais das Neckt z>>, cin.'ii f> ^ von der Gemeinde Oberniais zn verlangen Sollte die Trambahn vor Abiaus von 10?iahr.'.l in andere? Eigentum übergehen, fo stuht !er meindc Unterniais das Neckt zn. fofort

einen sol chen z» beanspruchen. 7. Wegen der geringen Straßcnbrcite di'irfLii von Villa Rudolf bis zun, Wiiltcllivcg die ^tromieitungsstangen nicht aus Gemeindesiras^n^rnn^ zur ?lnsstelluiig kommen, iondern muß biezn PritXltgrund beuützt tverden. Bevor sich dir Gemeinde Obernlais nicht mit diesen Bedingungen einverstanden erklär: hat, ist die Marktgemeinde Untermais nicht gesonnen, mit dem Bau d:r Tram aus dieser Straße bsginnen ;n lassen. Fi» F«l!e sich die Gemeinde Oberniais mit diesen Bedingungen

5
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1876/08_04_1876/BZZ_1876_04_08_2_object_431412.png
Page 2 of 6
Date: 08.04.1876
Physical description: 6
wurde die Erledigung vom LaudtSouSschusst zu verschieb?» beschlossen. 18. Bitte der Anna Witwe Telch um Gnaden gabe ; — wurde unter Vorbehalt späte!» LandtagSgenehmi- gung em Beitrag bewilligt. 19. Bitte der Gemeinde Tajo um Nachsicht der Zahlung von KrankenverpflegSkosten; — wurde wegen Landlagesprengung zurückgeschlossen. 20. Bitte der Gemeinde Castelnuovo um Dar lehen zu 34 (XX) fl. aus dem Apprvvis.-Fond?; — würd- wegen Landtagssprengung zurückgeschlossen. 21. Bitte der Aloisia Sträub, gew

um Subvention; würd n vom LandesauSichusse 100 fl. bewilligt. 28. G-such des Rudolfs. Sliflungs-Verciiie» zur Pstige kranker Sludicrcnder in Wien um eine Sub vention ; — wurden vom LandeSauSfchusse l00 fl. bewillig!. 29. Geluch des B encnzucht - VreineS in MaiS um Subvention vun 300 st. aus 3 Jahre; — wurden vom Lundesausschusse 100 fl. auf 1 Jahr bewillig'. 30. Gesuch der Gemeinde Calaoino um Darlehen aus dem Approvis.-Fondl; — wurde wegen Landlagöspiengung zuiückgeschlossen. 31. Bitte der Willwe Crescenz

w-gen Landtagssprengung zurückgeschiofsen und vom LandeSauSschusse nur eine Zahlungsfrist bis Ende Mai d. I gewahrt. 34. B.tte der Gemeinde Prove iS um Nachsicht der verfallenen CapiiatSrate und Znsen; — wurde wegen Landlagtsprivgung zuiückgeschlossen und vom LandeSauSschusse eine Z ihtungsfrist bis Ende Mai d. I.. beziehungsweise b>s Ende Decem ber d. I. gewährt. 35. Bitte der Gemeinde Jnnervillgraten um Nach laß des restlichen Wegdau-VorfchusseS per98 fl.28'>z lr. sammt Z nsen; — lonnie wegen

LandtagSfprengung nichl bewilliget und vom Lande«an»schufse nur eiue Zahlungefrist ge wahre werden. 3ß. Bitte der Gemeinde Ünterplettnau um Abschrei bung Her pro 1873/ 1874 'und 1875 fälligen Raten per 300 fl. vom Approvis..FondS-Darlthen; — konnte wegen Landtagsspreuguag nicht bewilligt und vom LandeSauSschusse nur eine Zahlungsfrist von 3 Monaten gewährt werden. 37. Gesuch des Präsidenten der tirol. Pferdezucht- Tommijsion um Beitrag per 300 fl. pro 1876 für den Foh'.engarten in Laas; — wurde wegen

Landtagssprengung zurückgeschlossen. 38. Gesuch der Gemeinde Niederndors, Niedern- dorferberg und Kettenschöß um Unterstützung auS Laudesuutteln zur Fahrbarmachung einer Straßen» strecke; — wurde wegen LandtagSfprengung zurückgeflossen. 39. Gesuch der Gemeinde Pregratten um einen Beitrag zur Erbauung eines neuen SchulhauseS; — wurde wegen Landtagssprengung zurückgeschlossen. 40. Bitte der Gemeinde Castelbell Marein um Ein führung de« EinwohnergkldeS von dort ansässig ge worbene» Fr-mden; — wurde wegen

6
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1864/21_05_1864/BZZ_1864_05_21_2_object_400626.png
Page 2 of 10
Date: 21.05.1864
Physical description: 10
meinte Creto von 97'/»°/o; der Gemeinde Sl. Mi chel? von 15l)°/o; der Gemeinde Ramsberg von 2.3 °/o; der Gemeinde CiS von 1vl)°/o; der Ge, meinde Nanno von 423 °/o; der Gemeinde S. Zeno von S62'/s°/o; der Gemeinde Romallo von 362'/-Z der Gemeinde Smarano von 64^°/,-°/o; der Ge meinde CleS von 125 o/»; der Gemeinde Livo von 162°/«; der Gemeinde Pregbena von 112°/o; rer Gemeinde Tres von 200 °/g; der Gemeinde Cavedago von M)'/»; der Gemeinde Denno von 216°/«»; der Gemeinde Grumo von 215

°/°; der Gemeinde Lovsr von 637V« °/»; der Gemeinde Rovers della Luna von 264'/»; der Gemeinde Drd von 442°/«; der Ge meinde Barcesina von 692'/?'/«; der Gemen de LegoS von 1l)7°/o; der Gemeinde Biacesa von 309'/?°/^; der Gemeinde Darzo von 173 ; der Gemeinde Lo- drone von 664°/oi Gemeinde Scurelle von 75^/,oo °/o und der Gemeinde Villagnevo von 346^/,(>o '/g. 2 Die Mittheilung derselben, daß mit a. h. Ent schließung Sr. k. k. apostol. Majestät vom 8 April d. I. der Gcmkliide Tenno im Bezirke von Pergine

und in der FranzenSfeste kon- ce»trirt werden und daß mit aller Energie die Her. stellung der schadhaften Waffen betrieben werden soll. Ueber die Anzeige des k k. SteueramtS in Kitzbichl, daß sich zu Waidring und Fieberbrunn Gemeinde- Assekuranzen gegen Feuersgefahr gebildet haben, wurde die k. k. Statthalterei ersucht, derlei ungesetzliche Ver eine hintanzuhallen, damit die Gebäudebesitzer, die sich dabei zu versichern geneigt stin könnten, vor Schaden bewahrt werden. An Spital-Verpflegungskosten in 7 Spitälern wur

den angciviesen 415 fi. 12kr.; an Verpflegungskosten für ältere, außerhalb des In» stituteS alle I^aste untergebrachte Findlinge, im I. Quartal 1861 34 fl. 18 kr.; an ^ chubkosten bei zwei k. k. Bezirksämtern 133 fl. 73 kr.; an Unterstützungen für Beamie 11l)fl; an Gebühren für die Rückreise der Herren Abgeord neten 303fl. 57'/-kr.; an StipendiumSraten 253 fl. Dann wurde der Gemeinde Roverö della Luna nach geleisteter Sicherheit daS vom h. Landtage be willigte Darlehen von 7lXZ fl. angewiesen. Eiliem

