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Title A - Z
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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
-1824
Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 4
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Page 221 of 607
Author: Sinnacher, Franz Anton / gesammelt durch Franz Ant. Sinnacher
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 591 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte
Location mark: I 160.971/4
Intern ID: 164032
es, von dieser Anordnung Unterrichtet, doch thut, der soll 5 Pfund Perner zah len. Wird jemand ertappt, der ein spitziges Messer verborgen bey sich trägt, der soll die Hand verlieren. Innerhalb der Stadtmauern von Brixen soll jeder mann, der Fremde sowohl als der Einwohner, sein Schwert, seine Messer oder andere Waffen in dem Gasthause zurücklaffen; thut er dieses auf Ermahnung -eö Wirihes nicht, soll er dem Richter 5 Pfund be zahlen; ermahnt ihn aber der Wirth nicht, so hat dieser die Strafe zu erlegen. Wer immer

zu Brixen Nachts bewaffnet ergriffen wird, oder etwas gewalt- thätig entfremdet, hat den Frieden verletzt. Wer einem andern die Haare ausraust, ihn schlägt, ab prügelt, oder sonst ohne Blutvergießen mißhandelt, soll dem Richter 10 Pfund bezahlen. Jeder Richter feil, in seinem Bezirke die besagte Geldstrafe einfor dern. Wer immer den Frieden beschworen hat, und doch einem etwas mit Gewalt ^ wegnimmt, der soll dem Beschädigten das Zweyfache rückerstatten, und dem Richter so viel, als er erhalten

hat. Doch soll -er Beschädigte sich sein Recht nicht selbst verschaffen, sondern das Gericht und den Richter darum ersuchen.

1
Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
-1827
Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 5
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Page 285 of 634
Author: Sinnacher, Franz Anton / gesammelt durch Franz Ant. Sinnacher
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 619 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte
Location mark: I 160.971/5
Intern ID: 164034
fe als es vor fünf Zaren gewesen ist über all arbalt, doch zubehalten Zimmerleulh Maurer, der man in dem lande nit gehaben mag-, Iren lon den man Inen nach rath peffern soll. War auch yemand der Irr gieng was der lon wäre, sollen vnsere Richter vnd Ambtleuth yever man in sein stand oder Ambt drey Erbar Man darzu geben, die zu den Heilligen schwören, das sy sagen Was Lons über Jegkttche ar- beit vor fünf Zaren gewesen ist: vnd darbey soll es bleiben. Bnd die sollen merckhen vnd fürbringen Hey

demselben Ayde, ob das yemand überfüere, es weren gedingte knecht oder magd tagwercher oder handt- werchleuth, als offt das geschäche, so soll yede Person deu das überfaren hat vmb fünf phundt Perner oder ain ayde verfallen sein vnd dieselb Pen des gells soll halb vns gefallen vnd halb dem Richter oder Ambt- man in des Ambt es geschehen ist. Ware auch das yemandt darumb sirbas zuge aus der Pharr öder gericht, so soll sich der Richter oder Ambtmann in des gericht er ist wonende gewesen vndierwmdm

aller seiner Hab, vnd soll er darzue in vnsern Vn gnaden sein, vnd soll In derselb Richter darum be- fern hünzt an vnftr gnade, vnd der Richter in dessen gericht er Emphart ist soll In wider antwurlen in das gericht daraus er geflohen ist an Widerrede, wan er das wierth ermant bey der Peen fünfzig phunt als vor geschrieben ist. Auch ist gesetzt vnd gebotten in den Gerichten Bels Caftlrult auf dem Ritten Särnthein Gufidaun LKanders Belturns Äüübach Storzing Ttainach Matvay,.vnd in des Gottshaus von Brixen gerichtet

