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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 384 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. ~ Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. Für die Fischereirechte am Ei sack machte ich folgende Feststellungen: Das landesfürst- liche Oberamt in Bozen hatte laut seines Urbares von 1642 die Fischweide am Eisack vom Rittner Tal und Bach genannt der Schintlpaeh gegenüber der Hochklausen bis an die Etsch. Laut des Urbares von 1727 war das Fischereirecht von der Feigenpruggen aufwärts im J. 1649 an den Stefan Rifeser übertragen worden und dem Oberamt blieb nur mehr

Edelfische zu reichen. Dieses Oberamt zu Bozen war hervorgegangen aus dem Urbaramt, das die Grafen von Tirol bereits laut ihres Urbares von 1286 mit dem Sitze in Gries gehabt haben. Der Bericht des Landrichters von Bozen und Gries von 1768 führt dieselben Fischereirechte an, überdies noch ein solches der Gerichtsgemeinde, also aller Insassen der Gemeinden Gries und Bozen in der Talfer innerhalb ihres Gebietes. Weiters hatte die Gerichtsherrschaft Karneid, welche sich über das Eggental bis zum Eisack

erstreckte, laut ihres Urbares von 1650 „die Vischwaid von der Veigenpruggen (bei Kardaun) bis zur Preipruggen (die über den Tierserbaeh führte) und durch das Tal (eben von Tiers) hinauf bis an das Joch her dieshalb und weiter (im Eggental bzw. dessen Bach) von Cardaun an baiden Orten (d. h. Seiten) bis an die Rotlann gegen das Landgericht Gries und Bozen, und auf der andern Seiten her diehalb bis in Welschnofen und Garer Pach sambt dem ganzen Garer See”. Das Gericht Gufidaun bzw. dessen Inhaber

hatte laut seines Urbares von 1547 „die Vischwaid auf halben Eysack (d. h. auf der einen östlichen Seite desselben) hinauf bis an den Pach, so durch das Tal Afers heraus rinnt, genannt die Saden und hinab bis an Gredner Pach genannt der Tursing und auf dem Villnespach”. Wie diese beiden, so hatten auch die Gerichtsherrschaften Völs, Ritten und Kastelruth laut der Fischwaseerberichte vom J. 1768 das Fischereirecht im Eisack innerhalb der Ufer strecken ihrer Gebiete. Das Kloster Neustift bei Brisen

hatte laut des Berichtes von 1768 seit alters die Fischerei auf dem halben Eisack innerhalb seines Hofgerichtes, doch seien die Urkunden hierüber beim Bauernaufstand im J. 1525 vernichtet worden. Die Geriehtsherrschaft Sterzing hatte laut ihrer Urbare von 1500 und 1592 f. 8 allein zu fischen (auf dem Eisaek) von der Stadt Sterzingen ober Gauderwitsch hintz über den Prenner und von der Holzpruggen zu Mauls gar hinab zu End der Herrschaft Sterzing. Diese beiden Fischwasser Werden um einen jährlichen Zins

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 381 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — ÖrtEche Übersicht über die Fischereirechte in Nordtirol, Kaiser Leopold eine Bestätigung desselben mit genauer Angabe der Grenzen des Gebietes, in dem es „das Gambs- und Reisgejaid sambt der Vischwayd” besitzen solle (Stolz, Lb. 8. 240 f.). Die Gerichtsherrschalt Rettenberg hatte laut des Berichtes von 1768, der sich auf eine Urkunde von 1597 beruft, die Fischerei am Inn innerhalb der Gerichtsmarken, d. i. zwischen dem Weererbach und dem Aschbach und auf diesen beiden, sowie imMölser

See im Wattental. Der Inhaber des Schlosses Friedberg, das bei Volders innerhalb desselben Gerichtes hegt, besaß die Fischerei im „Yolderpach, der aus dem Tal Arez rinnt”, und im Wattenbach laut landesfürstl. Verleihung von 1541, der Besitzer des Schlosses Aschach laut Verleihung von 1648 die Fischerei im Bereiche der Oblei Volders. Die Gerichtsherrschaft von Thaur hat laut ihres Urbares von 1555 fol. 53 und des Berichtes von 1768 die Fischerei auf dem Inn linker Hand vom Tuftbach bei Mühlau

von Thaur die Fischerei am jenseitigen Ufer des Inn von Ampaß abwärts bis Hall. Die Gerichtsherrschaft von Sonnenburg-Vellenberg hatte laut ihres Urbars von 1660 fol. 88 die Fischerei am Inn in 7 Teilstrecken oder Reischenorten, und im Omes- oder Lizumerbach. Laut des Berichtes des Pflegers von Sonnenburg von 1768 und des Fischmeister amtes hat aber damals letzteres die Fischerei am Inn und an der Sill ausgeübt, jene am La- vierenbaeh gehörte dem Ansitz Kolbenturm bei Volders. Das Stift Wüten hatte laut

’ in Oellepogen (Ellbogen) vom Joch an bis in die Sill”, d. i. der Bach des Vikartales. Die Gerichtsherrschaft Stubai hatte laut ihres Urbares von 1670 und des Berichtes von 1678 die Fischerei in der Ruetz und ihren Zubächen. Der Richter des Hofgerichtes Axams, das dem Stifte Frauenchiemsee als Eigentum gehörte, berichtet 1768, daß die Bäche in seinem Gebiete, nämlich die Melach, der Fotscher-, Senders- und Lizumer Bach früher dem Stifte und seinem Richter einen guten Ertrag ab geworfen haben, seit

dem J. 1740 sei aber der Fischstand „infolge Pergmuhren und übergroß angeloffene Gewässer ruiniert worden”. Diese Fischereinutzung war aber nur ein einseitiger Anspruch, denn wie schon im Fischereibuch des K. Max und durch spätere Erklärungen der Tiroler Regierung von 1561 und 1695 (Stolz Lb. 353) festgestellt wird, besaß die Fischerei in diesen Gewässern der Tiroler Landesfürst, was auch die Beschreibung der Wässer des Oberst fischmeisteramtes von 1768 betont. Die Geriehtsherrschaft Steinach hat laut