7
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1910/09_04_1910/BZZ_1910_04_09_2_object_452662.png
Page 2 of 20
Date: 09.04.1910
Physical description: 20
Nr. 79 „Bozmr Z«iune' (Südtirc,ler Tagblatt) Samstag, den 9. April 1910. im Betrage von „ 217.073.— belastet ist. Der Armenfond der Gemeinde Zwölsmalgreien beziffert!sich mit Einschluß des Pfeiferfondetz auf Kr. 221.775.— Die Renten hievon sind mit Stipendien und Stiftungsbeiträgen von jährlichen Kr. 570 belastet. In obiger Gegenüberstellung fehlt natürlich das Wasser- und Elektrizitätswerk Zwölfmalgreien-GrieS, an welchem die Gemeinde Zwölsmalgreien mit der ideellen Eigentums

in der Gemeinde Zwölsmalgreien. , Aus obiger Zusammenstellung ist ersichtlich, daß der Gebäudesteuerzuschlag in Bozen erheblich nie driger ist als in Zwölsmalgreien, während zu d.n übrigen Steuergattungen — mit Ausnahme der Bierauslage — in Bozen etwas größere Zuschläge refp. Auflagen eingchoben werden als in der Nach bargemeinde. Wenn nun die Grundsteuer nach wie vor mit einem Gemeindczufchlage von 85»/o im ganzen Ge- meindegebiete belastet wird, im Uebrigen aber die Bozen er-Steuersätze auf das ganze

Gemeinde- gebiet ausgedehnt werden, so ergibt sich: a) bei der Gebäudesteuer ein Ausfall von . . . Kr. li.400.— b) bei den übrigen Steuergat- tungen ein M e h r e r t r a g von zusammen . . . . Kr. 7.400.—. Dieser Unterschied verschwindet dadurch vollständig, daß dem dringenden Verlangen der Vertrauensmänner der Gemeinde Zwölsmalgreien den Grundsteuerzufchlag sür die Bergbauern, d. h. für diejenigen Bauern, welche, vermöge der Lage ihrer Höfe, auf die Fürsorge in Bezug auf Versorgung mit Trinkwasser

dische Berater der Gemeinde Gries der Herr Kreis- gerichtspräiident Baron Biegeleben, der ja bekannt lich von jeher mit Haß und Mißtrauen gegen die Gemeindeverwaltung von Bozen erfüllt ist, glaubte die Gemeinden Gries und Zwölsmalgreien auf die „Gefahr' aufmerksam machen zu sollen, daß die VereiÄgung''M''GemSWe' Zwölfmalgreien mit Bozen zur unmittelbaren Folge haben werde, daß die Stadt-Verwaltung von Bozen ihren ganzen Ein fluß geltend «lachen werde. Am das Zwölfmalgreiner- werk der Vernichtung

preiszugeben. Uns war es von vorneherein unerfindlich, wäs für einen Zweck dieser Vernichtungskampf gegen ein Unternehmen haben soll, an dem die Stadt Bozen nach der Ver einigung selbst mit ungefähr 2 Millionen Kronen beteiligt fein wird; um so leichter würde es uns der Einfügung einer Bestimmung ins abzuschließende Uebereinkommen zuzustimmen, welche die Gemeinde Gries zu beruhigen geeignet ist. Die von der Stadtgemeinde Bozen zu über nehmende Verpflichtung zur Förderung des Zwölf- malgreiner-Werkes geht

8
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1875/03_05_1875/BZZ_1875_05_03_2_object_439728.png
Page 2 of 4
Date: 03.05.1875
Physical description: 4
- . Würde diese Erklärung abge geben, so könnten die Legitimisten bei den devorste- henden Wahlkämpfen mit den Parlamentaristen ge meinschaftlich handeln; andernfalls liege für die Royalistcn kein Grund vor, nicht mit den Bonapar tisten eine Allianz einzugehen. Tiroler Landtag. Innsbruck, 27. April. ES erfolgt die Verhandlung über Anträge des Gemeinde-AuSschusseS und wild beschlossen: 1. das Gesuch der Gemeinde SchlitterS um Vor nahme technischer Erhebungen auf Kosten des Land eö- fondS zur Entsumpfung ihres ZillerufeS

— dem LandesauSschuß abzutreten; 2. die Bitte s.) der Fraktion Karneid um die Be- willigung, sich aus dem bisherigen Gemeindeverbande auescheiden und als selbstständigc Gemeinde konstituiren zu dürfen; l>) der Gemeinde sri^eriorv um Genehmigung ein Statuts für Turnusarbetten; e) der Gemeinde Carono um Trennung von St. Luo an o — abzuweisen; 3) der Gemeinde St. Magdalena in Gsieß die Bewilligung zur Auftheilung eineö Holzcrlöscs nicht zu ertheilen, sondern den LandesauSschuß zu beauftra- gen, hinsichtlich

der fruchtbringenden Anlegung des betreffenden Kapital« die geeignentc Verfügungen zu treffen; 4. das Gesuch der G-aeral - Gemeinde Pnmiero um Abänderung der bestehenden LandiagSwahlord^ vung dem LandesauSschuß zur Pflege von Borerhh bungen und Berichterstattung an den nächsten Land- tag abzutreten; 5. der Gemeinde Telve die Bewilligung zu erthei len. für da« Jahr 1875 folgende Umlagen einzu he ben:«,) einen 300 °/o Zuschlag zu den directcn Steu ern, d) einen 50 °/o Zuschlag zur VerzchrungSsteuer für Wein

und Fleisch, L) eine Auflag? voa 2 fl. per Elwer Bier und von 4 fl. per Eimer Branntwein und andern gebrannten geistigen Flüssigkeiten, ä) der selben Gemeinde werde ferner eine 15° o Auflage auf den Brodkonsum (!) für die Jahre 1875, 1876, 1877. 1878, und 1879 bewilligt. 6. die Bewohner des HofeS Maurino mit ihrem Gesuche um Zuerkennungihrer vermeintlichen Rechte als Mitglieder der Gemeinde Spormaggtore — auf den Landtagebeschwß vom 12. Oktober 1874 zu ver weisen. Den letzten Gegenstand der Tagesordnnng

