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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 274 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschluß. öerung 6 ) im Betrage von — mit — Zinsen an (Erwer ber der Hppothekarforderung) bewilligt. (Im Falle der Vormer kung Beisatz wie in Nr. 1.] Eintragung. — mit — Zinsen an — cinvcrleibt fvorgenicrktf. Bestätigung. derung von - mit — Zin sen an — unter — einver- leibt fvorgemerkt) worden. 12. Eintragung eines Pfandrechtes für den Gläubiger eines Erben- (8 24 a. G. G-) Auf Grund — wird die Einverleibung sVorincrkungs des Pfandrechtes für die Forderung des — im Be trage von — mit — Zin sen

auf das dem — als Erben nach — angefallenc (Nachlaßgut) in (Einlage) mit der Beschränkung des § 822 a. b. G. B. bewilligt. ! (Im Falle der Vormer- i kung Beisatz wie in Nr. 1.] | Auf Grund — wird das Pfandrecht für die Forderung des — im Betrage von — mit — Zinsen auf das den: — als Erben nach — angefallenc — mit der Be schränkung des K 822 a. b. G. B. cinverleibt fvorgc- merktf. Auf Grund — ist in folge des Bescheides — das Pfandrecht für (wie in der Eintragung bis — 822 a. b. G. B.) in — unter — cinverleibt

fvorgemerktf wor den. 13. Löschung eines Pfandrechtes. Auf Grund — wird in — die Einverleibung (Vor merkung) der Löschung des auf — für - unter — zur Sicherstellung') d. Forderung von — mit — Zinsen haf- tendenPfandrechtes bewilligt. sJm Falle der Vormer kung Beisatz wie in Nr. 1.] Auf Grund — wird die Löschung des auf — unter — für die Forderung des j — von — mit — Zinsen ! haftenden Pfandrechtes ein-- j verleibt fvorgeincrkt). I Auf Grund dieser Lö- j schungserklärung ist infolge j des Bescheides

— die Lö- > fchung des auf — unter — für die Forderung des — ! von — mit — Zinsen haf- j tendcn Pfandrechtes in — i unter — cinverleibt fvorge- ! merkt) worden. 14. Löschung einer außerbücherlich übertragenen Hypo- thekarforderung mit beschränkter Wirkung gegen After pfandgläubiger. M 22, 51 a. G. G.s Auf Grund — und auf Grund — wird die Einver leibung der Löschung der für Auf Grund — und auf Grund — wird die Löschung der für — auf — unter — Auf Grund — und auf Grund — ist infolge des Bescheides — die Löschung

6) Richtiger ist, wenn die Übertragung des Pfandrechtes bewilligt wird, weil nicht die Forderung, sondern das Pfandrecht einen Gegenstand der Eintragung, Übertragung oder Löschung bildet. Das Beispiel hat daher richtig zu lauten: „Auf Grund ■— wird die Einverleibung (Vormerkung) der Übertragung des auf — für die Forderung des — im Betrage von — mit — Zinsen haftenden Pfand rechtes an — in — bewilligt." 7 ) Die Worte „zur Sicherstellung" sind nicht allein überflüssig, sondern störend. Das Beispiel

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 269 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Seispiele von Kescheideir, Eintragungen und Heßälignngen von Eintragungen in OrundöuchSangelegenheitrn. Beschluß. j Eintragung. | Bestätigung. 1. Eintragung eines Eigentumsrechtes. Auf Grund (Bezeichnung der Urkunde) wird die Einver leibung (Vormerkung) des Ei gentumsrechtes auf (Bezeich nung des Objektes) für (Be zeichnung des Berechtigten) in (Bezeichnung der Grund- Luchseinlage) bewilligt. Beisatz für den Fall der Vormerkung. Zur Rechtfertigung dieser Vor merkung ist die Klage binnen

14 Tagen bei dem zustän digen Gerichte zu erheben?) Hievon werden A unter Rückschluß der (Bezeichnung der Originalurkunde), dann 8. rc. (eventuell das Ge bührenbemessungsamt unter Anschluß einer Abschrift der Urkunde) verständigt. Auf Grund (Bezeichnung der Urkunde, z. B. des Kaufvertrages ciào.) wird das Eigentumsrecht auf (Objekt) für (Berechtigter) einvcrleibt (vorgemerkt). Auf Grund dieser Ur kunde ist infolge des Be scheides (Bezeichnung des Gerichtes und des Datums) dasEigcntunisrechtauf (Ob jekt

) für (Berechtigter) in (Bezeichnung der Grund buchseinlage) unter (Stelle des Buches, das die Ein tragung enthält) einvcrleibt (vorgcmerkt) worden. Anmerkung: In den Beispielen sind die durch Striche angcdeuteten Lücken sinngemäß auszufüllen, und zwar ist in der RegA nach dem Wörtchen: „für" oder „des" der Berechtigte, nach „auf" das Grundbuchsobjekt, nach „von" der Betrag, nach „in" die Grundbuchseinlage, nach „unter" die Stelle der Eintragung im Hauptbuche oder in dem dessen Stelle vertretenden Buche anzugeben

. 2. Einverleibung eines Miteigentumsrechtes. Auf Grund — wird die Einverleibung des Eigen tumsrechtes für E auf drei Viertel und für P auf ein Viertel des (Objekt) in (Ein lage) bewilligt. Auf Grund — wird das Eigentumsrecht für a) E auf drei Viertel, d) F auf ein Viertel des (Objekt) einverleibt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das Eigen tumsrecht für E auf drei Viertel und für F auf ein Viertel des (Objekt) in — unter — einnerleibt worden. 3. Anmerkung der Fideikommißeigenschaft und Einver leibung

des Eigentumsrechtes des Fideikommißerben. Auf Grund — wird die Auf Grund - wird die Anmerkung der Fideikom-- Fideikommißeigenschaft des mißeigenschaft des (Objekt) (Objekt) angemerkt. in (Einlage) bewilligt Aus Grund — ist infolge des Bescheides — die Fidei- kommißeigmschaft des (Ob jekt) in — unter — ange merkt worden Auf Grund — wird die Einverleibung des Nutzungs eigentums auf das Fidei kommiß — für — in — bewilligt. Auf Grund — wird das Nutzungseigentum auf das Fideikommiß — fiir — ein-- verleibt. Auf Grund