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 364 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
Ill, 4. — Verleihung von Fischereirechten auf der Etsch Wässern im Gericht Laas” (StA. Lehenbereitung von 1766). Zur Feste Schlandersberg gehörte als landesfürstliches Lehen „die Alben und das Wasser, das aus Slanderan (Schlander- naun) geht, mit Fischweiden” {Tir. Lehensauszug f. 1317); zur Burg Kastelbell laut landes- fürstl. Verleihung von 1349 das Gejaid und die Fischweide im dortigen Gerichte 1 ). Mit dem Schlosse Hochnaturns, das auch landesfürstliches Lehen bis 1563 gewesen ist, war laut

einer Urkunde von 1517 April 26 (Arch. Dornsberg) verbunden „die Visehwayde auf der Etsch, auch in dem Gyessen und Gräben vom Schnalspach unzt auf die Töll und das Raißgejaide zu Perg und Land”, laut einer Beschreibung von 1560 (ebenda Akten XIII) „die Fischerei auf dem Schnalspach und auf den Wasserstromen der Etsch und allen Neben Gießen, Bächen und Gräben was Sunnseiten liegen bis hinab unter die ge mauerte Töllpruggen, auf der Schattenseiten steht die Fischweide dem Schloß Dornsberg zu”. Da später

”, des Talbaches in Ulten (Cod. 18 f. 79). Die Herren v. Fuchs verbanden mit ihrem Lehen Schloß Jaufenburg in Passeier die Fischweid in Ulten „von mitten Wasser der Valsauer unzt zu oberist auf dem perg von dem Valienpach unzt in Wiserpach” laut Urk. von 1450 (Tir. Lehensauszug f. 903). Die Herren von Brandis haben zugleich mit ihrem bei Lana gelegenen Schlosse laut Urkunden von 1310 und 1427 „die vischwaid und krebswaid in dem Sack (Gegend an der Etsch) und die vischwaid auf der Etsch als ander edelleut

habent”, vom Landesfürsten zu Lehen 2 ). Ebenso war mit dem Schlosse Fragsberg bei Mais laut Urk. von 1479 „die Vischwaid auf dem Sinigpaeh und auf der Etsch zu irer Notdurft als ander Edelleut daselbst gebrauchen” verbunden; mit der Feste Werberg auf Tisens bei Meran laut Urkunde von 1396 Mai 31 auch als landesfürstliches Lehen der „Wildbann von einem Spitz dez Pergs zu dem andern zwischen dem Sinigen (Sinichkopf östlich Mais) unz an Terlaner Prugk und die Fischerei auf der Etsch und allen Wassern

Fangrechte des Burggrafen auf Schloß Tirol, der dieses im Aufträge des Landesfürsten durch Zinsfischer und mit Benützung eines Schiffes und besonders ergiebiger Netze einerseits von der Töll abwärts bis zum Hauchbichelhofe bei der Terlaner Brücke und andererseits von der Toll aufwärts bis gegen Glurns auf der Etsch sowie auf allen Seitenbächen, dort aber nur mit der Rute auszuüben hatte. Die Fischerei auf der Etsch „von der Terlaner Pruggenunzt (bis) gen Morhard in Platten an das Urfar” hatten laut Urk

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 382 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Nordtirol, zum lehenbaren Schlosse Matrei, der Trinserbach zum Ansitz Schneeberg und die Markt gemeinde Matrei beanspruchte die Fischerei in der Sill in ihrem Gebiete, konnte aber keine älteren Zeugnisse dafür vorlegen; das Pflegamt gestand ihr bzw. den Bürgern nur das Fischen mit der Angel zu. Die Gerichtsherrschaft Hörtenberg (Telfs) hatte laut ihres Urbares von 1620 „die Vischenz auf dem Wasser des Yunstrambä und allen fließenden

Wassern und Bächen, doch außerhalb der zwei Seen auf dem obern Seefeld”. Dar Bericht von 1768 stimmt damit überein, der Inn war, auf mehrere Strecken abgeteilt, an Zinsfischer in Bestand gegeben. Auch die Geriehtsherrschaften Petersberg (Silz) und Imst beanspruchten laut ihrer Urbare von 1588 „die Vischenzen auf dem Ynnstramb und allen Züpächen”. Die Berichte von 1768 sind anscheinend nicht mehr erhalten. Doch wird noch im Steuerkataster von 1840 (StA. Kat. 35/41 Nr. 779) „die Jagdbarkeit

und Fischweidenei, soweit sich dieses Gericht Petersberg erstreckt, sowohl im Innstrom als in den darein fließenden Seitenbächen, Seen und Wasserleitungen” als Besitz der dortigen Geriohtsherrschaft bezeichnet.. In den Gerichten Landeck und Landegg (Ried) war die Fischerei in allen Flüssen laut des Berichtes von 1768 den Untertanen seit uralter Zeit freigestellt. Auch in den Gerichten Ehrn- berg und Aschau galt dies bezüglich des Lech, die zahlreichen Seen und deren unmittelbare Zu- und Abflüsse, besonders

des Landgerichtes Glnrns haben laut des Berichtes von 1768 die Fischerei in der Etsch und in deren Nebenflüssen Puni (Planeiler Bach), im Ram- und Suldenbach die Gerichtsherrsehaft, nämlich die Grafen Trapp, weiters die Grafen Hendl als Inhaber deir Feste Schlanderabsrg und die Grafen von Fuchs und Wolkenstein als Besitzer der Tschengls- burg. Die Bürgerschaft der Stadt Glnrns hatte auch die Fischerei in diesen Gewässern, aber wohl nur im Gebiete der Stadt. Im Tale Matsch gehörte wohl die Fischerei allein

seinem Eigentumsherrn, dem Grafen Trapp. Im Gerichte Schlanders haben laut des Berichtes von 1768 die Fischerei auf der Etsch und deren Seitenbächen die Garichtsherrschaft, daneben auch der Graf v. Mohr als Besitzer des Schlosses Montani, der Graf Khuen als Besitzer von Lichtenbsrg, der Graf Hendl als Besitzer von Schlandersbsrg, dann aber auch die Untertanen aller Gerichtsgemeinden. Dar Taschlsee gehört der Geri 0 h.t 3 herrsch.aft allein (siehe oben 8. 237 n. 8. 350 f.). Die Gerichtsher"schaft Kastelbell

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 359 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Das Fischcreiregal des Hochstifte3 Brisen seit dem 11. Jh. Höfe samt dem Fisehereirechte übergeben 1 ). Das Stift Sonnenbnrg im Pustertal hat von seinem Gründer, dem Grafen in jenem Gebiete, laut eines allerdings nur in später Abschrift überlieferten Berichtes aus dem 11. Jh. mit und als Zubehör seines Grundbereiches auch die „venatio, piscatio und aquarum decursus” erhalten (Sin- nacher Geseh. v. Brixen 2 S. 385). Das Hochstift Brixen hat das Fisehereiregal in jenem, freilich

