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Title A - Z
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Books
Category:
Economy
Year:
1925
Denkschrift über die geschichtliche Entwicklung der Tirolisch-Vorarlberg'schen Landes-Brandschaden-Versicherungsanstalt : 1825 - 1925
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Page 8 of 31
Author: Fischnaler, Konrad / [von Konrad Fischnaler und Andreas Bachmann]
Place: Innsbruck
Physical description: 30 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925<br />g.Vorarlberg ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925
Location mark: III 64.791
Intern ID: 145496
Die Brand-Bersicherung unter der bayerischen Regierung (1806^1814). Entstehung der ersten Brand-Asse- Kuranz-Kassen in Bayern erfolgte nahezu gleichzeitig mit den Bestrebun gen der österr. Regierung zur Errichtung derselben in Tirol. Hier wie dort geschah dies unter den Fittichen des Landesfürsten oder der Gebiets herrschaft auf Grundlage freiwilligen Beitrittes des Gebäudebesitzers und ohne „Tantiemen' für die Verwaltung. Es gab deren für größere Ge biete des Königreiches

auf einem Einödhofe zu Riol im Gebiete des säkularisierten Fürstentumes Brixen. Nach dem unglücklichen Ausgange des österr. Krieges mit Napoleon (1809 !), der so viele Brand stätten in Tirol hinterließ, änderten sich die Ver hältnisse zunächst bloß dem äußeren Umfange nach, da nach dem Straßburger Vertrag vom 3. März 1810 die Abtrennung der bisher mit Bayern vereinten Süd- und Welschtirolischen Landesteile zu Gunsten der Illyrischen Provinzen dekretiert wurde, ein Verlust, der durch die Angliederung

des Landgerichtes Wertenfels an den „Inn kreis' keinesfalls wettgemacht wurde. In dieser zweiten Periode der bayerischen Herrschaft in Tirol änderte sich die Organisation der Brandschaden-Kassen aber gründlich. Wieviel dazu der durchdringende Zentralismus, sachliche Erwägungen und auch die tirolischen „Brand stätten' beigetragen, wer weiß es? In dem grundlegenden Patente des Königs Maximilian Joses vom 23. Jänner 1311

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Books
Category:
Economy
Year:
1925
Denkschrift über die geschichtliche Entwicklung der Tirolisch-Vorarlberg'schen Landes-Brandschaden-Versicherungsanstalt : 1825 - 1925
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Page 6 of 31
Author: Fischnaler, Konrad / [von Konrad Fischnaler und Andreas Bachmann]
Place: Innsbruck
Physical description: 30 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925<br />g.Vorarlberg ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925
Location mark: III 64.791
Intern ID: 145496
vom 26. November 1763 übermittelte er dem Landes hauptmanns ein mit Handschrift hergestelltes Exemplar der von Karl Friedrich, Markgras zu Baden und Hochberg 1758, 25. September herausgegebenen „Marg gräflich - Baden- Durlach'schen Brand versi cherungs-Ord- nung'. Es sei, erklärte die Zuschrift „die voll- Kommenste unter allen bisher zum Vorschein gekommenen'. Sie möge den „Gerichtern vor gelegt und nach der wünschenswerten Beschaffen heit des Landes durch die Tiroler Landschaft adoptiert, der gemeine Mann

aber aufmerksam gemacht werden, daß nach der Errichtung der Brand-Assekuranz im Lande, er in aller Zu kunft von jeder staatlichen Brand-Collecte be freit bleibe'. Es würde den Zweck dieser Skizze über schreiten, den wohlüberlegten, auf Erfahrung beruhenden Bestimmungen dieser Baden-Dur- lach'schen Brandversicherungs-Ordnung im Ein zelnen zu folgen, da sie sehr ins Detail geht, oder die einzelnen Punkte mit den einschlägigen Para graphen der tirolisch-vorarlbergischen Brandver sicherungs-Ordnung in Vergleich

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Books
Category:
Economy
Year:
1874
Statuten der tirolischen Mobilien-Brandversicherung
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Page 17 of 26
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. der Vereins-Buchdruckerei
Physical description: 24 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Bewegliche Sache ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1874 ; f.Quelle
Location mark: III 104.396
Intern ID: 143453
Strafverfahren beendet, und das hierüber geschöpfte Urtheil rechtskräftig geworden ist. 8. 49. Zu b. Bei Bestimmung der Vergütungssumme nach dem Maßstabe des 8. 30 gilt der Grundsatz, daß, der Schade mag ein gänzlicher oder theilweiser sein, der ganze Schätzungs- beträg jedoch mit der Beschränkung vergütet wird, daß, wenn der Schadenbetrag größer als die Anschlagssumme, mit welcher die durch den Brand beschädigten Mobilien der Brandschaden-Ver- sicherungs-Anftalt einverleibt waren, ausfallen sollte, nie mehr

