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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
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[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 434 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
für die Gegenstände der Vrandaffekurar statt ertheilt: „Instruktion'' -für die ständischen 'Steuereinnehmer zur Geschäftsführung Gegenständen der Brand - Assekuranz - Anstalt für Tirol Titel I,.. . t , . Von . dem Steuereinnehmer.überhaupt. " §* X* .Die ständischen Steuereinnehmer--, haben nach §*.33, der von Sr. k. k. Majestät mit allerhöchster, Guts ßung vom.14. Februar 182.3 für die Provinz Tirol alle' digst. genehmigten Statuten der Brand - Assekuranz - Anstal in dieser Beziehung ihnen zufallenden Geschäfte

so, wi übrigen ihres Dienstes zu betrachten. - - §. L. Da für jeden Krcisamtsbezirk ein Steuerei mer, welcher seinen Amtssitz im Orte des k. k. Kreisamtot ausgestellt ist, so erstreckt sich dessen Wirkungskreis in den chen der Brand-Assekuranz-Anstalt, ohne- Rücksicht au .Geschäftsführung mit der Assekuranz - Hauptkasse auch nti den einschlägigen Kreisamtsbezirk. §. 3.. Die Steuereinnehmer haben sich weder mi Anlegung und GvidenthaLtung der statutenmäßigen Gru cher, noch mit der Beschreibung und Schatzung

der Brandunglücksfälle entstandenen Beschädigungen, und auch mit der Einhebung der Beiträge von den einzelnen Mitgl zu befassen , sondern sie empfangen und bezahlen die ( blos komm issi o nell, und zwar auf Rechnung der Asseti Hauptkasse Zu Innsbruck, und bestehen daher ihre Pf hinsichtlich der Brand-Assekuranz-Anstalt einzig in der Kindlichkeit, die von den Lokalkommifsionen. des einschl Kreisamtsbezirkes an sie abgeführten Beiträge Zu überne und an die Assekuranz - Hauptkasso abzuliefern; dann d

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 435 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
Mstr Haupt1«M - -rrhMmett- VsrgüÄngeu dev Bmndschaden und Regiekosten an die betretenden ^okalkommifstonen ihres Bezir kes zur Entrichtung an die Partheien zu bezahlen, und hierüber eine ordentliche Verbuchung'Zu führen. ' ~ r - $i t ß l II» Von den Vertagen -zur- Brand - Assekuranz- Anstalt. Av Von den Beiträgen für den- Vorschuhfond. - -.. 4.'-Um den'- durch --Bränd - Verunglückten ^die-'VergÜ- der-c §'.••• der Statuten, bestimmten Zeitfrist- leisten-zu können, hat'nach

§. 21 jeder in die Brand-Assekuranz-An stalt Eintretende zur Bildung eines Vorschußfondcs drei Kreu zer W. W. vom Hundert Gulden-Versicherungskapital über die gewöhnlichen- Brand-Entschädigung s - Beiträge durch- drei auf einander folgende Jahre zu bezahlen. Die Einhebung dieser Beitrage 'von den emzelnen Vorems mitgliedern geschieht zwar durch die Kassiere der Lokalkommis- fieucu, wovon in jedem, einzelnen politischen Gerichts- und^M^- giftratsbezirke eine aufgestellt ist, jedoch ist diesen Kommnstonen 'zur^ Pflicht

. - - .. In dem nämlichen Tage, in welchem diese -v. ertrage von den Lokalkommisstoncn abgeführt worden sind, werden sie von dem Steuereinnehmer über vorhergegangene^ Nachzählung in dem für den Brand-Assekuranz-Verein abgesondert zu halten den, und nach dem beifolgenden Formulare zu führenden Journale oder Tagebuche in Einnahme gebracht, und

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 456 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
. k. Da denjenigen landwirthschastlichen Gebäuden-- welche Zum Grundsteuer-Kapital gezogen wurden, die landes fürstliche Steuer-Aushilfe von 10 st. W. W. geleistet wird; so ist bei jedem solchen Hause der Betrag der ganzen Steuer-Aushilft mit Zehen Gulden W. W. in die zehnte Kolonne einzusetzen. Bei den durch Brand beschädigten Gebäuden aber, welche in die Häusersteuer eingezogen sind, und welchen der wirkliche Betrag ihrer individuellen jährlichen Steuer, so fern diese mehr als IO st. W» W. beträgt, nach Maß