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1813
Kirchengeschichte von Vindelicien, Norikum und Rhätien vom J. Ch. 1 bis 554 oder die Voragilolfische Periode.- (Aelteste Kirchengeschichte von Altbaiern, Oesterreich und Tyrol ; T. 1)
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Page 156 of 401
Place: Landshut
Publisher: Weber
Physical description: XV, 368 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte Anfänge-554 ; <br />g.Österreich ; z.Kirchengeschichte Anfänge-554 ; <br />g.Bayern ; z.Kirchengeschichte Anfänge-554
Location mark: II 93.284/1
Intern ID: 205053
auch .Afra ergriffen, - und vor den Richter GamS ge schleppt. Dieser Befahl ihr, auf das Kapitolium zu gehen, und den Göttern Zu opfern. Afra sagt: Ehe ich lden wahren Gott kannte, habe ich ihn mit vielen Sünden beleidiget; aber nun soll es nimmermehr gefches Heu! Dubistja eine Person von schlechtem Lebenswandel, erwiederte der Richter, also ferne von Christus.— Chri- stuS/unIwortet Afra, hat es selbst gesagt, daß er der Sün der wegen kam, und sein Evangelium verkündiget es, löf eine Sünderinn

seine Füße ' mit ihren Thranen abwüsch, -und Vergebung erlangte. Der Richter dringt an sie, haß sie opfern und zur Buhlschaft zu rückkehren soll. Ich.Habe, -spricht Afra> daö auf die- sL,n unerlaubten'Weg erworbene Geld, weil es mellte Brüder, die Christen, nicht annehmen wollten, weg- geworfen. Wie soll ich das wieder suchen , was ich als Koch von mir warf?— Nach einem langen Streit Hat der Richter den Ausspruch, Afra, die sich wei gerte, den Göttern zu opfern, soll lebendig verbraimt werden. Sogleich

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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
-1824
Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 4
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Page 220 of 607
Author: Sinnacher, Franz Anton / gesammelt durch Franz Ant. Sinnacher
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 591 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte
Location mark: I 160.971/4
Intern ID: 164032
, so soll ihn dieser vor dem Richter belangen, sonst hat er den Frieden verletzt. Wenn einer'jemand ermordet hat, ohne sich darüber recht und gesetzmäßig verantworten zu können, so soll er enthauptet werden. Hat einer jemand verwundet, soll ihm die Hand abgehauen werden, wenn er fich gleichfalls nicht verantworten kann. Entzieht fich je mand wegen solcher Händel dem Gericht, nachdem er ordentlich dazu vvrberusen worden; so soll der Richter M sein Hab und Gut in Beschlag nehmen, davon dem unbillig Beschädigten Genugthuung leisten

, und alle, dit den Frieden beschworen haben, sollen ihn verfolr Zen, und wer ihn ergreift, soll ihn - vor das Gericht Men.' Alle Kauflrute und Wanderer sollen auf öffe- mt Straße „Wieden und Sicherheit genießen.' SS« fie beleidiget^ ihnen etwas nimmt, öder ve'rpfändrt, ohne den Richter darüber befragt zu haben, der 'soll als Friedensstörer angesehen und als Straßenraub« bestraft werden. Jeder soll sein Eigen, sein Lehen, seine Güter, seine Ehre ruhig besitzen; wird er aber Vv» iemand hierin wider Recht

und BilligkM be schweret, sv ftU er seine Klage vor dem Richter an» ' bringen, und wenn derDeschuldrgte, von dem RjchM

