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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 168 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
, dann des Schriftführers k. k. Hofsekretär« Zäbusch, über die Beschwerde der Gemeinde Hohenems gegen den Vor arlberger Landesausschüas, anlässlich der Entscheidung desselben vom 26. Marz 1885 ZI. 820, betreffend die Ausserkraftsefczung.von Geraeindebeschlüssen hinsichtlich des sogenannten Bürgerver mögens, nach der.am 4. Dezember 1885 durchgefUhrten öffentlichen mündlichen Verhandlung und zwar nach Anhörung des Vortrages des Referenten, soivie der Ausführungen des Dr. Ferdinand Schuster, Hof--und öerichtsadvocaten

in Wien und des Bürgermeisters von Hohenems in Vertretung der Gemeinde Hohenems, dann den Gegen ausführungen des Dr. Josef Porzer, Hof- und Gerichtsadvocaten in Wien, in Vertretung des Vorarlberger Landesausschusses, dann in Vertretung des mitbeteiligten Clemens Grafen von Waldburg zu Zeil-Hohenems und des persönlich erschienenen Dr. Simon Steinach, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, Die be- schwerdefiihrende Gemeinde Hohenems hat dem belangten Landes- \ ausschusse

die von demselben angesprochenen Kosten des Ver fahrens vor dem k. k. Verwaltungsgerichtshofe in dem theilweisen ^Betrage von ICC ff. binnen 14 Pagen nach Zustellung dieses Er kenntnisses zu ersetzen. : - \ •V Entscheidungsgründe: ^Bereits mit dem Erlasse des Lahdesausschus&es vom 12. Dec. 1883 ZU 1946 wnfde ein Beschluss des Gemeindeausschnsses dahin gehend, dass die Bürgerschaft hei gewöhnlichen Verhältnissen zu keinem weiteren Beitrage zu verhalten sei und dass den Gemeinde- bürgern aus dem Überschüsse des Erträgnisses

des Btirgerverraögens ein Theil pro 1878, 1879, 1880 und 1881 in der Form gutgeschrieben werden soll, dass denselben an den bereits vorgeschriebenen Ge- meindeumlfLgen 50 °/ Q in Abschlag gebracht werde, als ungesetzlich aufgehoben und dabei bemerkt, dass wohl die Naturalnutzung der sogenannten Bürgervermögenheiten den Bürgern allein zukomme, jedoch jeder Geldtiberschuss bisher immer in die Gemeindekasse geleitet worden sei. In der Beschwerde erklärt die Gemeinde ausdrücklich, dass seitens der Gemeinde

ein privatrechtliches Eigenthum (am Bürgervermögen) der Bürgerschaft nicht vindicirt werden wolle; Aufgehobene Sitzungsbesclilüssc. 295 es wolle der Bürgerschaft nicht ein Eigenthum, sondern nur ein Nutzgenuss zuerkannt werden. Es scheint zwar, dass die Gemeinde darunter nicht den ge wöhnlichen Nutzgenuss von Gemeindemitgliedern am Gemeinde gute, sondern ein weiter reichendes, auch den ausschliesslichen Anspruch auf die freien Überschüsse begreifendes Recht verstehen möchte, neben welchem Hechte dann der Gemeinde

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 212 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
für 70 einheimische Arme Sorge zu tragen. Fonde oder Stiftungen für Armenzwecke besass die Juden gemeinde aber damals noch keine. Das ja in jedem Jahre sich ergebende und immer wachsende Deüzit wurde aus der Gemeindekasse gedeckt. In der Ausschusssitzung vom 8. Juni 1826 wurde endlich die Gründung eines Annenfonds beschlossen. Ich lasse das denkwürdige Protokoll wörtlich folgen: „In Ermangelung eines Armenfondsbci der hiesigen Israeliten- gemeinde erhielten die Armen dieser Gemeinde zwar ihre be- nöthigten

im Religionsunterrichte entrichtet; c) an Dr.- und Mcdikamonte-Kosteri fiir Arme beigesteuert und d) mehrere andere Erfordernisse bestritten. Soliin dass für Unterhalt der Armen nur ein geringer weil- unzulünglicher Überschuss erübriget. Die Wohlthäliggesinnten der Gemeinde haben zwar frey- willig die Dürftigen unterstützt. Da diese aber ihre Beyträge, obschon sehr wolilthntig, jedoch nachWillkiihr an die Armen mitteilten; so entstehet die Ungewissheit, oh jeder Dürftige nach Erfordernis unterstützt

werde? Um nun.jeden Armen der Gemeinde nach Verhaltniss eine bestimmte und gewisse Unterstützung auszumitteln, erachtete die Vorstehung sich, verpflichtet, einen auf Billig- und Rechtlichkeit beruhenden Armenfond zu schaffen, so zu begründen. Da zu diesem Zwecke in besagter Gemeinde keine Stiftungen vorhanden sind, so entstehet die Verpflichtung für jeden An gehörigen der Gemeinde zum Unterhalte der Annen nach Ver- hültniss seines Vermögens beyzutragen. Diesem nach wird wogen Nominelle Gründung des isr

. AnncnfVmdes. 383 diesen so wichtig und wohlthntigen Zweck folgender Gemeindc- beschluss gefasst: 1. Dass jeder Gemeinde-Angehörige nach seiner zu dem Ge meinde-Bedürfnisse anliegenden Vermögens-Steuer ein halbes Proeeuto jährlich zum Armcnfonde beyträge. Dieser ergiebige Beytrag, nebst Bcyzug des Über schusses der Synagogsgefälle gründet den jährlichen Armen- unterstiitzungsfond. 2. .Dieser nalimhafte jährlich anfallende Unterstützungsbefcrag wird gewissenhaft und auf billigem Ermessen der Vor stellung

auf die Dürftige der Gemeinde nach ihre Ver hältnisse repartirt, und jedem seinen wöchentlich oder monat lichen Betreff bestimmt und angewiesen. Damit aber diese Unterstützungsbeiträge in keiner andern Berechnung und Verwendung kommen, werden zum Einzuge und zur Austheiiung dieser Betreffnisse nach obigen Be stimmungen hiezu zwei fähige und vertraute Männer der Gemeinde von der Vorstellung als Armenväter bestellet werden. Dieser zur Wolilthat erzweckende Gemeinde-Beschluss wird hiermit zur Urkund