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 270 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschluß. | Eintragung. j Bestätigung. 4. Anmerkung einer Substitution und Einverleibung des Eigentumsrechtes des Instituten. Auf Grund — wird die Anmerkung der Substitution auf das in die Verlassenschaft des — gehörige — für — in — bewilligt Auf Grund — wird die Einverleibung des Eigen tumsrechtes auf — für — in — mit der Beschränkung der unter — für — ange merkten Substitution in — bewilligt. Aus Grund — wird die Substitution auf (Objekt) für — an gemerkt. Aist Grund — wird das Eigentumsrecht

auf — für — mit der Beschränkung der unter — für — angemerkten Substitution cinvcrlcibt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — die Sub stitution auf — für — in — unter — angemerkt worden. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das Eigen tumsrecht auf — für — mit der Beschränkung der für — unter — angemerkten Substitution in — unter — einverleibt worden. 5. Abtrennung von einem lastenfreien Grundstücke. Auf Grund — wird in 2 ) (Einlage) die Abschreibung des (Trennstück) von (Haupt- gut), die Eröffnung einer neuen

Grundbuchseinlage für (Trennstück) und die Ein verleibung des Eigentums rechtes aus (Trennstück) für (Berechtigter) beivilligt. Auf Grund — wird das (Trennstück) abgeschriebcn und in (neue Einlage) über tragen. Das in — unter (Stelle der Abschreibung) abge- schri ebene (Trmnstück) wird hier zugcschrieben. Auf Grund — wird das Eigentumsrecht auf — für — einverleibt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das (Trenn stück) von — unter — abge schrieben, in (neue Einlage) unter — übertragen

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 278 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschluß. 23. Anmerkuug de Die Anmerkung der Ein klagung in Ansehung der in — unter — für — cinver- lcibten Hypothckarforderung von — wird infolge des Bescheides des — geeichtes in (Sitz des Prozehgcrichtcs) vom — bewilligt.-y 24. Streitanrn Die Anmerkung des Strei tes in Ansehung ch der (Be zeichnung der angefochtenen Eintragung oder im Falle des § 70 des behaupteten Rechtes) wird in — bewilligt. 2b. Einverleibung Auf Grund — wird in — die Einverleibung (Be zeichnung des Rechtes

Prozeßgerichtes. Auf Grund (Bezeichnung des Bescheides des Prozeß gerichtes) wird die Einkla gung der unter — für — einvcrleibten Hypothekarfor derung von — angemerkt. erkung. [§§ 61, 66, Auf Grund (Bezeichnung des Bescheides) wird der Streit in Ansehung — ange merkt. eines ersessenen R § 71 a. G. G. Alls Grund — wird das — (Bezeichnung des einzu- vcrlcibeuden Rechtes) in der Rangordnung des unter — angemerkten Streites einver leibt und diese Anmerkung gelöscht. des Konkurses und A n m e r k u n g. Auf Grund

(Bezeichnung des Bescheides des Konkurs- gcrichtes) wird der am — über — cröfsnete Konkurs angemerkt. Auf Grund (Bezeichnung des Bescheides des Konkurs gerichtes) wird der — unter — angemerkte Konkurs über — gelöscht. | Bestätigung. über Ersnchen des Infolge dieses Bescheides ist auf Grund (Bezeichnung des Bescheides des Prozeß- gerichtcs) die Einklagung (wie in der Eintragung bis — Hypothekarfordcruug)von —■ in — unter — angc- mcrkt worden. 9, 70 a. G. G.s Auf Grund dieses Beschei des ist der Streit

in An sehung — in — unter — angemcrkt worden. echtes im Falle des Auf Grund — ist infolge des Bescheides — in — un ter — das (Bezeichnung des einverleibten Rechtes) für — ans — in der Rangordnung des unter — angemerktcu Streites einverleibt und diese Anmerkung gelöscht worden. Löschung dieser Infolge dieses Bescheides ist aus Grund (wie in der Eintragung bis — Konkurs) in — unter — angemerkt worden. Infolge dieses Bescheides ist der in — unter — an gemerkte Konkurs über — auf Grund (Bezeichnung

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 275 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschluß. > — auf — in — unter — haftenden Hypothekarforde rung von — mit — Zinsen, unbeschadet der auf dieser Hypothekarforderung haften den Afterpfandrechte s ) be willigt. I Eintragung. haftenden Hyothekarfordr- rung von — mit — Zinsen, unbeschadet der darauf haf tenden Asterpfandrechte ein verleibt. Vestätigung. (wie, in der Eintragung bis — Afterpfandrechtc) in — unter — einverleibt worden. 15. Rechtfertigung einer Vormerkung. Auf Grund der durch (Bezeichnung der Urkunde) bewirkten

Rechtfertigung wird in — die Einverlei bung des auf — unter — für die Forderung des — von — mit — Zinsen vor gemerkten Pfandrechtes be- j willigt. ! Auf Grund — wird das auf — unter — für die Forderung des — von — mit — Zinsen vorgemerkte Pfandrecht einverleibt. Auf Grund — ist in folge des Bescheides — das auf — in — unter — für die Forderung des — von — mit — Zinsen vorge- j merkte Pfandrecht unter — einverleibi worden. 16. Löschung einer Vormerkung wegen unterbliebener Rechtfertigung [§ 45 a. G. G.f

oder im Falle der Anzeige nach § 47 o. G. G. Die Einverleibung -■) der Löschung der in — unter — vorgemerkten Hypothekar forderung des — von — mit — Zinsen wird bewilligt, weil — Auf Grund (Bezeichnung des Bescheides) wird die Löschung der unter — vor- gemerkten Hypothekarforde rung des — von — mit — Zinsen einverleibt. Aus Grund dieses Be scheides ist die Löschung (wie in der Eintragung bis — Zinsen) in — unter — einverleibt worden. 17. Anmerkung auf Grund des im Z 48 a. G. G. bezeich ne ten Erkenntnisses

