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Title A - Z
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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1900
Christoph IV. Andreas Freiherr von Spaur, Bischof von Brixen (1601 - 1613), und das kirchliche Leben seiner Diöcese
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Page 67 of 114
Author: Freiseisen, Johann / von Johann Freiseisen
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 109 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Priester-Conferenz-Blatt. - In Fraktur
Subject heading: p.Spaur, Christoph Andreas ¬von¬
Location mark: II 102.476 ; D II 102.476 ; II 64.496
Intern ID: 162602
Kreizer und ain gast drei Kreizer göben. So sye den wein aufn wagen oder nach der ablögung iy andere geschir ab- ziechen dauon soll Inen Von der yhrn zwen Kreizer, und darzue Von ainen suerfas, ain Viertl wein zuesteen. Den wein in ainen Haus non ainen Keller in ain anderen zuziechen Von der yhrn zwen Kreizer. Von Bass, vnd Panzen abgiessen oder abziechen Von der yhrn zwen flerer. Am Neye masyhrn abzupfächten Söchs Kreizer.' Ain Söchter zu Pfachten drey Kreizer. Ain Pottich zu Pflichten, ain Burger

— 63 Laute Handwerker. Die lauten Handwerker, „Pinter, schmid, Khössler, Schlosser, Und dergleichen" sollen in Zukunft, wie es in andern Städten der Brauch ist, wegen ihres immerwährenden Klopfens, soviel als möglich, außer der Stadt wohnen, „an der Creiz Strassen,-Traten, Altenmarckht, und Stufels." Es sollte ihnen nicht gestattet werden, in der Stadt ein Haus zu kaufen oder in Bestand zu nehmen. Ordnung der Aufleger. Stadtrichter, Bürgermeister und Rath sollen zwei taugliche Bürger

der Obrigkeit anzuzeigen. Als Lohn solle den Auflegern für ihr „auf, und Mögen, Abeichen, abziechen, und wögen, gegöben und bezalt werden, wie Volgt. Ainer der in der Stat alhie gesössen Von wein ab und aufzulögen, und Von ainen Ebnen gemainen Keller ans: oder einzuziechen soll göben Von der Brixner yhrn ain Kreizer, und ain gast oder frembder Von der yhrn zwen Kreizer. Wann aber der kheller da sh den Wein aus, oder einziechen miessen drehen Stapst tieff, oder tiefser ist, soll ein hieiger Von der yhrn zwen

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
(1844)
¬Die¬ christkatholische Theologie nach der Idee vom Reiche Gottes ; Bd. 1
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Page 93 of 317
Author: Galura, Bernhard / dargest. von Bernard Galura
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: LIV, 258 S.. - 3. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: Frühere Aufl. u.d.T.: Galura, Bernhard : Neueste Theologie des Christenthums. - In Fraktur
Location mark: II 101.347/1
Intern ID: 317433
man Alles hingeben sollte. Matth. 13, 44. Einer Perle, die Asses werth ist. Matth. 13, 45. 46. Ei nem Netze, in dem gute und schlechte Fische sind. Matth. 13, 47. 48. Einem Könige, der mit seinen Knechten rechnen wollte. Matth. 18, 23 — 35. Einem Haus- dnter, der in jeder Stunde des Tages Arbeiter in sei nen Weinberg sendet; so hat Gott in jedem Jahrhun derte Menschen in seine Kirche aufgenommen. Matth. 20, 1. Einein Menschen, der einen Weinberg psianzte, die Früchte aber nie bekam, dessen Sohn

für den Himmel aus. Matth. 25. 1—13. Einem Manne, der seinen Knechten seine Talente anstheilte, verreiscte, und dann wieder kam, um seine Knechte zur Rechenschaft zu Ziehen. In diesem Zu stande sind wir, so lang wir in diesem Leben sind. Matth. 25, 14. Einem Hausvater, der bei seiner Wie derkunft seine Knechte überfällt. So wird es den leicht sinnigen Christen gehen, wenn der Herr kömmt. Luk. 12, 42— 48. Einem Menschen, der ein großes Gast mahl zubereitete, Viele einlnd, aber eine abschlägige Antwort erhielt