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
[ca. 1828]
Dritter Zeitraum. - T. 2 : vom Jahre 1563 bis auf unsere Zeiten : das ist: Kurze Geschichte des Bisthums und der Bischöfe von Trient ; in drey Zeiträumen.- (¬Die¬ Kirche des heiligen Vigilius und ihrer Hirten ; 3,2)
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Page 21 of 197
Author: Schnitzer, Kasimir / [Casimir Schnitzer]
Place: Botzen
Publisher: Eberle
Physical description: S. 138 - 322
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Trient <Diözese> ; z.Geschichte
Location mark: II 300.295/3,2
Intern ID: 399836
' M Oesterreich mlterzeichnetLN zu Botzen aU'St.P-o-- lykarpenkage 1263. *) Im I. 1390 war Adolph von Firmian Kom- mandeur dèS hohen demschm Drdens in Burgund imb UlfaS- ") Im I. i 409 den 26. Oktobrr war Oswald von Firmian einer von den SchiedSrichtern bey Ler Eni- fcheidung eines StreiteS ^ zwifchen dem Herzoge Fried rich von Oesterreich/ und dem Fiirstbifchoft Georg von Trient zu Salzburg. Christoph Firmian war 1472 Richter zu Kalttrn, und VigilmS Ritter von Firmian 1473 Richter in Fleims

. Dieftr erschien 1478 bey der Fiihrung eines Kriminat-Prozesses aegen einige auststhrerische Mousberger zu Meran al6 HofmarfchM der Kirche von Trient/und bevollmach- tigier Sachwalter des > F. B. Johann Hinrerbach?** ***) ) NikolanS von Firmian / Ritter/ bekleidere i486 die Stelle eines fmstbischWichm Richter- und Amt- manne- auf dem Rons- und Sulzberge; 1457 anch die eines SchlotzhauPtmannes zu Srenico. Don 1490 bis 1499 war er Landeshauptmaun an der Etsth und Burggraf zu Tirol. Schon ««ter

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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
-1827
Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 5
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Page 104 of 634
Author: Sinnacher, Franz Anton / gesammelt durch Franz Ant. Sinnacher
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 619 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte
Location mark: I 160.971/5
Intern ID: 164034
àhschlâgMg antworteten diese nun: Für- erste: Der Herr Bischof besitze über alle seine Ortschaften die richterliche Macht, wie dieselbe da- Stift Bripm schon seit uralten Zeiten im Besitz hat, und könne damit schalten und walten, wie es der Nutzen seiner Kirche s ordert. Besonders sagten sie wegen des Gerichte- zu Bruneck, daß der Richter de- Herrn Bischofs all- dort die Gewalt habe, zu richten sowohl in der Stadt, als auch .ln beyden Dörfern, die man Ragen heißt, bey der Kirche und jenseits

der Brücke, und daß die dort wohnenden in die Stadt steuern müssen, und daß, bey der Wache sowohl die Handwerker, als auch jene, die kaufen und verkaufen, ihre Dienste zu lei sten verbunden sind. Wenn dir Richter de- Bischof einen Miffethäter dort ergreift und einkerkert, soll er darüber richten, wenn, f§ auch zum Lsde-mHE f|- wrrJtt welchem Falle, wenn nähmlich der Berur, Heilte Ehre und Leben durch was immer für ei no Tode-art verlieren soll, der bischöstiche Verurtheilten vor die Stadt hinaus führen

und dem Landrichter des Herrn Grafen von GLrz geben soll, der ihn mit jener Todesstrafe zu belegen hat, Welche der bischöstiche Richter über Bruneck habe über man Plewt (von Blauen, abprügeln) nennt, und üb« Schimpfworte in den besagten Dörfern eben so vollmächtig zu richten, wie in der Stadt Bruneck.

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
(1844)
¬Die¬ christkatholische Theologie nach der Idee vom Reiche Gottes ; Bd. 3/4
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Page 498 of 607
Author: Galura, Bernhard / dargest. von Bernard Galura
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 323, 261 S.. - 3. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: Bd. 3 und 4 geb. in 1 Bd. Frühere Aufl. u.d.T.: Galura, Bernhard : Neueste Theologie des Christenthums. - In Fraktur
Location mark: II 101.347/3-4
Intern ID: 317435
wird er richten; und er allein weiß/ welchen Antheil der Mensch an seinen guten und bösen Werken hat. 1. B. d. Kön. 16 , 7. Jesus sagt: Mein Gericht ist ge recht. Joh. 5, 30. Dieses Gericht wird strenge seyn, eben weil da Nichts wird vergessen bleiben. 1. Br. Petri 4, 18. Job 4, 17 — 19. Psalm 129, 3. Dieses Gericht wird auch höchst gütig seyn; denn da wird auch das kleinste gute Werk reich lich belohnet werden; auch den Becher kalten Wassers wird der Richter nicht vergessen zu belohnen. Matth