1' Der Capitän «ahm schnell entschlossen au der Ecke des Boulevard Samt-Michel «inen Wagen und rief dem Kutscher zu, wohin er fahren solle. Äu nicht allzu langer Zeit hielt der Wagen an der Ecke des Boulevard deS Invalide« und der Baren- oeö-Straße und zwar dem Hotel Koreff gegenüber. „Was heißt denn das?' rief der Capitän. ^Sämmtliche Fensterläden find verschlossen? . . .Z. deSgebäranstolt in Innsbruck eine25'j<>igeTbeoeruogS» zulage zu bewilligen; 2. der Gemeinde Monthal im Gnadenwege die AebexnahmerineS

9
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1861/15_01_1861/BZZ_1861_01_15_4_object_417245.png
Page 4 of 4
Date: 15.01.1861
Physical description: 4
Amtliches. Nr. 7j»ck SSL Publ. Kundmachung. 9 H3 Kür die Gemeinde-Wahlen der Stadt Bo»en, welche nach den Bestimmungen deS provisorischen LokalstatuteS vom 25. August I85V vorzunehmen find, von welchem die betreffenden Wahlvorschristen nachfolgend im AuSzuge bei« Hefigt werti», liegen die Wählerlisten von allen 3Wahl- körperv ^m Hleramtlichen Sekretariats-Zimmer zu Jeder wannS Einsicht auf. Allfällige Einwendungen dagegen sind bis längstens IT. Jänner 18kl bei diesem Magistrate anzubringen

, indem später erhobene nickt mehr berücksichtiget werden können. Stadtmagistrat Bozen, den 4. Jänner 1861. Der Bürgermeister Kapp eller. Auszug auö den Wahlvorschristen der prov. Gemeinde »Ordnung für die ^Stadt Bozen vom 25. August 1350. § 3t. Die Mitglieder des Geiminde-AuöschusseS werden von den Gemeinde-Gliedern aus ibrer Mitte ftei gewädlt. Die Zahl derselben ist aus drei und dreißig festgesetzt. « 32. Wahlberechtiget sind: 1) die Bürger männlichen Geschlechtes, 2) unter den Angehörigen männlichen

Geschlechtes jene, welche tn eine der folgenden Kathegorien gehören: ». diejenigen, welche von einem in der Gemeinde gele genen Hause oder Grundstücke oder von einem im Gemeindebezirke betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer von wenigstens 3 Gulden CM. oder von einem anderweitigen Einkommen eine Ein, kommen-Steuer von wenigstens 8 Gulden entrichten. ES muß jedoch dieser Steuerbetrag im verflossenen Eteuerjahr vollständig bezahlt worden sein, und darf der Steuerpflichtige im laufenden Jahre

mit keinem Rückstände auShasten. d. wirkliche, pensionirte oder quieSzirte Reichs-, Landes, und Gemeinde» Beamte, insoferne sie Besoldungen, Pensionen oder QuieSzmten-Gehalte genießen, von denen sie «ine Einkommensteuer entrichten. e. Offiziere, welche zur Mlitis Ltsbllis gehören. 6. Seelsorger, welche die pfarrliche Jurisdiktion m Bo jen selbststäntig ausüben. e. die Doktoren einer der vier Fakultäten, wenn sie ihren akademischen Grad an einer inländischen Lehr» anstatt erhalten haben. k. die Borsteher

auShasten. S 35. Wählbar ist jedes wahlberechtigte Gemeinde-Glied männlichen Geschlechtes, welches daS dreißigste LebcnSjahr zurückgelegt hat. t 36. Ausgenommen von der Wählbarkeit sind: «. alle Personen, welche von der Ausübung des aktiven Wahlrechtes «ach L 34 ausgenommen find: d. Militär-Personen in der aktiven Dienstleistung, e. die Gemeinde-Beamten und Diener. Ariegeschlossen find: ». alle Personen, die nach ? 34 von der Ausübung deS aktiven WablrechteS ausgeschlossen find. d. säumige Schuldner

10
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1861/29_08_1861/BZZ_1861_08_29_3_object_414493.png
Page 3 of 4
Date: 29.08.1861
Physical description: 4
und zum öfteren, na mentlich wegen Diebstähle, schon abgestraft. (Sch -Ztg.) (Schluß des in unserer letzten Nr. abgebrochenen Ent wurfes eines Gemeindegesetzes.) XI >. Der Gemeindeausschuß ist in den Angelegenheiten der Gemeinde das beschließende und überwachende und der Gemeindevorstand däS verwaltende und vollziehende Organ XIII. Der Gemeindevorstand ist für seine AmtShand lungen der Gemeinde verantwortlich. Für die Vollziehung der vom Staate der Gemeinde übertragenen Geschäfte übernimmt die Gemeinde

öffentlich-aufzulegen. XV. Zur Bestreitung der durch die Einkünfte aus dem Gemcindeeigentbume nicht bedeckten Ausgaben zu Gemeinde» zwecken kann die Gemeinde die Abnahme von Zuschlägen zu dw dkttten Steuern oder zur Verzehnmgssteuer, oder die EinHebung anderer Auflagen und Abgaben beschließen, j In wieferne die Gemeinde dabei mit Rücksichten auf ein »estimmtes Ausmaß dieser Zuschläge an die Genehmigung ?er Gemeinde höherer Ordnung oder des Landtages gebun- )en ist, bestimmt das Landesgesetz

. Durch den Zuschlag zur Berzehrungssttuer darf blos der Verbrauch im Orte und nicht die Produktion und der Handelsverkehr getroffen werden. Zur Einführung neuer Auflagen nnd Abgabe», welche in die Kategorie der obigen Steuerzuschläge nicht gehören, sowie zur Erhöhung schon bestehender Auflagen und Abgaben dieser Art ist ei» Landesgesetz erforderlich. XV!. Die Staatsverwaltung übt das Aufsichtsrechr über die Gemeinde dahin, daß dieselben ihren Wirkungskreis nicht überschreiten und nicht gegen die bestehende

» Gesetze vorgehen. DaS Staatsministerium kann die Gemeindever tretung auflösen. Es muß jedoch in diesem Falle läng, tens binnen sechs Wochen eine neue Wahl ausgeschrieben werden. XV >1. Zwischen die Gemeinde und dem Landtage kann durch das Landesgesetz eine Gemeinde höherer Ordnung ^Bezirks- oder Kreisgemeinde) als der Inbegriff einer An zahl von örtlich zusammenhängenden Gemeinden uuterer Ordnung eingefiigt werden. Dieselbe wird in ihren An gelegenheiten durch einen Ausschuß und Vorstand vertreten