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 159 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
unter Hinweis auf die frühere, bereits erwähnte Entscheidung vom 28. Oktober 1873 abgewiesen. Am 1. August 1816 s. ZI. 1420 machte der h. Lancles- ausschuss nochmals den Versuch die schwebenden Angelegen heiten durch einen gütlichen Vergleich zu regeln und forderte beide Vorstellungen zur Ergreifung der Initiative auf. Am 8. August, beschloss der Israeliten-Ausscliuss folgerichtig, dass er den h. Eandesaussclmss in Kenntnis setzen müsse, dass, da die Israeliten sich nicht als politische Gemeinde betrachten

der Israeliten. Diese lautete: Kr. 3924. „An die israelitische Gemeinde-Vorstellung in Hohenems! Dev Minister des Innern hat mit hohem Erlasse vom 2. Juni 1. Js. '/. 2113 betreffend die Frage dos gesetzlichen Bestandes der sogenannten Israeliten-Gemeinde in Hohenems der k. k. Statt haltern nachstehendes eröffnet: Entscheidung des k r k. Ministeriums des Innern. 277 „Der 1 der Vorarlberger-Gemeindeordnung vom 22. April LS04 bestimmt, dass die bis zur Wirksamkeit dieses Gesetzes be standenen Ortsgemeinden

als solche fortzubcsteheii haben, solange nicht im gesetzmassigen Wege eine Änderung eintritt. Unter diesen Gemeinden können nur solche Gemeinden ver standen werden, welche gosetzmassig als Ortsgemeinden bestanden haben. Dieses ist aber bei der Israeliten-Gemeinde in Hohenems nicht der Fall. Denn das Gemeinde-Gesetz vom 27. März 1841) stellte tur den Bestand einer Gemeinde als Ortsgemeinde die Bedingung auf. dass sie für sich eine Katastval-Gememcle bilde, was hier nh ln z»trifft, da die Gemeinde Hohenems mit Inbegriff

der Israelin 1 » nur eine Katastral-Gcmeinde bildet, ja die Israoliten-Gcmeinde in Hohenems hat nicht einmal ein besonderes Territorium, was einr wesentliche Bedingung der Existenz einer eigenen Gemeinde und der Handhabung des ihr durch das Gesetz zugewiesenen ‘Wirkungs kreises ist. In der im Landcsgosetzblatto tür Tirol und Vorarlberg vom Jahre 18ö4 f I. Teil Nr. 117, auf Grund der allerhöchst genehmigten politische» und gerichtlichen bandeseinteilung kumigemaelueu Üborsichtstabclle der zn jedem Bezirke

gehörigen Gemeinden er scheint nur eine Ortsgemeinde Hohenems, ebenso enthalt die 5m erwähnten Bandesgesetzblatte des Jahres 1S54, II. Teil. Xr. 22. kundgemaehtc Übersicht der Orts- und Katastralgemeinden gleich falls nur eine Orts- und Katastral-Gcmeinde Hohenems. Auf die vor dem Jahre 1849 bestandenen Verhältnisse kann sich zur Dar- thuung des Bestandes der Judengemeinde als einer eigenen Grts- gemeinde schon deshalb nicht berufen werden, weil durch dieselben die Wirksamkeit der späteren Gesetze

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 161 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
derlsraeliten- gemeinde in Hohenems der Besitz eines eigenen Gemeinde- gebietes mangelt, da alle Realitäten, welche die Israeliten in Hohenems besitzen, ohne Ausnahme nur in dem Flurenbezirke der Christengemeinde Hohenems unter jenen de/ Angehörigen der letzteren liegen, weshalb auch die Israelitengemeinde weder einen eigenen Grundsteuer-Kataster habe, noch ihre Wohnhäuser mit eigenen fortlaufenden Nummern bezeichnet, sondern mit den . Häusern der christlichen Einwohner von Hohenems vermischt, nach der Lage

derselben numerirfc seien; und in der mit der Ministerial- Yerordnung vom 6. Mai 1854 R. .G. B. Nr. 117 auf Grund Aller höchster Entschliessungen kundgemachten Übersicht der politischen und gerichtlichen Eintheilung der gefürsteten Grafschaft Tirol mit s Vorarlberg kommt nur Eine Gemeinde Hohenems vor, ebenso .' erscheint in der mit Erlass der k. k. Örganisieruags-Landes- kommission vom 24. November 1854 im Landes-Regierungsblatte, IR Abtheilung Nr. 22, pubHcirfcen Übersicht der jedem Bezirke : ^gewiesenen

Gemeinden nur Eine Katastral.- .und zugleich Ortsgemeinde Hohenems. Stellt demnach die Israeliten- Gemeinde in Hohenems nicht ein territorial abgeschlossenes Ganze dar, bildet sie nicht eine für sieh bestehende Katastral- Gemeinde, so kann sie auch nicht eine selbständige Ortsgemeinde bilden; und das Heimatsgesetz vom Z. Dezember 1863 R. G. Bl. Nr. 105, auf welches sich die neue Gemeindeordnung für das Land Vorarlberg vom 22. April 1864 G. u. V. Bl. Nr. 22 im : § 7 bezieht, spricht

im § 3 und anderen Paragrafen, ,und ebenso die neue Gemeindeordnung selbst in den §§ 4 und 10 von dem Umfange oder. Gebiete der Gemeinde und deren Grenzen. Übrigens ent hält auch schon das, durch den Erlass der ehemaligen k. k. Ceutral-Organisirungs-Hofkommission vom 12.März 1817 2.2901, dann durch den Erlass derselben vom 10.De zember 1817 Z, 16124 auf Grund der a. h. Entschlieasungen V01n 5 Oktober und 29. November 1817 als einstweilen ge- Entscheidung des k. k. Verwaltungsgerichtshofes. 281 setzlich wirksam

aufrechterhaltene königlich bairische Edikt vom 10. Juni 1813 im § 22 die Bestimmung, dass die Juden keine eigenen Gemeinden bilden, sondern sieb an die christlichen Bewohner des Ortes in Gemeinde angelegenheiten anschliessen, mit weichen sie nur Eine Gemeinde ausmachen, während ihnen nach § 24 ge stattet ist, bei einer Anzahl von wenigstens 50 Familien in einem Bezirke eine eigene kirchliche Gemeinde zu bilden. Es muss aber auch jede politische Gemeinde ihr eigenes physisch abgegrenztes Gebiet

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 133 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
der von der Christengemeinde gestellten Rechnung. Bald fehlten mehrere in Abzug zu bringende Einnahmsposten, bald waren es etwas zu hoch gegriffene Ausgabsdaten, aber immer kam es bald zum Aus gleiche, d. h. die Judengemeinde zahlte; sie brachte diese vor dem Auge des Historikers vom 20. Jhd. ganz uncpialifizier- baren Opfer auf dem Altäre — des Eigendünkels eine eigene Gemeinde zu heissen. Man erkannte ihre Selbständigkeit an, wo sie die Juden zum Zahlen zwingen konnte; beanspruchten diese aber einen Nutzen auf Grund

alles Erforderliche mit heissem Bemühen herbei, damit die „eigene" Judengemeinde durch eine aerarische Einnahme endlich die jeden Zweifel nusschliessende Bescheinigung ihrer Existenz erhalte, aber sie erhält folgenden Bescheid, der die höheren Ortes herrschende Schätzung der zu allen Lasten anerkannt selbständigen Juden gemeinde viel zu gründlich beleuchtet, als dass er nicht, hier angeführt werden sollte. Er stammt von der k. k. Vereinten Gefallen- Verwaltung Innsbruck und ist vom 22. Dezember 1827 datiert

. Da gibts Stellen wie folgende: „Was die vom Landgerichte unterstützte Bitte der Juden schaft von Hohenems anbelangt, dass das höchste Ae rar auch zu ihren Gemeinde-Auslagen in Konkurrenz treten wolle, so kann dieselbe nicht genehmigt werden. Sie sucht ihre Ansprüche durch die Behauptung zu begründen, dass sie, da Widerspruch in der Rechtsstellung. 225 ihr das Recht Grundeigentum zu erwerben zustellt, jeder an deren christlichen Gemeinde gleichzustellen und nicht mehr als eine blos tolerierte

l ) Gemeinde zu betrachten sei. Hierauf findet, man zu bemerken, dass die Juden im österreichischen Staate den Gesetzen nach nur als eine tolerierte Glaubens- genossenschaft an Zusehen kommen, die im Genüsse der bürger lichen Rechte beschränkt sind .... und wird daher die Judon- gemeinde zu I-Johcncms noch immer zu den tolerierten im Genüsse der bürgerlichen Rechte beschränkten Gemeinden gezählt werden müssen. Sie gleicht einer unter dem Schutze der Gesetze stehenden Privatgesellschaft, die hei