. 10, 42. Was wir dem Geringsten unsrer Mitmenschen gc- than haben, wird der Herr so belohnen, als hätten wir es ihm selbst gethan. Matth. 25, 40. Für Alles, was wir ihm und dem Reiche Gottes aufopfern, verspricht er einen hundertfältigen Lohn, und das ewige Leben. Matth. 19, 29. Welche Werke wird der Richter b e s o n- ders belohnen? Erstens, den Glauben an ihn und seine lehrende Kirche. Matth. 8, 32. und 40. Mark. 16, 15. u. f. 2. Theffal. 1, 10. Zweitens, die Werke der christlichen Liebe und Barmherzigkeit. Matth

. 10, 42. Matth. 25, 35. 36. Welche Werke wird den Herr besonders strafen? Erstens die Ungläubigkeit. Matth. 8, 33. Mark. 16, 16. Luk. 10, 10 — 16 . 2. Thessal. 1, 8. u. f. Hebr. 10, 25—31. Zweitens, die Werke der Unbarmherzigkeit, Lieblosigkeit und Hartherzigkeit; denn dem Menschenfeinde drohet der Richter: Wahrlich, ich sage dir, du wirst von dannen nicht herauskommen, bis du den letzten Heller bezahlest. Matth. 5, 26 . Er versichert: Wie der König dem lieblosen Knechte, also wird auch mein himmlischer

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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
-1827
Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 5
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Page 525 of 634
Author: Sinnacher, Franz Anton / gesammelt durch Franz Ant. Sinnacher
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 619 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte
Location mark: I 160.971/5
Intern ID: 164034
richten vnser Grafschaft Zu Tyrol Ln dèm NhnkhÄ vnd anderswo sollich Gewohnheit daher gewesen ist, wanne ein Pharrer oder ain Vicary mit dem Eodt abgieng, daß sich dann die Richter aller seiner haab vnderwunden, vnd ließen davon niemandt nicht me- derfahren: Sein wür wohl vnterweißt von Ehrwür digen Bischoffen vnd andern vnftrn Herrn vnd Ra§ then, das das vnftrn Landen nicht nutz noch ehrlich ist: wan viel erbarer vnd sta th after Phaffen dadurch bey ihren Kirchen nicht beleibendt, vnd laftnt

ihr Widen vnd Pharrhof, Kelch, Buech vnd Meßg^ wandt zergehen, vnd also wird ^Gottesdienst vast gemindert, davon haben wir durch Gott, durch vn ser vnd aller vnser Vorder» erben vnd nachkomen Selen Hails willen vnd mit gueter Vorbetrachtung vnd Rath der Egenannlen Herrn die vorgenanten Gewonhaiten gar vnd genzlich abgenommen vnd ha- Len alle Phaffen Brixner Bistumbs, die hinder vns sitzend, davon gefreyt, vnd ihnen die-Gnad gethan, wenn ihr khainer fürbaz stürbet, daß danne die Richter

mit desselben Guet vnd Haab nichts sollen zu schaffen haben, sondern sie sollen es beleiben lassen bey der Kirchen, dabey es funden wird, es wer dann, daß jemandt von redlicher Geltschuld oder Geschefftswegen darZu gesprochen hiet, der soll da von ausgericht werden , als billich vnd recht ist ohu alles geverde. Beschehen aber khainer Stoß (ent steht Zank) darumb, die sollen ausgetragen werdkU vor dem Richter, Ln des Gericht diLftlbe Pharrllrch Anlegen ist. Auch soll man vns, allen vnftrn vor- dern, erben ynd

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