; c) die Entscheidungen !ber Berufungen oder Beschlüsse der Gemeinveausschüsse in allen der Gemeinde nicht vom Staate übertragene» Ange legenheiten. In den vom Staate übertragenen Angelegen heiten geht die Berufung an die Staatsbehörde. XIX. Welche Gattungen von Gemeinden unterer Ord nung bestehen oder durch Vereinigung gebildet werden sol len, und wieder in Art. V und VI bezeichnete Wirkungskreis unter dieselben vertheilt werden soll, bestimmt das Landes gesetz. Jedenfalls aber muß jeder als selbständige Corpo

11
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1909/23_02_1909/BZZ_1909_02_23_11_object_442614.png
Page 11 of 16
Date: 23.02.1909
Physical description: 16
der StÄdtgem-einde Bozen ihre bis herigen Einnahmen aus der Wasserabga>be am Äniken Evsacku>fer durch Ausnutzung dieser Gefäl ligkeit entzieht. Die Gemeinde Zwölfmalgreien, wollte davon nichts wissen und verweigerte in der Zuschvift vom 8. August sÄvohl die Ausstellung eines Reverses, als den Verzicht aitf die Versorgltn'g der >an dre städtische WasserleitlMg angeschlossenen Gebäude jenseits des Ersacks mit dem DriittvwaWr aiis ihrer Leitling, und verlangte, als wenn sie einen Llnspruch daraus hätte

die Gemeinde ZwölsnMgrÄen die -ihr erwiesene Gefälligkeit dazu -benützon Wörde, die bisherige?! Wnmahmen der Stadt crils der Wasserversorgung jensctits des El secks daürch Anschlüsse an ihre eigene LeNung M schmälern?. Auch dieser Vorschlag wurde van der Gemeinde ZivöWralgreien m der Zuschrift vom 23. August TM^blÄvklicherweise abgelehnt. Ja in dieser Zu schrift amteramhm es die Gemeinde Zwälsmalgreien sogar dem SHÄtniMistrate Bozen darüber Beleh rungen zu erteilen, daß eine zertHiche Bsgrenguug

des Rechtes dem Wesen einer Servitut nicht ent spreche .und dtaß die Entschäditguwg für die Be- »mtzimg des Gemekndoergentums nicht nach dem «eigenen Ermessen der StadtgemÄnde Bogen, son dern noch den van der Gemeinde ZwiÄsnMlgroüem aussestellt'on Grundsätzen berechnet werden dürfe. Da sahiin dre Geme-mde ZwcIlfmajl>greiBn sich kansequient auff den Standplmkt dczr Negation stellte, d. h. sich damit begnügte, alle Vorschläge des Stadtmagiswaites Bozen abzulehnen, so glaub te der Stadtmiagilstra

-t die Lösung! der Wasserver- sovglmgSfraM dadairch zu fördern, daß er am 23. September die Gemeinde Zwölismalgvevon auffor derte ihrerseits eqnen positiwen Vorschlag zu er stritten. Im Schreiben vom IS. Oktober' erklärte sich mm die Gemeinde Zwölfmalgroien bcÄmMings- »usvße bereit, auf die Wasserversorgung jener Häu ser im Lorebto, welche dermalen an die städtische Was^vleiibung angeschlossen sind, zu Verzichten, aberinals mit dem Beifügen, daß dre UeberleiAmg auf weltenÄge Zeiten bswilliigt Wst!den müsse

Und ohne Amgebat eiues bestrmmban EntgMos. Vliel- mshr wurde der S>taidtmaMtr>at aalsMoridevt das Entgelt zu bestiimmen. ..BoWer ZiÄÄmg' (Südtiroler Tagbkrtt) Der StadtmaMtrat wolZbe mm der GemeWx' ZwöilfinalgrÄein noch ein wertovcis Entgegenkom men zeigen .und stellte die Einräumung eines dinglichen, also unwiderruskchon. Rechtes zur Be- nützimg der städtischen Eisackbrückö in Auslshcht .Und machtv der Gemeinde Zwölhuail^gveien ange sichts der Datsache, daß es schon wiederholt vor- gskommen

12
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1864/23_05_1864/BZZ_1864_05_23_1_object_400665.png
Page 1 of 4
Date: 23.05.1864
Physical description: 4
vom Jahre 1849 noch in anerkann-' ter Wirksamkeit stehe, und somit auch des. sen Bestimmungen über die Wahlen (Z. 27 bis 70 »och gesetzliche Kraft haben, — eine Ansicht, welche auch jüngst einen Abgeordneten deS Landtages in dessen 12. Sitzung bei Gelegenheit der Verhandlungen über das neue Gemeinde Gesetz zur Aeußerung führte: »Wir können warten«, denn es schützt uns ja in fraglicher Beziehung (in der Aus schließung der Gemeinde-Genossen vom Wahlrechte) ein bereits bestehendes gntes Gemeinde»Gesetz

in der 11. LandtagSsitzung bei den Verhandlungen über das neue Gemeinde Gesetz ganz treffend bemerkte, daß selbe ein Recht der Gemeinde nach dem andern auf« gehoben und die Lebensadern deS Gemeiude-Geseges vom Jahre 1849 unterbunden hatten» dasselbe in set- nen wichtigsten Bestimmung««, welche die Autonomie der Gemeinde begründe» (8- 71 bis 126) großen Theils außer Wirksamkeit gesetzt haben, dürste wohl um so weniger eines Beweises benöthigen, als ja erst jüngst in der ebenerwähnten Landtagssitzung der Herr Statt

» Halter selbst erklärt hat: „Jetzt steht der Standpunkt so, daß ein Theil der au-onomen Befugnisse heure noch von der meiner Leitung unterstehende» Statt- halierei ausgeübt wird', (üenogr. Berichte Seite ZS3) welche Worte ja den sichersten Beweis liefern, daß jene Beschränkungen der Gemeinde-Autonomie noch gegenwärtig in gesetzlicher Kraft bestehen. WaS meine weitere, von jenem Verfasser des Ar- tikelS bestrittene Behauptung anbelangt, daß ver erste Theil deS Gemeinde-Gesetzes vom 24. April 1338

ein definitives Gesetz sei, welche? Modifikatio nen je nach den Provinzial-Verhältnissen nicht unter liegt, denen ja nur die nach den Bestimmungen deS zweiten Theiles desselben zu entwerfenden Gemeinde- Ordnungen, die den Inbegriff der Bestimmungen über die innere Verfassung der Ortsgemeinden (Z.104) un terzogen werden sollten, so ist diese Behauptung nicht neu, sonder» bereits im Jahre 1339 in den Zeit schriften wiederholt auSgespro.i en worden: von denen ich bloS jene für innere Verwaltung von Dr. Moritz

v. Stubenrauch, k. k. ordentl. u. öffentl. Professor der VeiwaltungS-Gesetzkunde an ver Wiener Univer- sitäl vom Jahre 1339 der Autorität halber namhaft machen will, wo Seite 214 die nämliche Ansicht gel tend gemacht wird. — Daß auch die Regierung selbst das Gemeinde-Gesetz vom Jahre 1339 als ein defini tives Gesetz betrachtete, dürste au« dem Umstanve zur Genüge hervorgehen, daß die im Art. 1. des Einfüh- rungSpatenteS, und Z. 107 jenes Gesetzes angeord neten Commisssonen zur Entwertung der Gemeinde