als die letztere Summe vergütet werden kann. Bei Vorräthen, welche nach 8. 16 zu verschiedenen Quartal-Beträgen versichert wur den, kann der Schade nie höher vergütet werden, als mit dem Versicherungs-Anschläge jenes Vierteljahres, in welchem der. Brand erfolgte. Sollte der Landes-Ausschuß gegen den Befund Bedenken hegen, so wird es seinem Er messen überlassen, mittels anderer beeideter Sachverständigen eine gerichtliche Schadenserhebung zu verlangen, welche dann nach der Gerichtsordnung vorzunehmen

ist, und worüber ein weiterer Ueberschau nicht mehr stattfinden darf. Sollte der Anstand über die nach 8. 45 vorgenommene Schätzung darin bestehen, daß die Sachverständigen über den Betrag des Schadens nicht einig geworden sind, so kann der Landes-Ausschuß aus den verschieden angesetzten Größenangaben die Mittelzahl wählen, und diese ca. der Festsetzung der Ersatzsumme zu Grunde legen. Der Versicherte kann niemals die Uebernahme der versicherten und nur theilweise durch Brand beschädigten Mobilien von Seite

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Category:
Economy
Year:
1874
Statuten der tirolisch-vorarlberg'schen Gebäude-Brandversicherung vom Jahre 1864 : mit Rücksicht auf die vom hohen Landtage im Jahre 1873 beschlossenen und vom hohen k. k. Ministerium genehmigten Abänderungen
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Page 12 of 26
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. der Vereins-Buchdruckerei
Physical description: 25 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Gebäude ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1864 ; f.Quelle<br />g.Vorarlberg ; s.Gebäude ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1864 ; f.Quelle
Location mark: III 104.395
Intern ID: 143451
Entschädigung sogleich angewiesen werden. 8. 32. Dieser Entschädigungs-Anspruch kann, wenn er durch wirklich stattgchabten Brand (8. 33) bereits angefallm ist, einem Dritten abgetreten, zu Pfand verschrieben, auch mit Ver bot oder Erekution belegt werden. Die bloße Hoffnung auf eine durch einen künftigen Brand erst eintretende Forderung kann als bedingter Anspruch nur dann verpfändet werden, wenn das versicherte Gebäude zur Hypothek untergestellt ist. Abtretungen, Verbote und Erekutionen finden darauf

gilt blos gegen die Beschädigungen, welche selbe durch Brand oder durch Löschvorkehrungen erleiden. Zu ersteren werden Beschädigungen durch Blitz (mit oder ohne Entzündung) und der Schade gerechnet, welcher durch Einsturz eines benachbarten vom Brande ergriffenen Gebäudes entsteht, nicht aber Beschävigungen, welche nur durch Erplosion entstanden find. Zu letzteren gehört jener Schade, der durch von der Behörde angeordnete oder sonst noth- wendige und zweckinäßige Anwendung der Lösch

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Books
Category:
Economy
Year:
1925
Denkschrift über die geschichtliche Entwicklung der Tirolisch-Vorarlberg'schen Landes-Brandschaden-Versicherungsanstalt : 1825 - 1925
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Page 9 of 31
Author: Fischnaler, Konrad / [von Konrad Fischnaler und Andreas Bachmann]
Place: Innsbruck
Physical description: 30 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925<br />g.Vorarlberg ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925
Location mark: III 64.791
Intern ID: 145496
wird unter den Motiven der neuen Brand- Kassa-Organisation angeführt: Linderung der dringlichsten Not der durch das Feuer Ver unglückten, die Erhöhung der Sicherheit für den Gläubiger und die Erleichterung des Wiederauf baues für den Abbrändler. Die Reform der bayerischen Gesellschaften sei, so erklärte das Patent, wegen der Ungleichheit ihres Betriebs- Kapitales, der Ver änderung ihres Wir kungsbezirkes infolge der neuen Kreiseintei lung erwünscht, die Errichtung neuerKaf- sen

, für jene Gebiete wo sie mangeln, ebenso die „gemeinsame Unterstellung aller unter die Staats polizei, da sie einen natürlichen Bestand teil derselben ausma chen'. Daher wird befohlen: Alle Brand- versicherungs - Gesell schaften sollen mit dem letzten September 1811 schließen, vom 1. Oktober 1812 be steht an ihrer statt nur eine einzige Brandverfiche- rungs-Anstalt für ganz Bayern unter staatlichem Polizei- Regime. DieMitglieder alter Gesellschaften werden in dieselbe übernommen! die Barvorschüsse den Fonds

der neuen Anstalt einverleibt. Zugleich wurde eine neue allgemeine und zwar von sachkundigen Händen verbesserte Brand- verficherungs-Ordnung für Bayern im Regierungsblatte veröffentlicht (Jahrgang 1811, S. 135 ff). Es ist an dieser Stelle nicht nötig, auf dieselbe näher einzugehen. Mit Feuereifer ent falteten nun die bayerischen Ober- und Unter behörden die Fahne fiir eine umfassende Werbung zu der neuen ersprießlichen Staatseinrichtung. Maximilian Josef Graf Montgelas Staatsminister in Bayern

