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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1907)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1907
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Page 265 of 356
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 355 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1907
Intern ID: 587518
Jnstallationseinrichtungen sind die vom Werke herausgegebenen und einen er gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bildenden „Vorschriften für die Installateure über die Ausfüh rung elektrischer Anlagen, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck ange- schlofsen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motore, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes, angeschlossen werden sollen, genau vorgeschrieben. Das Werk behält- sich vor, die Entwürfe

vorschriftsmäßiger und tadelloser Ausführung und Lieferung seiner- Ar beiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfung von Installationen (Neuein richtungen o der Erweiterungen) sind die nachstehend angeführten Gebühren zu bezahlen: Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle K 1,—• lieber 40 Lampenstellen „ 40.—; Für Krafteinrichtungen bis zu 1 P. S. nominell „ 2 — lieber 1 p. S. „ 5,— Für die Ueberprüfung einfacher Leitungsführungen ohne Benützung

der genannten Apparate wird ausschließlich durch das Elektrizitäts werk besorgt. Der Empfang der Meß- und Kontroll- Apparate ist vom Abnehmer mittelst einer Quittung schriftlich zu bestätigen. Die Türen der Hausanschlußkästen und Trans- formatorräume dürfen unter keinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus ent stehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem mwersperrt ist, so ist das Werk sofort

zu verständigen. 8 5 . Einschaltung. Das Werk beginnt die Arbeiten zum Anschluß eines Objektes an' das städtische Leitungsnetz nach dev Erlegung der im § 2 genannten Anschluß gebühren. Für diè Einschaltung des Stromes müssen weiters die im § 3 genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Anlage muß also durch die Ueberprüfung als vor schriftsmäßig erwiesen und die Ueberprüsungsgebühr bezahlt sein. Iède unb efu gte Einschaltung wird ge richtlich 'verfolgt. 8 6 . Stromverrechnung. Die Verrechnung des vom Abnehmer

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Page 308 of 398
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 397 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1908
Intern ID: 587519
, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck ange schlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motore, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes angeschlosseu werden sollen, genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Erweiterun gen bestehender, icen das städtische Leitungsnetz ange- lchlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aenderung der Zahl der Glühlampen

, Apparate usw.) zu genehmi gen- die Arbeiten zu überwachen, die fertigen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen; - zu treffen. Durch die,.vom Werke ausgeübte Überwachung und Prüfung der Anlagen, wird der aussührende Unter nehmer seinen Verpflichtungen gegen derftAuftraggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschriftsmäßiger .und tadelloser Ausführung und Lieferung seiner Ar beiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefllr keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfung

des städtischen Elektrizitätswerkes auf Kosten des Abnehmers mit ei nem verschließbaren Schutzkasten zu umgeben- welcher nur von den Angestellten des städtischen Elektrizitäts werkes geöffnet werden darf. Alle unbefugten Ein griffe an diesen Apparaten, sowie deren Zuleitungen sind strengstens untersagt. Das Ausstellen, und Abmontieren der genannten Apparate wird ausschließlich durch das Elektrizitäts werk besorgt. Der Empfang der Meß- und Kontroll- Apparate ist vom Abnehmer mittelst einer Quittung schriftlich

zu bestätigen. Die Türen der Hausanschlußkästen und Trans formatorräume dürfen unter leinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus ent stehende Unglückssälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk sofort zu verständigen. 8 5 . Einschaltung. , Das Werk beginnt die Arbeiten zum Anschluß eines Objektes an das städtische Leitungsnetz nach der

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1896?]
Volks- und Wirthschafts-Kalender für das Burggrafenamt und Vintschgau ; 77. 1897
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Page 132 of 173
Place: Meran
Publisher: Jandl
Physical description: [47] Bl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Burggrafenamt <Landschaft> ; f.Zeitschrift<br />g.Vinschgau ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 57/77(1897)
Intern ID: 483904
Zxx jo elei- Uhr ein Lederfutteral groti«. Ì Aus München All ' dH6 LÖS©!*! in Bayern! Um ihre weltberühmten Fabrikate auch in Oesterreich-Ungam einführen zu können hat die Fabriksfirma A. Winkler, Milnehen, Lindwurmstrasse Nr. 25 I. K. beschlossen, sämmtliehe Taschenuhren zoll- und portofrei nach ganz Oesterreich -Ungarn zu ver senden. Alle von dieser Firma in den Handel gebrachten Uhren werden vorerst in der eigenen Werk stätte genau reguliert, was keiner der annoncier enden Zwischenhändler

