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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 122 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
■JOS Sechstes Kapitel. nach Unserer Entsehliessung vom 17. Februar <1. •). (Kgl. baiv. Regbl. X. Stück) gestattet, wornach sich auf die Lliesfälligeu Anfragen zu bescheiden ist. München, den 20. Juli 1808. Mas. Joseph. Freiherr von Montgelas. Auf kgl. a. h. Befehl Kobell.“ 1 ) An Stelle der früheren Auslösung durch Geldsummen trat der persönliche Dienst, indem die im dienstpflichtigen Alter stehenden Jünglinge jüdischer Konfession entweder selbst dienen oder einen Ersatzmann als sogenannten

seine strenge "Wirksamkeit verloren hat und durch die kgl. Gesetze vom 1. Dezember und 20. Juli 3808 über die Bürger-Jfilitiir- pfiiehtigkeit der Juden für das ganze Königreich ausgesprochen wurde, dass auch diese Glaubenskonfessioii bürgerliche Realitäten besitzen darf . . . . u ^liliä rdienst. 203 2. demselben e ' n Handgeld bis ungefähr 40 II. und 3. noch überdies eins Zulage für die Dauer des Krieges, mit täglichen 4-—ß kr. geben wolle. Sollte jemand unter diesen Annerbietungen als Frey williger

Gratifikation von 11. 100 leistete die .Indengemeinde Verzicht. Das kgl. bair. Intelligenzblatt, von 1814. II. Stück, führt, u. A. auch die Hohenemser dudenschaft an: „Dass sie aus Liebe und Treue für König und Vaterland zwei Eaudhusaren gestelief,, die Pferde beigescliafft and den Aerarial-Beitrag von 100 fl. zur Montierung be stimmt habe.“ Fenier: „dass die Juden hiezu bereits II. 337.39 zusammengetragen hätten. Die Freiheitskriege und der nachfolgende Wiener Oongress brachten bekanntlich Tirol

und Vorarlberg wieder an Österreich. Nicht ohne dankbaren Rückblick sei nunmehr die bäuerische Regierungsperiode in der Geschichte der Hohenemser Juden abgeschlossen. Vorerst eine mildere Handhabung der zu Beginn noch bestandenen drückenden Judengesetze, dann endlich deren fast, gänzliche Aufhebung mit dein Edikt von 1813 bilden die her vor ragend sten Merk male dieser Zei t. Badern machte für Hohenems de m unwürdigen 8 c h u t z j u d e n - Z u s t a n d e ein Ende und reihte die Juden den kgl. Untertanen

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 186 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
330 Zehntes Kapitel. Nach der Verordnung vom 31. Mai 1810 (Kgl. bair. Regieruugsbl. pag. 441.) und der Erläuterung vom 20. Oktober 1810 (Rgbl. p. 1091) wurden die Dorfvorsteher mit einer Art mündlichen Vermittlungsamtes bei Streitigkeiten betraut. Auch der .1 udenVorstellung in Ilohouems ward mit Erlass des k. b. Landgerichtes Dornbirn vom 31. Oktober 1810, ZI. 2213 dieses Recht zuerkannt und der k. k. Hoffaktor Wolf Josef Levi hiezu ausersehen resp. ernannt. Das kgl. bair. Edikt vom 10. Juni

mit politisch gleichen Rechten und Pflichten wie die Hohenemser Christen, mit denen sie politisch eine Gemeinde bilden sollen, kam j damals aus früher schon erörterten Gründen nicht eigentlich ; znr Durchführung 3 ). Hatten doch eigentlich auch die Ver ordnungen des Bregenzer Kreisamtes vom 6. Oktober 1795 die Tätigkeit der Judenvorstelumg auf Kultus- und Armen pflege beschränkt. Und nur in einer Hinsicht erwies sich das kgl. bair. Edikt als nachteilig für die inneren Verhältnisse der Jndenschaft

. 7 a. in. St. 4 ) Die kgl. bair. Behörden nahmen die Auflösung der „Judengemoindo“ insoweit ernst, als sie i. .1. 1814 unter Be rufung auf das Edikt die Erlässe betreffs der Hohenemser .Tuden stets an die „0 r tsv or steh uu g“ adressierte. s ) Kroisamtlichcr Erlass vom 25. Sovomber 1818 betreffs Martin Keichenbachs. Schuldenlast v. T. 1814. :i:il Das israelitische Gemeindewesen war infolge der Kriegs lasten arg mit Passiven überbürdet. Ein Dekret 1 ) des Gm. Commisss. des Jllerkreises ddo. Kempten, 14. Jänner 181

hatten die Vorsteher der Jmlcnschuft erst allmonatlich und späterhin vierteljährlich eine detaillierte Darstellung vom Stande des Gemeiudevcrmögens dem kgl. bair. Landgerichte Dornbirn vorzulcgcn. 2 ) Als Ausschussmünner und Deputierte jener Zeit werden genannt Isak Löwengard, Josef Löwenberg, Markus Bernheimor und Mathias Fre\\

