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Title A - Z
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Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1902
Zur Geschichte des Kuntersweges
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Page 9 of 11
Author: Straganz, Max / von Max Straganz
Place: Innsbruck
Publisher: Vereinsbuchh.
Physical description: [7] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie. - Aus: Neue Tiroler Stimmen ; Jg. 42
Subject heading: g.Kuntersweg ; z.Geschichte
Location mark: IV 144.656
Intern ID: 110180
, der sich des Zolles „entwolirt“. Heinrich Kunter ertheilte am 10. Juli 1317 dem- vf 8 ' nem rukko teert, swsz duz sei, cs sei woniohfDie Richter, durch deren Gebiet der Kuntersweg geht. Kloster Neustift mit Zustimmung König Heinrich'S voll-'o^r vil“ scheint allgemach eine praktische Auslegung er-1 sind verpflichtet, die Familie in ihren Rechten zu schätzen?) ständige Zollsreiheit für die ganze Wegstrecke.') Kunter fahren zu haben, welche dem Zolleigner weniger paßte, sDie letztere Verfügung mochte nicht umsonst

sein. Die scheint bald hernach gestorben zu fein; wenigstens erscheint Am LI. Jänner 1328 erklärte König Heinrich den Satz Witwe scheint in ihren Rechten nicht unangefochten ge- seine Gemahlin 1326 als Witwe. Der Weg war durch dahin, dass er unter diesen Trogern „Chrächsner" ge-j blieben zu fein, wenigstens gerieth sie in einen Conflict das Wasser arg beschädiget worden und erforderte sehr:weint habe, „die sich ihres Kaufscbatzee bcgont mit mit dem Herrn von Karneid, Heinrich Bclser. Die bedeutende Reparaturen

. Katharina Kunter hatte sich sogelnnen Kraxen vnd mit solhcr nrwoit“; es soll weiter. streitenden Parteien wandten sich an den Landesherrn und des Weges halber mit einer Boznerin, der Rüdigerin, in.von jeder Klafter Holz, cS fei Zimmer- oder Brennholz,'König Heinrich ernannte ein Schiedsgericht, bestehend aus Verbindung gesetzt. Diese „Thädigung" bestätigte König' „Srämen" oder anderlei Holz der früher festgesetzte Zoll fünf seines RatheS: Goilschalk Richter zu Enn, Albrccht Heinrich am 9. Nvv. 1326

, reiten, ob sie etwas ’) „Sonntag vor sand Margareten“ Lad. z. 3227 nach dem Rat und Schetzung“ das Stück ablöseu. Sie soll das tragen, treiben oder führen, zahlen den festgesetzten Zoll;. Original in Neustift. Dgl. Mairhoser Urkb. non Neustift 222, Nr. Recht hoben, das Material zum Brückenbau: Steine * 1 “Ä RÄÄ t". ir,':«,?"" "L .. e. ,.... *J „Diu domin co ante festum Martini“ auf Tirol. L <1. aus ÖOtQtrt Qtlgeöfiluet, ZU Zahlen. jjÜgct aber ß e g t I 308 => Ifrg. König Heinr. 1419. (Original

im Sariilh. den .Lex. Kg. Heinrichs Nr. 216" (aus dem Stalthatterei-Archio). das Wasser Brücken, Brückenholz u. ühnl. fort, so ver- Archive.) benützen sie Weg und Brücken nicht, sind sic zollfrei. König Heinrich bestätigte den Spruch seiner Rüthe am 22.. Juni 1333^) und ertheilte dem jeweiligen Richter von Gries die Weisung, die Witwe und ihre Erben in ihren Rechten zu schirmen. Wenige Tage nachher, am 7. Juli'') erhielt Katharina Kunter eine neue Vergünstigung, die nichts geringeres bedeutet

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Books
Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1902
Zur Geschichte des Kuntersweges
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Page 3 of 11
Author: Straganz, Max / von Max Straganz
Place: Innsbruck
Publisher: Vereinsbuchh.
Physical description: [7] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Xerokopie. - Aus: Neue Tiroler Stimmen ; Jg. 42
Subject heading: g.Kuntersweg ; z.Geschichte
Location mark: IV 144.656
Intern ID: 110180
." Manches in dieser Correspondenz muss der jetzigen Faschingsstimmung zugute gehalten werden. Daher begnügen wir uns, den antisemitischen Wuthansall tiefer zu hängen und em- Zur Geschichte des Kuntersweges. Von P. Max Straganz O, F. M. (Fortsetzung.) Heinrich Kunter ertheilte am 10. Juli 1317 dem Kloster Ncustift mit Zustimmung König Heinrich's voll ständige Zollfreiheit für die ganze Wegstrecke.') Kunter scheint bald hernach gestorben zu sein; wenigstens erscheint seine Gemahlin 1326 als Witwe. Der Weg war durch das Wasser

