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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1907)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 5. 1907
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Page 219 of 275
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 140 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/5(1907)
Intern ID: 483359
Bozener Adreßkalender. Stempeltarif von Oesterreich-Ungarn. 29 Skala I Skala II Skala III für Wechsel für Rechtsurkunden, Quittungen u. dergl. Perzentsrala für Kauf-, Tausch- und Lieserungsverträge über mchr bis Gebühr über mehr bis Gebühr über mehr bis Gebühr als s- Zuschlag als s. Zuschlag als s. Zuschlag Kronen Kronen K h Kronen Kronen K h Kronen Kronen K h 150 10 40 14 20 14 150 300 — 20 40 80 26 20 40 — 26 . 300 600 — 40 80 120 38 40 60 — 38 600 900 — 60 120 200 — 64 60 100 — 64 900 1.200

ein von 2 X 50 b zu ent'ichten, wobei nehmen lst. Restbetrag von weniger als 800 K ein Restbetrag von weniger als > als voll anzunehmen ist. 400 X als voll anzunehmen ist. Skala I. a) Für im Lande ausgestellte, inner-- halb sechs Monaten, und im Auslande ausgestellte, innerhalb zwölf Monaten zahlbare Wechsel; b) für Indossamente (Giri) aus Wechsel, welche der Skala II unterliegen; c) für dem Wechsel gleichgehaltene kauf- mannische Anweisungen von mehr als achttägiger Lauszeit und Verpflichtscheine

(T. P. 11 a und T. P- 60, 1, a); d.) für Schuldbriefe über Vorschüsse öffentlicher Kreditinstitute auf Staats- und rmdere Wertpapiere für die Dauer von drei Monaten (T. P. 36,1, a). — S kala H. a) Für Rechtsurkunden oder Quittungen, welche wederSkalal, nochSkalaHI, noch dem fixen Stempel von 1 K (3) unterliegen; b) für Wechsel, im Jnlande ausgestellte, nach sechs Monaten zahlbar, und im Auslande ausgestellte, nach zwölf Monaten zahlbar; c) für die diesen Wechseln beigefügten Empfangsbestätigungen (pour acquit). Indossaments siehe Skala

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 10. 1912
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Page 229 of 300
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 180 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/10(1912)
Intern ID: 483352
24 Bozener Adreßkalender. Stempeltaris von Oesterreich-Ungarn. Skala I für Wechsel über mehr . als Kronen bis Kronen Gebühr s. Zuschlag K Skala II Rechtsurkunden, Quittungen u. der gl. über mchr als Kronen 150 300 600 900 1.200 1.500 1.800 2.100 2.400 2.700 3.000 6.1100 9.000 12.000 15.000 18.000 21.000 24.000 150 300 600 900 1.200 1,500 1.800 2.100 2.400 2.700 3.000 6.000 9.000 12.1 >00 15.000' 18.000 21.000 24.000 27.000 1 1 1 1 1 2 4 6 8 10 12 14 16 18 10 20 40 60 80 20 40 60 80 und so fort

ein Restbetrag von weniger als 400 K als voll anzunehmen ist. Skala I. a) Für im Lande ausgestellte, inner- halb sechs Monaten, und im Auslände ausgestellte, innerhalb zwölf Monaten zahlbare Wechsel;' b) iür Indossamente (Giri) auf Wechsel, welche der òMa II unterliegen; c)-für dem Wechsel gleichgehaltene kauf männische Anweisungen von mehr als achttägiger Laufzeit und Verpflichtscheine (T. P. II a und T. P. 60, 1, a)- d) für Kchuldbriefe über Borschüsse öffentlicher Kreditinstitute auf. Staats

- und andere Wertpapiere für die Dauer von drei Monaten (T. P. 36,1, a). — Skala II. a) Für Rechtsurkunden oder Quittungen, welche w-der Skala I, noch Skala III, noch dem fixen Stempel von 1 K (3) unterliegen; b) für Wechsel, im Inlands ausgestellte, nach sechs Monaten zahlbar, und im Auslande ausgestellte, nach zwölf Monaten zahlbar; c) für die diesen Wechseln beigefügten Empfangsbestätigung« i (pour acquit) Indossaments siehe Skala I. - Skala III. a) Für' Kauf-, Tausch- und Lieferungsverträge über beweg- hche Sachen