13
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1862/15_03_1862/BZZ_1862_03_15_3_object_412398.png
Page 3 of 8
Date: 15.03.1862
Physical description: 8
, womit die grundsätzliche» Bestimmungen zur Regelung des GcmeinvewesenS vorgezeichiiel werden. Mit Zustimmung beider Häuser Meines Reichsralhes finde Ich zur Regelung des GemeindewesenS die nachstehen den grunvjäylichm Bestimmungen vorzuzeichnen: Art. 1. Jene Liegenschaft muß zum Verbände einer OrtS- gemeinde gehören. Ausgenommen hievon find die zur Woh nung oder zum vorübergehenden Aufenthalte deS Kaisers unv deS Allerhöchsten Hofes vestimnuen Resivenzen, Schlösser unv andere Gebäude nebst den dazn

soll in einer Gemeinde hel- mathSberechtigl sein. Die HeimathSverhälmisse werden durch ein besonderes Reichsgesetz bestimmt. Art. 3. Ueber das Ansuchen eineS Auswärtigen um Ver leihung deS HeimathSrechteS entscheidet die Gemeinde-. Die selbe darf jedoch Auswärtigen, welche sich über ihre Hei» mathSberechiigung ausweisen oder wenigstens darihun, daß sie zur Erlangung eines solchen Nachweises die erforderlichen Schritte gemacht haben, den Aufenthalt in ihrem Gebiete nichl verweigern, so lange dieselven

mir ihren Angehörigen einen unbescholtenen Lebenswandel führen unv veröffentlichen Mildthätigkeit nicht zur Last fallen. Art. 4. Der Wirkungskreis ver Gemeinde ist ein doppel ter: u) ein s elbstständiger und b) ein übertragener. ') Enthalten in dem heute den tl. März 136? ausgegebenen IX. Stücke d.s R. G. Bl. unter Nr. 13. Art. 5. Der selbststZndige, da» ist derjenige Wirkungs kreis, in welchem die Gemeinde mit Beobachtung der bestehen den Reichs- und Landesgesetze nach freier Selbstbestimmung anordnen und versügen

kann, umfaßt überhaupt alle», waS das Interesse der Gemeinde zunächst berührt und innerhalb ihrer Grenzen durch ihre eigenen Kräfte besorgt und durch geführt werden kann. In diesem Sinne gehören hieher ins besondere: 1. Die freie Verwaltung ihres Vermögens und ihrer auf den Gemeindeverband sich beziehenden Angelegen heiten : 2. die Sorge für die Sicherheit »er Person und de» Eigenthums; Z. die Sorge für die Erhaliung der Gemeinde- straßen, Wege, Plätze, Brücken, so wie sür die Sicherheit und Leichtigkeit

deS Verkehrs auf Straßen und Gewässern und die Flurenpolizei -, 4 die Lebensmitrelpolizei und die Ueber- wachung des Marktverkehrs, insbesondere die Aussicht auf Maß und Gewicht; 5. die GesundheitSpvliz«; tz, die Ge sinde- und Arpeiterpoliz« und die Handhabung der Dtenst- botenordnung; 7. die SittlichkeitSpolizei; 3. daS Armenivesen und vie Sorge für die Gemeinde-WohlihiuigkeitSanstaiten; 9. die Bau- und die Feuerpolizei, die Handhabung °er Bau ordnung und Ertheilung der polizeilichen Baubewilligungen

14
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1861/08_01_1861/BZZ_1861_01_08_4_object_417172.png
Page 4 of 4
Date: 08.01.1861
Physical description: 4
Neujahrs - Entschuldigungskarten können noch bis heute Dienstag K Uhr Abends ge- löst w erden. Amtliches. Nr. 7j»S SS2 PM. Kundmachung. 9 3j2 Für die Gemeinde-Wahlen der Stadt Bozen, welche nach den Bestmmunqe» deS provisorischen Lokulstatuteo vom 25. August 1850 vorzunehmen sind, von welchem dir belressenden Wahlvorschristen nachfolgend im AuSzuge bei gefügt werde», liegen die Wählerlisten von allen 3 Wahl- körpern im hieramtlichen Sekretariats-Zimmer zu Jeder mannS Einsicht auf. Allfällige

Einwendungen dagegen sind bis längstens IT. Jänner 1861 bei diesem Magistrate anzubringen, indem später erhobene nicht mehr berücksichtiget werden können. Stadtmagistrat Bozen, den 4. Jänner 1861. Der Bürgermeister Kapp eller. Auszug auS den Wahlvorschrifteo der prov. Gemeinde-Ordnung für die Stadt Bozen vom 25. August 1850. 8 31. Die Mitglieder deS Genninde-AuSschusseS werden von den Gemeinde-Gliedern aus ihrer Mitte frei gewählt. Die Zahl derselben ist auf drei und dreißig festgesetzt

. 8 32. Wohlberechtiget find: 1) die Bürger männlichen Geschlechtes, 2) unter den Angehörigen männlichen Geschlechtes jene, welche in eine der folgenden Kathegorien gehören: «. diejenigen, welche von einem in der Gemeinde gele genen Hause «der Grundstücke oder von einem im Gemeindebezirke betriebenen Gewerbe oder Erwerb-, «ine direkte Steuer von wenigstens 3 Gulden CM. oder von einem anderweitigen Einkommen eine Ein kommen-Steuer von wenigstens 8 Gulden entrichten. ES muß jedoch dieser Steuerbetrag im verflossenen

Steuerjahr vollständig bezahlt worden sein, und darf der Steuerpflichtige im laufenden Jahre mit keinem Rückstände auShasten. d. wirkliche, pensionirte oder quieSzirte Reichs-, Landes- und Gemeinde-Beamte, insofern« sie Besoldungen, Penstonen oder QuieSzenten - Gehalte genießen, von denen sie eine Einkommensteuer entrichten. «. OWere, welche zur Sliüti» ststulis gehören, «l. Seelsorger, welche vie pfanliche Jurisdiktion in Bo zen selbstständig ausüben. e. die Doktoren einer der vier Fakultäten

. 8 33. Korporationen, die ihren Sitz im Gemeinde bezirke hat den, find wahlberechtigt, wenn sie nach ihrer Steuerzah lung in den ersten Wahlkörper gehören. 8 34. Ausgenommen von der Ausübung des aktiven Wahl, rechtes sind alle Personen: ». welche unter väterlicher Gewalt, Vormundschaft oder Kuratel stehen, b. diejenigen, welche eine Armenversorgung genießen, in einem Gesinde-Verbände stehen, oder vom Tag oder Wochenlohne leben. Ausgeschlossen find: «. diejenigen, welche zu einer Strafe verurtheilt worden

