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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 460 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
und ain joch plaib bey dem gstat, und auch das wasser als gros was, für man vom markht (d. i. Neumarkt) bis an Tramyner Weingarten mit rennschiffen” (Stolz Südtirol 2 S. 240, 242 u. 250). Ebenso hatten laut Urkunde von 1399 die Gemeinden jenes Gerichtsviertels Neumarkt, „die Gräben pey der grozz Etschbrugg, die chlain Brugg und Prugklein über diese Gräben einzuhalten und die Werch vor dem Gestad der Etsch zu Hilf der Prugken” (a. a. O. 3/2 S. 108). Diese Pflichten wurden nicht immer befolgt

. Im J. 1558 tadelte die Regierung die Gemeinden des Gerichtes Neumarkt, daß diese „die Pruggen über die Etsch, darüber die Terfiswagen fahren, so in Abfall kommen und zergehn lassen, daß die Euhrleut nit mehr ohne gerwartenden Schaden für Leib und Gut darüber fahren mögen und daher zu Salurn über die Pruggen fahren”. Sie sollen die Brücke mit starken Ensbäumen machen, damit die schweren Terfiswagen sicher darüber fahren können (StA. Gern. Miss. 1558 fol. 181). Es waren dies die von Venedig her

durch gehenden Frachtwägen, welche also damals bei Neumarkt über die Etsch und weiter über Eppan entweder nach Bozen oder wohl häufiger direkt über Terlan nach Meran und weiter über den Besehen gingen. Wenn Burglechner um 1600 hier keine Brücke über die Etsch in seine Karte einzeichnet, so ist das wohl nur ein Versehen oder vielleicht war gerade damals diese Brücke nicht eingehalten. Anich um 1770 zeigt jedenfalls die Etschbrücke bei Neumarkt an. Im J. 1682 baten die Gemeinden Margreit und Cortini

die Regierung, gegenüber St. Florian über die Etsch „ein Ufer (Urfahr oder Fähre) aufbauen zu dürfen”, weil die Straße von Neumarkt her in nassen Zeiten für das Fuhrwerk gefährlich sei. Die Regierung bewilligte dies gegen Aufstellung eines verläßlichen Uferführers und eines gewissen Uferlohns (StA. Causa Dom. 1682 f. 329). Nach der Erbauung der Eisenbahn im J. 1858 bot die Brücke bei Neumarkt wie jene bei Salurn die Verbindung der betreffenden Ortschaften mit der Bahn. Die Etschbrücke bei Salurn, gut

10 km unterhalb jener von Neumarkt, hat auch schon seit dem 14. Jh. bestanden und wurde durch die Gerichtsherrschaft, d. i. den Landesfürsten, gemeinsam mit den Angehörigen der Gemeinde erhalten 1 ). 1 ) In einer Urk. v. ] 319 ist über einen pons über den fluvium Athesis bei St. Florian die Rede (Stolz, Südtirol 2 S. 163). — Im Weistum der Gerichtsgemeinde Salurn von 1403 findet sieh die Bestimmung: „Wan man die pruck über die Etsch macht, so sol die herschaft (des Gerichtes d, i. der Landesfürst) den maister

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