, von wo „gewonlieher visehdienst” zu leisten ist. Daraus ist zu ersehen, daß ursprünglich diese Fischlehen einen großen Teil ihres Ertrages in Natur an die bischöfliche Hof haltung abzuliefem hatten. Manche dieser Fischlehen sind allerdings mit Korn gülten belastet, was entweder als eine Umwandlung des Fischzinses oder als eine ursprüngliche Ausstattung des Fischlehens zum Unterhalte des Fischers zu erklären ist. Laut eines Urbares des brixnerischen Amtes Anras im Pustertal von 1350 waren dort in Anras

und in Gödnach mehrere „feuda piscarie”, die teils Abgaben in Geld, teils Fische an die Tafel des Bischofs, wenn er in Anras weilte, zu liefern hatten. Auch das Domkapitel von Brixen hatte „piscine”, d. h, Fischweiher oder auch -bäche in Vintl und Weitental oder bezog Fische als Zins von Höfen in Pfalzen und Ried laut seines Urbares von ca. 1260 (Santifaller Cal. Wintheri S. 68 u. 124). Später verlieren sich diese Fischlehen und das Hochstift Brixen übte seine Fischerei durch eigene Hoffischer

unter seine Regalia gebracht, so, daß niemand auf den Fischwassern ohne Erlaubnis des Landesfürsten fischen darf”. Das oberste Forst-, Jagd- und Fischmeistexamt des Hochstiftes hatte laut seiner Instruktion von 1695 auch die Fischereirechte desselben „in den Wildpächen, flüssenden Wassern und Seen” zu verwalten. Nähere Angaben über diese einzelnen Fischwässer siehe unten 8. 372 f. Der Bischof von Trient hat seit 1004 und 1027 durch kaiserliche Verleihung die Grafschaften Trient und Bozen erhalten und dort laut

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 324 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 2. — Ritschen in Meran, Hall, Innsbruck. In Meran war laut der Stadtordnung von 1350 (Zt. f. I). Altertum Bd. 6, 1848, S. 422) „ein Wal, der durch die ganze Stat vertiglich get”, also ein Bewässerungs graben, der jedenfalls von der Passer her eingeleitet war und mit Abzweigungen durch die ganze Stadt lief. Seit dem 16. Jh. lesen wir auch hier dafür den Ausdruck „Ritschen”. Im J. 1512 hat man den Meraner Stadtbach auf eine kurze Strecke beim Bozner Tor überwölbt (Stampfer, Gesch. v. Meran

S. 66, 116 u. 256). Staffier rühmt für Meran „die guten Kanäle, die aus Granit so großartig und fest angelegt sind, daß sie die Ewigkeit zu trotzen scheinen”. Für die Leubel oder Aborte wurde bereits 1326 bestimmt, daß ihre Grube ausgemauert sein müsse, Harn und Spulen durften laut jener Stadtordnung nicht auf die Straße geschüttet werden. Die Stadt Brixen hatte laut ihrer Ordnung von 1604 (Ausgabe von Mutschlechner Schlernschriften 26 S. 103) einen Stadtwal und Rütschen, es war verboten ersteren

abzukehren und in letztere Unflat zu schütten, damit das Wasser seinen freien Gang behalte. Die Stadt Hall und die Saline bezogen ihr Kraft- und Nutzwasser aus dem Halltal. „Der Stadtbach” war aus diesem abgeleitet, seine Räumung und Reini gung wird im 15. Jh. auf Kosten der Stadt durchgeführt (Straganz, Hall S. 343). Laut einer im J. 1544 errichteten „Ordnung des Wassers aus den Amts- und Gemainem Statpach, der aus dem Halltal fließt”, hatten die Nutznießer, Schmieden und Mühlen sowie die Besitzer

und durch diesen in den Inn. „Diese Runsten” waren laut der Feuerordnung von 1665 immer rein und mit fließendem Wasser zu halten. Sie dienten zur Reinigung der Straße und zur Herbeiführung von Wasser im Falle einer Feuersbrunst. Ernstinger rühmt in seinem Raisbuch von 1600, daß das Wasser der Sill über die Stadtflur des Saggens „durch gemachte Canal hin und wieder geleitet und die Stadt mit fließenden Wasser bächen fast durch alle Gassen wie durch viele Rohrbrunnen mit gutem Trinkwasser versehen wird”. Auch Philipp

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 383 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. In Ulten hat die Gerichtsherrschaft laut der Urbare von 1580 ff. die „Fischwaid auf dem Fach Valtschaur und anderen Zuepächlen, welche aber derzeit durch Lahnprich verderbt, so daß sie kaine Visoh innenhaben, von Anfang des Gerichts bis zu hinterist des genannten Bunsts, zu beiden Seiten, ferner in den Seen des Gerichtes”. Doch haben die Herrn von Fuchs aus Jaufenburg auch „die Vischwaid auf der Valtschaur auf der linken Seiten

hinein vom Wiserpaeh bis an Fallenpaeb”. Die Gerichtsherrschaft Stein unter Lebenberg (Marling) hat laut ihres Urbares von 1580 die Fisehweide auf der Etsch von einem Gerichtsmark zum anderen und auf der Valschauer, im Tschermser Milpach und im Kamergießen zu Lana. Das wird auch durch die Berichte von 1768 bestätigt und auch für die Gerichtsherrschaft Tisens hinsichtlich der Fischerei auf der Etsch in ihrem Bereiche. Die Gerichtsherrschaft Neuhaus bei Terlan hatte laut ihres Urbares von 1607

die Fisch weide auf der Etsch, ihr Fischer zinste „weilenweis” 2—4 Pfund Fische wöchentlich. Die Gerichtsherrschaft Greifenstein (Jenesien) hatte laut ihres Berichtes von 1768 das Fischrecht auf der Talfer und dem Afinger Bach. Die Gerichtsherrschaft von Sarnthein hatte laut ihres Urbares von 1583 f. 112 „die Vischwaid im Gericht Sarnthein allenthalben nach der Talfer und auf alle drei Toller (Täler) als Tannzpach, Durnholz und Fenns ob 6 teitscher Meil Wegs. Sie ist dieses Jar aus Ursach