nachstehend verzeichnete Uhren zoll- und 32 portofrei nach ganz Oesterreich-Ungarn und zwar: Nur fl. 4.20 sine Silberin Remontoir-Tasclieii-Clir die Silberfarbe nie verändert, genau reguliertes Werk nur fl. 4,20. Doppelt ge deckt Springdeckel, sehr beliebt hei Eisenbahnen und Aemtem etc. nur fl. 5. --. Nur fl 5 50 ' kostet die weltberühmte Facon- Gold - Remontoir-Tasehen -Uht „Festone“ mit 3 Facon-Golddeckeln von echtem Gold, nicht zu unterscheiden, reich decoriert und pünktlich reguliert fl. 5.50

, eine in jeder Hinsicht ausgezeichnete TJhr sn? Ü. 7.SO. Nur fl. 9 .- kostet die weltberühmte Re- montoir - Taschen - Uhr „Im perial“ mit Präcisions-Anker-Werk 15—20 Rubis uno 3 schönen reich decorierten Silberdeekeln, Goldzeiger ‘/ s Chronometer, anerkannt beste Uhr früher L. und jetzt nur fl. 9.—. Nur fl. 10 . 1 eine echte Silber -Tula-Re- montoir - Taschen -Uhr mit 1 3 Tula-Silberdeckeln. Dieselbe Uhr Ankerwerk mit Geldeinlage, verschiedene Decorationen, Jagdstücke 1 oder Reichswappen, sehr gutes Werk

Werk laut Zeichnung nur fl. 18. Original amerikanische Ancra-Wepkar circa 20 cm. hoch und im cm. breit, hat 3 Regulateure, vergoldete Faeade, als Reise-, Salon-, Wand-u. Weckeruhr ver wendbar, in jeder Lage gut gehend mit Sekundenzeiger gellt u. weckt auf das pünktlichsten unbe-4 dingt beste Qualität, nur fl.1.90 1 mit nachtlcuchtendem Zill’er- blatt u. selbslthütigen Kalen der nur fl. 2,75. Musikuhr spielt nach jeder Stunde 2 schöne ^Musikstücke; das Gehäuse aus Nickel mit Glaswänden -vergoldete

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Page 351 of 442
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 441 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1910
Intern ID: 587521
Elektrizitätswer kes angeschkossen werden sollen, genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Erweiter- ungen bestehender, an das städtische Leitungsnetz angeschlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen. Aenderung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die ferti gen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen zu treffen. Durch die vom Werke ausgeübte Ueberwachung und Prüfung der Anlagen

, wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf- 15 20 25 30 50 75 1(J0 125 , 150 und darüber 35 40 , 50 55 60 1 70 80 90 100 traggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vor- schriitsmähiger und tadelloser Ausführung und Liefer ung seiner Arbeiten in keiner We.se enthoben. Das Werk übernimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfnng von Installationen (Neu einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach stehend angeführten Gebühren zu bezahlen: Bis zu 40 Lampenilellen puo

des städtischen' Elektrizitätswerkes geöffnet werden darf. Alle unbefugten Eingriffe, an diesen Apparaten, sowie deren Zuleitungen sind strengstens untersagt. Das Aufstellen und Abmontieren der genannten Apparate wird ausschließlich durch das Elektrizitäts werk besorgt. Der Empfang der Meß- und Kontroll- Apparate ist vom Abnehmer mittilst einer Quit tung schriftlich zu bestättigen. Die Türen der Hausanschlußkästen und Trans- formatorräume dürfen unter keinen rimikänden eiaen- mächtig geöffnet werden und lehnt

das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus entstehende Unglücksfälle ah. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das> Werk sofort zu verständigen.

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Page 378 of 474
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 473 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1913
Intern ID: 587524
gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bildenden „Vorschriften für die Installateure über die Ausfüh rung elektrischer Anlagen, welche an das Leitungs netz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck an geschlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motoren genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Äenderungen oder Erweiter ungen bestehender, an das städtische Leitungsnetz angeschlossensr Anlagen

(Verlegen von Leitungen, Aenderung der Zahl der Elühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die ferti gen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen zu treffen. Durch die vom Werke ausgeübte Ileberwachung und Prüfung der Anlagen wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf traggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vor- schrkftsmähiger und tadelloser Ausführung und Liefer ung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt

der Hausanschlußkästen und Trans- formatorränme dürfen unter keinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk sofort zu verständigen. 8 5. EmWialhmg. Das Werk beginnt die Arbeiten zum Ans chintz eines Objektes nach Erlegung der im § 2 genann ten Anschlußgebühren. Für die Einschaltung des Stromes müssen wei ters die im § 3 genannten

