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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Page 91 of 253
Author: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: V, 247 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Location mark: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern ID: 152228
es bezüglich der Klassifikation von Wechselforderungen im Konkurse fester Können bedürfe, und im Jabre 1842 wurde eine Petition der Stände dem Appellationsgerichte zur Begutachtung Übersendet, jedoch auch dieselben mit dem Hofdekrete vom 26. September 1843, ZI. 6300, auf das nicht ferne Erscheinen einer allgemeinen Wechselordnung vertröstet. Es blieb daher in Nordtirol die wechsel- rechtliche Gesetzgebung auf die Vorschrift des Hofdekretes vom 6, Juli 1816, J.-G.-8. Nr. 1263, über die Zeit der Acceptation

eines Wechsels, des Hofdekretes vom 1 . September 1821, J.-G.-S. Nr. 1794, über das Recht zur Ausstellung trockener Wechsel und die Haftung aus derselben, und die andern in die Justiz-Gesetz- ■Sammlung aufgenoramenen Hofdekrete über die Wechselexekution und über die Aufhebung des Vorrechtes der dritten Klasse der Wechsel im Konkurse beschränkt. Mit dem Justiz-Hofdekrete vom 4. März 1846, ZI, 1463, würfe übrigens dem Appellationsgerichte über seine Anfrage aus drücklich erklärt, dass im Sinn

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 269 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
, solche um einen ziemlichen Zins nach Erkenntniß des Bergrich- ters und zweier Geschwornen auch zweier unpartheiischen Nach bauern unweigerlich gelassen werden soll. Artikel 176 , von Empfahung der Waschwerke. Wer in Zukunft Waschwerke aufschlagen, bauen und arbeiten will, es sei in fließenden Wässern, Gebirgen oder Graben, der soll selbe vom Bergrichter laut dieser Bergordnung empfahen, und das Lehen bei Gericht in das Verfachbuch einschreiben lassen. Art. 177, von Fr ob n, Wechsel und Kauf des Wasch goldes. Hiernach

soll dem Landesfürsten Frohn und Wechsel von Waschwerken allenthalben zustehen; auch alles Gold und Silber, so daraus gewaschen und gemacht wird, dem Bergrich ter in ziemlichen Kauf und Losung, wie ein jedes Waschwerk insbesondere begnadigt und befreiet wird, eingeantwortet, und wider solche Freiheit Niemand andern verkauft, gegeben noch unterschlagen werden. Artikel 186, Verleihung der Hofstätte zu Pu ch ern und Wasch Hütten. Die Bergmeister und Bergrichter sollen auch Macht haben, einem jeden, der Waschwerke baut

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