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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 97 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
. 31, 15), dann in einer Urkunde des Erz- bischofs Adalbert 1, von Salzburg aus dem Jahre 923 in der Form Torilanum (1lormayr Beytr. 2, 20). Im 13. und 14. Jahrhundert, ja selbst bis inj 18. Jahr hundert herein, erscheint aber als Bezeichnung des Gerichtes fast immer der Name Neuhaus. Das Vierth an der Etsch umfassle, wenigstens im Anfange des 16. Jahr- hunderte, das Stadt- und Landgericht Giies und Bozen, die Gerichte Terlan, Jenesien, Samthein, Hocheppan, Altenburg, Kaltem, Laimhurg y Curtatsch, Neumetz, Königsberg, Salztrn

vom Avisiobache bis in die Nähe der Stadt Bozen zum Territorium von Trient und damit bis $51 zu Italien und dann zu den Herzogthümern Baiern und Kärnten x der übrige Theil zum Herzoglhume Ball und damit zum Königreich Deutschland (A. Buber Beitrage zur altern Geschichte Oesterreichs in den „Mittheilungen de« Instituts u 2, 367 ff.), Auch seti der Verleihung der Grafschaften Bozen und Trient an die Bischöfe von Trient ira Jahre 1Ö27 entstand das Viertel an der Etsch noch lange nicht, denn die vermuthlich

Neuhaus. heten, ire gepxesten ze hörenne und meinem herren ze eagenne, wer àie weren, die meinem herren ze dienßten sezzeu in dem gerictvt ze dem nur auf kurze Zeit, denn schon im Jahrs, 1827 sagte der Dynast die Gerichtsbarkeit heim uns? nun wurde Neuhaus mit dem neuen Landgericht Karneid vereinigt (Staffier 2, 908), hei dem es bis zur Gerichtsorganisation vom 29. November 1849 verblieh, in Folge deren es dem Bezirksgerichte Bozen zugetheilt wurde (L. G.-BL 1850 S. 28.) Dans

5 Segonzano, Grumeis, Markt- una Landgericht Enn- und Caldif, die Gerichte AUreu und Caatell (Brandis Landeshauptleute 445) und fiel also grösstentheile mit der jeteigen Bezirkshauptmannschaft Bozen zusammen. Nicht zu letzterer gehören die ehemaligen Gerichtsgebiete Neumetz, Segonzano, Grumeis, Altreu und Castell, während sie sich andererseits noch über die einstigen brixnerischen Gerichte : Tiers, Latzfons, Verdings, Klausen und Veltums, dann die landesfürst lichen : Wangen, Stein auf dem Ritten

, Vilanders, Deutschnofg?i, Steineck und Welschnofen^ Vols, Castelrutt, Wolkenstein und Gußdaun erstreckt. Die letzten nannte Gerichtergruppe bildete mit dem Stadt- und Landgerichte Sterzing und den puslerthàlìschen Gerichten Bodeneck und Taufers das Viertel am Eisack (Brandis Landesh. 445), Heutzutage machen die frühem Bezirke: Bodeneck, das Stadt- und Landgericht Sterling, Hofgericht Neuslift und die ehemals zum Fürstenthum Brixen gehörigen Gerichte>. Sarns, Pfeffersberg, (Hofgericht) Brixen, Salem

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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 168 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
Cameid mit Techengels, aber getrennt von Schenna, um 15.000 fi. als Pfandlehen unter Vorbehalt aller landesfürstlichen Begalien der Stadl Bozen verliehen (ibid. 1195, II f, 3), Die baierische Regierung tfteilte das Gericht Cameid dem Landgerichte Bozen zu und Tòste es im August I808 s von der Stadt Bozen ab; durch die italienische wurde es ein Bestandtheil des Friedensqeriehtes zweiter Classe zu Bozen (Kgl. Bair. Reg.-Bl. 1806 S. 453. Bolletino 1810, II S. 596. Staffier 2, 907). Am 1. August 1817

, deleg. Bezirksgerichte Bozen einverleibt (Staffier 2, 907. L.-G.-BI, 1850 S. 28). Die mit dem Gerichtsbezirke zusammenfallende Orts gemeinde Carneid zählte im Jahre 1860 373 Häuser und 2265 Einwohner, m Jahre 1880 1484 (!) Einwohner. Der älteste Ort in dem Gerichtsbezirke Carmen und Steineck ist wohl das schon im Jahre 788 erwähnte Cardaun (Gurduna), wo der Kleriker Gpgo der Kirche des hl. Stephanus in Passau Häuser, Leute und Besitzungen schenkte. Im Jahre 1227 hatte auch das Kloster Steingaden