. Auf Grund — wird die Anmerkung in — bewilligt, daß dem — in Ansehung der unter — vorgemerkten Hypothekarforderung von — mit — Zinsen (Ausspruch des Erkenntnisses). Auf Grund — wird in Ansehung der unter — vor gemerkten Hypothekarfor derung von — mit — Zin sen angemerkt, daß dem ■ (Ausspruch desErkenntnisses) Auf Grund — ist infolge des Bescheides —in —unter — angcmerkt worden, daß dem (u. s. io. wie im Be scheide). s ) Der Beisatz „unbeschadet der" u. s. w. entspricht nicht dem Wortlaute des Gesetzes

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 273 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
264 Verfahren. Beschluß. — in — bewilligt. fJm Falle der Vormerkung Bei sätze wie in Nr. 1.] Eintragung. | Bestätigung. von — mit — Zinsen auf — in — unter — einver-- leibt svorgemcrkt) worden. Auf Grund dieser Pfand- bestellnngsurkunde und des Schuldscheines dto. — ist je. wie oben. 8. Einverleibung eines exekutiven Pfandrechtes. (Wird als veraltet weggelasseu.) 9. Exekution zur Einbringung einer Hypothekarforderung. (Wird als veraltet weggelassen.) 10. Eintragung des Pfandrechtes

bis zu einem Höchst betrage und Herabminderung des letzteren, sß 14 a. G. G.f Auf Grund — wird die ' Einverleibung (Vormerkung) des Pfandrechtes für die (Bezeichnung der Art der Forderung) des — bis zu dem in dem Gesuche ange gebenen Höchstbetrage von — auf — in — bewilligt. (Im Falle der Vormerkung Beisatz wie in Nr. 1.) über Ansuchen des — wird, nach Vernehmung beider Teile, die Einverlei bung^) der Herabminderung des Höchstbetrages der aus — in — unter (Stelle der Eintragung) einverleibten (vorgemerktm

) Hypothekar forderung des — von (ein getragener Höchstbetrag) auf (herabgesetzter Höchstbetrag) bewilligt, weil — Aus Grund — wird das Pfandrecht für die — Forde rung des — bis zum Höchst betrage von — auf — ein verleibt (vorgemerkt). Auf Grund — (Bezeich nung des Bescheides) wird die Herabminderung des Höchstbetrages für die unter - einverleibte (vorgemerkte) Forderung von — auf — einverleibt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das Pfand recht für die — Forderung des — bis zum Höchstbetrage

von — aus — in — unter — einverleibt (vorgemerkt) worden. Auf Grund dieses Beschei des ist die Herabminderung (wie in der Eintragung bis von — auf —) in — unter — cmverleibt worden. 11. Übertragung eines Pfandrechtes. Aus Grund — wird in — die Einverleibung (Vor merkung) der Übertragung der auf — für — unter — hastenden Hypothekarfor- Auf Grund — wird die Übertragung der auf — unter (Bezeichnung der Stelle derEintragung) für—haften- denHypothekarforderung von Auf Grund dieser Zession ist infolge des Bescheides — die Übertragung

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 280 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschlus). | Eintragung. | Bestätiguirg. 29. Eintragung im Falle der Gleichzeitigkeit. L [§ 103 a. G. @.] Auf Grund — wird die Einverleibung des Pfand rechtes zur Sicherstellung der Forderung von — mit — Zinsen auf — für — in — bewilligt, und es ist die Gleichzeitigkeit mit den Ge stichen, Z. —, ersichtlich zu machen. 9 ) Gleichzeitig mit Z. —. Auf Grund — wird das Pfandrecht für die Forde rung von — mit — Zin sen auf — für - ein ver leibt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das Pfand

— geschrieben wnrde. Auf Grund (Bczeichnnng des Bescheides) wird angc- mcrkt, daß unter — irrig — statt — geschrieben wurde. Auf Grund dieses Be scheides ist in — unter — angcmerkt worden, daß unter — irrig — statt — ge schrieben wurde. 31. Eintragung einer Simultnnhypothek in einer Haupt- und einer Nebeneinlage bei demselben Gerichte. A»if Grund - wird die Einverleibung (Vormerkung) des Pfandrechtes für die Forderung von — mit — Zinsen auf — und auf — für — bewilligt und die Anmerkung

, daß — als Hauptcinlagc und als — Ncbeneinlage — zu dienen hat, angeordnet. (Im Falle der Vormerkung Beisatz wie in Nr. 1.) H aupt eilt tagc. Auf Grund — wird das Pfandrecht für die For derung von — mit — Zinsen auf — für — cin- verleibt (vorgemerkt) und die Simultanhaftung auf - in — als Ncbeneinlage an gemerkt N e b e n e i n l a g e. Auf Grund — wird das Pfandrecht für die For derung von — mit — Zin sen auf — für — einver leibt fvorgemerktj und die Siiuultanhaftung auf 1 ) — in — als Hauptcinlagc an gemerkt

. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das Pfand recht für die Forderung von — mit — Zinsen auf — unter — in — als Haupt einlage und auf — unter — in — als Ncbeneinlage für — einverleibt (vorge merkt) und die Simultan- haftung in beiden Einlagen angcmcrkt worden l>) Die Anmerkung der Gleichzeitigkeit (8 8 BI) ist ebensowenig ein Gegenstand des Beschlusses wie die übrigen in den ZK 4—15 der BI enthaltenen, den Vollzug der Eintragungen betreffenden Vorschriften. p Die. Angabe in der Ncbeueinlagc