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Page 464 of 512
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 511 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1917
Intern ID: 587526
notwendig. Das Werk behält sich vor. die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Amderungen oder Er weiterungen bestehender, an das Leitungsnetz ange- schlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende- rung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigem Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun gen zu treffen. Durch die vom Werk ausgeübte Ueberwachung und Prüfung der Anlage wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen

gegen den Auf traggeber bzw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschrifts- und fachgemäßer Ausführung und Lieferung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben Das Werk über nimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfung von Installationen (Neu einrichtungen oder Erwerterungen) sind die nach stehend angeführten Gebühren zu bezahlen Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.— Hebet 40 Lampenstellen Kr. 40.— Für Krafteinrichtungen bis 1 KW. Nennleistung Kr. 2.— Ueber 1 KW. Nennleistung

- mcrtorräume dürfen unter keinen Amständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß etit solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist dasWE sofort zu verständigen. 8 5. Einschaltung/ Das Werk beginnt die Arbeiten zum An-' s ch lu ß eines Objektes nach Erlegung der im 8 U ge nannten Anschlußgebühren. Vor Einschaltung des Stromes muß'die Anlage- durch die Ueberprüfung (8 3) als vorschriftsmäßig

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
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Page 472 of 515
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: II Z 278/1918
Intern ID: 483095
Für sämtliche elektrische Installationseinrichtungen sind die vom Werke herausgegebenen und einen er gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bilden den „Jnstallationsvorschriften, des E. W. 2.' bin dend. In diesen Vorschriften ist auch die Beschaffen heit der Motoren genau bestimmt. Eine vorherige Anfrage über die Ausführungs- | art der Motoren ist auch mit Rücksicht auf die teil- ! rveise einphasige Ausführung und die verschiedene j Spannung des Leitungsnetzes notwendig. ! Das Werk behält

sich vor. die Entwürfe zu ! allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Er- \ Weiterungen bestehender, cm das Leitungsnetz ange- i schlostmer Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende- ! rung der Zahl der Glühlampen/ Apparate usw.) zu j genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigen ! Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun gen zu treffen- Durch die vom Werk ausgeübte Ileberwachung und Prüfung der Anlage wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf traggeber bzw. Stromabnehmer

hinsichtlich vorschrists- und fachgemäßer Ausführung und Lieferung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk über nimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die lleberprufung von Installationen (Neu einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach stehend angeführten Gebühren zu bezahlen Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.— Aeber 40 Lampenstellen Kr. 40.— Für Krafteinrichiungen bis 1 KW. Nennleistung Kr. 2.— kleb er 1 KW. Nennleistung Kr. 5.— Diese Mrüfgebühren sind bei jeder Nachprüfung

werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Merk sofort zu verständigen. § 5. Einschaltung. Das Werk beginnt die Arbeiten zum An schluß eines Objektes nach Erlegung der im §2 ge nannten Anschlußgebühren. Bor Einschaltung des Stromes mutz, die Anlage durch die lleberprufung (§ 3) als vorschriftsmätzM erwiesen sein. Jede unbefugte Stromentnahme wird gerichtlich verfolgt

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Page 364 of 465
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 464 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1912
Intern ID: 587523
gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bildenden „Vorschriften für die Installateure über die Ausfüh rung elektrischer Anlagen, welche an das Leitungs netz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck an geschlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motoren genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Äenderungen oder Erweiter ungen bestehender, -an das städtische Leitungsnetz angeschlossener Anlagen

(Verlegen von Leitungen, Aendemng der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die ferti gen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen zu treffen. Durch die vom Werke ausgeübte Ueberwachung und Prüfung der Anlagen wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf traggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vor schriftsmäßiger und tadelloser Ausführung und Liefer ung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefür

der Hausanschlutzkästen und Trans- formatorräume dürfen unter keinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk sofort zu verständigen. 8 5. Einfchaltung. Das Werk beginnt die Arbeiten zum Ans chintz eines Objektes nach Erlegung der im 8 2 genann ten Anschlutzgebühren. Für die Einschaltung des Stromes müssen wei ters

