Geschichtskunde des Karwendelgebietes : [1., 2., 3. Teil]
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Author:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place:
Stuttgart
Publisher:
Dt. und Österr. Alpenverein
Physical description:
S. [39] - 71, [15] - 47, [90] - 101
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 1935/37 ; In Fraktur
Subject heading:
g.Karwendelgebirge ; s.Landeskunde
Location mark:
III 266.654
Intern ID:
492490
. In jenen Teilen des Karwendelgebirges, die zum Herzogtum Bayern, Landgericht Tölz, und zur Grafschaft Werdenfels gehörten, hat die Forst° und Iagdhoheit den Herzogen von Bayern und den Bischöfen von F r e i s i n g als den betreffenden Landesfürften zugestanden. Bei der Erwerbung der Grafschaft Werdenfels durch Frei sing im Jahre 1294 werden „Gejaide und Vischwaide" als deren Zubehör ausdrücklich genannt. Die Herzoge von Bayern find jederzeit eifrige Jäger gewesen und wie in ihren anderen Revieren
, so haben sie auch im obersten Isartal die Jagd meist persönlich aus geübt. In Fall und in Vorderriß waren nachweisbar seit dem 15. Jahrhundert herzogliche Jagdhäuser und die Sitze von Forstämtern, deren Verwalter, gleich wie in Tirol „Forstknechte" benannt, zugleich das Forst- und Jagdwesen betreuten; durch meh rere Jahrhunderte war hier dieses Amt in ein und derselben Sippe, namens Schöttl. Auch der freisingische Oberjäger in Mittenwald, der dem Kurfürsten Max Emanuel von Bayern bei seinem Angriff auf die österreichische
Festung Scharnitz im Jahre 1703 wich tige Dienste geleistet, und damals auch ein Kreuz auf dem Karwendelspitz aufgestellt hat, hieß Adam SchöttlH. Infolge der Vereinigung von Freising mit Bayern im Jahre 1803 kam auch das bis- her freisingische Forstamt in Mittenwald unter die nunmehr kgl. bayerische Verwal tung. Wie früher, so war auch weiterhin das Karwendel nördlich der Staatsgrenze hin sichtlich der Forste zum größten Teil Eigentum des bayerischen Staates, und hinsichtlich der Jagd Leibgehege
des Königs bzw. des Prinzregenten. Auch heute find diese Forste Eigentum der Landesforstverwaltung Bayern und werden in deren Aufträge von den Forstämtern zu Fall und Mittenwald verwaltet. Nur der Forst zwischen dem Fischbach, der Riß und dem Fermersbach bis zum Vaierkarspitz und jener am Hühnerberg bei Fall, sind Eigentum des Großherzogs von Luxemburg. Wie dieser ausländische Fürst jenen Forstbesitz mit Cigenjagd hier erworben hat, ist mir nicht bekannt. Auch die Jagd im angrenzenden Gebiet
, Vorderriß und Fall. Größere Jagdhäuser sind am Verein, in Fischbach und in der Vorderriß, außerdem etwa dreißig si Vgl. Pfrehschner, Peter Rießer, S. 242 und 394ff. H R u f, Achental, S. 91, Schützenzeitung 1871, S. 660. 3 ) Siehe Höfler, Ein Grenzstreit im Karwendel, Zeitschrift des Alpenvereines 1888, S. 90; R i e tz l e r, Geschichte Baierns, Bd. 6, S. 98. Über die Organisation des landesfürstl. Forst, und Jagdwesens in Bayern im Allgemeinen s. Rosenthal, Gesch. d. Gerichtswesens und der Der- waltung