. Daß diese hier als Strom bezeichnet wird, dürfte weniger einer örtlichen Übertreibung als einer veralteten Anwendung dieses Wortes zuzuschreiben sein. In den Gerichtsherrschaften Enn (Neumarkt), Salurn, Königsberg (St. Michael) und Teutschmetz hat laut des Lehensbriefes von 1648 die Herrschaft das Fischereirecht in der Etsch. Der Pfleger von Enn räumte in seinem Berichte von 1768 auch den „Partikularen”, ohne sie aber zu nennen, ein beschränktes Fischrecht in den Mosgräben an der Etsch ein. Von den Gerichten Eppan

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 385 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Südtirol. Das Stift Sonnenburg hatte nach seinem Berichte von 1768 mit Berufung auf seine Grün dungsurkunde aus dem 11. Jh. (s. oben S. ...) das Fischereirecht innerhalb seines Hofgerichtes am Rienzbach, sowie im Enneberg „im Bache, der hinter St. Vigil entspringt”, während der Abteier Bach wegen der Eisgüssen keine Fische habe. Laut eines Schiedsspruches des K. Max zwischen dem Grafen von Görz als dem damaligen Landesherrn

dieses Gebietes und dem Stifte Sonnenburg vom Jahre 1497 hat dieses das Recht, „in den Wassern daselbst” — das sind die Rienz innerhalb des Hofgerichtes Sonnenburg und die Gader — zum Eigengebrauch mit Tolben und Ruten zu tischen und bei Wassergröße oder Hochwasser auch mit dem Streich- beren oder Wat, einer besonders ergiebigen Netzart. Die Geriehtsherrschaft von St. Michelsburg (in der Umgebung von Bruneck) hatte laut ihres Urbars von 1744 f. 59 „auf der Rienz und deren Zupächen zu fischen vom Halohofen

bis gegen das Oberland, gegen Täufers bis zur nassen Platten”. Die Geriehtsherrschaft von Welsberg und Toblach hat laut ihres Urbares von 1714 fol. 78 das Fischereirecht „im Toblacher See, im Seebach, im Rienz-, Rieger-, Pragser- und Gsieserbach und in der Trab (Drau) vom Ursprung bis an die erst Pruggen gen Lunchen”. Dies melden auch die Berichte von 1768 und für die Geriehtsherrschaft Altrasen das Fischereirecht an der Rienz und dem Antholzerbaeh, wofür die Bestandfischer 1 % Zenten Forellen und Aschen gegeben

haben. Die Gerichtsherrschaft Heunfeis hatte laut ihres Berichtes von 1768 die Fischerei in allen Flüssen und Bächen ihres Gebietes und beschäftigte damals fünf Bestandsfischer, das Gesamt erträgnis belief sieh auf 5 Zenten Forellen und Aschen, die Ursache dieses minderen Fisch standes sei die starke Stein- und Sandführung der Wildbäche. Der Pfleger der Hofmark Inniehen, die dem Hochstifte Freising gehörte, „darf nur mit der Angel etwas für seinen eigenen Tisch fangen”. Früher hatte diese Hofmark wohl

ein etwas ausgedehnteres Fisehereirecht besessen, wie Akten aus dem 16. Jh. zeigen (StA. Kod. 545 fol. 62 u. Kod. 4377 fol. 1). Die Herrschaft des Landgerichtes Lienz mit den Gerichten Virgen und Kais besaß laut ihres Urbares von 1583 fol. 284 in, diesem Gebiete die Vischwaid,, auf der Ysl und der Traä und etlichen Zwerchpäehen” und ließ jene teils durch ihre Aigen- und Robotfiseher, teils durch Bestandfiseher ausüben, also durch Fischer, die die Fischerei für die Herrschaft als Frohndienst betreiben mußten

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GKGT/GKGT_281_object_3959836.png
Page 281 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
daß auf ihm schönes Gras und falb (braunes) Gestäud wachsen und alle drei Tage an das Land treibe, einmal sei eine weidende Kuh darauf geraten und mit dem ganzen „Störzen” (d. h. Kuchen) wieder in das Wasser hinausgetrieben worden. Der See von Levico, 115 ha groß, gehörte laut Wolkenstein fol. 67 zur Herrschaft Levigo, „er ist ein schöner See, so vier Meilen umb und umb ist, darinn guete Visch (wie im obigen See) und auch Krebs”. Altere Urkunden von 1215 und 1481 zeigen diesen See strittig

mit der Herrschaft Persen (Voltelini S. 177). Der See von Molveno, 337 ha groß, westlich von Trient, am Mittelgebirge, 820 m hoch gelegen, war laut Urkunden von 1204 und 1390 zu gleichen Teilen Lehen des Hochstiftes Trient und der Grafschaft Tirol und mit der Feste und dem Gerichte Altspauer verbunden 1 ). Diese kamen 1700 an die Grafen von Saracini und letztere haben um 1900 auch den See noch besessen. Laut Wolkenstein fol. 194 „hat der See Molfein allerlei Sorten Visoh als Saibling, Ferchen, Aschen, Hechten

, daß dieser Bach Terrezinega, der allein in diesen See hineinfließet und wiederum daraus herausfließet, zu unserer (der Spaurischen) lehenbaren Fischerei gehörig ist.” (StA. Fischereiakten Spaur). Die Grafen von Firmian sind auch laut des amtl. Seenverzeichnisses von 1901 Eigentümer des Tovelsee. Der Loppio See (62 ha) im Tale zwischen Mori und Nago war laut Urkunden seit 1314 Lehen der Herren v. Castelbarco und wird 1436 als Grenze zwischen den Ge- *) Kink a. a. O. 8. 180; Voltelini a. a. O. 8. 164. Äußerer

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 449 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 7. — Die Efcscbbriieken bei Schlanders und Latscb. und errichtet haben. Zwischen Goldxain und Schlanders liegt knapp an der Etsch der Weiler Schanzen und hier war seit alters eine Brücke über diesen Fluß. Der „pons Stantinus”, bei dem der Pfarrer von Schlanders über einen Hof zu Vetzan im J. 1170 eine Urkunde ausstellte, dürfte mit dieser Brücke identisch sein (Schwitzer Goswins Chronik S. 74 und 242). Laut des Urbars der Grafschaft Tirol, Amt Latsch, von 1288 waren von den Höfen

desselben „den prukken ze Schanzan. und ze Naturns 66 mut waitz" zu geben. Dieser „prukkwaitz” wird auch in den Rech nungen dieser Amtleute seit 1300 regelmäßig verbucht (z. B. 1305 StA. Cod. 282 fol. 120 und StA. München Tir. Cod. 12 fol. 20). Außer dieser Aufgabe, die eben der Erhaltung jener Brücken zu Gute kommen sollte, waren aber auch von einzelnen Höfen Balken zu liefern, so laut Urkunde von 1325 von einem Hofe des Klosters Marienberg „in reparatione pontis in Schanzano unam trabexn” (Goswin S. 138