2
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1903)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 1. 1903
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Page 31 of 200
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/1(1903)
Intern ID: 483368
Stempeltarif für Österreich-Ungarn. Skala I für Wechsel über mehr als Kronen bis Kronen Gebühr . Zuschlag K SI ala II für Rcchtsurkuuden, Quittungen u. dgl. über mehr als bis Kronen Kronen Gebühr s. Zuschlag X S k a l a III. Perzentskala für Kauf-, Tausch- und Lieferungsverträge über mehr als Kronen bis Gebühr ölg s. Zuschlag Kronen K 150 j — 10 150 300 - 20 300 600 — 40 600 900 — 60 900 1.200 — 80 1 .200 1.500 1 1.500 1.800 1 20 1.800 2.100 1 40 2.100 2.400 1 60 2.400 2.700 1 80 2,700 3,000

von 2 K 50 h zu entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als 400 X als voll anzunehmen ist. Skala I.k)FürimLcmde ausgestellte, innerh. 6 Mon., und im Auslände ausgestellte, innerh. 12 Mon. zahlbare Wechsel; b) für Indossamente (Giri) auf Wechsel, welche der Skalall uifterliegert; c) für dem Wechsel gleichgehaltene kaufmännische Anweisungen von mehr als achttägiger Laufzeit und Verpflichtscheine (T. P. 11 a und T. P. 60, 1, cl) für Schuldbriefe über Vorschüsse öffentlicher Kreditinstitllte aus Staats

- und andere Wertpapiere für die Dauer von 3 Monaten (T. P. 36, I, a). - Skala II. ii) Für Rechtsur kunden oder Quittungen, welche weder Skala I, noch Skala III, noch dem fixen Stempel von ! X (3) unter liegen; b) für Wechsel, im Inlands ausgestellte, nach 6 Monaten zahlbar, und im Auslande ausgestellte, nach 12 Monaten zahlbar ; c) für die diesenWechseln bei gefügten Empfangsbestätigungen (pour acquit}. Indossaments siehe Skala I. — Skala HI. a) Für Kauf- Tausch- und Lieferungsverträge über bewegliche Sachen

3
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1907)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 5. 1907
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Page 217 of 275
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 140 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/5(1907)
Intern ID: 483359
, v. f. B. 1 IL — wenn sie eine solche enthalten, wieDienstleistungs- Verträge. — zur Behebung einer Postsendung an Stelle des Adressaten, frei. — zur Ausübung des Wahlrechtes bei Gemeinde- oder Landtagswahlen frei. — in Strafsachen, wenn der Zweck ersichtlich, frei. Waffenpässe^ 2 K; Gesuche um Erteilung, frei; ebenso Rekurse. Waffen Übung, Gesuch um Enthebung 1 K. — Gesuch um Abstellung aus einen anderen Affen- tierungsplatz 1 X. Wechsel: A. im Ausland ausgestellte, innerhalb sechs Monaten zahlbar, dann im Ausland ausgestellte, innerhalb

es Aussteller. Akzeptant, Girant ic., beigesetzt wird, von dem h?ezu bestimmten Amt zu überstempeln sind. b) Ber den im Ausland ausgestellten Wechseln, auf eßkalender. 27 welchen die Stempelmarken auf der Rückseite oben knapp am Rand, und wenn sich daselbst bereits ausländische Unterschriften befinden, knapp unter denselben zu befestigen und, ehe die Partei-Unter- feriigung eines Inländers erfolgt, längstens inner- halb 14 Tagen nach Einlangen in das Inland amtlich zu überstempeln sind. Wechsel

Wechsel. Wie jene sub A et B. Werden dieselben (inland.) nach Ablauf von sechs Monaten, j ausländische nach zwölf Monaten zur Zahlung präsentiert, so muß die nach Skala I entrichtete Stempelgebühr vor Präsentierung zur Zahlung, oder Protesterhebung aus die Gebühr nach Skala II ergänzt werden. (Entrichtungsart durch Befestigung derStemp l-- marken auf der Rückseite des Wechsels und amt- liche Ueberstempelung.) — Transitierende Wechsel im Ausland aus- gestellt und daselbst zahlbar, bei Jndofsierung

4
Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1911]
Adressbuch für die Städte Brixen a. E., Sterzing, Klausen : nebst Verzeichnis der Handels- und Gewerbetreibenden
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Page 31 of 147
Author: Brixen ; Sterzing ; Klausen
Place: Brixen
Publisher: Verl.-Anst. Tyrolia
Physical description: 98 S.
Language: Deutsch
Notations: Bestand: 1911 ; Nebent.: Adressbuch der Städte Brixen, Sterzing, Klausen
Subject heading: g.Klausen <Bozen>;f.Adressbuch<br>g.Brixen;f.Adressbuch <br>g.Sterzing;f.Adressbuch
Location mark: II Z 2.545/1911
Intern ID: 119994
I. a) Für im Lande ausgestellte, inner- halb sechs Monaten, und im Auslände ausgestellte, innerhalb zwölf Monaten zahlbare Wechsel; b) für Indossamente (Giri) auf Wechsel, welche der Skala II unterliegen; 0) für dem Wechsel gleichgehaltene kauf-- mannische Anweisungen von mehr als achttägiger Laufzeit und Verpflichtscheine (T. P. 11 a und T. P. 60, 1, a); d) für Schuldbriefe über Borschüsse öffentlicher Kreditinstitute auf Staats- und andere Wertpapiere für die Dauer von drei Monaten (T. P. 36,1, a). — © f ala