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 281 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
272 Verfahren. Beschluß. | Eintragung. | Bestätigung. 32. Begründung einer Simultanhypothek durch Ausdeh nung des Pfandrechtes auf ein neues Hypothekarobjekt. [§ 106 a. G. G.j Auf Grund — wird die Einverleibung des Pfand rechtes für die auf — hastende Hypothekarforde rung von — mit — Zinsen auf — für — in — be willigt und die Anmerkung, daß — als Haupteinlage, und — als Nebmeinlage.zu dienen hat, angeordnet. N e b c n e i n l a g c. Auf Grund — wird das Pfandrecht für dieForderung

von — mit — Zinsen auf — für — einverlcibt und die Sinnütanhaftung auf — unter — in — als Haupteinlage angemerkt. (Bei der Eintragung der Hypothekarforderung ist dein Präsentatum beiznsetzcn „Hauptcinlage" und dann einzutragen:) Die Simultanhaftung der unter — einverleibten Hypo thekarforderung von — mit — Zinsen auf — unter — in — als Nebencinlage wird angemcrkt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides —das Pfand recht für die auf — unter - in — als Haupteiulage cinverleibte Hypothekarfor- dcrung

von — mit — Zinsen — auf — unter — in — als Nebeneinlagc für — einverleibt und die Si- multanhaftungin derNebeu- einlagc und in dev Haupt einlage in dieser rrnter — angemcrkt worden. 33. Eintragung einer Simultanhypothek bei zwei ver schiedenen Grundbuchsgerichten, wenn die Eintragung bei jedem dieser beiden Gerichte gleichzeitig begehrt wird. [§ 108 a. G. G.j Auf Grund — wird die Einverleibung des Pfand rechtes für die Forderung von — mit — Zinsen auf — in — als Haupteinlage für — bewilligt

und das mit der Bestätigung der Eintragung versehene Ori ginal — an das — geeicht in — gesendet. Gericht der Haupteinlage. Haupteinlagc. Auf Grund — wird das Pfandrecht für die Forderung von — mit — Zinsen auf — für — ciuverleibt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das Pfand recht für die Forderung von — mit — Zinsen auf — unter — in — als Haupt einlage für — einverleibt worden. Die Anmerkung des Ge suches um — wird bis zum Einlangen des Originals des — in — bewilligt. Auf Grund — wird die Einverleibung des Pfand

rechtes für die Forderung von — mit — Zinsen auf — in — als Nebeneinlage für — in der Rangordnung der unter — erfolgten An merkung des Gesuches be willigt und Gericht der Nebeneinlage. Das Gesuch um — wird bis zum Einlangen des Originals angemerkt. Nebeneinlage. Auf Grund — wird das Pfandrecht für die Forde rung von — mit — Zinsen auf — für — in der Rang ordnung der Anmerkung unter — einverlcibt, diese Anmerkung gelöscht und die Simultanhaftung aus — Infolge dieses Bescheides ist das Gesuch

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 276 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschluß. 18. Einverleibung b Auf Grund des Vertra ges — wird die Einverlei bung des Ausgedinges nach den Bestimmungen der Ab sätze 4-6 dieses Vertrages und der Dienstbarkeit der Wohnung in dem zum Hofe — gehörigen Gartcnhause auf — für — in — be willigt. 19. Einräu in u Auf Grund — wird in — die Anmerkung des Vor ranges, welcher der unter — haftenden Hypothckarfor- derung des — im Betrage von — mit — Zinsen vor der unter — hastenden Hy- pothekarfordernng des — im Betrage von — mit —Zinsen

), o d e r fur die Verpfcindung zur Sicher- ! Eintragung. eines Ausgedinges arkeit. [§ 12 a. G. G ì Auf Grund — werden das Ausgedinge nach den Absätzen 4—6 des Vertra ges, erliegt in der Urkxin- densammlung xnxtcr Z. —, und die ' Dienstbarkeit der Wohnung in dem zum Hofe — gehörigen Garten hause auf — für — ein verleibt. ng des Vorranges. Auf Grund — wird der Vorrang der xinter — haf tenden Hypothekarfordcrnng des — inx Betrage von — mit — Zinsen vor der unter — haftenden Hypothekar forderung

des — im Be trage von — mit — Zin sen, unbeschadet der übrigen Gläubiger, angcnxcrkt. M ind erjähri gleit A um erkung. Auf Grund (Bezeichnung des Bescheides) wird die Minderjährigkeit des — an- gemerkt. Auf Grund (Bezeichnung des Bescheides) wird die An merkung der Minderjährig keit unter (Stelle der Ein tragung) gelöscht. r Rangordnung [§ selben wegen Ablai Die Rangordnung für (Geschäft, für xvelches die Rangordnung angemerkt xvurde) bis zum — xvird angemcrkt. ! Bestätigxnxg. u n d einer Dien st- Auf Grund

dieses Ver trages ist infolge des Be scheides — das Ausgedinge nach dm Absätzen 4—6 des Vertrages und die Dienst barkeit der Wohnung in dem znnx Hofe - gehörigen Gartenhause auf — für — in — untcr — cinverleibt worden. s'K 30 a. G. G.^ Auf Grxmd — ist in- J folge des Bescheides — der Vorrag der (xvic in der Ein tragung bis — Gläubiger) in — unter — an gemerkt worden. nd Löschung dieser Auf Grund dieses Be scheides ist die Minderjährig keit des — in — unter — angemerkt xvorden. Axis Grund

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/246422/246422_149_object_5704579.png
Page 149 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Für A ist das Pfandrecht einverleibt und es wird die Übertragung des Pfandrechtes an B vorgemerkt. Es kann nun sowohl gegen A als gegen B das Afterpfandrecht, die Übertragung oder Löschung des Pfand rechtes einverleibt oder vorgemerkt werden. Je nachdem dann die Vor merkung gerechtfertigt oder wegen Nichtrechtfertigung gelöscht wird, find die gegen A oder die gegen B gerichteten Eintragungen von Amts wegen zu löschen. Aus Grund ... wird (gegen A) die Einverleibung des Pfandrechtes

für die Forderung des 6- von ... auf ... in der GbE ... bewilligt. Auf Grund ... wird (gegen B) die Einverleibung des Pfandrechtes für die Forderung des H von ... auf ... in der GbE . .. bewilligt. Auf Grund ... wird die Einverleibung des Eigentumsrechtes für B auf in der GbE ... im Range und zur Rechtfertigung der unter TZ ... eingetragenen Vormerkung bewilligt. Die unter TZ ... eingetragene Einverleibung des Pfandrechtes für die Forderung des G von .. . ist zu loschen. — Oder: Auf Grund ... wird die Löschung