Be förderung ihres Zweckes auf ihre eigenen Mittel angewiesen ist und die Mitwirkung auch der übrigen Untertanen einer Gemeinde nicht anzusprechen berechtigt sind. So wird es mit der Judenschaft von Hohenems gegenwärtig gehalten, weil sie zwar zu den Auslagen der Christengemeinde, nicht aber auch diese zu den Auslagen der Judonschaft, verbunden ist.“ .... Gegen diesen Bescheid ergriff die Judengemeinde den Rekurs an die hohe Landesstelle nach Innsbruck, von wo ihr ■am 30. August 1828 ZI. 17548/3222

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
-1834
Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 9
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Page 544 of 912
Author: Sinnacher, Franz Anton / gesammelt durch Franz Ant. Sinnacher
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 864 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte
Location mark: I 160.971/9
Intern ID: 164042
643 Das Frühwkß -Btnesizium zu Matsch »hielt im Iahte 1724 durch die Grafen von Trapp seine Stif tung, welche darüber, so wie über die Pfarre Matsch selbst, das PatkonatS-Recht behaupten. IN der Pfarre Agümß ètrichtetè die Gemeinde UM ÜZO ein ähnliches BenesiZium Alt Vorbehalt des Patron als ^Rechtes. ' £)as nähmliche geschah im Jàhrè 1719 in der Pfarre Stilss, wo aber der Bischof mit sreyer Ver- leihung, Und diè Gemeinde mit dem Patronate ab- Einen eigenen Pfarrer hatte die Gemeinde Haid Lurch

Absonderung von MslS bereits im Iahte 157I erhalten. Nun erhielt sie auch im Jahre 1736 zur Aushülfe-in der Seelsorge einen Frühmeffer. lieber beyve Pfründen behauptet die Gemeinde das Pàtro- mats-Recht. Auch die Pfarrgsmeinde Graun stiftete im Jahre 1727 ^ein'Ftühmeß-'MnefiziuM-mit Borbehalr^deS Patronats - Rechtes. - ■ . Die' 'Gemeinde Hintèrèirch Ln Langtauftrß, von der Pfarre'Graun beynahe zwey Stunden entfernt, scheint schon früher einen Kaplan gehabt zu haben; doch wurde erst Lm Iahte 17W

ein Stiftbrief errich tet. Diè Gemeinde ist Patron der Pfründe. Alle diese Nachrichten wurden im Jahre 1810 durch das provisorische-Dekanalamt Burgers an das Ordinariat Brixen eingesendet, welchem dieser ehemah- lige AnLheil von Chur im Jahre 1808 Hurch den Papst PiuS VH. angewiesen worden war. .

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 169 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
Neuntes Kapitel. der Verwaltung der Ort&gemevnde verblieb, ist dasselbe als Öe- meiudevermögen im Sinne der Gemeinde-Ordnung ch&r&kterisirt, auf welches-sohin.die .Bestimmungen der Gemeinde-Ordnung An wendung finden, bezüglich dessen die den Bürgern im Grundsätze unbestrittenen Nutzungsansprfiohe sieh nach den Bestimmungen des § 63 der Gemeinde-Ordnung regeln. — Speciell ist gar nicht in Streit gezogen, dass den Bürgern die Naturalnutzung der Alpweiden zuetand und fortan zustehen

der Ge meindeausschuss-Beschlüsse vom 10. Jänner 1884 und vom 6. März 1884 durch den Landesausschuss eine die Rechte der beschwerde- führenden Gemeinde verletzende Gesetzwidrigkeit nicht gefunden werden; vielmehr war der Beschluss der Gemeinde, die 6 Alphütten auf. der Gemeindealpe Sohuttannä «zum Eigenthume“ der Bürgerschaft einzulösen und die Überschüsse zu dieser Einlösung zu verwenden, im Hinblicke auf die obigen Ausführungen, denen zufolge den Bürgern die Naturalnützung hinsichtlich des sogenannten

Bürgervermögens nach Massgabe der gütigen Übung zukommt, ein gesetzwidriger, da er die Übertragung von Gemeinde-Eigen thum an eine gesonderte Kategorie von Gemeindegliedern in sich schliesst. Insoferne es sich aber nach weiterem Inhalte obiger Be schlüsse darum handelt, welche Alp- und Waldkulturen anzulegen, welche Stalle und Sennhütten behufs Erhöhung der Nutzungs einnahme auszuführen sind und wie sich hienach der Gemeinde- Jahresvoransehlhg zu stellen habe; so sind diese Angelegenheiten

werden, weil dasselbe auch zum Executiv-Organe bestellt werden sollte, während nach dem Gesetze (§ 48 der Gemeinde-Ordnung) der Gemeinde- Vorstand in den Angelegenheiten der Gemeinde das vollziehende Organ ist. — H ie Beschwerde musste daher abgewiesen werden. — /Wien am 4. Dezember 1885. . Zabuscli m/p. \ Beloredi m/p." , ■ Schul- und Armenfond. Entscheidung über de» M»sl. ■2t) 7 M . Wle der bisherige Verlauf zeigte, war der nunmehr zur Majorität gewordenen ehemaligenMinoritätaus derZeitder Aus- gleicbsprotpkolle eine heftige

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 156 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
Wurden nun die Dinge geklärt, so ergab sieh als ausser Zweifel stehend 1. der Nicht-Fortbestand der politischen Israelitengemeinde; 2. die endliche Durchführung der eigentlich längst gesetzlich angeordneten Inkorporierung der Israeliten in die Orts gemeinde. Und damit schloss auch späterhin die ganze Affaire. Am 5. Juli war die Israelitenvertretung beschlussunfähig, da mehrere Ausschussmitglieder fehlten, was dem Landes- ausschusse, da ein Auftrag desselben den Verhandlungsgegen stand hätte

der Vorstellung nur auf Kultus-Angelegenheiten sich erstrecke, zur Vorbereitung einer Neuwahl nicht mehr, weil nicht berechtigt, zu schreiten, vielmehr der Landesausschuss und die k. k. Bezirkshaupt- „mannschaft in Feldkirch zu ersuchen seien, durch die Orts- gemeiri^e die wenigen politischen Agenden, welche die Israeliten gemeinde, zu versehen hatte, raschestens übernehmen zu lassen. \ Am 24.' August bereits sistierte die k. k. Bezirkshaupt mannschaft diesen Beschluss, weil dem Gemeindegesetze

zu widerlaufend, laut welchem der eine Ausschuss bis zur Neu wahl seiner Nachfolger zu amtieren habe, eine Gemeinde auflösung aber nur auf dem Wege des Gesetzes erfolgen kann. Wohl nur zufällig hatte sich in diesem Bescheide der Ausdruck „Israel. Ortsgemeinde“ befunden, was aber die Israel. Vor stellung in einer darauf folgenden Zuschrift richtig stellte, in der sie zugleich gemäss des Sitzungsbeschlusses vom 3. Sep tember den Rekurs gegen den Sistierungs-Bescheid