: „Anmerkung" ist anzuführen, welche durch Brand beschädigte Häuser und Real-Ge- werbs-Gebäude bereits wieder hergestellt sind, oder künf tig hergestellt, oder nicht mehr hergestellt werden, und wann der Brand, durch welchen die Gebäude beschädi get wurden, erfolgt ist. Ferners ist beizusetzen, ob der Eigenthümer des beschädigten Gebäudes von seinem Rechte, die Tabelle einzufthen, in gehöriger Zeit Ge brauch gemacht hat oder nicht. j. Wenn ein Bogen der Tabelle nicht zureicht, folglich zwei oder mehrere

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
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[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 426 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
den sind, wird -die Ratifikation und Zahlungs-Anweisung von Seite der ständischen Aktivität ohne Verzug 'erfolgen, und. die -anerkannte Brandschadens - Summe^ in den im K. 15 der Sta tuten ausgesprochenen Terminen bei der Brand - Assekuranzkaffe zur Hinausbezahlung an die Beschädigten angewiesen werden. Die Ausbezahlung der Assekuranz-Hauptkasse geschieht mit telst des Steuer - Einnehmeramtes desjenigen Kreises , in wel chem der Brand vorgefallen ist, und wird das Steuer - Ein- nehmeramt

jedesmal angewiesen werden, die Lokalkommisfion hievon in die Kenntmß zu setzen. Die Lokalkommission hat sonach die bei jedem solchen Un- glücksfalle angewiesenen Beträge bei dem einschlägigen Steuer- Einnehmcramte gegen Quittung der Beschädigten zu erheben, und selbe- hinauszuZahlen. . Diese Quittung hat zur Abkürzung des Rechnungswesens in dem Falle, wenn sich der Brand über die Gebäude mehre rer Vereinsmitglieder ausgedehnt hat, auf sämmtliche Beschä digte zu lauten, und muß daher mit Bezeichnung

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
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[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 425 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
Damit aber Re Entschädigung gctcifict werden kann, be- dingt es sich von selbst , daß jeder einzelne Brand - dluglücks- fall genau untersucht, und der Schaden durch Schätzung aus- gemittelt, werde. • „ . • Weil jedoch die Erhebung und Schätzung des Schadens, so wie die Untersuchung der Art und Weise, wie der Brand entstanden ist, ohnehin in den Pflichten der politischen Obrig keit liegt, so hat der Lokalkommissions.-Vorstand, damit das Jntereffe der Assekuranz-Anstalt möglichst gesichert

Revision die geeignete Anweisung verfügen wird. Damit aber die nöthige Aufsicht hergestellt werde, daß sich die Untersuchungen und Schätzungen nicht über die Zeit verzö gern, so hat die Lokalkommission jeden ausgebrochenen Brand sogleich, nachdem er gestillt ist, bei der ständischen Aktivität an zuzeigen, um gegen säumige Behörden das Geeignete verkeh ren M können. ■ ■ B. Von' der Ratifikation, Anweisung und Hinausbezahlung ' ' ' ' der Entschädigungen. H. 10. Der von der Lokalkommission

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 412 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
4Ö7 1 militärische Bewegungen und Gefechte, so kann hiefür keine Entschädigung von der Brand-Assekuranz-Kasse geleistet werden; I jedoch hört die Vettragspflicht des durch einen Brand dieser Art i Verunglückten an die Assekuranz-Kaffe von dem Zeitpunkte des ! stattgehabten Brandes auf. ' Feuersbrünste hingegen, welche in Standquartieren bei Durchzügen und Einquartierungen durch einzelne Soldaten ohne Befehl, aus Nachlässigkeit, Verwahrlosung, Muthwillen oder Bosheit Verursacht werden) schließen

die Wirkung der'. Versiche rung nicht aus. Bei obwaltenden wichtigen Zweifeln, ob ein Brand wirk lich in Folge militärischer Bewegungen und Gefechte, oder aus Nachlässigkeit, Muthwillen oder Bosheit einzelner Soldaten ent standen sey , erfolgt die Entscheidung nach §. 3Z und 36. §. 20. Von dem rechtlichen Ansprüche auf Entschädi gung ist die rechtliche Verpflichtung der Theilnehmer. zur Be gründung und Erhaltung der Anstalt unzertrennlich. Dieses hat aber den Sinn nicht, als ob die Mitglieder das Haupt