arg beschädiget worden und erforderte sehr bedeutende Reparaturen. Katharina Kunter hatte sich des Weges halber mit einer Boznerin. der Rüdigerin. in Verbindung gesetzt. Diese „Thüdigung" bestätigte König Heinrich am 9. Nov. 1326* *) und verlieh der Witwe neuerdings den Zoll „zu hilfo des Chunters wech, der ietzunt wol pessrung bedarf, seit daz "Wazzer die Prukken hingcfurt“, auf solange, bis er mit seinem „Rat zu Rate -werde“, wie man den Weg bauen und sichern solle, auf daß er Bestand

träger, es sei i lantman oder gast, niht zoüen von allem dem, daz er jvf sinem rukko treit, swaz daz sei, es sei wenich i oder vil“ scheint allgemach eine praktische Auslegung er fahren zu haben, welche dem Zolleigner weniger paßte. Am 21. Jänner 1328 erklärte König Heinrich den Satz dahin, dass er unter diesen Trogern „Chrächsner" ge- ■ meint habe, „die sich ihres Kaufschatzes begenfc mit sogetanen Kraxen vnd mit selber arwoit“ ; es soll weiter .von jeder Klafter Holz, cs sei Zimmer- oder Brennholz

in ihren Rechten zu schützen?) s Die letztere Verfügung mochte nicht umsonst sein. Die Witwe scheint in ihren Rechten nicht unangefochten ge- I blieben zu sein, wenigstens gerieth sie in einen Conflict mit dem Herrn von Karneid, Heinrich Velser. Die streitenden Parteien wandten sich an den Landesherrn und König Heinrich ernannte ein Schiedsgericht, bestehend aus fünf seines Rathes: Gottschalk Richter zu Enn, All, recht v. Forst, Graf Heinrich v. Eschenloch, Wolfhart v. Thier- stein und Heinrich der Raspe

. Nach Einsichtnahme in das urkundliche Material und Anhörung der beiderseitigen Gründe entschieden sie: des Velser's Eigenleute oder die in seinem Gerichte ansäßig sind und durch sein Gericht sich bewegen und dabei den Kuntersweg und dessen Brücken benützen, gleichviel ob sie fahren, reiten, ob sie etwas tragen, treiben oder führen, zahlen den festgesetzten Zoll; 3 ) Zenoberg „drs pßnitages an sand Agnosentak“ P, l, 134 = Reg. I 308 = Rtg. König Heinr. 219. (Original im Sarnlh. Archive.)

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Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Die¬ geheime Briefüberwachung in Tirol : 1806 - 1814
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Page 33 of 69
Author: Rennert, Georg / Georg Rennert
Place: München
Physical description: S. 395 - 397
Language: Deutsch
Notations: Aus: Archiv für Postgeschichte in Bayern ;12,2
Subject heading: g.Tirol;s.Post;s.Überwachung;z.Geschichte 1806-1814
Location mark: III 1.246
Intern ID: 234752
Ereignissen des Tages zu überlassen. Ich gebe mein Gutachten dahin gehend ab, daß Seine Majestät der König zwar die ganze Admini stration des Postwesens in ihrem gesamten Land an sich ziehen und sie bloß durch eigene Beamte lei ten lassen, jedoch dem Fürsten von Thurn und Taxis und dessen männlichen Erben die Würde und den Titel eines königl. Erblandpostmeisters und entweder einen bestimmten jährlichen Gehalt oder einen ge wissen Anteil an den jährlichen Erträgnissen festsetzen möchte

die Administra tion des Postwesens in Bayern auf eine Anzahl von Jahren etwa auf 6 Jahre unter Bedingungen, die die Zeitumstände erfordern, überlassen werde. DeS ferneren müsse der Fürst eine jährliche Nekognition an die königliche Kasse bezahlen. Ferner sei not wendig die Aufstellung eines königlichen Kommissärs, der Einsicht in die Geschäftsführung nähme und dem König berichte. Ferner schlage er vor, daß dem Fürsten und seinen männlichen Leibeserben der Titel eines königl. Erblandpostmeisters verliehen

werde. Über alle diese Dinge werde aber kein Vertrag ab zuschließen sein, sondern es würde nur eine könig liche Deklaration erlassen werden. Montgelas machte sich mit Absicht die Forde rung Aretins eigene Landesposten zu errichten, nicht zu eigen, um dem Fürsten von Thurn und Taxis die Annahme der übrigen Bedingungen zu erleichtern und so auch die Zustimmung des Königs zu den Vorschlägen zu erreichen. Daß aber Montgelas eigene Landesposten für spätere Zeit nicht außer Betracht ließ, geht daraus hervor, daß er erklärte

, nach Um fluß der genannten Zeit werde man imstande sein, jene Einrichtungen für das Postweseu zu treffen', welche für die angenehmsten erkannt würden. Am 5. Februar 1806 wurden in einer Sitzung, zu der die gleichen Teilnehmer wie am 24. Januar erschienen, die näheren Ausführungsbestimmungen besprochen, die Montgelas in großen Zügen in der ersten Sitzung dargelegt hat. Der König geneh migte sie. Mit der Mitteilung dieser Ausführungsbestim mungen an den Geheimrat von Vrints-Berberich

in Frankfurt a. Main wurde. Er hat sich dann nur noch zweimal mit dem bayerischen Postwesen befaßt. Einmal als er seinem König ein Postabcnteuer be richtete, das er bei einer Reise von Haidenburg in Niederbayern, seinem Sommersitz, nach Frankfurt a. Main im Spätherbst des Jahres 1817 erlebte: Er^schreibt: „Sobald ich mit einiger Hoffnung der Besserung meiner Frau ihr Krankenbett verlassen konnte, trat ich am 30. Oktober Mittags die Reise an, mußte aber vier Tage und vier Nächte dazu ver wenden