der unter TZ ... eingetragenen Vormerkung des Eigentumsrechtes für B in der GbE ... bewilligt. Die unter TZ ... eingetragene Einverleibung des Pfandrechtes für die Forderung des II von ... ist zu löschen. ^Beispiele von Beschlüssen. Auf Grund der Zession vom ... wird die Vormerkung der Übertragung des auf der Liegenschaft ... hastendeu Pfand rechtes für die Forderung des A ans dem Schuldscheine vom ... im Betrage von ... an B in der GbE ... bewilligt. Die Klage zur Rechtfertigung dieser Vormerkung ist binnen 14 Tagen beim

zuständigen Gerichte einznbringcn. (Gegen A.) Auf Grund ... wird die Einverleibung des Afterpfandrechtes für die Forderung des 0 auf die Forderung des A aus .... im Betrage von ... s. R.--G- in der GbE ... bewilligt. (Gegen B.) Auf Grund ... wird die Einverleibung des Apftcrpfandrcchtes für die Forderung des v im Betrage von ... samt ... auf die Forderung des B aus dem Schuldscheine vom ... und der Zession vorn ... int Betrage von ... s. N.-G. in der GbE ... bewilligt. (Rechtfertigung der Vormerkung

.) Auf Grund ... wird die Einverleibung der unter TZ .. . vorgemerkten Pfandrechtsübertragung tit der GbE ... bewilligt. Infolge dieser Einverleibung wird von Amts ivegcn die Löschung der unter TZ ... eingetragenen Einverleibung des Afterpfandrechtes für die Forderung des 0 in: Betrage von ... f. N.-G. auf die Forderung des A von . .. s. N.-G. in derselben GbE angeordnet. (Löschung der Vormerkung.) Über den von A (ober: vom Eigentümer des belastete» Gutes) eingebrachten Antrag auf Löschung

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Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 251 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beispiele von Bestätigungen. Auf Grund dieser Urkunde ist infolge Beschlusses vom ..TZ .. in der GbE ... KG ... in L (0), PZ ..das Eigentumsrecht für ... (das Pfandrecht für die Forderung des ... im Betrage von ... samt ...) auf die. Liegenschaft ... (oder: auf die in dieser GbE eingetragene Liegen schaft) einverleibt worden. Auf Grund dieser Urkunde ist infolge Beschlusses vom ..TZ ..., das Pfandrecht für die Forderung des im Betrage von ... samt ... in der GbE ... KG ... als Haupteinlage

in C, PZ 9 und 10, auf die daselbst eingetragene Liegenschaft; in der GbE ... KG ... als Nebeneinlage in 0, PZ 4 und 5, auf die dem ... gehörige Hälfte der Liegenschaft CNr ...; in der GbE KG ... als Nebeneinlage in 0, PZ 7 und 8, auf die daselbst als Haupteinlage eingetragene Forderung des ... im Betrage von ... s. N.-G. unter Anmerkung der Simultanhaftung einverleibt worden. Auf Grund dieser Urkunde ist infolge Beschlusses vom ..., TZ .. in der GbE ... KG ..., in 0, PZ ..., die Löschung des auf der Liegenschaft ... haftenden

Pfandrechtes für die Forderung des ... im Betrage von ... samt Nebengebühren einverleibt worden. Auf Grund dieser Urkunde ist infolge Beschlusses vom ..., TZ ..., die Löschung des Pfandrechtes für die Forderung des ... im Betrage von ... samt Nebengebühren in Ansehung sämtlicher Hypothekarobjekte in der Hanpteinlage, Z. ... KG ..in 0, PZ ..., einverleibt, in den Nebeneinlagen, Z. ..., ... und ... KG ... in 0 unter PZ ..., bezw. ..., bezw. ... angemerkt worden. Zugleich sind in allen genann ten Einlagen

die Anmerkungen der Simultaichaftung gelöscht worden. Auf Grund dieser Urkunde ist infolge Beschlusses vom ..., TZ ..., die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes für die Forderung des ... im Betrage von ... samt Nebengebühren in Ansehung des in der Nebeneinlage, Z KG ..eingetragenen Hypothekarobjektes in der Hanpteinlage, GbE ... KG ..., in 0, PZ ..., einverleibt und in der genannten Nebeneinlage in 0, PZ ..., angemerkt worden. Zugleich ist in der Haupteinlage die angemerkte Hinweisung

auf diese Nebenein-- lage und in dieser die angemerkte Hinweisung auf die Hanpteinlage gelöscht worden. Auf Grund dieser Urkunde ist infolge Beschlusses vom . .., TZ ..., in der GbE ... KG ... in 0, PZ ..., der Vorrang der Forderung des ... im Betrage von ... f. N.-G. vor der Forderung des .. .im Betrage von ... f. N.-G. angemerkt worden. Ares Grund dieser Urkunde in Verbindung mit ist worden. Die vorstehend bewilligte Eintragung ist in der GbE ... KG ..., in ..., PZ ..., vollzogen worden. Wenn eine Eintragung

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 271 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschluß. | Eintragung. 1 Bestätigung. Zweites Gericht (im Falle der Bewilligung). Aus Grund des Vertrages — wird bei dem Umstanoc, als nach dem Bescheide des — geeichtes in (Sitz des abschreibenden Gerichtes)vom — kein Anstand der Ab schreibung des (Trennstück) von (Hauptgut) cntgegen- steht, die Zuschreibung von (Trennstück) zu (Grundbuchs körper, welchem zugeschrieben wird) in (Einlage) bewilligt und hievon das — gericht in — (Sitz des abschreibenden Gerichtes) unter Anschluß von (Beilagen