15
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1909/07_04_1909/BZZ_1909_04_07_3_object_444019.png
Page 3 of 12
Date: 07.04.1909
Physical description: 12
^ Forderungen der.Gemeinde Zwölfmal- greien als in den Untständen nicht begründet ab lehnen zu sollen. Die Gründe dafür hat er dllrch ein rechnerisches Exempel der Gemeinde Zwölf mälgreien dargelegt. Die Gemeinde ZwöHmal- greien blieb jedoch 'bei ihrem Beschlüsse und so -find die Vereinbarungen damals gescheitert. Der Gtadtmagistrat Hat daraufhin beschlossen, die Ge meinde ZwöMnalgreien einzuladen, in einer neu erlichen mündlichen Verhandlung eine neue Basis zu suchen um die Erledigung der Wasserleitungs

gelöst. Nachdem sich die Ver treter von Zwölfmälgreien zu einer eine Stunde dauernden Sonderbesprechung zurückgezogen hat ten, machten sie einen Vorschlag, den wir mit eini gen kleinen Abänderungen annahmen. Das Pro tokoll darüber lautet: Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Stadt- gemeinde Bozen und der Gemeinde Zwölfmäl greien. 1. Die Gemeinde Zwölfmälgreien bewilligt die Einverleibung des Mareck- und Tirleranwesens, sowie >des Heinrich Gasserschen Hauses, der Vieh- Verladerampe und des Weges

, der diese Objekte trennt, in das Gemeindegebiet der Stadt Bozen. 2. Die Stadtgenieinde Bozen räumt als Gegen- ierstjmg der Gemeinde Zwölfmälgreien das ding liche Recht zur Führung ihrer'Wasserleitung'über den Gemöindeweg und die Etsackbrücke nach Has lach nnter Mitbenützung des vorhandenen Lager stuhles ein. Die Stadtgemeinde behält sich das MitbenütznngSrecht desselben Lagerstichles für ihre Wasserleitung vor. Die Gemeinde Zwölfmälgreien darf auf Verlangen der beteiligten KonsiiMlifen auch jiene Häuser

in Lorotto aw ihre Wasserlei tung anschließen, welche-derzeit von der städti schen Trinkwasserleitung versorgt werden. 3. Die Gemeinde Zwölfmälgreien verlangt für den Wasserbezug im Zeiträume vom 12. März 1309 bis 12. März 1911 «us dem mit der Stadt gemeinde Bozen abgeschlossenen Wasferlieferungs- dertrage nur jenen Betrag, welcher sich nach dem Verein-Karten Tarif von 6 Heller - per Kubikmeter ergibt und .verzichtet auf die.garantierte Mindest- zahlnirg von l< 300V pro Jahr. 4. Sobald die Stadtgemeinde

sollen auch die Beschaugebühreu der Stadt Bozen zit. Die Gemeindeümlage zur Ver- zehrungsstener wird seitens der Stadtgcmomde Bozen der Gemeinde Zwölfmalgreiekl. so gÄoähr- leistet, als n>enn die Zwölfmalgreiner Metzger im eigenen Gemeindogebiete schlachten würdm. 5. Für den Fall der Notwendigkeit der Er- baittkirg eines Kontlruiazstallels in Bozen wird der Gemeinde Zlvölfmalgreion das Mrtbenützllngs> recht eingeräumt: dagegen verpflichtet sie sich hie- für der «tadtgaineinde Bozen alljährlich

16
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1884/28_11_1884/BZZ_1884_11_28_5_object_365911.png
Page 5 of 6
Date: 28.11.1884
Physical description: 6
e. 6. e. t'. ». der Gemeinde Vfatten 1 d. „ „ Aner 1 Gemeinden Montan, Neumarkt—Laag zusammen 4 Gemeinde Salurn 6 » . . . . 1 Grumo und S. Michele zusammen 1 Dentschmetz 5 Eichholz 2 Kurtinig 2 Margrnd 3 Kurtatsch 4 Tramin 4 Kältern 8 Gemeinden Gemeinde i. I. w. n. o. Zusammen 42. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt gemeindeweise derart, daß die Genossen jeder Gemeinde abgesondert die auf sie entfallende Zahl der Wahlmänner wählen. Zur Vornahme dieser Wahl, welche in den betreffenden Gemeinde- Kanzleien. beziehungsweise

für die Gemeinden Grumo und Faedo in iener von S. Michele, für die Gemeinde Montan in jener von Neumarkt und für die Gemeinde Pfatten in jener von Kältern stattzufinden hat, wird hiemit die Zeit der Wahlakte festgesetzt und kundgemacht» wie folgt: Montag, den TZ. Dezember 1884, von 8 bis 11 Uhr Vormit tags für die Gemeiude Aner. Von 3 bis 6 Uhr Nachmittags für die Gemeinden Nenmarkt—Laag und Montan. Dienstag, den I«. Dezember 188», von 8 bis 12 Uhr Vor mittags und eventuell Nachmittags für die Gemeinde Saturn

. Mittwoch, den I?. Dezember 188», von 9 bis 12 Uhr Vor- mittags für die Gemeinde S. Michele. Von 2 bis 3 Uhr Nachmittags für die Gemeinde Grumo. Von 4 bis 5 Uhr Nachmittags für die Ge meinde Faedo. Donnerstag, den 18. Dezember 188», von 9 bis 12 Uhr Vormittags und eventuell NnchmittagS für die Gemeinde DeutLmmetz. Freitag, den IS. Dezember 188», von 9 bis 11 Uhr Vormit tags für die Gemeinde Eichholz. Von 3 bis 5 Uhr Nachmittags für die Gemeinde Kurtinig. Samstag, deu 2«. Dezember 188», von 9 bis 11 Uhr

Vor mittags für die Gemeinde Marareid. Von 2 bis 4 Uhr Nachmittags für die Gemeinde Kurtatsch. Montag, den SS. Dezember 188», von 9 bis 12 Uhr Vor mittags und eventuell Nachmittags für die Gemeinde Tramin. Dienstag, den 23. Dezember 188», von 10 bis 12 Uhr Vor mittags und eventuell Nachmittags für die Gemeinden Kalter» und Pfatten. Die Listen der in jeder dieser Gemeinden wahlberechtigten Jnteres- senten der Genossenschaft liegen in den betreffenden Gemeinde-Kanzleien zur Einsicht auf, und sind allfällige