). Wenn daher 1360 der Landesfürst von Tirol dem Heinrich von Annenberg, damals Inhaber des Gerichtes Schlanders, zum Bau der Brücke zu Schanzan seine Zustim mung gibt, so dürfte es sich hiebei nur um die Errichtung einer neuen Brücke anstelle einer altern gehandelt haben 1 ). Bei dieser „Scbanzaner Prunk" fand laut des um 1400 aufgezeichneten Weistumes nach altem Gebrauche die Landsprache des Land gerichtes Schlanders statt, auch das weist auf die alte Bedeutung des Punktes ähnlich wie die Landsprache

ist die Schanzner Brücke laut des amtl. Verzeichnisses von 1907 damals noch aus Holz war. Über die Latscher Brücke ist seit damals die Landstraße wieder auf die linke Seite der Etsch zurückgekehrt und auf dieser talabwärts nach Meran gegangen. Aber auch auf dieser Strecke sind mindestens seit dem 14. Jh. Brücken über die Etsch zur ört lichen Verbindung mit den Siedlungen auf der rechten Seite des Tales her gestellt worden. So wird bei Kastelbell seit 1390 der Pruggerhof zn Marein genannt, der unmittelbar

an der Etsch lag (Richard Staffier, Hofnamen von Kastelbell Schlemschriften 8 S. 89); 4 km weiter abwärts wird zu Tschars um 1330 „der Weingarten zu Tschardes ob der Prukke” (StA. Ibk. Cod. 18 f. 79) erwähnt und laut einer Ordnung dieser Gemeinde von 1430 (ungedruckt) soll der Maier die Prugk beschauen und die Huber und Rechner sollen dazu die Ens stellen; nach b Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: „Wir Ludwig bekennen umb die pruk ze Schanczan die Heinrich von Annenberch durch manichleiehs nntz, reich

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 380 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Örtliche Übersicht über die Fischereirechte in Nordtirol. Im Landgericht Rattenberg und der dazu gehörigen Schranne Breitenbach hatte laut der Berichte von 1768 die Schloßhauptmannschaft die Fischerei am Inn, zur Verpachtung verteilt auf sechs Abschnitte, ferner am Aller auf der rechten Seite und in der Alpbacher, Wildsehönauer und Niederauer Ache und „in der Prantenberger Achen, soviel auf der Ebne ist”, d. h. auf ihrem Laufe in der Ebene des Inntales. Weiter war „im ganzen Tal

Rottenburg hatte die Gerichtsherrschaft laut ihres Urbares von 1609 fol. 23 u. 189 und des damit übereinstimmenden Berichtes von 1768 die Fischerei auf dem Ynn und Gießen in fünf verschiedenen Strecken zu Bestand gegeben, dann jene in der Habach, im Kasbach und im Aller bis zum Nikas, einem Seitenbache der Tuxerache bei Lanersbach, heute Igglsbach genannt und im Finsingbach, ferner in der Riß auf der rechten Seite und in der Achen, dem Abfluß des Achensees, letztere zwei Zuflüsse der Isar. Bereits

und bis zum Nixbache (bei Lanersbach) auf der linken wie bisher gemeinsam sein und von den beiderseits angesteIlten Fischern im Einvernehmen zur Schonung der Fischbestände ausgeübt werden solle, damit „der Aller nicht wie bisher ausgeödet werde”. Die Hofmark Münster oder Lichtwehr hat laut des Berichtes von 1768 die Fischerei auf dem Inn von Straß bis auf den Brixlegger Bach und in den linksseitigen Gießen und Gräben, der Burgfrieden Tratzberg auf dem Inn von Stauer- bis zum Kasbach. Über den Achensee

und Schütterer See siehe oben 8. 188 u. 202 ff. Auch in dem Stoekurbar der Herrschaft Kropfsberg vom Jahre 1607 schreibt sich diese namens des Erzstiftes Salzburg die Fischerei auf dem Aller vom Ursprung bis mitten in den Innstrom sowie auf seinen Zwerehbächen in der Gerlos, Hollenz, Dornauberg und Tux zu (s. oben S. 221), und läßt dieselbe durch ihre „Hausfischer” ausüben. Vom Gerlosbach werden 200 Ferchen besonders gedient. In der ebenfalls salzbnrgischen Herrschaft Itter (Brixental) hatte laut

ein besonderer Vertrag zwischen der tirolisehen Herrschaft Rotten burg und der salzburgischen Herrschaft Kropfsberg geschlossen, um „das e d 1 Fisch- Wasser des Zillerfluß in besseren Stand zu richten”. Demnach hatte damals jede Herr schaft fünf Fischer in ihrem Dienst oder zu Bestandrecht. (StA. Grenzakten 30, 1.) In der Hofmark Stumm hatte deren Herrschaft laut ihres Berichtes von 1768 das Fischerei recht und zwar im Aller und hauptsächlich im Merzenbach, der „scheue Forellen” enthalte und in drei Wildseen

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1930
Zur Geschichte der Landwirtschaft in Tirol
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Page 23 of 54
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: S. 93 - 139
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 3. 1930
Subject heading: g.Tirol ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte
Location mark: II 266.515
Intern ID: 491590
auch Pelztiere, wie die „Mar- derpalge“ von manchen Gütern m den bayerischen Ämtern Kufstein und Kat tenberg laut der Urbare des 13. Jahrhunderts, oder Fuchsbälge von Gütern des Hochstiftes Brixen 81 . IV. Adter- und Gartenbau Von den heute in Tirol üblichen Getreidearten kommen außer dem Mais alle in den Urbaren seit dem 13. Jahrhundert als Zinsleistung überaus oft vor und man kann daraus auf den Anbau jener in den Lagen der betreffenden Urbargüter schließen. Sie führen folgende Bezeichnungen: Triticum