) in Kenntnis gesetzt. Auf Grund des Vertrages — und der Bestätigung — daß niemand einen Ein spruch gegen das Trennungs gesuch, Z. —, erhoben hat, wird die Abschreibung des (Trennstück), welches infolge des Bescheides des — ge eichtes in (Sitz des zuschrei benden Gerichtes) vom (Da tum) dem (Grundbuchskör per, welchem zugeschrieben wurde) zugeschrieben wordeir ist, von (Hauptgut) in (Ein lage) bewilligt und die Löschung der unter — ein getragenen Anmerkung der Abtrennung sowie der unter — eingetragenen

Anmerkung der Abschreibung angeordnet. Auf Grund — wird das (Trennstück) von — dem (Grundbuchskörper, welchem zugeschrieben wird) zuge schrieben. Erstes Gericht. Auf Grund — wird das dem(Grundbuchskörperiwel- cheni zugeschrieben wurde) in (Einlage) unter — zuge schriebene (Trennstück) ab ge schrieben. Die Amnerkung der Ab trennung unter — und der Abschreibung unter — wer den gelöscht. Auf Grund dieses Ver trages ist infolge des Be scheides — das (Trennstück) von (Hauptgut) dem(Grund- buchskörpcr

, welchem zugc-- schrieben wurde) in (Einlage) unter (Stelle der Zuschrei bung) zugeschrieben worden. Das in der vorstehenden Be stätigung bezeichnete (Trcnn- stück) ist infolge des Be scheides — von (Grund buchskörper, von welchen: ab geschrieben wurde) in Ein lage) unter — abgeschrieben worden. Zweites Gericht (im Falle der Abweisung). Das Gesuch um Zu schreibung von (Trennstück) zu (Grundbuchskörper, wel chem zugeschrieben werden soll) wird abgewiesen, weil —. Die Anmerkung dieser Abweisung

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 282 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
der hier unter — eingetragenen Hypothekarforderung von — auf — unter — in — als Nebeneinlage wird cmge- gemerkt. Infolge dieses Bescheides ist in — als Haupteinlagc unter — die Simultanhast tung (wie in der Eintragung bis — Nebmemlage) ange merkt worden. 34. Eintragung einer Simultanhypothek bei zwei ver schiedenen Gerichten, wenn das Gesuch nur bei einem der selben überreicht wurde. [§ 106 a. G. G.s Gericht der Hauptemlage. Auf Grund — wird die Einverleibung des Pfand rechtes für die Forderung von — mit — Zinsen

auf — in — als Haupteinlage für — bewilligt und das Gesuch an das — gericht in — gesendet. H aupteinlage. Auf Grund — wird das Pfandrecht für die For derung von — mit — Zin sen auf — für — einver leibt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides — das Pfand recht für die Forderung von — mit — Zinsen auf — für — in — als Haupt- cinlage unter — einverleibt worden. Gericht der Nebeneinlage. Auf Grund — wird die Einverleibung des Pfand rechtes für die Forderung von — mit ----- Zinsen auf — in — als Nebeneinlage für — bewilligt

und die Anmerkung der Simultan- hastung auf — unter — in — als Haupteinlage an geordnet. Hievon wird das — gericht in — unter Rückschluß 2 ) des Gesuches in Kenntnis gefetzt. Nebencinlage. Auf Grund — wird das Pfandrecht für die Forderung von — mit — Zinsen auf — für — einverleibt und die Simultanhaftung auf — unter — in — als Haupteinlagc angemerkt. Auf Grund — ist infolge des Bescheides -—in — als Nebeneinlage unter — das Pfand recht für die Forderung von — mit — Zinsen auf — für emverleibt

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 124 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Form errichtet sind ch (§ 292 CPO). Die im Ausland e errich teten Urkunden, welche am Orte ihrer Errichtung als öffentliche Urkunden gelten, genießen unter der Voraussetzung der Gegenseitig keit auch im Jnlande die Beweiskraft öffentlicher Urkunden, wenn sie mit den vorgefchriebenen Beglaubigungen versehen find (§ 293 Die Urkunden, auf Grund deren eine bücherliche Eintragung geschehen soll, müssen frei von solchen s i ch tb a r e n M ä n g e l n sein, 2 ) Di,.' für das Grundbuch in Betracht

sein soll, ist unter den im Z 3 der Not.-O. angegcbenetr Bedingungen wie eilt vor Gericht ab geschlossener Vergleich cxekutionsfähig (Z 3 Not.-O.). Es entfällt sonach die Klage ttnd deren bücherliche Anmerkung und kamt, den. Eintritt der Fälligkeit der Forderung vorausgesetzt, auf Grund des Notariatsaktes g cg eil den Bcr- pflichtetett ebenso wie auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches unmittelbar Exekution geführt werden. Hastet auf Grund eines vollstreckbaren Notariatsaktes bereits das vertragsmäßige Pfandrecht

, so kann selbstverständlich ans Grund dieser Urkunde, wenn nicht außerdem Urklmben von der im § 9 EO angeführten Be schaffenheit vortiegen, gegen den Besitzcsnachfolgcr des Verpflichteten ebensowenig Exekution geführt werden, als in dem Falle, wenn das vertragsmäßige Pfand recht auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches und nicht ans Grund eines voll streckbaren Notariatsaktes einvcrlcibt worden ist. — Iit der Praxis hält nran sich nicht immer an die vorstehenden Grundsätze; es ivird zutveilen die Anmerkung

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 259 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
inftfctfonbetf , fwifewn nur zugleich mit foner Von dem ^ Gute abgereichet. H, d. Die dm stenerpstichtitpen Unterthanen durch eine MberschwKMMung Key ihren Grund-Stücken und „Besitzungen verursachten Beschädigungen find durch zwey sachverständige Män ner (perit») folgendermaßen zu erheben: Diese haben nämlich a» das Ort, wo die beschädigten Grund-Stücke und Besthun- gm liegen, sich zu begeben, und dort in Gegemvart >.er Eigens tyümer das Flächen-'Maß der beschädigten ^ Ackerfelder