, erfolgte und zwar in folgendem, den historischen Tatsachen entsprechendem Sinne. Nach einem einige unwesentliche Irrtümer enthaltenden historischen Grundrisse hebt der L. A. hervor, dass sich vor 1849 nirgends in-amtlichen Schriftstücken die Bezeichnung „jüdische Gemeinde" linde, auch nicht in der mit a. h. Ent- schliessung vom 14. August 1826 eingeführten Gemeinde- Ordnung für Tirol und Vorarlberg. Eben aus dieser ist zu entnehmen, dass das Gesetz nur Orts- oder Katastralgemeinden kennt. Da Juden

also bis 1849 vom Realitätenbesitze aus geschlossen waren, konnten sie bis.1849 niemals eine Gemeinde bilden, sondern nur Insassen sein. Auch die Gemeindeordnung vom 17. März 1849 kennt nur Katastralgemeinden .... „Die Kompetenz zur Schaffung oder zur rechtsgiltigen Anerkennung der jüdischen Bevölkerung in Hohenems als einer selbständigen politischen Gemeinde dürfte der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Feldkirch *) nicht zugestanden sein, deshalb musste dem nach die rechtliche Existenz der Israelitenschaft

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 106 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
170 Sechstes Kapitel, das in der Synagoge publiziert wurde, gestattete dies aus drücklich. Daniel Lazarus Levi erwarb das Haus bei der Versteigerung. ■Jedoch eine andere, für die Entwicklung der Hohenemser Judengemeinde höchst wichtige Frage war mit dem Antritte der bair. Regierung' in Hohenems auf die Tagesordnung ge kommen, um sich dann Jahrzehnte lang da zu erhalten und die höheren Instanzen fast unausgesetzt zu beschäftigen, die Frage nach der politischen Stellung der Juden gemeinde

überhaupt und nach deren Verhältnis zur Ortsgemeind'c. Und die Auflösungsstunde der k. k. österr. Admini stration in Hohenems war zur Geburtsstunde dieser grund legenden Frage geworden. Denn solange diese Behörde in Hohenems bestand, war die prinzipielle Stellung der Judenschaft die gleiche gehlieben, die sie zur Zeit der Reichsgrafen war. Sie bildete eine [eigene Gemeinde, die ihre inneren Angelegenheiten, auch administrativer Natur, selbständig verwaltete, direkt dem Reiche resp. der k. k. öst

ein? Hier gab es nur zwei Möglichkeiten. Entweder die Juden bilden wie bisher auch weiter eine eigene Ge meinde unter dem Schutze der allgemeinen Staatsgesetze und zwar mit einem Vertragsverhältnisse zur Christen gemeinde, oder aber sie bilden in jeder anderen, ausser konfessioneller Hinsicht, keine eigene Gemeinde mehr, unter stehen vielmehr ganz der Christen- oder dann eigentlich einzigen Ortsgemeinde, der sie als israelitische Holienemscr inkorporiert sind. Der Christengemeinde passte aber, entsprechend

den Anschauungen jener Zeit, beides nicht, Die bisherigen Verhältnis der «Tuden- zur OHsiii-nnüinli*. 17t Schutzbefohlenen wollte sie weder als selbständige Gemeinde neben sieh, noch als Heimatsbercchtigle unter sich anerkennen. Und da es eine dritte Möglichkeit nicht gab. so wurde über haupt an die prinzipielle Lösung dieser Frage nicht gerührt., vielmehr die Praxis so gchandhabt, wie es der jeweilige Vor teil der Christengemeinde verlangte. Waren Nutzniessungen an Holiemunseru zu vergeben, wie z. B. hei

der Aufteilung der Hohenemser Gemeinde waldungen in den Jahren 3805 /OG, dann gehörten die Juden nicht zu diesen, sondern wurden als eine selbständige Ge meinde betrachtet. Waren hingegen Lasten zu vennnlagen. dann wurden die Juden als vollwertige Hoheneniser. als mitverpflichtete Gemeinde-Mitglieder betrachtet, Und da die Juden in solchen Fallen protestierend und auf den Widerspruch hinweisend aufi raten. so war die Folge hievon eine grosse Anzahl von Prozessen, die aber niemals eine prinzipielle

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 331 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
gefallen lassen musste, weil er Jude war Der erste mir vorliegende von Abraham Kohn ans Lem berg an die Hohenemser Israelitenvorstehung gerichtete Brief ist vom 5. Joli 1844 datiert nnd scheint eine Antwort auf eine von der Hohenemser Gemeindevorstehung an ihn gerich tete Bitte zu sein, ihr betreffs eines Nachfolgers zu raten. Er klagt in demselben, dass er noch keine Stunde äusserer und innerer Ruhe in Lemberg finden konnte, empfiehlt der Gemeinde sodann einen in Böhmen amtierenden Rabbiner

als seinen Nachfolger, wobei er die Interessen seines Standes kräftig in Schutz nimmt. Er legt es der Gemeinde ans Herz, für eine Erhöhung des Gehaltes, wie für die Vermehrung der Einkünfte des Rabbiners Sorge zu tragen, empfiehlt die Errichtung einer höheren Schulklasse, welchen Anregungen sämtlich alsbald Folge gegeben wurde, und bemerkt weiter wörtlich: .... „Nehmen Sie ein Beispiel von der hiesigen Gemeinde (Lemberg), wo hei geringen Mitteln (denn die Bedürfnisse sind ungeheuer) in kurzer Zeit so Erstaunliches

nicht Ihre Gemeinde so gar weit entfernt, so würde ich Sie ja nach einigen Jahren besuchen, um mich nicht blos nach meinen alten Freunden und Pfarrkindern umzusehen, sondern auch nm nachznsehen, welche Fortschritte seitdem dort gemacht wurden, und wie die Anstalten, die unter meiner Anregung und Mit wirkung ins Leben getreten, fortblühen und sich weiter ausge bildet und entwickelt haben. Da dies nun aber nicht angeht, will ich dem Drange meines Herzens wenigstens dadurch Genug tuung verschaffen, dass

ich mich bei Ihnen, meine Herren, nach Rabbiner Abraham Kohn. 615 dem Stande der Gemeindeangelegenheiten erkundige. Es wird bald zwei Jahre werden, seitdem ich Ihre Gemeinde verlassen, und das ist schon ein Zeitraum, innerhalb dessen ein Fort- oder Rück schritt sich bemerklieh machen muss. Die erste öffentliche An gelegenheit einer .Religionsgemeinde ist der Gottesdienst. Wie steht’s mit demselben? Wird für die Recrutirung und Unter haltung des Chores gesorgt, d. h. ein Opfer gebracht ? Die ärmeren Kinder müssten durch kleine

Geschenke zuweilen ermuntert werden, damit sie zum Eintritt und zur Ausdauer Lust bekommen. Und das wäre Sache, der Gemeindevorstehung. Die Unterhaltung des hiesigen Chores, der im Grunde noch wenig leistet, kostet jährlich eine bedeutende Summe. Der Handwerksverein und die Chewra-Kadischa haben ohne Zweifel ihre wohlthätige und gemeinnützige Thätigkeit fortgesetzt, aber sie sollten jetzt als festbegründete und bewährte Institute, die der Gemeinde Nutzen und Ehre bringen, folglich einen schönen Theil