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 417 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
, welche die Evidenzhaltung über den Ein- und Austritt der Mitglieder, die Erhebung und Einsendung der Beiträge besorgen, über die Interessen des Veremes wa chen, und die Befehle der Aktivität vollziehen. Den Umfang dieser Pflichten und die Art chrer Erfüllung bezeichnet genau die Instruktion für die Lokalkommysionen zur Geschäftsführung in Gegenständen der Brand affe knr anz anstatt für Tirol, ddo, 1. Juli 182-1, folgenden Inhaltes: „I n st r u k t i o n für die Lokolkommissionen zur Geschäftsführung in Gegenstän

den der Brand-Assekuranz-Anstalt für Tirol. Titel I. Von den Lokalkommissionen überhaupt. §. i. Die Lokalkommissionen sind berufen, zur Zustan debringung und Aufrechthaltung der von Sr. k. k. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 5. Scpt. 1821 für die Pro vinz Tirol in der Eigenschaft eines privatgesellschastlichen Ver eines unter der Leitung des ständischen Kongresses und Ver waltung der ständischen Aktivität allergnädigst bewilligten Feuer- Assekuranz - Anstatt mitzuwirken

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 453 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
'448 Gerichte hierzu insbesondere ein Eid abzumhmen ist, daß sie dabei genau nach der Vorschrift, und nach Redlichkeit und Ge wissen zu Werk gehen werden. ' ' ' ' 5* Die Sachverständigen haben bei . Häusern, die durch Brand beschädiget wurden, zu erkennen, ob dieselben in ihren Grundlagen und im Ganzen wirklich so sehr beschädiget sind, daß ihre Wiederherstellung wenigstens den Ertrag eines ganzen Jahres erfordere,/oder hierzu mehr als der Ertrag -zweyer ■ Jahre nethig • sey, ..ober

haben'die Sachverständigen-: auch- in Ansehung der durch Brand beschädigten ReaL- Gewerbe Zu'beobachten , bey welchen besonders , Mzumerken .'kömmt/ ob der Grad der Beschädigung die Steuer-Aushütfe auf -6 oder 10 Jahre begründe. Sollten die Sachverständigen in einzelnen Fallen den Ea- laster - Rumer" des beschädigten Gebäudes aus, dem Steuerbüchel nicht entnehmen können; so 'ist. dieser Abgang bei dem Rent- arnte aus dem dort vorhandenen Cataster zu erholen. 6.. Wenn .nun auf die Mgeschriebma--Art.von

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 320 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
. Gesetzs. IX. Bd. S. 679. XVI. Stockgeldfreie Abgabe des Bauholzes an die durch Brand Verunglückten; Gubern. Kundmachung ddo. 25 März 1830 Z. 5456 Forst: „Die hohe allgemeine Hofkammer hat über die dahin vor- Zelegte Vorstellung der ständischen Aktivität vom 27. Jänner d« I. Z. 4 61. hinsichtlich der Frage, ob jenen Unterthanen, welche der gegenseitigen Tiroler'Vrandvcrsicherungs-Anstalt bey- Ersten, im Falle eines zu erleidenden Brandschadens, aus den Staatswaldungen im Allgemeinen dennoch Las Holz

Auslage erwachse, auch künftig gestatten wolle, den durch Brand verunglückten Gliedern des Assekuranz-Vereines das nö« Ehige Holz ftockzinsfrei zu überlassen, wenn sie vermöge ihrer übrigen persönlichen Eigenschaften und ihres Grundbesitzes Lieft Begünstigung ansprechen können." Coef. omiss. sch» M^?ànck am 25. März 1830. Ergangen an die standi ng ^ ^brtat, an die f. k. Berg - und Salinendirekzion in Hall das k. k. Kreisamt Sckwaz. zum m .H' F^-stgebühren bei Verkäufen und Zerstücklung der hvri -Mke

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 279 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
, welcher sich auf die Steuer - Aushtl- feu bei Beschädigung steuerbarer Gebäude durch Brand bezieht, i» Vorarlberg in Wirksamkeit gefetzt werde. ^ Am Mdrigen haben die k. d. Vorschriften über Nachlass» m der Grund -, Dommikal- und Häusersteuer in voU,r An wendung zu bleiben; nur wird jene Verordnung, nach welcher keine Steiler - Nachlasse unter dein Betrage eitles Guldens Stakt finden fetten, aufgehoben, so daß in den dazu geeigne ten Fallen auch auf solche Steuer-Nachlasse ««getragen Wer den darf. In Hinsicht der nunmehr

in Wirksamkeit tretenden Pov Driften über Steuer - Aushilfen bei Brand - Beschädigungen er- hält lu Kreisamt in der Beilage die erforderliche Anzahl der lithographischen Verordnungen und Tabellen zur weitern Ver fügung. Üeber den Gebrauch der Tabelle hat das k. die Gericht« Mch tz«r beiliegenden Instruktion anzuweisen. Waä hingegen die Steuer - Nachlässe betrifft, so werden Hie Rentämter Lurch die provisorische Domänen - Inspektion an- aewiesen , vor Ablauf der Monats August, regelmässig di» Stnrer » Nachlaß

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