(Schwitzer, S. 305) werden „cappaun“ und „snithüner“ unterschieden. Auf den Chiemseer Gütern im ötztal waren Gänse und Hühner zu halten (s. S. 89 Stolz, Schwaighöfe, 8- 34, Z. 10 v. o.). 70 Ausnahmen sind die Fischlehen zu Heiterwang laut des Urbars von 1288 (Zingerle,. S. 30 A. 171), sie zinsen 160 Bant Fisdie zu je 9 Stück. Das Hochstift Brixen bezog 180 Fische vom Pragser See (Redlich, Bischofsitz, S. 4 6 ), das Hochstift Freising von Messensee bei Innidien 2300 Fische (FA. 36, 593), das Stift

Sonnenburg vom Antholzer See und hatte außerdem eigene Fischlehen, deren Besitzer Dienste als Fischer leisten mußte (Zingerle, S. 72 und 85 f.). • 80 So zinste der Schwaighof Maldon, jetzt Imster Alm, neben Schwaigzinsen eine Gemse (s. Stolz ,Schwaighöfe, S. 147); der Afenhof im Pfitsch jedes Monat eine Gemse (a. a. O., S. * 167); die Schwaige Leiten (Domauberg) im Zemmgrund „ain stuck wilprät zu erung“ laut des Urbars von 1400 (s. a. a. O., S. 166); die Alm und das Jagdgut Floiten im Ziller tal

4 Steinböck e, hier war die Jagd an sich eine Hauptsache des Gutes (s. Stolz, Stein wild, S. 3). Der Schwaighof in Prags hat das „große Gejaide an der Rotwand und soll davon ■ dienen“ (Urbar von Sonnenburg, Zingerle, S. 42)- Der Hof Zuckbichl im Vintschgau zinst 12 Steinhühner (Schwitzer, Urbare, S. 289 unten). Laut Urk. v. 1326 zinst ein Grundstück zu Gufidaun, genannt Egerde, 8 Hasen in die landesfürstliche Kammer (AB. 2, Nr. 30). Der Herbeishof auf Spingcs zinst u. a. einen Hasen (Urbar des Meierhofes

in der Runggad von 1390, I. Ferd., Hs. 4280), ebenso der Pardatsdihof in Groden laut des Urbars des Bertold v. Gufidaun (I. Ferd., Hs. 4281, Fol. 7). — Ob die zum J. 1325 erwähnten j Hasen und 60 Waldhühner, welche der Bauer des Faßhofes auf Freienberg bei Tschars lieferte, einen ständi gen Zins bedeuten, lasse ich offen (Staffier, Schiern sehr. 8, 77)- 81 Mon. Boica 36, 1, 243 f. In den Salbüchern des i5. Jh. finde ich diese Abgabe nicht mehr. — Redlich, Bischofsitz, S. 47. So 'werden in der Einnahmetafel

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1930
Zur Geschichte der Landwirtschaft in Tirol
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Page 34 of 54
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: S. 93 - 139
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 3. 1930
Subject heading: g.Tirol ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte
Location mark: II 266.515
Intern ID: 491590
zinse häufig vor 139 ; viel seltener Erbsen und Linsen l4 °. „Arbiss, Bonen und dergleichen Schmalsat“ heißt es in der Landesordnung von 1573 (5. Buch, 2j. Titel), womit dieser letztere auch sonst vorkommende Ausdruck erklärt ist "L Flachs (mundartlich Haar), lateinisch linum, d. h. Leinen, zinsen laut des Görzer Urbars von 1300 zahlreiche Höfe in den Tälern Gsieß, Virgen und Defereggen den dortigen landesfürstlichen Ämtern; ebenso fast alle Höfe, die das Kloster Sonnenburg im Mühlwald

und Antholz hatte, jenem Stifte laut dessen Urbares von 1315 (Zingerle S. 47 ff. und 98), ferner zahlreiche Güter des Hochstiftes Freising bei Innichen laut seiner Urbare von 1305 und 1360 (FA. 36, 33 und 591 ff.). Der Flachs wird hier in „reihsten harbes", oder in „zehlingen“ oder „serta lini“ (meist 4 bis 10 Einheiten) gemessen. „Sertum“ bedeutet „Ge winde, Bund" und derart sind jedenfalls auch die beiden ersteren Ausdrücke, die in den Wörterbüchern nicht angeführt werden, zu deuten. Laut einer Angabe

“, Urbar von 1288, Zingerle-Druck, S. 32, A. 7, und S. 63, A. 6 5, für Pfaf fenhofen und Flaurling; „pisae“ in Münchener Hs. für Kastelpfund (Nonsberg), Abs, 8, 10, 13, 14, und im Marienberger Urbar zu Wenns (Schwitzer, S. 108 f.). „Arbeis“ im Rotten burger Urbar von 1380 für Güter im Zillertal. — „Lynsen, Piczol (pisollae) und Cyzem“ im Amte Fersen (Pergine) laut des Tir. Haupturbares von 1406, fol. 293 f, — Wolkenstein (um 1600) vermerkt beim Gerichte Neumetz (an der Etsch, heute Mezzo- tedesco

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 462 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
Sinne. Die Legende des hl. Ulrich von Augsburg aus dem 15. Jh. erzählt von dieser Brücke, daß der Bischof sie im J. 973 bei seinem Tode gerade noch überschreiten konnte, um nach seinem Wunsche auf deutschem Boden zu sterben. Die älteste Lebensbeschreibung Ulrichs enthält allerdings diese Einzelheit nicht (Stolz, Deutsch tum in Südtirol 1 S. 93 ff.). Laut der Straßenbeschreibung von 1725 (StA. Cod. 1294) war damals diese „Nöfeser Brüggen 27 Klafter lang und gedeckt, hat ein Joch und köstliches

). Die Reichsstraße des 19. Jh. hat zwischen dem Brenner und Gossensaß sechs kleinere Brücken über den jungen Eisack oder Brennerbach, weiters beim Weiler Bontigl die Daxbrücke über einen Seitenbach; der Name Bontigl, 1305 erstmals verzeichnet (Schlernschr. 30 S. 152) erinnert daran, daß hier schon zur Römerzeit eine kleine Brücke gewesen ist und diese die Baiern von den Romanen übernommen haben. Die Brücke bei Gossensaß hat laut der Ordnung von 1388 die dortige Gemeinde zu erhalten. Bis unterhalb Sterzing geht

nun die Landstraße auf der rechten Seite des Brennerbaches, an der auch Sterzing selbst liegt. Vom Städtchen führten aber über jenen zwei Brücken zur kurzen Verbindung mit Elains und Bfitsch, die 1424 erwähnte „Bruken pey dem obern Badhaus ze Sterzing oberhalben der Haydenschaft”, und knapp darunter die sogenannte Eloner Brugg (Bischnaler Reg. v. Sterzing Nr. 203, 593, 633, 757). Die Hauptlandstraße trat erst 2 km weiter abwärts auf die linke Seite des Eisack mittels der sog. „Banpr ugken” (Bannbrücke), die laut

des Weistums von 1400 das ganze Landgericht zu erhalten hatte und bei der auch dessen Landtaidinge stattfanden (Tir. Weist. 4 S. 413, 421, 434, Schiern 8 S. 151). Die Brücke unter dem Sprechensteiner Kofel, bis zu der die Stadt Sterzing die Landstraße laut Urkunde von 1500 zu erhalten hatte (Archivber. 2 S. 394), ist jedenfalls mit jener Bannbrücke identisch. Die ebenfalls in jenem Weistum genannte Lager Brüggen führte bei Vill südlich Sterzing über den Ridnauner Bach und vermittelte den Zugang