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/JTV/JTV_170_object_3965258.png
Page 170 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
298 Neuntes Kapitel. 1885, betreffend die Feststellung des Gemeinde-Inventars, hat der Landes-Ausschuss am 18.; d. Mts. entschieden wie folgt: A. Ger in das Gemeinde-Inventar aufgenoromene Israel., Schul fond sammt Zugehör ist aus demselben als nicht dahin gehörig gänzlich auszuscheiden. B. Ger Israel. Armehfond ist zwar in das Gemeinde-Inventar im Kinne des § 5 im Bandes-Gesetze vom 27. Dezember 1882 auf zunehmen, jedoch unter streng getrennter Anführung und unter ausdrücklicher Wahrung

: des Eigentumsrechtes der israelitischen Cultusge meinde. C. Ger Gemeindeausschussbeschlusß ddo. Hohenems am 16.Mürz 1885 Punkte, welchem das Gemeinde-Inventar in seiner gegen wärtigen Fassung angenommen worden ist, wird hiemit aufgehoben, und der Gemeindeausschuss gleichzeitig beauftragt, einen neuen Beschluss zur Richtigstellung des Gemeinde-Inventars nach den gegebenen Direktiven zu fassen. i . Entscheidungsgründe: In Folge des durch die Incorporirung der bestandenen Israel. Ortsgemeinde in die allgemeine

würde. Von einem Gemeindeeigenthum, wie die Gemeinde- Vorstellung in ihrem Berichte vom 31. Mai 1885 Nr. 535 behaupten will, kann sonach keine Rede sein, — der israel. Sohulfond trägt vielmehr den Charakter eine> Stiftung an sich, welche die Bestimmung hat, der Er haltung der für die israel. Cultusgemeinde notwendigen Spezialschule zu dienen,, und das in so lange, als sieh überhaupt noch jüdische Glaubensgenossen in Hohen ems befinden. Kann einmal der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden, dann hat die Central-, Staats

, welche doch mindestens durch zwei im Gemeindegebiete gelegene Realitäten repräscntirl i*U in das Gemeinde-Inventar aufzunehmen. Die Beschwerde muss daher, was diesen Punkt betrifft, »U begründet angesehen werden. Was die zweite in die Beschwerde einbezogene Frage, näm lich die Aufnahme des israel. Armenfondes in das Gemeinde- Inventar, anbelangt, so gibt die Beschwerde selbst zu, dass hierbei ein ganz anderes Verhältnis obwaltet, wie es auch thatsachlich der Fall ist. Die getrennte Behandlung und Verwaltung

- porirungsbeschlüssen in Hohenems nur ein Armenrath zu fungiren hat, welcher die Armenpflege der ganzen Gemeinde besorgt, und weil das Landes-Gesetz vom 7. Januar 1883 in seinem § 41 die ausdrückliche Bestimmung enthält, dass das Armenvermögen eines Theiles der Ortsgemeinde nach den Bestimmungen eines gütigen Übereinkommens zu verwenden sei, als welch’ letzteres

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 290 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
. Durch diese nicht bloss der jetzigen Generation in edler Üneigcnniitzigkeil, oft mit Selbstverleugnung geleisteten Dienste haben Sie sich ln unserer Gemeinde ein bleibendes unvergängliches Denkmal gesetzt; wir sind es uns bewusst, dass die "Worte der unbegrenzten Dankbarkeit und Anerkennung, die wir Ihnen hiemit im Namen unserer Gemeinde aussprechen, nur eine schwache unvollkommene Wiedergabe der Empfindungen Aller sein können. Wenn Eines im Stande ist die schmerzlichen Gefühle bei Ihrem Scheiden zu mildern

, so ist es die Hoffnung, dass die Vorsehung uns in Ihrem verehrten Herrn Sohne einen würdigen Nachfolger auf dem von seinem Vater mit soviel glücklichem Takte einge schlagenen Wege beschieden hat. Möge er das von Ihnen so ehrenvoll begonnene Werk mit eben so starker als gewandter Hand leiten und schützen. Genehmigen Sie, hochverehrter Herr Doctor, den Ausdruck unserer unbegrenzten Verehrung und Hochschätzung. Hohenems, den 7. April 1864. Die Gemeinde-Vorstellung: Samuel Menz, Emanuel Brettauer, Bürgermeister

Schulverhältnisse anstrebenden Institution gab das am 22. April 1864 erlassene Gesetz über die Gemeindeordming dem gleich seinem väterlichen Vorgänger der Schule alle Aufmerksamkeit widmenden Lokal-Sehulinspektor Dr. Simon Steinach Anlass. Das 4. Hauptstiick „Von dem Wirkunskreise der Ortsgemeinde“ gewährte in § 27 P. 10 der Gemeinde „die durch das Gesetz geregelte Einflussnahme auf die von der Gemeinde er haltenen Mittelschulen, dann auf die Volksschulen, die Sorge für die Errichtung, Erhaltung und Dotierung

hat, dem die Lehrer in pädagogischer und moralischer Beziehung verantwortlich sind und welches in allen Scliulangelegenheitcn die Zwischeninstanz zwischen dem Lehrkörper und der Gemeindevertretung zu bilden hat.“ Der Ausschuss nahm den Vorschlag einstimmig an und wählte zu Mitgliedern der Kommission: Dr. Ludwig Ullmann, Leopold S. Reichenbach und Friedrich Rosenthal. Der Schulaufseher Dr. . Steinach sollte den Beratungen nötigenfalls beigezogen werden. Am 27. Juni 1866 leistete der Gemeinde-Ausschuss

Pollaczeks, hatte Federmann alle 4 Klassen allein, zu leiten. Allerdings war, wie die diesem Kapitel beige gebene Statistik der Schiilevzahl zeigt, diese damals bereits eine arg zusammengeschmolzene, von 80 auf 35, was durch die in diesen Jahren, wie bereits an anderer Stelle ge würdigt, geschehene Abnahme der Mitgliederzahl der Gemeinde sich erklärt. Trotzdem engagierte die Gemeinde noch in diesem Jahre in Fräulein idaFeiszt aus Oberndorf in Baiern, Lehrerin an der Mädchenlehranstalt des Herrn de Pozzo

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 160 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
278 Achtes Kapitel.’ An der Geltung dieser Bestimmungen konnten die besonderen Vereinbarungen rücksichtiich der Concurrenz zu den Gemeinde lasten nichts ändern, was auch in mehreren zur Zeit der Ver handlungen über diese Vereinbarung erflossenen behördlichen .Er lässen, insbesondere in den Guburnialdekreten vom 30. August 1828, ZI. 17548 und vom 19. Juni 1829, ZI. 12105 seinen Ausdruck gefunden hat. Gegenüber dem nunmehrigen gesetzlichen Stande der Dinge können auch einzelne seit dem Erscheinen

der oben zitirten Ge meinde-Gesetze erflossene abweichende Verfügungen der Bezirks hauptmannschaft und der Landesbehörde den Bestand der Israeliten- Gemeinde in Hohenems als einer eigenen Orts-Gemeinde nicht begründen. Vielmehr sieht sich das Ministerium des Innen! mit Rück sicht auf diese Anordnungen und in Erwägung der vorangeführten Motive und auf Grund der, der politischen Behörde in dieser An gelegenheit zustehenden Competenz zu dem Ausspruche veranlasst, dass die Israeliten-Gemeinde in Hohenems