, dann der beschädigten Weingärten, und der beschädigten ^rüh - und Galtmäder aufzunehmen, wo fie alsdann auch zugleich zu bs- urtheilen haben, von welcher Art die Beschädigung oder Der- Leerung Hey den Grund-Stücken und Besitzungen ftv, umtz Hey welchen derselben demnach die Aushilfe der Steuer auf 3 Jahre, hry «elchen auf 6 , und bey welchen endlich auf 10 JH« I«. bewiDgen Kare, §. 10* Die Sachverständigen Cporiii) find zu einer sol chen Schatzung insbesondere von der Orts-Obrigkeit ( dem Ge richte) in die Psticht

der Grund « Stücke zum Theile noch in dem Gedächtnisse haben «erden wo es alsdann nicht nothlvendig styl» wird, auf eins «gmtliche Ausmessung der beschädigten Grund-Stücke es an kommen zu lassen, außerdem auch, da die anwesenden Güter besitzer ohnehin daß flachen - Äkass anzugeben wißen werden, und man überhaupt sich verspricht, daß die gewählten Sachver ständigen nebst dem eine ächte Kenntniß der Güter, und ei« richtiges Augen-Maß besitzen werden, können die grossen ttiw testen

, welche auf die eigentliche Ausmessung erlaufen würden, ohne daß eine bedeutende Ungleichheit oder Unbilligkeit v« riner oder der andern Seite hiebey zu befürchten wäre, auf so eine Art ersparet werden. fl* 12. Die Sachverstand lgt« haben alsdann daß Flä chen »Maß der Grund-Stücke, so wie sie dasselbe genau echo- lim Hab««. und den anerkannten der Verheerung t»

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 96 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
kann beliebig an einem verhältnismäßig oder ziffermäßig bestimmten Teile der Forderung erworben werden (Z 13 GG); b) das F r u ch t g e n n ß r e ch t; à) Beispiele von Beschlüssen. Auf Grund ... wird die Einverlei bung des Pfandrechtes für die Forderung des ... im Betrage von ... samt ... auf den aus den Gp 315 und 316 bestehenden Grundbuchslörper in der GbE .. . bewilligt. — Auf Grund ... wird die Einverleibung deS Pfandrechtes für die Forderung des ... iin Betrage von ... samt

... auf die dem ... gehörige Hälfte der Liegenschaft CNr. ... in der GbE ... bewilligt. — Auf Grund ,.. wird die Einverleibung des Pfandrechtes für die Forderung von ... samt ... zu Gunsten des ... auf den materiellen Anteil 3 des Hauses CNr. ... in der GbE... bewilligt. 5) Beispiel. Das Eigentumsrecht des Gottlieb Mayer ist durch eine fidei kommissarische Substitution beschränkt und wird um die Eintragung des Pfand rechtes auf die Früchte angesucht. Beschluß. Auf Grund ... wird die Ein verleibung des Pfandrechtes

auf das Pfandrecht in die öffentlichen Bücher eintragen läßt. § 454 BGB. Beispiel eines Beschlusses. Auf Grund ... wird die Einverleibung des Afterpfandrechtes für die Forderung des ... im Betrage von .. . aus die Forderung des Erwin Klug aus dem Schuldscheine vom .. - im Betrage von ... samt Nebengcbühren in der GbE . .. bewilligt. 8 ) Beispiel eines Beschlusses. Auf Grund ... wird die Einverlei bung des Pfandrechtes für die Forderung des ... im Betrage von ... auf das zufolge ... der Hilda Mischler zustehcndc

16
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 288 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
(Grundbuchanlegungsgesetze), wo nach solche Beschränkungen in der Verfügung über dm Grundbuchs körper oder einen Teil desselben, welchen jeder Eigentümer des belasteten Gutes unterworfen ist, in das Lastenblatt ein zu tragen und im Eigentumsblatte ersichtlich zu machen sind. 6. Beispiele bücherlicher Anmerkungen auf Grund der Exekutionsordnung. (Beilage zu VB Stück XVIII/1898.) Anmerkung der Vollstreckbarkeit, § 89 EO. (Zu Form.-Kuch Nr. 144.) Auf Grund des Urteiles dieses Gerichtes vom — GZ — wird zur Hereinbringung der Forderung PZ — im Betrage

von — samt —- die Vollstreckbarkeit dieser Forderung angemerkt. Anmerkung der Zwangs Verwaltung, W 98, 99 EO. (Zu Form.-Buch Nr. 153.) X. Auf Grund des vor dem k. k. Bezirksgerichte — geschlossenen Vergleiches vom —, GZ —, wird zur Hereinbringung der voll streckbaren Forderung des — im Betrage von —, d. i. —, samt — die Zwangsverwaltung dieses Hanfes angemerkt. B. Auf den dem — eigentümlichen Einviertelanteil. Auf Grund des vor dem k. k. Bezirksgerichte — geschlossenen Vergleiches

vom —, GZ —, wird zur Hereinbringung der voll streckbaren Forderung des — im Betrage von —, d. i. —, samt — die Zwangsverwaltung angemerkt. Anmerkung der Zwangs Verwaltung als Exe kution zur Sicherstellung von Geldforderungen nach ß 374 EO. (Zu Form.-Buch Nr. 152.) Auf Grund des Urteiles dieses Gerichtes vom - , GZ —, wird zur Sicherung

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 201 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Verfahren. Die Borausstellung des Objektes oder der Einlage oder beider ist aus grammatikalischen Gründen nur in folgender Form zulässig; „Es werden (oder aus Grund . . . werden) nachstehende grundbücher liche Eintragungen in die GbE . . . (oder: aus ... in der GbE . . .) bewilligt"; oder: „Auf Grund . . . wird die in der GbE . . . zu vollziehende ....... auf ... bewilligt" ; oder: „Auf Grund . . . werden nachstehende in der GbE . . . zu vollziehende Eintragungen bewilligt

