1. Vellage zu Nr. 40 der „Bozner Nachrichten' vom 15. Man 1914 darauf, daß ihn ja doch niemand kennen würde, daß er den Brand leicht legen könne, wenn er sich zum Scheine ein Nachtquartier im Hause verschaffe, und daß der Bauer ihm sicherlich auch die Dokumente nicht abverlangen werde. Unter diesen Gesprächen kamen die beiden bis in die Nähe des Arlthofes, der Fremde zeigte Sulzer den Stadel, in dem er Brand legen sollte, hieß ihn aber nicht sogleich, sondern erst am Abende des nächsten Tages
in der Nacht den Brand in der ihm aufgetragenen Weise. Sodann machte er sich auf den Rückweg nach Meran, um an dem vereinbarten Orte von dem Unbekannten die restlichen 120 Kronen in Empfang zu nehmen; er traf ihn aber nicht mehr an und war also von dem Unbekannten hintergangen worden. Er fuhr dann mit der Bahn über Bozen nach Innsbruck, trieb sich dort mit einem angeblichen Schlosser aus Bremen, mit dein. Vornamen Richard, einige Tage herum und trat mit ihn: dann die Wanderung durchs Oberinntal
angab, den Brand nur durch unvor sichtiges Rauchen verursachte und daß er nunmehr etwa sich fälschlich selbst der absichtlichen Brandlegung beschuldige, i In erster Linie ist diesfalls darauf hinzuweisen, daß es im allgemeinen gewiß der menschlichen Natur fremd ist, eine Schuld auf sich zu nehmen, mit der man sich nicht selbst innerlich belastet fühlt, und es haben daher die wieder holten unumwundenen Geständnisse Sulzers von vornher ein den Charakter der Glaubwürdigkeit an sich. Der Umstand
, der vielleicht am auffälligsten gegen die Annahme einer absichtlichen Brandlegung zu sprechen scheint, daß der Beschuldigte nämlich seine echten Dokumente der Mi tterhofer ablieferte, bevor er den Brand legte, ver liert seine Bedeutung, wenn man der ersten Selbstbeschul digung Sulzers vor dem Gerichte in Landeck Glauben schenkt; denn dieser zufolge kam ihm der Entschluß, Brand zu legen, erst im Stadel und während der Nacht und es war für ihn die Gefahr der Entdeckung nichts besonders Abschreckendes
, da er ja seine Lage durch die Brandlegung mit Absicht noch schlechter machen wollte, als sie ohnehin schon war; der Beschuldigte selbst aber klärt die Brand legung trotz Hinterlegung der Dokumente damit auf, daß ^ bereits mit dem Plane, Brand zu legen, sein Arbeitsbuch der Bäuerin überließ, dies ohne Gefahr tun M können glaubte, weil er beabsichtigte, unmittelbar nach Verübung der Tat über die Grenze nach Italien zu flüch ten. Daß Sulzer tatsächlich mit einem bösen Vorhaben auf den Arlthof gekommen ist, kann Wohl