keine eigene Orts gemeinde im Sinne der das Gemeindewesen regelnden Gesetze ist, sondern nur einen integrierenden Teil der Ortsgemeinde Hohenems bilden kann. Die k. k. Statthalterei wurde demnach beauftragt wegen Durchführung dieser Entscheidung das Angemessene einzuleiten. Im Aufträge der hohen k. k. Statthalterei vom 11. d. Mts., ZI. 8948, setze ich nun beide Gemeinde-Vorstehungen von dieser Entscheidung in Kenntuiss, dass die Einleitung zur Durchführung der Vereinigung beider Gemeinden im Wege

des vorarlbergisehen Landesaussehusses veranlasst wird. \ Feldkirch am 16. Juni 1877. \ Der k. k. Bezirkshauptmann \ Nenner.“ Am 13.\4ugu8t 1877 ergriff die Christenvorstehung den Rekurs an den k. k. Verwaltungsgerichtshof, indem sie erstens die Kompetenz des Ministeriums bestritt und hierin eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes des Landes er blickte, dann aber indem sie die Existenz der politischen Israelitengemeinde nachzuweisen suchte. Auch die Israeliten gemeinde brachte beim

Seiner Majestät des Kaisers! Der k. k. Verwaltungsgeriohtshof hat unter dem Vorsitze des k. k. Senatspräsidenten Dr. Ritter von Schmerling in Gegenwart der Stimmführenden k. k. Hofräthe von Stransky, Winkler, Ritter von Strahgfeld und Dr. Alter, dann des k. k. Hofsekrefcärs Ritter von Raimann als Schriftführers, über die Beschwerde der Christen gemeinde in Hohenems gegen die Entscheidung des k. k. Ministeri ums des Innern vom 2. Juni 1877 Z. 2113, betreffend die Frage des Bestandes der sogenannten

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Category:
History , Religion, Theology
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1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 155 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
Achtes Kapitel. '2(18 Nach diesem sollten die bisher im Konkurrenzwege gedeckten gemeinsamen Auslagen „nach dem Verhältnisse dev in einer jeden der beiden Gemeinden bestehenden dir ekte n ‘ A eraria 1 -Stc tier n an. Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer zu tragen beziehungsweise die Beitrag.squote der Israeliten gemeinde nach Massgnbe dieser drei direkten Steuergattungen im Vergleiche zu jenen der Christengemeinde zu erheben...“ sein. Es war nun ganz natürlich, dass diu Isvaeliteugemeinde

er Rechtskonsulenten l)r. Linrlner ein fün fglied riges Komitee, aus den älteren Gemeinde- mitgliedern Marko Brunner, Kam. Menz. T)r. Ullmann. Emanucl Brettauer und Ernst Schwarz bestehend, gewählt. Am 10. No vember 1872 beschloss der Israelitenaiissclmss: in Krwiignng dass 1. der Vertrag von 1.825 nunmehr ausser Kraft gesetzt ist; 2. in Hohenems überhaupt nur eine Terntorialgemeiiule existiert und der Judengemeind« nur wenige Angelegenheiten im selbständigen und übertragenen Wirkungskreise überlassen

waren; 3. eine Orts-Gemeinde ohne eigenes Gebiet nicht denk bar ist; 4. nach Artikel 1. 2 und 14 des Staats-Grundgesetzes vom 21. Dezember 1867 das jüdische Glaubensbekenntnis der lloliencmser Ortsbewohner kein Grund sein darf, diese als politische Gemeinde abzusondern und nach besonderen Grundsätzen hinsichtlich der Beitragslei.stuug zu den Kommunal-Auslagen zu behandeln; 5. dass es den Staats- grundsätzen zuwiderläuft jüdische Ortsbewohner nicht zu glciebmässiger Beitragsleistung wie die christlichen heranzu

ziehen — solle die Berufung gegen den christlichen Gemeinde- ratsbeschluss vom (>. Oktober in dem Sinne eingebracht werden, dass die Israeliten nicht mehr korporativ, sondern jeder einzelne lsraelite entsprechend den Staatsgrumlgcsetzen gleich den einzelnen Christen zu den Kommunal-Lasten beitragen solle. KiimliRung <1os Konknrreimertvage* v. ,1.182:4 2<l!> Am 12. November 1872 ward die Berufung beim Lamlcs- anssehusse überreicht. Bereits im Laufe dieses .lalires hatte die lsraolitenvor- stehung

Steinach verfasst und manches Wertvolle enthaltend. Für den Historiker, der erst den Werdegang der Israelitengemeinde beobachtet, ihre Schicksale bisher verfolgt Imt und die nun eintretende Schlusskatast.roplm nur als unausbleibliche Folge früherer Unterlassungssünden beider Parteien ') zu betrachten gezwungen ist, liegt in den Be hauptungen beider Parteien manches Wahre. Sowohl in der der Israeliten, dass sie niemals eigentlich eine wirklich politisch selbständige Gemeinde waren und nach dein Jahre

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 119 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
sein mochten. Und doch traf ein Punkt desselben gerade die Hohen emser Juden überaus hart, § 22, der ihnen ihre Selbständig keit, als eigene Gemeinde nahm, sie ohne Weiteres mit allen Rechten und Pflichten der Christen- oder nunmehrigen Orts gemeinde einverleibte. Eine Gegenvorstellung der Hohenemser Judeuschaft vom 22. September 1813 hatte weiter keine» Erfolg, wie folgender Erlass, den ich seiner hohen Wichtigkeit halber, wortgetreu zum Abdrucke bringe, bekundet: „Nr. 543. Im Namen Seiner Majestät

des Königs von Baiern! Das Gesetz über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen gestattet keine Ausnahme der .luden zu Hohenems. Die Vorstellung der .Juden zu Hohenems vom 22. September enthält auch keine zureichenden Motive eine Ausnahme zu begründen. Die Juden zu Hohenems werden sich daher in Folge obiger Verordnung, § 22, an die Christen gemeinde in Hohenems anschliessen und künftig nur eine bürgerliche Gemeinde mit derselben bilden. Dadurch werden die privaten Verbindlichkeiten zur Bezahlung

dev Schulden nicht geändert. Angüorilnolu Inkurporiiinin^. \\)1 Die Juden haben au den Schulden der bisherigen Christengemeinde und die Christen an den Schulden der Juden-Gemeinde keinen Teil zu nehmen. Das kgl. Landgericht hat angemessene Vorschläge zu geben, auf welche Weise die durch keine Aktiven gedeckten ■ Schulden, welche nach der Anzeige (I. 3456.17 ausmachen, durch Umlagen unter den mit Schutz versehenen Juden in eine Zeit von Jahren getilget und verzinset werden können. Die Vereinigung

ist Samuel Schlesinger nicht mehr als Ge meinde- sondern als Kirchendiener zu betrachten. Die Juden in Hohenems erlangen alle Ge meinde-Verbindlichkeiten und Gemeinde-Ge rechtigkeiten in Hohenems, soweit das Gesetz keine Ausnahme macht, nur können sie an jenen Gemeinde-Teilen keinen Anspruch mehr machen, welche bereits- vor dieser Vereinigung durch eine frühere Teilung in das Privat-Eigentbum ühergegangen sind. Das kgl. Landgericht. Dornbirn wird mit dem voll ständigen und unerlässlichen Vollzug