II. a) Für Rechtsurkunden oder Quittungen, welche weder Skala I, noch Skala III, noch dem fixen Stempel von 1 X (3) unterliegen; b) für Wechsel, im Anlande ausgestellte, nach sechs Monaten zahlbar, und im Auslände ausgestellte, nach zwölf Monaten zahlbar; o) für die diesen Wechseln beigefügten Empfangsbestätigung« 1 (pom- acquit). Indossaments siehe Skala I. — è k a l a III a) Für Kauf-, Tausch- und Liefemngsderträge über beweg- liche Sachen (T. P. 6b, A, a T, P. 97, A, a, T. P. 69, T. P. 57, G, a); b) für entgeltliche

6
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1910)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 8. 1910
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Page 232 of 290
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 150 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/8(1910)
Intern ID: 483355
, Akzeptant, Girant ?c., beigesetzt wird, von dem hiezu bestimmten Amt zu überstempeln sind. b) Bei den im Ausland ausgestellten Wechseln, eßkalender 27 welchen die Stempelmarken aus der Rückseite oben knapp am Rand, und wenn sich daselbst bereits ausländische Unterschriften befinden, knapp unter denselben zu befestigen und, ehe die Partei-Unter- fertigung eines Inländers erfolgt, längstens inner halb 14 Tagen nach Einlangen in das Inland amtlich zu überstempeln sind. Wechsel, Indossamente, Giri

» gierenden beigesetzt wird, durch Befestigung der Stempelmarken und amtliche Ueberstempelung oder aber durch Ueberschreibung der Stempelmarke im untern Feld mittels der ersten Zeile der Jndossierungs- oder Prolongierungsklausel. — Empfangsbestätigungen (Acquitt)aufWechseln nach Skala I stempelfrei, auf jenen nach Skala II stempelpflichtig nach Skala II hinsichtlich der quittierten Summe. (Erfüllung der Stempelpflicht wie bei Indossa- menten und Prolongierungen.) — Sicht Wechsel. Wie jene sud

A et B. Werden dieselben (inländ.) nach Ablauf von sechs Monaten, ausländische nach zwölf Monaten zur Zahlung präsentiert, so muß die nach «àkala I entrichtete Stempelgebühr vor Präsentierung zur Zahlung oder Protesterhebung auf die Gebühr nach Skala II ergänzt werden. (Entrichtungsart durch Befestigung der Stempel- marken auf der Rückseite des Wechsels und amt- liche Ueberstempelung.) — Transitierende Wechsel im Ausland aus- gestellt und daselbst zahlbar, bei Jndossierung oder Protestierung im Inland von je 209

7
Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1911]
Adressbuch für die Städte Brixen a. E., Sterzing, Klausen : nebst Verzeichnis der Handels- und Gewerbetreibenden
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Page 29 of 147
Author: Brixen ; Sterzing ; Klausen
Place: Brixen
Publisher: Verl.-Anst. Tyrolia
Physical description: 98 S.
Language: Deutsch
Notations: Bestand: 1911 ; Nebent.: Adressbuch der Städte Brixen, Sterzing, Klausen
Subject heading: g.Klausen <Bozen>;f.Adressbuch<br>g.Brixen;f.Adressbuch <br>g.Sterzing;f.Adressbuch
Location mark: II Z 2.545/1911
Intern ID: 119994
eilt- halten, v. j. B. 1 X. — wenn sie eine solche enthalten, wie Dienstleistungs- Verträge. — zur Behebung einer Postsendung an Stelle des Adressaten, frei. — zur Ausübung des Wablrechtes bei Gemeinde- oder Landtagswahlen frei. — in Strafsachen, wenn der Zweck ersichtlich, frei. Waffenpässe, 2 X; Gesuche um Erteilung, frei; ebenso Rekurse. Waffenübung, Gesuch um Enthebung 1 X. — Gesuch um Abstellung auf einen anderen Affen- tierungsplatz 1 X. Wechsel: A. im Ausland ausgestellte, innerhalb sechs

zu überstempeln sind. Wechsel, Indossamente, Giri, im Inland bei- gesetzt, bei den Wechseln ad A stempelfrei, ber jenen ad B stempelt flichtig nach 6 filici I. — Prolongationen. Je nachdem die Prvlon- gation nach der ursprünglichen Verfallfrist des Wechsels auf die Dauer innerhalb sechs Monaten oder über sechs Monate hinaus erfolgt, im ersten Fall nach Skala I und im letztern Fall nach Skala II. Erfüllung der Stempelpflicht bei Indossamenten und Prolongationein Ehe die Zndossierung oder Prolongierung

und Prolongierungen.) — Sichtwechsel. Wie jene sub A et B. Werden dieselben (inland.) nach Ablauf von sechs Monaten» ausländische nach zwölf Monaten zur Zahlung präsentiert, so muß die nach ^kala I entrichtete Stempelgebühr, vor Präsentierung zur Zahlung oder Protesterhebung auf die Gebühr nach Skala II ergänzt werden. (Entrichtungsart durch Befestigung der Stempel- , marken auf der Rückseite des Wechsels und amt liche Ueberstempelung.) — Transitierende Wechsel im Ausland aus- gestellt und daselbst zahlbar

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