"; oder: „Es werden nachstehende in der GbE ....zu vollziehende Eintragungen bewilligt, als: 1. Auf Grund . . 11 li z n lässig ist die Faffung: „In der GbE . . . KG . . . wird bewilligt; oder: „Auf . . . (Objekt) wird bewilligt." 5 ) — Handelt es sich um Anmerkungen, so find sie „bei" dem Objekte zu bewilligen, z. B. . . . „die Anmerkung der Aufkündigung in der GbE . . . KG . . . bei der Forderung des . . . aus . . . von . . ."; oder: . . . „die Anmerkung der Rangord nung für die Veräußerung in der GbE

der Eintragun gen (§§ 8, 9 GG) in keiner Weise abzugehen (§ 9 Abs. 2 der BI). — Eine besondere Anordnung des Vollzuges ist weder schriftlich noch münd lich zu erteilen (§ 5 der VJ nn,d ß 198 GO). — Liegt Grund zur Be sorgnis vor, daß der Grundbuchsführer im Zweifel sein könnte, an welcher Stelle und mir welchen Worten die Eintragung in das Hauptbuch und die Bestätigung derselben auf der Urkunde zu vollziehen ist, so hat das Gericht bei Erledigung einer Eingabe dem Grundbuchsführer die ent sprechende Weisung

19
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 192 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Zu Protokoll genommen worden, so hat das Gericht die erforderlichen Rubriken und über Ansuchen vollständige Protokollsabschriften zur Verständigung der Beteiligten anzufertigen (§ 92 GG). Inhalt der Gesuche. Jur Begehren ist (nebst der Grund buchseinlage, in welcher die Eintragung vollzogen werden soll (Z 65, Ms. 1, GG), genau anzugeben, was im Grundbuche eingetragen werden soll (§ 85 GG), also die Objekte, Art und Gegenstand der Eintragung u. s. w. sowie die Urkunden

werden: Mehrere Eintragungen, welche durch dieselbe Urkunde begründet werden;^ die Eintragung eines und desselben Rechtes in mehreren Grundbuchseinlagen 3 4 * 6 ) und die Eintragung mehrerer Rechte in derselben Grundbuchseinlage (s 86 GG). ch Beilagen: 1. Urschriften. Die Urkunden, auf Grund deren eine Eintragung erfolgen soll, sind in Urschrift vorzulegen. G ) 3 ) Beispiel eines Beschlusses. Auf Grund des Kaufvertrages vorn ... werden nachstehende grnndbücherliche Eintragungen bewilligt

: 1. die Ein verleibung des Eigentumsrechtes für B auf die Liegenschaft X in der GbE 16 KG Harmsdorf' 2. die Einverleibung der Übertragung des auf der Liegenschaft 1 haftenden Pfandrechtes für die Forderung des B aus ... im Betrage von ... an A in der GbE 48 KG Auwald. 4 ) Beispiele. Die Eintragung des Eigentumsrechtes oder des Simultau- psandrechtes auf mehrere in verschiedenen Einlagen eingetragene Objekte. b ) Beispiel eines Beschlusses. Auf Grund werden nachstehende Eintragungen in die GbE ... bewilligt

: 1. die Einverleibung des Eigentums rechtes für ... und die Einverleibung des Pfandrechtes für die Forderung des ... im Betrage von ... samt ... auf die Liegenschaft . ..; 2. die Anmerkung des Vorranges der hier unter 1. bezeichneten Forderung von ... samt Nebengebühren vor der Forderung des ... aus ... int Betrage von ... samt Nebengebühren; 3. die Einverleibung der Löschung des auf derselben Liegenschaft mtf Grund des Vertrages vom ... zu Gunsten des ... hastenden Ausgedinges. 6 ) Wenn die Urschrift schon

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
¬Das¬ österreichische Grundbuchwesen in gedrängter Darstellung
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Page 285 of 346
Author: Neuhold, Eduard / von Eduard Neuhold
Place: Graz [u.a.]
Publisher: Moser
Physical description: VIII, 335 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Grundbuch
Location mark: II 101.045
Intern ID: 246422
Beschluß. 37. Anmerkung der Wirksamkeit des Auf Grund — wird die Einverleibung der Übertra gung der für — in — unter — hastenden Hypothekar forderung von (Betrag) mit — Zinsen an (Zessionär) bewilligt und angeordnet: .a) die Anmerkung der Simultanhastung dieser . Hypothekarforderung auf — unter — in — mit dem Beisätze, daß die Einlage — als Laupt- einlage und die Einlage — als Nebeneinlage zu dienen hat, und ' b) die Übertragung des auf dieser Hypothekarforde rung in — unter — hastenden

Afterpfand rechtes in die Hauptein lage. .Eintragung. Aus der als Haupteinlage bestandenen Einlage — wer den folgende Eintragungen übertragen: — Die Löschung des in — als Haupteinlage unter — für die Forderung von — hastenden Pfandrechtes und die Verwendung der Ein lage — als Haupteinlage wird angemerkt. Simultanhaftung h G. G. begründeten [§ 117 a. G. ©.]. Auf Grund — wird die Übertragung (wie im Be scheide bis — Zinsen) an (Zessionär) einverleibt, die Verwendung dieser Einlage als Haupteinlage

einlage — unter — über tragen. Bestätibung. nfichtlich einer vor Simultanhypothek Auf Grund — ist infolge des Bescheides — die Über tragung (wie im Bescheide bis — Zinsen) an (Zessionär) in — unter — einverleibt, die Simultanhaftung sowie die Verwendung der Einlage — als Haupteinlage und der Einlage — als Neben- einlage in der Haupteinlage zugleich mit der Einverlei bung, dann in der Neben einlage unter — angemerkt und das — Afterpfandrecht in die Haupteinlage über tragen morden. 38.Amortisation

einer Hypothekarforderungf§121a.G.G.^. Nach fruchtlosem Ablaufe der in dem Edikte vom — bestimmten Frist von — wird die Amortisation der in — unter eingetrage nen Einverleibung des Auf Grund (Bezeichnung des Bescheides) wird die Löschung des — für die Forderung von — mit — Zinsen haftenden Pfand rechtes einverleibt. Auf Grund dieses Be scheides ist die Löschung des in — unter — (rote in der Eintragung bis — Pfand rechtes) unter — einverleibt worden.

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