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 310 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
Dreizehntes Kapitel. Pollaczek, Oberlehrer, als Organist, fungierten und unter folgender Gemeinde-Vertretung: Herr Samuel Menz, Bürgermeister „ Dr. Simon Steinach, Gemeinderath „ Dr. Ludwig Ullniann, Oassier und Ausschuss „ Etnanuel Brettauer, Ausschuss „ Marco Brunner, Ausschuss Anton Rosenthal, Ausschuss „ Hermann Hirsch, Ausschuss „ Lazar Löwenberg, Ersatzmann „ Bemann "Wolilgenannt, Ersatzmann „ Philipp Biedermann, Ersatzmann.^ Der gemischte"' Ghor—in-der-SyiilJgoge besteht

aus den Mit gliedern des Sängervereins „Frohsinn“ (fTVGJ?n mNSn n^On) unter der damaligen Direktion des Herrn Friedrich Rosenthal, dem Mädchenchor unter Leitung des Herrn Leopold Reichenbach, sowie der gesangsfähigen Jugend beiderlei Geschlechtes. Ractidem der Gottesdienst auf diese Weise geregelt und ge hoben wurde, und sämmtlichen Gemeindegliedern völlig entsprochen hat, so wurde in einer Gemeinde-Aussclmsssitzung nach den Herbst- feiertagen 1866 von dem Herrn Bürgermeister Samuel Menz auch die Erbauung

eines Turmes und Anschaffung einer Uhr mit Schlag werk beantragt mit dem Beisätze, dass er sich bemühen wolle, die Auslagen dafür durch freiwillige Beiträge zu decken. Dieser Antrag wurde auch von dem Gemeinde-Ausschuss einstimmig und mit Wohlgefallen angenommen und cs gelang auch unter Mit wirkung des H. Rabl). Simon Popper diese Bauten i. J. 1667 nach einer ebenfalls von dem gedachten Architekten Felix Kubly in St, Gallen vorgelegten Zeichnung und unter Mitwirkung des hiesigen Baumeisters Josef Araann

auszuführen und heute als nmn rVO'D bc “y'on bin s™ Iß- Oktober denselben . geschmackvoll zu vollenden. Das Verzeichnis der freiwilligen Bei träge für diesen Bau liegt ebenfalls im Gemeinde-Archiv aufbewahrt. Dank dem Lenker des Schicksals, dass die isr. Gemeinde hierdurch sich ein würdiges Denkmal ihrer erlangten Volkstümlich keit und Selbständigkeit setzen und ihr Streben zur Verherrlichung des Gottesdienstes bethätigen konnte. So geschrieben am 16. Oktober 1867. Simon Popper, Rabbiner Samuel Menz

, Bürgermeister und Inhaber des 1c. k. österr. silbernen Verdicnstkreuzes mit der Krone Marco Brunner, Ausschuss Anton Rosenthal, Ausschuss Bennau» "Wöhlgonaiuit, Ausschuss L. Löwenberg, Ausschuss und Armenvater Dr. Simon Steinach, Gemeiuderatli Em. Brettauer, Rath und Gemeinde-Ausschuss Dr. TJllmann, Cassier und Ausschuss.“ Modernisierung des Gottesdienstes. 57 ;{ Ein mühsames, kostspieliges Werk hatte damit seinen Abschluss gefunden. Aber so mancher unter jenen, die durch jahrzehntelanges Wirken, Lehren

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 171 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
300 Neuntes Kapitel. doch die Incorporirungb-Besclilüsse angesehen werden müssen; so muss die Aufnahme des israel. Armenfoudes, selbstverständ lich unter "Wahrung des Eigenthumsrechtes, und bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (L. G. vom 7. Januar 1883 HF 3h und 41) gemäss der Bestimmung des Landesgesetzes vom 27. Dezbr. 1882 § 5, — in das Gemeinde-Inventar von Hohenems als richtig erkannt werden. Daraus kann jedoch keineswegs die Folgerung ge zogen werden, dass der Israel. Armenfond

ein Gemeinde- gut der gesummten Ovtsgemeinde ist, denn nicht von dem Eigenthumsstähdpunkte aus kommt er in das Ge meinde-Inventar, sondern vom Standpunkte der Hand habung einer öffentlichen Nassregel, wie die Armen pflege nach den Bestimmungen des Heimatsgesetzes eine ist. , Nachdem Incorpcrirnngs-Beschlüsse haben die Armenfondc der Christen und der Israeliten in ihrer Verwaltung getrennt zu bleiben, und es sind die Be standteile der beiden Eonde beiderseits genau zu in- ventaris iren

. Damit ist der Vorbehalt für das beiderseitige gesonderte Eigenthum ausgesprochen, das specielle Eigentum wird aber noch dadurch erhärtet, dass die Israeliten, ungeachtet des eigenett Armenfoudes, als heimatberecht.igte Gemeindeglieder zur Erhaltung der Gemeindearmen iu der ganzen Gemeinde beizutragen haben, — und es kann demnach der Art und Weise der Ausführung dieses Punktes im Berichte der Gemeinde vorstehung von Hohenems vom 31. Mai 1885 Nr. 535 nicht beigepflichtet werden. \ Bregenz am 23. März 1886

des k. k. Yerwaltuhgsgeriehtshofes: Sektionschef Dr. Freiherr von .Lemayer, Freiherr von Seharschmid, von Ehrhart, und Dr. Ritter von Alter, dann des Schriftführers, b. k. Rathssekretärsadjunkten Von Neukirchen über die Beschwerde der Gemeinde Hohenems gegen die Entscheidung des Vorarlberger Landeaausschusses vom 22. Marz 1886, Z. 2884, betreffend die Inventarisirung des israe litischen Armenfoudes unter Wahrung des Eigentumsrechtes der israelitischen Cültusgemeinde, nach der am 16. Dezember 1886 durohgeführten öffentlichen mündlichen

Verhandlung, und zwar nach Anhörung des Vortrages des Referenten, sowie der Aus- fiihrungen des Dr. Ferdinand Schuster, Hof- und Gerichtsadrokaten in Wien, in Vertretung der Beschwerdeführerin, der Gegen ausführungen des Dr. Josef Porzer* Hof- und Gerichtsadvokaten' in Wien in Vertretung des belangten Vorarlberger Landesaus- BchusBes zu Recht erkannt: Die angefochtene Entscheidung wird insoweit darin der israelitische Armenfond als Eigenthum der israelitischen Cultus- gemeinde bezeichnet wird, gemäss