, Korporationen, Vereine und Gesellschaften üben ihr Wahlrecht im Sinne der W 5 und 6 der Gemeinde-Wahlordnung aus. Frauen und nichteigenberechtigte Personen wählen durch ihre gesetzlichen Vertreter. Die Wahl erfolgt mittelst Stimmzettel, welche in den betreffenden Gemeindekanzleien, oder seinerzeit bei der Wahlkommission erhoben werden können, wo auch das revtdirte Statut zur Einficht aufgelegt ist. K. k. Eljchttgllliruogs-IectiW II. „Gmuad-Mstw' Bozen, am 16. November 18841 Der k. k. Bezirkshauptmann

17
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1866/13_02_1866/BZZ_1866_02_13_3_object_2617968.png
Page 3 of 4
Date: 13.02.1866
Physical description: 4
können dieselben von der Statthalters W Einverständnisse mit dem Landesausschusse ihres A ntes entsetzt werden. 90. Ist eine Angelegenheit privatrechtlicher Na- W zwischen der Gemeinde und einer ganzen Klaffe 001 Gemeiudemitglied-.rn oder einzelnen derselben strei kt , so kann bei Befangenheit des Gemeinde-Aus- Hisses der Bezirksausschuß, falls eine gütliche Ans ah chung nicht zu Stande kömmt, einen Vertreter für ö'm Gemeinde zur Austragung der Sache auf dem Rihtswege von Amtswegen bestellen. 9j. Die Staatsverwaltung übt

- zu entscheiden, durch welche bestehende Gesetze ^ letzt oder fehlerhaft angewendet werden. (Art. XVI. '5 Gesetzes vom 5. März-1862.) In den vom S aate der Gemeinde übertragenen Angelegenheiten ^t die Berufung jedenfalls an die politische Bezirks- -^örde. (Art. XVIII. des Gesetzes vom 5. März M.) ^ 94. Wenn der Gemeindeansschnß es unterläßt ^verweigert, die der Gemeinde gesetzlich obliegen- ^ Leistungen und Verpflichtungen zu erfüllen, so ^ die potttische Bezirksbehörde, wenn es sich um ^Msiäude

des übertragenen Wirkungskreises han- , auf Kosten der Gemeinde die erforderliche M- sl e zu treffen. Dasselbe hat im erwähnten Falle ^ in Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs los unter gleichzeitiger Verständigung des Landes- ^ ichusses zu gescheben, wenn Gefahr am Verzüge Ist letztere nicht vorhanden, so hat die politische Zirksbehörde den Fall der Statthalterei anzuzeigen, 'che nach Einvernehmung des Landesausschusses das -^sprechende zu verfügen hat. -Z 95. ^ie politische Bezirksbehörde

ist berechtigt, ^ windevorsteher, welche ihre Pflichten in den Ge isten des übertragenen Wirkungskreises verletzen, ^Ordnungsstrafen bis zu 20 fl. zu belegen. Sind ^ Pflichtverletzungen so beschaffen, daß die Besor- H ^3 der Geschäfte des übertragenen Wirknngskre ises ^ n Gemeindevorsteher ohne Gefährdung des öffent- Interesse nicht weiterhin überlassen werden ^ so hat die Gemeinde, wenn sich die Besorgung H ^ Geschäfte keinem andern Mitgliede der Vor- .Mg oder des Ausschusses übertragen läßt, und ^ 'halb

hiezu ein anderes Organ bestellt werden muß, - ^uiit dieser Bestellung ver bundenen Kosten zu tragen. 96. Die Gemeindevertretung kann durch die J ütthalterei aufgelöst werden. Der Recurs an das Staatsministerium, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, bleibt der Gemeinde vorbehalten. Längstens binnen 6 Wochen nach der Auflösung muß eine neue Wahl ausgeschrieben werden. (Art. XVI. des Gesetzes vom 5. Mär^ 1862.) Zur einstweiligen Besorgung der Geschäfte bis zur Einsetzung der neuen Gemeindever tretung

18
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1866/06_02_1866/BZZ_1866_02_06_3_object_387883.png
Page 3 of 4
Date: 06.02.1866
Physical description: 4
4. Personen, die über 60 Jahre alt sind ; 5. Die- > jenigen, die an einem der Ausübung der Amtspflich» > ten hinderlichen Körpergebrechen, oder einer anhal tenden bedeutenden Störung ihrer Gesundheit leiden. Das Recht, die Wahl zum »Mitglied? der Gemeinde» vorstehung für die nächste Wahlperiode abzulehnen, haben Personen, welche in der letztverflossenen Wahl periode eine Stelle in der Gemeindevorstehuug beklei det haben, sowie auch jene, welche in drei auf einander folgenden Wahlperioden

des H. 21 über die Berufung eines Ersatzmannes gelten auch für den Fall einer bloß zeitweisen Verhinderung eines Aus- schußmanneS. §. 23. Der Gemeindevorsteher und die Gemeinde räthe haben bei dem Antritte ihres Amtes Treue und Gehorsam dem Kaiser, Beobachtung der Gesetze und gewissenhaste Erfüllung ihrer Pflichten in die Hände des Borstehers der Bezirksbehörde oder eines Abge ordneten desselben in Gegenwart des Gemeindeaus- schnsses an Eides statt zu geloben. Z. 24. Das Amt eines Ausschuß- und Ersatzman- ves

ein Mitglied der Vorstehung, ein Ausschuß- oder Ersatzmann in eine Untersuchung wegen einer in den §§. 3 und 11 der Gemeinde-Wahlordnung genannten strafbaren Handlung, oder wird über dessen Vermögen der Concurs eröffnet, odev das Ausgleichsverfahren eingeleitet, so kann dasselbe, so lange das Strafver fahren oder die Concurs» qder Ausgleichsverhandlung dauert, sein Amt nicht ausüben. Viertes Hauptstück. Bon dem Wirkungskreise der Ortsgememde.' 5 .7 Erster Abschnitt. Von dem Amsange des Wirkungskreises

. ' §. 26. Der Wirkungskreis der Gemeinde ist ein dopPett^»),ein^WMudiger, und k) ein übertra gener^ .(Art. IV7 hes.Gesetzes /vom k März'1862.) §.' 27.--Der selbstständige, d. i. derjenige Wirkungs kreis,.« welchem die Gemeinde.mit Beobachtung der bestehenden Reichs- und Landesgesetze nach freier Selbstbestimmung anordnen und verfügen kann, um faßt überhaupt Alles, was das Interesse der Ge meinde zunächst berührt, und innerhalb ihrer Grän zen durch ihre eigenen Kräfte besorgt und durchgeführt werden kaun. In diesem Sinne

gehören hieher ins besondere: 1. die freie Verwaltung ihres Vermögens und ihrer auf den Gemeindeverband sich beziehenden Angelegenheiten; 2. die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigenthums ; 3. die Sorge für die Erhaltung der Gemeinde-Straßen, Wege, Plätze, Brücken, sowie für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aus Straßen und Gewässern, aus die Fluren» Polizei; 4. die Lebensmittelpolizei und die Ueberwa- chnng des MarktverkehreS, insbesondere die Aussicht auf Maß und Gewicht