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Page 197 of 259
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXXX, 224 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/1
Intern ID: 204226
164 h) Hak selbe der N. N. gegen einen Taglohn von — fl. — kr. ausgemeffen, und' betragen nach dem Ausweise Nr. i. 833 Jauch. e) Hat sich mit der Nachbarschaft N., welche laut Ver trag vom Jahr 1518 gleichsalls zum Weidgennß des etwa 50 Jauch betragenden fogenautcn Forchachdvden ebenfalls berechtiget ist, wegen der Hauptabrheilung ein Anstand ereignet, welcher aber laut Anlage Nr. L. dahin nach Ma aß ihres zeither anfgerriebenen Viehes verglichen worden, daß sich die Nachbarschaft mit i% Jauch

Grundes aus dieser Aue befriedigen solle. Von de» 17ÜY zur Cultur vertheilten Gründen sind unterm I 5 ten Jauner 1770 die lnàivià9l-VerrheilungS-l?ro- tocolla emgestellet . und hierüber ääo. Sten Mai 6. a. die hohe Batification ertheilet worden; über die aber . letzthin vertheilten Gründe werden Ni-. 3. die Venhei- - lungö-Browcolla zur hohen Degnehmigung angeschlvs- ' sen. Die laut Proiocoll licitando verwendeten 5 Jauch i erlöste 750 fl. sind rheils zu Tilgung der Vermeß- und VertheilungSkosten

16
Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 206 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
Grundwortes nach einem See benannt, nämlich Pillersee, Tiersee und Walchsee. Der Walchsee (östlich von Kufstein) erhält seine früheste Erwähnung im J. 1073 eben durch den gleichnamigen Ort „Walchese”, laut des bayerischen Herzogsurbar von 1280 hatte die „villa Walichse et piscator”, also das Dorf und der Fischmeister dort gewisse Weingülten zu leisten und das beweist, daß der See im Obereigentum der Herzoge gestanden hat. Der Wein wuchs aber kaum dort, sondern mußte von den Zinsholden

mit ihren Erzeugnissen eingehandelt werden 1 ). Nach dem Urbar des Amtes Kufstein von 1753 (StA. Urbar 90/92 fol. 284 u. 291) hatte jenem „das Vischerguet von dem See zu Walcbsee, soweit sich derselbe in die Länge und Breite erstreckt" wöchentlich zwei Pfund Fische zu leisten. Laut des Berichtes von 1768 enthält dieser See Hechten, Brachsen, Perstling, Pfrillen und Krebse und war dem Wirt zu Walchsee verbeständet. Der Kataster von 1775 (StA. Kat. 5/29) Nr. 1837 führt den Walchsee als Eigentum des Urbaramtes Kufstein

von 1848 Eigentum desselben geworden sein. Denn als solches be sitzen den See auch um 1900 die Inhaber jenes Wirtshauses, Fischbacher mit Namen, seit 1918 Karl. — Eine Ansicht des Walohsees s. in der Zeitschrift Tirol 1929 Feh. Auch „der herrschaftliche Wildstainsee auf dem Gebirg ober Neuperg am Hinterstain” war laut des zitierten Urbars von 1763 vom Amte Kufstein gegen einen Zins von 24 fl. jährlich für die Fischerei zu Bestand gegeben. Laut des Fisch- wasserberichtes von 1768 bat

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 386 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
III, 4. — Übergang der landesfürstliehen Fischereireelltc an Private. einigermaßen vor Ausödung zu bewahren. Laut dieser Ordnung (Ferd. Dip. 1147 fol. 175) war bei Hochwasser auch die Bürgerschaft von Brisen berechtigt, am Eisack mit dem Fern, d. i. einem Netze zum Eigenbedarf zu fischen; der Hochwasserstand wird so gekenn zeichnet: „wann ein groß Wasserguß anfalt, das ist so es drey oder vier Tag regnat oder das Wasser die Hoch erreicht, daß es über die Pfäl rinnt, so im Eisack oder Bienzen

geschlagen werden”. Ferner durften die Priesterschaft und die vom Adel einmal in der Woche mit der Schnur in eigener Person fischen. Ein gleiches Recht hatten auch die Bürger von Bru neck, laut der Stadtordnung von 1649 (Druck von Zangerle S. 213 Ferd. Bibi. Nr. 877) durften sie auch „in der Zeit des anlaufenden Wassers oder Triebganges des Rienzpaches mit Peern fischen”. Sonst bestand im Hochstift Brixen ein im Jahre 1642 erlassenes Verbot „ausserhalb der Wildpäeh mit den Rueten zu vischen” (Brixner

Archiv Lade 113 Nr. 11 C); das bedeutet wohl, daß die Fischerei mit der Angel in den großen Bächen den Untertanen freigegeben war. Eine gemeinsame Fischereiordming für Brixen und Rodeneck von 1537 er liegt auch StA. Pestarch. XV, 47. Laut jenes Berichtes von 1640 gibt es in diesem brixnerischen Anteil am Ei sack und der Rienz Forchen, Aschen und Tolben, in den Fischgräben bei Brixen auch Karpfen, Hechte, Schleichen, Ruten und Krebse. Der Schalderer Bach sei jederzeit, wohl wegen seiner Forellen

Grundbesitzer adeligen oder bürgerlichen und bäuerlichen Standes oder solche, die die Fischerei als Gewerbe betrieben. Laut eines amtlichen „Status der Jagden und Fischereien”, angelegt von 1810—1830 (StA. Cod. 550) waren damals noch folgende Fischereien vom Ärar in Pacht gegeben: im Rentamt Kufstein der Walchsee und Hintersteinersee, der Inn, der Sparchenbaoh, die Weisacb und der Nasenbaeh, diese alle bis zu ihrem Verkaufe im J. 1826; im Rentamte Ratten berg der Inn in verschiedenen Abschnitten, die Haupt