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1914]
Innsbrucker Adreßbuch; 1915
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Page 388 of 463
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: II Z 278/1915
Intern ID: 483096
durch das E.-W. I. Für sämtliche elektrische Jnstallaikonsemrichtungen sind die vom Werke herausgegebenen und einen er gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bildenden „Vorschriften für die Installateure über die Ausfüh rung elektrischer Anlagen, welche an das Leitungs netz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck an- geschlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motoren genau vvrgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Äenderungen

Ausführung und Liefer ung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfung von Installationen (Neu einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach stehend angeführten Gebühren zu bezahlen: Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle , X 1. Weber 40 LampenUellen „ 40. Für Krasteinrichtungen bis zu 0.738 KW. = l PS. nominell .2 — Weber 0.736 KW. = 1 PS „ i>.~ Für die Ueberprüfung einfacher Leitungsführun gen ohne Benützung von Meßinstrumenten

zu bestätigen. Die Türen der Hausanschlußkästen und Trans formato rräume dürfen unter keinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk sofort zu verständigen.

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1895?]
Volks- und Wirthschafts-Kalender für das Burggrafenamt und Vintschgau ; 76. 1896
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Page 148 of 171
Place: Meran
Publisher: Jandl
Physical description: [48] Bl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Burggrafenamt <Landschaft> ; f.Zeitschrift<br />g.Vinschgau ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 57/76(1896)
Intern ID: 483900
die Silberfarbe nie verändernd, ■' genau regulirt. Werk nur fl. 4.20 ™ Doppelt gedeckt sehr beliebt bei Eisenbahnen, Aemtcrn nur fl. 8 M. DOtr fi. 4.70 kostet bei mir die weltberühmte b Remonroir-Uhr 3) das Gehäuse mit 14 lavai. Gold stark vergoldet; irr jeder £ Beziehung ebenso schön und kunstvoll ansgestattet mie eine w goldene Uhr im Merthe von fl. 70. Das Werk ist auf das Sorgfältigste genau regulirt, 5 Jahre Garantie, *, Preis offen nur fl. 4.7o, doppeltgedeckt mit drei 14 karat. H Gold Vergoldeten

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
1967
¬Der¬ obere Weg : von Landeck über den Reschen nach Meran.- (Jahrbuch des Südtiroler Kulturinstitutes ; 5/6/7)
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Page 314 of 601
Author: Südtiroler Kulturinstitut <Bozen> / hrsg. vom Südtiroler Kulturinstitut
Place: Bozen
Publisher: Ferrari-Auer
Physical description: 589 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Vinschgau ; <br />g.Landeck <Tirol>
Location mark: II Z 647/5-7
Intern ID: 141848
in U.-L.-Frauen-Pfarrkirche zu Lana eine neue „Tafel' auf den Fronaltar (Hochaltar) zu setzen, war er Bürger von Meran und — seit 1499 — Mitglied des dortigen Rates. 1478 noch als Bürger von Sterzing bezeichnet, war er um 1480 nach Meran übergesiedelt. Außer dem Hochaltar in Lana, für den Schnatterpeck 1506 und 1508 erhaltene Zahlungen quittierte, ist kein Werk für ihn gesichert. Zugeschrieben wird ihm die kolossale Figur eines hl. Papstes (Urban oder Silvester) im Museum Ferdinandeum in Innsbruck

22 . Schnatterpecks Weg gang 1509 aus Meran und seine Aufnahme als Pfründner 1540 in das Spital von Meran lassen darauf schließen, daß sein lange währendes Leben in den letzten Jahrzehnten nicht von einer erfolgreichen, Vermögen bringenden Tätigkeit begleitet war. Zwischen 1509 und 1540 ist er im Vintschgau nachweisbar, u.a. im Gericht Schlanders 23 . In der Nikolauskirche von T a b 1 a n d, die zum Dekanat Schlanders gehörte, steht auf dem Hauptaltar ein Flügelschrein 24 , der als Werk Schnatterpecks anzusehen

der Flügel nur wenig abgewandelt. In einem Vergleich des hl. Nikolaus mit dem Gottvater des Gnadenstuhles in Lana und der zu seiten des hl. Nikolaus stehenden hll. Seba stian und Martin samt Bettler mit Mutter Anna, Maria und Katha rina in der oberen Etage und den Engeln mit Leidenswerkzeugen im Schrein zu Lana erweisen sich die Skulpturen beider Altäre als Werke eines Meisters. Das verworrene vegetabilische Spreng werk und die kleinbrüchige Faltenbildung in Tabland deuten auf eine Entstehung des Altares

nach dem großen Werk in Lana. Dafür spricht auch die Anwesenheit Schnatterpecks nach 1509 in der Gegend von Schlanders.

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