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Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Page 46 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
II. von Bayern, als Sohn des Bruders König Ottos I. von sächsischem Blute, der auch über den karantanischen Herzogssprengel gebot, durch ein mit bayerischen Fürsten —„ episcopi ac comites Bawarii' — besetztes Gerieht in der Landeshauptstadt Regensburg wegen Hochverrates verurteilt, verlor das Herzogtum und verfiel dem Kirchenbann. König Otto II. ging also so vor, als ob Heinrich nach Stamm und Recht Bayer gewesen wäre. Sollte darin die bewußte Erfüllung eines rechtlichen Erfordernisses zum Ausdruck gekommen

und Einfluß dieser Fürstin waren so bedeutend, daß sie, an Würde dein Sohne gleichgeachtet, als anerkannte Herrin des Landes walten konnte. Ihr Vertrauensmann, der Bischof von Freising, stand zu gleich dem König Otto I. nahe. Und dieser große König wünschte ebenfalls, mit Bayern und seinem Herzogshause politisch auf bestem Fuße zu stehen und die Stellung der Dynastie zu festigen. Sollte nicht Judith geplant und der König zugestimmt haben, daß der jugendliche Sohn in den bayerischen Stammesverband eintrete

? Ich halte diese Möglichkeit nicht für ausgeschlossen. Eine weitere erwägenswerte Möglichkeit wäre, daß der in Bayern gegen die Empörer kämpfende König sich damals bei der Wahl des Ortes der Gerichtstagung überhaupt keine Gedanken über Recht oder Un recht machte, sondern in leidenschaftlicher Kampf- und Rache stimmung rasch an Ort und Stelle handeln wollte. Einfacher und klarer liegen die Dinge im Achtprozeß von 978, in welchem gegen Herzog Heinrich von Kärnten wegen Hoch verrates auf Verbannung und Haft

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Books
Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Die¬ geheime Briefüberwachung in Tirol : 1806 - 1814
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Page 29 of 69
Author: Rennert, Georg / Georg Rennert
Place: München
Physical description: S. 395 - 397
Language: Deutsch
Notations: Aus: Archiv für Postgeschichte in Bayern ;12,2
Subject heading: g.Tirol;s.Post;s.Überwachung;z.Geschichte 1806-1814
Location mark: III 1.246
Intern ID: 234752
Minister Montgelas eröffnete die Sitzung und erklärte, nachdem der König sich bezüglich des Post- Wesens bereits der Rechte der Souveränität bedient habe, sei es die Aufgabe der Verhandlungen nur noch festzustellen, auf welche Art unter den gegenwärtigen Umständen das Postwefen im Königreich Bayern am zweckmäßigsten eingerichtet werden könnte. Dazu ersuche er den fürstlichen Abgeordneten, anzugeben, wie die Regie im Postwesen, soviel die Verhältnisse in Bayern betrifft, beschaffen fei

und wie viel die Regie der Posten in dem Umfang der königlich Bayerischen Lande ertrage. Vrints-Berberich war sich darüber klar, daß er zwar seine Forderung, oder vielmehr seine Bitte, Er haltung der taxisschen Posten in Bayern, aufrecht erhalten müsse, daß aber der König von seinen Rat gebern längst davon überzeugt worden sei, daß die taxissche Post mit dem Begriff „der Souveränität, der vollkommenen Unabhängigkeit und unumschränkten Herrschermacht' nicht vereinbar sei. Er brachte aber doch mutig seine Begründung

werde in den nächsten Tagen vom | König in Besitz genommen, dieser werde auch über i die Postverhältnisse eine Entschließung erlassen, die i aber nicht Gegenstand der Besprechung sein könne. 1 Die beiden folgenden Redner von Schenk und » von Krenner erklärten zu Anfang ihrer Aussührun- l gen, sie hätten zu wenig Einblick in die Postverhält- f nisse, um Maßgebendes sagen zu können, von Schenk f war dafür, die Post dem Hause Taxis zu belassen, 1 zum mindestens mit ihm „eine gemeinschaftliche » Regie' zu führen

gewesen ist, mir echte Notizen über das Postrechnungswesen und die Art der inneren Administration zu verschaffen. Da man aber gegen wärtig, wo alle Postbeamten dem König verpflichtet und unter landesherrliche nähere Oberaufsicht ge nommen sind, in kurzer Zeit und auf die genaueste Weise zu allen nötigen Vorkenntnissen und Notizen gelangen kann, so muß ich cs 51 t erwägen anheim stellen, ob es nicht für rätlich befunden wird, ehe man eine bestimmte Entschließung in der Hauptsache faßt, noch vorher diese vorläufige

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