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1930
Zur Geschichte der Landwirtschaft in Tirol
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Page 30 of 54
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: S. 93 - 139
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 3. 1930
Subject heading: g.Tirol ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte
Location mark: II 266.515
Intern ID: 491590
prein 112 “, später auch Hirsch und Hirsdiprey oder Prein 113 ; doch ist, genauer gesagt, der Prein die Hirsegrütze. Auch die ausdrückliche Gleichstellung von „mi- lium, quod dicitur hirs“ findet sich einmal, und zwar um 1290 für Mölten bei Bozen ll4 . In der heutigen Botanik heißt diese Hirseart panicum milliaceum. Laut des Tiroler Urbars von 1288 ward sie von manchen Gütern der ländesfürstlichen Ämter Hertenberg (bei Telfs), und zwar zu Oberhofen und Flaurling, Innsbruck, und zwar zu Kematen

, des Amtes Rottenburg im Zillertal, ferner der Ämter Mühlbach-Rodenegg, Gufidaun und Kastelruth gezinst 116 ; ferner laut des Görzer Urbars von 1300 im Amte Lienz. Im Inntal, Eisacktal, östlichen Pustertal und unteren Vintschgau und in der höheren Bozner Gegend (Mölten) wurde also da mals die gemeine Hirse, die ja ein mehr warmes und trockenes Klima verlangt, als Getreidefrucht, wenn auch im Vergleich zu Roggen und Gerste in untergeord netem Ausmaße gebaut. Eine andere Hirseart ist die in lateinschen

Texten genannte „panicum“ oder „panicium 11B “, in deutschen „phenisch“, „pfench“ oder „fenich 1171 , in der heu tigen Botanik panicium italicum, F e n c h oder F e n i c h, auch welsche Hirse. Laut der Urbare von 1288 und 1406 wurde diese Frucht in den landesfürstlichen Ämtern bei und südlich von Bozen gezinst und daher auch gebaut, so in Terlan, Jenesienberg, Eppan, Kaltem, Auer, Pinzon und Montan bei Neumarkt, Salurn, Zimmertal (Val Cembra), Spaur und Kastelpfund (Kastelfondo) am Nonsberg, Persen

andere Wörterbücher mit Anführung von Belegen und auch die botanischen Fachbücher im oben ange deuteten Sinne 12 °. Andererseits werden in manchen Urbaren bei einem und dem selben Gute Gülten aus „hiers“ und „fenich“, „milium“ und „panicium“ un- 118 Laut eines Urbares des Stiftes Benediktbeuren v. 1280 (HSTA. München) hat der Baumann des Hofes zu Mais den Boten des Stiftes, wenn sie dorthin kommen, zu geben an „vinum, _ pabulum, fenum, pullum, lacte, ova et hirsprein". — Das Urbar der Feste Liechtcriberg

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Page 202 of 335
Author: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Place: Wien
Publisher: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Physical description: 332 S. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Location mark: II 109.504
Intern ID: 203292
Beilage 3. Kundmachung des Äckerbauministeriums vom 15. Juli 1882. betreffend den Beitritt Belgiens zur internationalen Phylloxerakonventioii vom 8. November 1881. (R. G. BL Nr. 106.) Laut Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat die königlich belgische Regierung den Beitritt Belgiens zur internationalen Phylloxéra konvention vom 3. November 1881 (R. G. BL Nr. 105 ex 1882) erklärt. Falkenhayn m. p. Beilage 4. Kundmachung des Ackerbauministeriums vom 28. August 1882, betreffend

den Beitritt Luxemburgs zur internationalen Phylloxera- konvention vom 3. November 1881. (R. G. Bl. Nr. 119.) Laut Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat die Regierung des Groiherzogtums Luxemburg den Beitritt Luxemburgs zur inter nationalen Phylloxerakonvention vom 3. November 1881 (R. G. BL Nr. 105 ex 1882) erklärt. Falkenhayn m. p.

20
Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1930
Zur Geschichte der Landwirtschaft in Tirol
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Page 12 of 54
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: S. 93 - 139
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 3. 1930
Subject heading: g.Tirol ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte
Location mark: II 266.515
Intern ID: 491590
. für Benediktbeuren vor zirka 1300 bringt Baumann, S. 92 (wie oben S. 100, Anm. 22). . *° Laut einer statistischen Beschreibung d. Ger. Matrei, vom dortigen Beamten Matth. Nägele um 1811 verfaßt. I. Ferd., F. Bibi., 4333. — Nachtrag hiezu s. S. 138. 31 Uber das Wesen der Egartenwirtschaft in Tirol s. Näheres bei F. Kaltenegger, Rinder d. öst. Alpenländer, 3, 14 ff, und Tirol in Wort und Bild, S. 321. Zur Worterklärung s. I.exer, Mhd. Wörterbuch, 1, 311, wo hiefür drei Möglichkeiten angeführt werden: Grund

. Bozen). — Laut Urk. v. 1313 liegt bei Brixen „zwen aeccher dei heizzend dei Egerde“ (AT. 1, Nr. 714). — 1316 und 1320 eine bestimmte „Egerde“ bet Gufidaun (AB. 2, Nr. 30 u. 2231). — 1357 verkauft Greiyffe von Vilanders einen „Wein garten under der Egerde bei Straze“ (I. St.-A-, Farteibrief, 233). — Eine Egerte in Vilnöß, einem Seitentale des Eisack, zinst laut des Urbars der Kirche von Gufidaun vom J. 1433 (Druck von F. Wieser). — 1374, März 13, verkauft Perchtoldus magister rotarum (Wagner meister

) de Huwe plebis Naturns dem Herrn Johann de Annenberdh „ain egerde eontinentem tria jugera“ (A. Dornsberg). — „Egerten“ in Vintschgau um 1400 (Schwitzer, Urbare, S. 290). — Laut Urk. vom 30. Dez. 1326 (Chmel, öst. Geschichtsforscher, 2, 381) verleiht der Landesfürst dem Christian Richter von Neuhaus (bei Terlan) mehrere Grundstücke, darunter „drey joch, die zu laenen worden sint und siben tagmat, die ze mose worden sint und sehs tagmat wisen, die ze egerde worden sint.“ Hier ist Egert wohl

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