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History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 121 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
auf. 1 ) Die Judeugemeimle selbst beteiligte sieb ebenfalls mit einem grösseren Betrage und diversen Beiträgen in Naturalien. Und auch persönlichen Militärdienst durften die Juden nunmehr leisten. Audi hierin bekundete sich der gesunde Rechtssinn Bayerns. Früher waren bekanntlich die Juden zu dieser ersten Bürger pflicht nicht zugelassen worden und noch am 14. Juli 1807 be stimmte ein Erlass des kgl. bayr. Landgerichtes Dornbirn, dass, da „nach .Inhalt der h. Cantonsreglements die Juden ihre Mann schaft nicht in natura

stellen dürfen, diese aber mit Geld pro Kopf :> II. 185 reluiren müssen“, die Judengemeinde der Christen gemeinde 1 I S in Geld zu den von dieser zu stellenden 3 Mann beizusteuern habe. Ein Dekret vom 17. Februar 1808 (Kgl. bayr. Regierungsblatt,. X. Stück) führte die persönliche Dienst fälligkeit der Juden ein, ohne jedoch das frühere Verfahren aufzuheben, wie denn auch ein Erlass vom 19. Juli 1808, Milit. Nr. 1014, verordnete, dass die Juden in der Provinz Schwaben ihrer Seelenzahl nach 9 Mann

zum Heere zu stellen Hätten, was einer Einlösungs-Summe von fl. 1665 gleichkommt, die auf die einzelnen Bezirke verumlagt ward, u. z. Bezirk Dillingen fl. 827.40 ,, Ulm ,, 648.— „ Lindau ,, 2.20 ,, Hohenems „ 187.— Die Beträge wurden direkt an das kgl. bayr. Ae rar abgeführt. Ausdrücklich hervorgehoben ward die persönliche Militär dienst-Fähigkeit der Juden in einem kgl. Dekret vom 20. Juli 1808 (kgl. bayr. Reg.-Bl. 1808, XXXX. St.): „Wir Maximilian - Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 105 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
, das« das. Ve rbot des ■llealit äten-Erwerbes aufhöre. Sie schrit ten' a uch deshalb kurz nach _der Besitzergreifung durch die bairische Regierung, am 5. Juni 180 6, b ei der kgl. (>. Hofkomrnissionjn Bregenz.bittlich ein, dass das Verbot aufgehoben werde. Sie betonten in diesem Gesuche, dass Juden vor Kurzem die ersten Fabriken in Hohenems errichtet 3 ) hätten. Vorläufig blieb das Gesuch lauge Zeit unerledigt. Als* die Gemeinde anlässlich einer Ver steigerung von Staatsgütern in Lustenau durch das General

der Besitz von Realitäten untersagt sei und damit auch der Ankauf. Diese, eine Verschlimmerung gegen die früheren östeiv. Gesetze bedeutende Anschauung fand auch ihren unzwei deutigen Ausdruck in einer Resolution der kgl. bair. Landes direktion ddo. Ulm, 8. Mai 1807, welche die Juden von jedem Besitze, d. h. Nenerwerbe von Realitäten ansschloss. Seihst auf dem Versteigerungswege nicht, und Realitäten, die ihnen als Pfandobjekte zufielen, sollten sie verkaufen aber nicht besitzen dürfen. Ein kgl. Dekret

gegen Ende des vorigen Kapitels wurde dieses Falles gedacht. Der Postmeister Waibl schied inzwischen aus dem Leben und da fand sich das kgl. bair. Aerar an der Erbschaftsmasse mit einer sehr hohen Summe interessiert, die nur so eindringlich schien, dass man auch jüdische Mit bieter bei der öffentlichen Versteigerung zuliess. Ein Dekret der kgl. Landesdirektion von Schwaben vom 16. Juli 1807, ') So auch betreffs des jüdischen Schulhauses. Vgl. Kap. 12.

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 119 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
dev Schulden nicht geändert. Angüorilnolu Inkurporiiinin^. \\)1 Die Juden haben au den Schulden der bisherigen Christengemeinde und die Christen an den Schulden der Juden-Gemeinde keinen Teil zu nehmen. Das kgl. Landgericht hat angemessene Vorschläge zu geben, auf welche Weise die durch keine Aktiven gedeckten ■ Schulden, welche nach der Anzeige (I. 3456.17 ausmachen, durch Umlagen unter den mit Schutz versehenen Juden in eine Zeit von Jahren getilget und verzinset werden können. Die Vereinigung

