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Books
Category:
Economy
Year:
[1979]
Ausbildung und Arbeitsmarkt im akademischen Bereich
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Author: Südtiroler Hochschülerschaft
Place: Bozen
Publisher: Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Physical description: 36 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Arbeitsmarkt ; s.Akademiker
Location mark: III Z 343/1979
Intern ID: 215978
das Gefäß zur Verfügung. Mensch und Geschich te mußten sich um den Inhalt bemühen. Und der Inhalt sollte das Paßland Tirol als Brücke, aber auch Klam mer Europas werden. Dazu bedürfte es jedoch besonderer Voraussetzungen und Bedin gungen, damit die Pfeiler dieser Brücke auf festem Grund gebaut, das Brückenlager stabil, das Brückenjoch haltbar und die Enden der Klammer gehärtet werden konnten. Das Gefäß war also da. Und was wurde nun hineingeschüttet? Ich erwähnte schon die gestaltenden Kräfte

sein wird. Denn Rechtskraft erhielt er erst nach erfolgter Zustimmung der gesamten betroffenen Gemeinschaft der Reichen, Armen, Edlen und Gemeinen, Ritter und Bauern, wie sich die Urkunde ausdrückt. Herzog Meinhard II von Tirol, der Enkel des obgenannten Grafen Albert, erließ 1293 eine neue Gerichtsordnung für die Grafschaft Bozen. Und wiederum war dazu die Zustimmung der Edlen, Grund herren, ritterlichen Dienstmannen, Bürger und Bauern notwendig. Wir können sogar beim Einigungswerk dieses großen Mannes, der den Inn

1342. Er verfügte: „Das Landesvolk in seiner Gesamtheit, Geistlichkeit, Adel, Bürger und Bauern, ist Träger der politischen Rechte und Freiheiten.“ Worin bestehen wohl diese Rechte und Freiheiten? Nicht nur dar in, daß das Landesvolk an der Gesetzgebung und Regierung teil nimmt. Das allein wäre zu wenig. Die Grund- und Freiheitsrechte des einzelnen mußten dazu sichergestellt werden. In der 1406 erfolgten Neuordnung der Tiroler Landesordnunq kommt folgender wichtiger Punkt

vor: ..Kein Landesangehöriger darf seinem ordentlichen Richter entzo gen, ohne Spruch desselben verurteilt oder bestraft werden. Der Landesfürst darf in den Gang der Verhandlung nicht eingreifen, weder zugunsten noch zu ungunsten einer Person,? in dem 1525 beschlossenen Meraner Artikel ist ein Punkt aufge nommen, der besagt, daß jeder Gerichtsinsasse die Möglichkeit ha ben müsse, in seiner Muttersprache gehört und verhört zu werden. Dies und die Sicherstellung der Unabhängigkeit des Richters ge hören heute zu den Grund

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