, welche ihn entrichten soll, sowie des Tages, zn welchem die Requisition in Wirksamkeit tritt und das Bestandgeld z« l»ufen'beginnt. -5 Artikels. Gegen den Auftrag ist die Vorstellung zulässig, welche keine aufschiebende Wirkung hat. Sie kann sobald die Notwendigkeit der Requisition als die Höhe des Bestandsgeldes anfechten; sie wird an dac ÄomnWariato Generale Civile gerichtet un« ifv binnen acht Tagen von der Zustellung dem Kommis- sario Civile des betreuenden politischen Bezirkes einzureichen
, welche sein motiviertes Gutachten bei fügt und wenn die vorgebrachten Gründe die Frage auf das technische Gebiet oder auch jenes der Schätzuug der Lokalitätsbeuützuug bringen, auch das Gutachten des Bezirtsiugenieurs ausschließt. Gegen die Entscheidung des Commifsariato Ge nerale Civile, welche den Requisitiousbefehl bestätigt oder abändert, ist keinerlei Rechtsmittel zulässig. ^ Artikel 3. Sowohl bei der Besitzergreifung als bei Ueber- gabe der Räumlichkeiten infolge AufHörens ihrer Ok kupation
- uud Wohn räumen notorisch Mangel leidet, so kann der Kom missario Generale Zivile nach Anhörung des Kom missario Civile des betreffenden politischen Aezw kcA, derselben über dessen Ansuchen, auf eine bestimmte Zeit oder auf Widerrnf, von Fall zu Fall auf Er suchen der Interessenten oder auf deren Rechnnng die Geschäfts- und Wohnräume sowohl möbliert als leer zu requiriere», welche nicht in Benützung stehen, sei es weil sie an niemanden vermietet sind, sei es weil der Eigentümer oder Nutznießer
, iu wel chem Falle er au die durch Artikel Ist der Verord nung vom 23. Mai 1919 Nr. MZ.1K9 zu richten ist, mit aufschiebender Wirkung aber in allen anderen Fällen, in welchen er innerhalb acht Tagen von der Zustellung dem Kommissario Civile einzureichen ist. Die Entscheidung des Kommissario Civile, womit die Verfügung der Gemeinde bestätigt wird, wird erst durch die Bestätigung des Kommissario Generale Ci vile exekntionssiihig, welchem sie 6on Amtswegen vor zulegen ist. Artikel 7. Die Gemeinde
Civile: Credaro m. p. bei de« Moutiggler Seeu ist wieder eröffnet. ÄahN^ahktkN zu jeder Tagesstunde frei. Kalte und warme Speisen werden zu mäßi gen Preisen verabreicht Achtungsvoll AV2 Der G»stgeb»r Alois Sparer. Geschasts-UebernahM. Beehre mich dem geehrten P/T. Publi kum höflichst bekannt zu geben, daß ich das UW..MMR» in Mfpittn mit heutigem Tage selbst nb^'^j^ Es wird niein engstes' Bestreben -'sein»:, meine Welten ^zäsie durch Ausschank aus gezeichneter Getränke in jeder Hinsicht anf daA Beste