ist Samuel Schlesinger nicht mehr als Ge meinde- sondern als Kirchendiener zu betrachten. Die Juden in Hohenems erlangen alle Ge meinde-Verbindlichkeiten und Gemeinde-Ge rechtigkeiten in Hohenems, soweit das Gesetz keine Ausnahme macht, nur können sie an jenen Gemeinde-Teilen keinen Anspruch mehr machen, welche bereits- vor dieser Vereinigung durch eine frühere Teilung in das Privat-Eigentbum ühergegangen sind. Das kgl. Landgericht. Dornbirn wird mit dem voll ständigen und unerlässlichen Vollzug

dieser Verfügungen beauftragt. Kempten, den '29. Oktober 1813. Kgl. bair. Ge.neral-Gommissn.riat: von Stichammer. Asmus.“') Der § 22 des kgl. bair. Edikts vom 10. Juni 1813 und der erläuternde spezielle Erlass vom 29. Oktober 181.3 hatten endlich volle, rechtskräftige Klarheit in das bisher so unklare Verhältnis der Juden- zur ’) Eine gleichzeitige amtlich beglaubigte Kopie dieses lioclnviclitigeii Erlasses, ausgefertigt vom kg 1. bandger. Dornbirn um 10. November 1813, ist in meinem besitze.

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 107 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
“, bis zum Jahre 1879, dem Zeitpunkte ihrer endgültigen Lösung, bietet im Streben und Bingen der Jndensehaft nach selbständiger, unbehinderter Entwicklung ein an erhebenden Zügen reiches' Bild der Ge schichte, deren Faden wir nunmehr nach . dieser zum Ver ständnisse der folgenden Begebenheiten unentbehrlichen Ab schweifung wieder aufnehmen wollen. Im Jahre 1807, am 5. September, verlangte Landammann Halbeisen vom kgl. bair. Landgerichte in Dornbirn,' es solle die Juden verhalten a) Fuhr- und Frohndienste

Schafe halten dürfe, was iiaturgemüss den grösseren Schaden den Christen verursache. Erst 1814, nachdem inzwischen das Verhältnis der Juden zur Christengemeinde durch die im Jahre 18.13 angeordnete Inkorporierung gesetzlich klargelegt worden war, fand dev unerquickliche Streit sein Ende mit folgendem Erlass: „Kempten, 2. Jänner ISN. Im Namen 8. Maj. d. Königs v. Maiern! Nachdem durch die kgl. Verordnung vom 19. Juni 1813 die Judengemeinde zu Hohenems aufgehoben und mit der Christengemeinde dergestalt

vereinigt, worden ist, dass sie beide künftig unreine Gemeinde ausroachen, und die Juden milden Christen gleiche Hechte und gleiche Verbindlichkeiten teilen, so hat das Kgl. Landgericht Dornbirn keine fernere Einwendung der Judenschaft gegen die Konkurrenz zu den Gemeindelasteu mehr zu hören, sondern sie anzuhalten, dass sie zur Bekiesung der Strassen in dem nämlichen Maasse und Verhältnisse wie die Christen die Konkurrenz ordentlich leisten. Kgl. Gener. Commissariat des Illerkreises: v. Stichammer

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 81 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
direkt Vorgesetzte Behörde sowohl der christlichen wie jüdischen Einwohner des Ortes. Eine der ersten Amtshandlungen der neuen k. k. Ad ministration war der folgende an „denen Vorstehern und rabbiner der hansischen hebriierschaft zum jetzt baldig- und künftig alle jahr' zu wiederholendem öffentlichen verlesen in der synagog“ gerichtete erlass: 1 ) „Eine kais. kgl. hochlübl. v. ue. regienuig und kammer hat an ein auch kais. kgl. oberamt derer graf- und lierr- solmften Bregenz. Hoclienembs

der recht,s- ordnuug nach eingesetzt, werden sollte, so seyen dem selben gleichwohlen der besitz desselben nicht und eben sowenig der selhstverkauff zu gestatten, sondern, und wie es zwar ohnehin die gerichtsordnung erfordere, be- ineltes gut über vorhergehende eydliehe geheime Schätzung an den meistbietenden durch eine öffentliche Imitation oder Steigerung zu verkaufen. Vorstehende hohe regiminal-verfügung wirdet daher» auch von kais. kgl. grafschaft Hoehenembsisclier admini- strations wegen mittels

und der rabbiner nach erfolgter Publi kation die weiters mitkommende^iopiani unterschreiben ') Ogi. in meinem Besitze. und endlich solch letztere behörig gefertigter wieder za diesseitigen arlministrafions banden einreichen sollen. Decretum Bregenz, den 27teil juli 1760. (B. S.) Kais. kgl. administration der grafschaft Hoclienembs: Franz Xaver! von 1 larrach zu Melaus.“ Dieses Dekret bedeutet eine empfindliche Verschärfung des § 14 des .Schutzbriefes, der den Besitz liegender (»fiter nach gantrichterliebem

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