Fremde Dezember, ne. neral, Äopcn- , Wien. Dr. pest. H. Garb- 'einfeller, Ksin., , Redacteur, l., Mannheim. Ad. Beckel, lies, Rußland, «reif, «an. A. Del- bb. D. Frey, Masetti, Priv., Hofbesitzer St. ein. am., Beamter, Bludenz. G. ndelsbuch. B' Byand. C. ... H. Longo, , Kfm., Mann- ornbirn. Oel- gaugeu durch die von ihm herausgegebene perio dische Druckschrift „Der Burggräfler'. Der Gerichtshof besteht aus den Herren Lau- desgenchtsrath Leeb (Vorfitzender), Landesge richtsrath Baron Giovane lli
Rizzi, Johann Schaller, Joh. Webhofer. Johann Seebacher, Anton Thaler, Eduard v. Hibler. Der Angeklagte Anton Eberlin ist 35 Jahre alt, Witwer, zeichnet bei der genannten Druck schrift als „verantwortlicher', führt an, daß er dieselbe „zum Theil' redigirt und ist bisher un beanstandet. Die Anklage beschuldigt Herrn Eber lin, daß er in Nr. 69 des „Burggräfler' unter der Ueberschrift „Vom Vintschgau ' einen Artikel veröffentlichte, in welchem er nach einer auf Ver spottung und Lächerlichmachung
in den Buchstab^ schmähen und dem Spotte preiszugeben. Keines der anderen katholischen Blätter maßt sich einen solchen Ton an, wie der „Burggräfler', der selbst in katholischen Kreisen die Mißbilligung gefunden hat. Herr Eberlin hat es unterlassen, den Na men des Autors zu nennen, so muß er die ganze Verantwortung auf sich nehmen. Wenn ein solcher Mann sich als „Strohmann' für andere her gibt, so muß er die Suppe, die er sich ein gebrockt, auch aufessen. Die fünf Kläger genießen den Ruf der Anständigkeit