die trau rige Folge, um nicht zu sagen, die Früchte^einer syste matischen Schulung öffentlicher Organe ZU klein licher Verfolgung und Provokation.' Es scheint uns auch, ganz unglaublich, daß die Gemeinde überdies noch verpflichtet sein soll, das Nachtquartier dieser Carabinieri-Patrouille zu bestreiten. Ohrfeigen. Der Keller als Arrest. Es ist auch nichts anderes zu erwarten, nachdem der Maresciallo selbst es als größte Heldentat be trachtete. Bürger von Sand auf der Straße oder in Gasthäusern
mit Ohrfeigen zu traktieren und zu ^ schlagen. Dieser Fall steht leider nicht vereinzel^a, ja es wurden zu Ende der heurigen Saison sogar .zwei Gasthofbesitzer wegen Rechnungsdifferenzen mit ihren Gästen vom Carabinieri-Maresciallo, der sich in ganz ungesetzlicher Weise in diese Angelegen heit einmengte, schwer verunglimpft, indem der eine mit seiner.Hamilie auf das gröblichste beleidigt, der andere gar verhaftet, in einem feuchten Keller ge sperrt und am nächsten Tage gefesselt nach Bruneck geführt wurde
. Aber wir wollen wieder zu den Uebergriffen der Carabinieri zurückkehren und müssen auch des Fal les Erwähnung tun, der eine direkte Bedrohung des . Gemeindevorstehers von Reischach durch einen Carabinieri-Maresciallo enthielt, als dieser Erhe bungen, die dem Sicherheitsorgane obliegen, auszu führen sich außerstande erklärte. Zwar schien man behördlicherseits das Einsehen zu haben, daß solche Funktionäre der staatlichen Autorität selbst schaden, .und versetzte den Mann auf einen anderen Posten. Leider hören
der Amtsgewalt Erwähnung getan zu haben, der bis heute unseres Wissens die gebührende Sühne nicht gefunden hat. In St. Vigil in Enne berg ließ ein Hausbesitzer nach regelrechter Kün digung des bisher bestehenden Beleuchtungsvertra-' ges sein Haus an ein anderes Elektrizitätswerk an schließen. Das war Grund genug, daß der dortige Carabinieri-Maresciallo drei Mitglieder dieses Wer kes, zugleich angesehene Bürger der Gemeinde Sankt Vigil, verhaftete und gefesselt der kgl. Prätur vorführte. Dort wurde
, die er aber selbst dann von dem unmenschlichen Carabinieri- Maresciallo nicht erhielt, als das Mädchen tatsächlich starb und begraben wurde. Der schwer gebeugte Va- fer, der schon durch die verbrecherische. Inhaftierung tief genug betroffen war, durfte nicht einmal sein Kind auf dem Totenbette sehen oder mit dessen Be-/ gräbnis gehen. Wir fragen nun öffentlich, ob den Oberbehörden, der Fall in seiner ganzen Schwere bekannt ist, und -welche Sühne den ungesetzlich Verhasteten, besonders aber dem unglücklichen Vater