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 150 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
258 Achtes Knpiteh halten konnten, hatten sie auch weiter keine Deckung tut ihre Hypotheken. Die Folge davon war also, dass gegen den Statt- halterei-Erlass aus dev Mitte der Christengemeinde heraus der Rekurs an’s Ministerium ergriffen wurde. In der.Zwischen zeit aber und noch vor Eintreffen der Statthalt,erei-Genelimigung hatte Ernst Schwarz 1 ) mehrere solcher ehemaliger Gemeinde- griinde gekauft und der Dornbirner Bezirks-Vorstand hatte diese Kaufe ohne Weiteres verfacht. Dies brachte

auch die Frage auf die Tagesordnung, ob die Hohenemser '.luden zum Besitze solcher Gemeindegründe berechtigt, oder aber als Aus wärtige zu betrachten seien. Das Erstere wollte man nicht, das Letztere konnte man nicht anssprechen. Der christliche Bürger-Ausschuss half sich durch einen in der Sitzung vom 4. Mai ,1862 gefassten Beschluss, dass in Zukunft die ehemaligen Gemeindegründe nur an Aktiv-Bürger der Christen gemeinde verkauft werden dürfen. Es war damit wohl nur einer Interpretierung des Beschlusses

vom Jahve 4860 gemeint gewesen, aber immerhin kam darin eine Anschauung zum Aus drucke. welche die Hohenemser Juden als Auswärtige hinstellte. Dagegen aber musste protestiert werden. Acht Tage später, in der am 12. Mai stattgehabten Sitzung des Israel. Bürger- Ausschusses, beschloss dieser gegen den Beschluss der Christen gemeinde, der die Juden in Hohenems zu Fremden stempeln wollte, den Rekurs zu ergreifen. Indessen aber war die Christengemeinde der Judenschaft zuvorgekommen. Bereits am 24. Mai

keinen Territorial-Besitz habe, sondern auf dein Territorium der Christengemeinde, dev eigentlich einzigen Katastralgemeinde, nur geduldet bestehe, müsse sie 3 /i 0 für die Mitbenutzung bezahlen. Bei der Verteilung der Gemeinde gründe in d. J. 1761) und 4805 blieben die Juden, als damals ’) Biografie im 11. Kapitel. Die i. ,T. 1805 vorteilten Gemeimlegriimtc. 25!) gesetzlich überhaupt noch nicht zum Besitze liegender Güter berechtigt, ohne weiteres von selbst ausgeschlossen. Die Juden seien keineswegs Bürger

der Territorial-Gemeinde Hohenems, weil sie nicht einzeln Wustungs-Beiträge zur Christengemeinde leisten, sondern mir als Israelitengemeinde 3 /i 0 für die ge stattete Mitbenutzung des Territoriums bezahlen. Die Statthalterei sandte die Eingabe am 11. Juni ans Bezirksamt nach Dornbirn zur Einvernehmung der Judeu- gomeinde. Diese erklärte am 23. Juni, dass erstens der Lehens- ehnrakter der Verteilung von 1805 durch die Ohristenvor- steInnig längst, aufgegeben und überdies verjährt, sei, weshalb die Rechte

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 285 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
Ansinnen, stellte das Lokal der hebräischen Schule hiezu zur Verfügung und übertrug Leopold Reicheubaeh die Leitung des Gesangs unterrichtes, der sich -von da ab bis heute in erfolgreicher Weise erhalten hat. Im Jahre 1848 rief die Gemeinde eine Fortbildungs- sch ule ins Leben, in der begabtere Kinder in den Lehrgegen ständen der Bürgerschule Unterricht erhielten. Leiter der selben war der vielseitig gebildete Rabbiner Daniel Ehr mann, fremde Sprachen lehrte Jakob Sulzer, Schönschreiben und Gesang

denunzierte Maier Reichenbach die Fortbildungsschule, eine sehr segens reiche und wichtige Institution, als gesetzwidrige Winkelschule. Und wirklich verfügte die k. k. Bezirkshauptmannschaft deren Schliessung. Gleichzeitig aber war die Umgestaltung der bisherigen Kultusgemeinde zur politischen Gemeinde geschehen. Und nicht rühmlich genug kann es hervorgehoben werden, dass die erste Tat des neugewählten Ausschusses mit dem tatkräftigen Bürgermeister Philipp Rosenthal an der Spitze die Neuorganisation

und Erweiterung der bisherigen deutschen Schule, ja des ganzen Schulwesens überhaupt, zur Aufgabe hatte. Ohne Sang und Klang, ohne irgend welche Feierlichkeit hatte die Metarmophose zur politischen Gemeinde sich voll zogen. Die Feier des bedeutsamen Ereignisses bestand in Umgestaltung der Schule durch die politische Israeliten- 525 gemeinde. einer Reibe zeitgemässer Änderungen in der Gemeinde, deren erste die Schule betraf. Ein Statthalterei-Dekret vom 19. Juni 1851 erklärte sich im Prinzipe

Sprache werden. Angestellt werden vorläufig ein Schulleiter, der zugleich die oberen Klassen unterrichtet und ein Lehrer für die unteren Klassen. Ferner noch ein Lehrer für Hebräisch und Italienisch. Die Eröffnung einer ordentlichen 4. Klasse soll erst nach Anstellung einer weiteren geeigneten Lehrkraft geschehen. Bei der Besetzung steht der Gemeinde das Recht des Vorschlages au die Landesschul behörde zu. Die Gemeinde erhält einen von der k. k. Bezirks hauptmannschaft bestätigten Ortsschnlaufseher

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Category:
Religion, Theology
Year:
1895
Ist die Religion nur für das "dumme Volk"? : eine bescheidene Anfrage an hoch und niedrig, reich und arm
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Page 22 of 45
Author: Sigmund, Josef / von Josef Sigmund
Place: St. Jodok
Publisher: Selbstverl. des Verf.
Physical description: 40 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Religion
Location mark: 808
Intern ID: 182424
lichen Gemeinde. Da hört man oft jahraus jahrein nichts von einem Verbrechen, kein Diebstahl, kein Betrug, kein Wucher, kein größerer Streithandel, noch weniger ein Todtschlag oder Selbstmord, und auch die Fälle größerer Unsittlichkeit sind in besseren Gemeinden äußerst selten. Man hält da noch die Gebote Gottes und der Kirche; mit Gebet sängt man das Tagwerk an, mit Gebet beschließt man es wieder; und ist der Bauer abends auch noch so müde, es knien doch alle zum gemeinsamen Abendrosenkranze

nieder. Bei Tag arbeitet man, bei Nacht schläft man, ferne von lärmenden Sauf gelagen und schmutzigen Theatern. Kommt ein Sonn- oder ; Festtag daher, so versammelt sich die Gemeinde in der Kirche, um denjenigen zu loben, der alle erschaffen hat, um dem * König des Himmels und der Erde ihre Huldigung darzu- . bringen. Die Kinder werden christlich anferzogen, die Dienst- : Boten gut behandelt und als zur Familie gehörig angesehen.. ; Sind sie krank, so schafft man sie nicht vor die Thür hinaus

aus. Ja,.die Tugend der Nächsten- - liebe wird vom armen Bauernvolke wirklich in einem hohen Grade geübt. Ich kenne eine kleine Gemeinde, sie zählt nur 5- bis 600 Seelen, und doch weiß ich gewiss, dass jährlich mehrere hundert Gulden verschenktwerden, theils in der Gemeinde, > theils nach außen hin, ungefähr hundert Gulden jährlich bloß zu Missionszwecken. Das Geld wird häufig noch ans einfachen ; Handschlag hin ausgeliehen, und zwar Unter den Bauern recht oft um den sogenannten kleinen Zins, zu 3'st Procent

. ^ Und das ist eine Gemeinde, tief im Gebirge, wo kein Reich- thum herrscht, wo alles mit saurem Schweiß und höchst be-st schwerlicher Arbeit dem Boden abgerungen werden muss. . Man wird meinen, ich übertreibe; doch nein, solche Gemeinden ,.i gibt es, Gott sei dank, noch viele in Tirol und hoffentlich st auch anderswo, nämlich überall dort, wo das Christenthmn j herrscht, wo Glaube, Religion und Gottesfurcht das ganzes Leben des Volkes dnrchdrmgen, leiten und erwärme"

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