, die zu Öfter» verössent- licht werden wird, - nür>'vorbereitenden-Charatrer besitzt, so werden doch-darin die Grundzüge des neuen Staates zu erkennen fein. Der Versassnngs- körper wird in Zukunft-aus vier Kammern bestehen, und zwar die Kult u r k a m m e r, in welcher die religiösen Gemeinden, die Kunst, die Wissenschaft, die Schulen und freien Beruse ihre Vertretungen haben werden; die Wirtschafts- kammer, in der die Vertreter der Wirtfchafrs- korporationen ihren Sitz haben; der Bundes rat
mir den Exponenten, den Finanzmännern der Bundesländer nnd den Vertretern der autonomen Stadt Wien. Im Staatsrare werden die Vertreter der verschiedenen Klassen, die vom Prä sidenten der Repnblik auf Vorschlag der Regierung ernannt werden, ihren Sitz haben. Die Hanpt- tärigkeit der Kultur- und der Wirlschastslammer liegt in der Ueberprüsung aller jener Gesetzesvor lagen. welche die Klassen betressen, die t>on diesen, beiden Kammern vertrete» werden. Tie eigentliche gesetzgebende Tätigkeit wird einer besonderen
Einrichtung anvertraut, welche den Namen Buudeslandtag sühn. In diesen Bundes- landtag werden nach dein Resormprojett die Ver treter der vier Kammern entsandt. Dem Bnndes- landtag ist der wichtigste Teil der gesetzgeberischen Arbeit anvertrant nnd auch der wichtigste Teil der Bilanz. Neben ihm wird auch eine Bundesver sammlung sein, die von Zeit zu Zeit mit den Ver tretern der vier Kammern zusammentreten wird. Die Bundesversammlung wird bei besonderen An lässen einberufen werden nnd hauptsächlich
, wenn es 'sich nm besonders seierliche Anlässe handelt. Es scheint, daß die neue Versassung die Erwei terung der. Besngnisse des Präsidenten der Repn blik nnd des Bundeskanzlers vorsieht, um den Ve glisi des autoritären Staates zu stärken. Diese Sonderstellung des Präsidenten und des Bundes kanzlers wird ihre besondere Answirlung in den Beziehungen mit den einzelnen Kammern und der legislativen Funktion der korporativen Jnstitntio» nen jinden,