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Books
Category:
Economy
Year:
1925
Denkschrift über die geschichtliche Entwicklung der Tirolisch-Vorarlberg'schen Landes-Brandschaden-Versicherungsanstalt : 1825 - 1925
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Page 19 of 31
Author: Fischnaler, Konrad / [von Konrad Fischnaler und Andreas Bachmann]
Place: Innsbruck
Physical description: 30 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925<br />g.Vorarlberg ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1825-1925
Location mark: III 64.791
Intern ID: 145496
auf dem Standpunkt, daß die Landes-Brand- schaden-Versicherungsanstalt ein privater Verein sei, daß der Landesrat sich daher durch die ver langte Auslieferung der Akten nur dann jeder wie immer gearteten Verantwortung oder Haf tung gegenüber den versicherten Parteien und der MünchnerMückversicherungsgesellschaft frei weiß, wenn die Aktenherausgabe wirklich infolge angewandter militärischer Gewalt erzwungen wurde. Der Landesrat behält sich vor, durch einen Delegierten dem Korpskommando diese Mitteilung

zu machen und es aufzuklären, daß diese Stellungnahme nur deswegen erfolgt, da mit weder der Landesrat noch die Versicherten irgend einen zivilrechtlichen Schaden erleiden, bezw. um dadurch zu verhüten, daß die Brand- schadenoerficherungsanstalt zu irgend eineni Schadenersatz herangezogen werden könnte, und gleichzeitig auch zum Schutze der Rechte der RückVersicherungsgesellschaft. Die Delegierten wurden vom Beschlüsse sogleich verständigt. Am 7. Mai 1919 erschienen aber die Ver treter des Divisionskommandos und forderten

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Category:
Economy
Year:
1906
¬Das¬ Tiroler Geldwesen unter Erzherzog Sigmund und die Entstehung des Silberguldens
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Page 86 of 132
Author: Nagl, Alfred / von Alfred Nagl
Place: Wien
Publisher: Druck der k.k. Hof- und Staatsdr.
Physical description: VI, 122 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Sonderabdruck aus dem 38. Bd. der Wiener Num. Zeitschrift
Subject heading: g.Tirol ; s.Silbergulden ; s.Silbermünze ; <br />g.Tirol ; s.Geld ; z.Geschichte 1300-1500
Location mark: II 102.273
Intern ID: 87438
Der Betrieb des Schwazer Bergwerkes, mit dessen Ergebnissen die Fugger befriedigt werden sollten, geht durch die Angestellten des Erzherzogs und auf dessen Rechnung weiter. Doch ist das gesamte gewonnene Silber durch ein ganzes Jahr, von Martini 1488 an, der Gesellschaft zu dem Preise von 8 fl. (gleich 4 Mark oder 40 Pfund P.) per Mark 17 ®) Schwazer Brand auszufolgen. Von diesem Preise sollen je 5 fi. (25 Pfund P.) den Schmelzern, das ist der Bergwerks kasse zu Scliwaz, bar bezahlt

Silber Schwazer Brand, somit vom Rohmaterial, be rechnet wird und der Gesellschaft unmittelbar nach Lieferung des Silbers von der Kasse in Hall fur Rechnung des Erzherzogs und auf Abrechnung von der Rechnungspost b auszufolgen ist. Eine Über zahlung dieser Post, die bei dieser Abwicklung herauskäme, ist von der Gesellschaft dem Erzherzog bar zu ersetzen. Nach dieser Ab wicklung, die mit Martini Ì 489 endigt,' soll die Lieferung des Schwazer Silbers weiter auf Rechnung des Vorausempfanges a per 30.000

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Books
Category:
Economy
Year:
[1908?]
Zahlungsbüchel und Grundbuchs-Auszug der tirolisch-vorarlbergischen wechselseitigen Mobilien-Brandschaden-Versicherungs-Anstalt
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Page 32 of 43
Author: Tirolisch-Vorarlbergische Wechselseitige Mobilien-Brandschaden-Versicherungs-Anstalt <Innsbruck>
Physical description: 52 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: k.Tirolisch-Vorarlbergische Mobilien-Brandschaden-Versicherungsanstalt;s.Satzung;z.Geschichte 1908;f.Quelle
Location mark: 853
Intern ID: 182636
Bei Vorräten, welche nach § 16 mit verschiedenen Quartals- oder Monatsbeträgen versichert wurden, kann der Schaden nie höher vergütet werden, als mit der Versicherungssumme jenes Viertel jahres oder Monates, in welchem der Brand erfolgte. Trügt der Landesausschuß gegen den Befund Bedenken, so wird es seinem Ermessen überlassen, eine neuerliche Schätzung durch von ihm bestellte Sachverständige zu veranlassen. Wenn die Sachverständigen im Falle des Z 45 über den Betrag des Schadens

wird zur Vermeidung größerer Schwankungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Erfordernisses an Brand entschädigungen und Verwaltungsauslagen in den letztabgelaufenen zehn Jahren ermittelt. Die Landesbuchhaltung berechnet in der oben be zeichneten Art spätestens bis Ende Februar die Umlage für das letzt- verflossene Jahr, welche der Landesausschuß nach erfolgter Genehmigung unverzüglich durch die amtlichen Landeszeitungen kundmacht. Findet der jährliche Gesamtaufwand in der Durchschnittsumlage nicht seine Deckung

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