. So machen es die Christen, wenn Gott sie zum ewigen Glücke seines Reiches einladet. Luk. 14, 16. Einem Menschen, der/ ehe er zu bauen anfängt, wohl überdenken muß, ob er im Stande sey, den. großen Bau zu vollenden. Luk. 14, 28—33. Aus allen diesen Gleichnissen ist es offenbar, daß Jesus nicht nur das Haus seines Vaters, sondern schon seine Kirche auf Erden und die von ihm getroffene An stalt, 'die Menschen in das Reich seines Vaters zn'brsM 3*

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1900
Christoph IV. Andreas Freiherr von Spaur, Bischof von Brixen (1601 - 1613), und das kirchliche Leben seiner Diöcese
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Page 100 of 114
Author: Freiseisen, Johann / von Johann Freiseisen
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 109 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Priester-Conferenz-Blatt. - In Fraktur
Subject heading: p.Spaur, Christoph Andreas ¬von¬
Location mark: II 102.476 ; D II 102.476 ; II 64.496
Intern ID: 162602
200 Quadratklaster, hatte einen eigenen Brunnen und war mit einer Mauer um schlossen. Als sür die Augustiner das Kloster aufgebant wurde, bekam auch das Lang haus der Kirche eine Verlängerung von ungefähr vier Klaftern, um Platz für die sehr geräumige Sacristei und einen Betchor für die Mönche zu gewinnen. Die alte Sacristei war im Thurme und diente nach der Erbauung der neuen zur Todten- gruft der Augustiner?) • Mit den „hinreichenden" Einkünften, welche den Augustinern vertragsmäßig

und der Brauerei im Jahre 1808 an die gemeinschaftlichen Käufer Anton Hörting, Posthalter zu Seefeld und Nikolaus Sailer, Metzger daselbst. Auf diese Weise war die Seelsorgsgeistlichkeit sozusagen auf die Straße gesetzt; sie musste es noch als eine Gnade ansehen, dass ihr die Regierung das düstere und im Ecdgeschoße feuchte Gesindehaus zu beziehen gestattete. Die Klostergebüude dienen nun als Gast. Häuser mit zwei Brauereien. In den Gängen sieht man noch mehrere Freskogemälde, welche die Begebenheit mit Oswald

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 50 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
den - belaufenden zins sollen abgefüget werden entweder in geld oder naturalieri) so sollen die 24 fl. wegen der annahme nachgesehen werden. Weilen nun bereits zwei hebräer von Dannhausen jährlich schutzgeld in den 24 fl. samt der gans versprochen, also kann sich derselbe von dato inner vier Wochen erklären, ob derselbe auf solche weise den schütz annehmen wolle oder nit, widrigenfalls er des Schutzes halber nit mehr gehört werde . . . den 17. Au gast 1725. “ Die Aufnahmsurkunde hatte folgenden Wortlaut

; „Zu wissen, dass hochgräfl. gnädige herrschaft von und zu der Hohenembs den hebräer Jonathan Uffenheimermit seiner hausfrau und kinder samt dem benötigten haus- und brotgesinde, worunter ein Schreiber ledigen Standes auch begriffen, in der grafschatt laut dem anderen hebräern gemeinsam erteilten schutzbriefs (welchen er auch gleich wie andere zu geniessen hat) mit dieser condition angenommen dass, gleichwie die anderen hebräer jährlich 12 fl. und eine Martinigans za bezahlen haben, solle er Jonathan

nichts Belastendes wider ihn vorfand. Um nun den unschuldig Misshandelten aus der Nähe zu haben, ward er aus dem Hohenemser Gebiete verbannt, doch musste er vor seiner Freilassung schwören: 1) „dass er wegen des unschuldig erlittenen Arrestes keine Rache nehmen wolle, weder an der gräflichen Herr schaft, noch an jene, die seinen Arrest verschuldet hatten; Jonathan Uffenheimer kaufte bald nach seiner Ankunft zusammen mit Jabob Moos, Schwager des churpfälzischen Hofjuden Michael May, je ein halbes Haus nebst

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