19
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1875/10_05_1875/BZZ_1875_05_10_2_object_439129.png
Page 2 of 4
Date: 10.05.1875
Physical description: 4
wir ohne Passagiere nach Brest, denn der Marinecapitän §. 9 deö Gemeindegesetzes und des Dr. Wildauer und Genossen betreffend daS Wahlrecht der Gemein, degcnosfen. Nach kurzer Begründung durch die Antragsteller werden beide Anträge an das Gemeinde-Komitö ge wiesen. Weitere Gegenstände der Tagesordnung sind die Anträge des LandeSauöschusseS und zwar zunächst der Antrag auf Zurücknahme eines früheren LandtagSbe- schlaffes wegen Trennung d«r Fraktion Plaza von der Gemeinde Pomarollo. Der Antrag des Landes

- auSschusseS geht dahin, die gegenwärtige s -lbstständige Gemeinde Piazzo wieder mit der Gemeinde Poma rollo ,u vereinigen. Abg. Graf Fedrigotti beantragt nochmalige E hedungen und Zuweisung an'S Gemein» dekomitv. Wird abgelehnt und der AuSschußan- trag angenommen. Sodann wird ohne Debatte beschlossen: 1. sei der Gemeinde LermooS zur projcktirtea Ber- bauung des LußbacheS und seiner Seitenbäche «ine Unterstützung von 3000 fl. aus dem Approvisioni- rungssonde zu bewilligen; 2. Der Gemeinde Wirsing

die Bewilligung zu er theilen, den von der fürstbischöflichcn Mensa in Bri- xen erkauften Waldkomplex in der Ausdehnung von 7 Joch und 1^25 Qiiadratllafter im Wege der öffent lichen Versteigerung zu veräußern; 3. Der Generalgemeinde Lomaso die Bewilligung zur Ausnahme eines Darlehens im Betrage von 160 Stück Napoleonsd'or zu ertheilen; 4. zur Deckung ihrer Erfordernisse für daS Jahr 1875 der Gemeinde Orsola die Bewilligung zur Einhebong eines Zuschlages von 310 Perzent zur Grundsteuer, der Gemeinde Liga

in Sirigno um eine Unterstützung, Cadme um einen Beitrag für den Feuerwehroerein, Götzens um Uebernahme von Krankenvcrpflegungskosten, Drena um Nachlaß eines Schuldrestes, Volano um Unter stützung beim Spitalbau, leine Folge zu geben; 2. das Gesuch der Gemeinde Segno um Unter stützung zur Vollendung einer Wasserleitung dem LandeSausschufse zur Vornahme weiterer Erhebungeu zu überweisen; 3. die drei Gesuche der Lüßgüter-Befitzer von Reulte, der Gemeinde Pflach und der Gemeinde Lech um eine Unterstützung

!? Sollte dieser schweigsame Reisegefährte ein Spion des elenden Koreff sein, der den Auftrag hatte, die Freunde zu beobachten, oder sich gar derselben zu entledigen!? QV. Drohende Gefahr. Chateaubrun konnte es nicht über sich gewin nen, den Vicomtc, der schwer athmend in seiner Ecke lag und dessen Züge sehr bleich waren, zu 4. die Bitte der Marttgemeinde Reutte um eka Darlehen von 16.000 fl. zur Ausführung einer Brno- nenleitung und das Gesuch der Gemeinde Samoclevo um ein Darlehen von 7000 fl. dem LandeS-AuSschusse

20
Newspapers & Magazines
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1861/15_06_1861/BZZ_1861_06_15_3_object_415128.png
Page 3 of 10
Date: 15.06.1861
Physical description: 10
. Das Landesgesetz bestimmt, ob und unter welchen Bedingun gen der vormals juriSviktionS berechtigte große Grundbesitz geschieden vom Gemeindtverbande behandelt werden könne. Jedenfalls darf diese Behandlung nur unter der Bedingung Platz greisen, daß der geschiedene Grundbesitz die Pflichten und Leistungen einer Ortsgemeinde übernimmt. 2. Zeder Staatsbürger soll in einer Gemeinde heimatbe« rechtigt sein. Die Heimatverhältnisse find durch die bestehen den Gesetze geregelt. 3. Ueber daS Ansuchen eines Auswärtigen

um Verleihung des HeimatrechteS entscheidet die Gemeinde. Dieselbe darf jedoch Auswärtigen, welche sich über ihre Heimalberechtigung ausweisen oder wenigstens darthun, daß sie zur Erlangung eines solchen Nachweises die erforderlichen Schritte gemacht haben, den Aufenthalt in ihrem Gebiete nichl verweigern, so lange dieselben mit ihren Angehörigen einen unbescholtenen Lebenswandel führen und die Mittel zu ihrem Unterhalte be- sitzen, ohne der öffe itlichen Mildthätigkeit zur Last zu sollen. 4. Die Gemeinde

zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung vereinigt werden. 6. Die Gemeinde wird in ihren Angelegenheiten durch einen Gemeindeausschuß und einen Gemeindevorstand vertreten. Die Gemeinde wählt periodisch ihre Vertretung. DaS Landes- gefetz bestimmt, ob unr> inwieferne Gemeindeglieder auch ohne Wahl vermöge ihrer Steuerzahlung, sei eS personlich oder durch Stellvertreter, an der Gemeindevertretung Theil nehmen können. 7. Eine unerläßliche Bedingung zur Wahlberechtigung ist der Besitz der österreichischen

ist nach Wahlkörpern im Sinne deS Ge meindegesetzes vom 17. März 1349 oder in anderer, jedoch die Interessen der höher Besteuerten vollkommen sichernder Weise vorzunehmen. 10. Der Gemeindeausschuß ist in den Angelegenheiten der Gemeinde das beschließende und überwachende, und der Ge» meinderath daS verwaltende und vollziehende Organ. 11. Die Handhabung der OrtSpolizei gehört zum Wir kungskreise des GemeindevorstandeS. Der Gemeindevorsteher ist dafür verantwortlich. 12. Zn allen Gemeindeangelegenheiten entscheidet

. 14. Die Staatsverwaltung übt durch ihre Organe das AusstchtSrecht über die Gemeinden und wacht, daß dieselben ihren Wirkungskreis nicht überschreiten und innerhalb des selben die bestehenden Gesetze beobachten. Die politische Lan desstelle kann die Gemeindevertretung auflösen. Es muß je doch in diesem Falle längstens binnen sechs Wochen eine neue Wahl ausgeschrieben werden. 15. Die Gemeinden höherer Ordnung (Art. IS ) wachen, daß das Stammvermögen und Stammgut der Gemeinde und der Gemeindeanstalten ungeschmälert

21