XL. dergl., die Bie in die Stadt tragen wollten, in das Schloss zu lie fern und um eine willkürliche Taxe der Herrschaft zu überlassen. Ant wort: Alle solche Artikel sollen frei nach der Stadt auf den Markt können 20 gètrieben, getragen und geführt werden, was die Leute wollen, ohne der Herrschaft hierüber verantwortlich zu sein. 7. Beschwerde wegen gewaltthätiger und widerrechtlicher Strafe und Verhaftung angesessener Männer. „Item, so vachen wir (!) gesessene Leute, die gut zu den Rechten

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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 177 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
Gr. *) Det. Gerich tzbezirk Klausen reichte vom Ehackfiusse im Sudosten und vom Tinnebachsim Südwesten his an die nahe zur Stadt heranreichenden Grenzen des Burgfriedens Sähen und des Gerichtleins Verding#, so dass er ausser dem, von den Stadtmauern umschlossenen Gebiet nur einige Weingärten, Wiesen wnd Häuser rjegen Brixen hin, wie KaUen-KtUer, umfasste. Die Steuerbereitung des Gerichts- hezirkes mir Jahre 1638 enthält im ganzen an Häusern, Stallungen u. dgl. Gebäuden III Nummern und ausserdem

noch 10 Weingärten und den Segiderhof alles, zu sammen auf 18.944 ß. Steuercapital angeschlagen, worunter ungefähr 80 Häuser sein mögen (Klausner Stadt-Archiv), Im Jahre 1869 zahlte die Stadt Klausen 86 Häuser mit 624 Einwohnern (im Jahre 1880: 638). Die Klause unter Sähen kam durch Kaiser Conrads II. Schenkung vom 1. Juni 1027 (Clusa sub Sabione) und sammt dem Zolle daselbst (Clusas sitas in loco Sebonna ì in pago Orital in comitatu Engelhei'li cum telonio) am 19. April 1028 in die Hände der Bischöfe von Brixen

Ministerialengeschlecht. Die Verwaltung der Stadt übergaben die Bischöfe den Burggrafen von Sähen aus Klausen. 349 Item darnach pol ain herr von Brichsen ünß ainen richter setzen mit rat der burger, der selbig riebtex &o\ burger und erlich gesessen sein in der stat. dem nach diesem Schlosse benannten briamerìschen Ministerialengeschlechte und die selben hielten sich dann eigene Richter in Klausen, von denen der erste, welcher bekannt ist, namens Ludwig, im Jahre 1226 erscheint (ibid. Nrn. 100. 252. Sinnacher 1, 85 f). Die Herren

von Sahen sind auch die Erbauer des Schlosses Branzoll, mit dem in der Folge die Gerichtsbarkeit über die Stadt Klausen und die Stadt steuer verbunden erscheint, bis sie ihre Rechte darauf an die Bischöfe im 15. Jahr hundert verkauften; Schloss und Zubehör hatten die Herren von Sähen wohl als Lehensleute Brixens inne. Dagegen, verloren sie die Burghut über Sähen, denn seit etwa Ende des ersten Viertels des 14. Jahrhunderts finden wir als Burggrafen von Sähen die Herren von Gußdaun, nämlich nach einander

Berthold, Kaspar, Jorg und Sigmund von Gufidaun (Statth.-Archiv, Ahth. Brixner Archiv Lade 78 Nr. 2 C, Nr. 3 A B. G eschicht.fr eund 186 7 S. 10 ff.). Sigmund von Gufidaun vereinte zuerst mit der Burghut von Sähen nicht blos die Verwaltung der Stadt Klausen und die Gerichtsbarkeit über dieselbe, sondern auch die Gerichtsbarkeit über die beiden Nachbargerichte Latzfons und Ver dings. Dafür erhielt er infolge Uebereinkommens mit dem Bischöfe Ulrich I. von Brixen (1417) 70 Mk. Burghut, welche grössern

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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 191 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
im Westen der Stadt einen schmalen Streifen vom Eisackflusse in fast gc rader Linie nordlich bis zum Vahmerweg und in die Nähe des Vahmerbaches und im Osten derselben die südlichsten Ausläufer der Höhen, welche sich zwischen dem Eixack- und Rienzflusse erheben. Es grenzte somit im Westen und im Südwesten an das brixnerische Gericht Pfeffersberg, im Norden an das brixnerische Gericht Salon, im Nordosten an die Hof mark Neustift und im Osten an das Wolken- stein'sehe Gericht Rodeneck (Stadtbild vom Jahre

ihre Residenz nach dem Orte Pressena verlegten, der zuerst im Jahre 828 erwähnt und im Jahre 902 von König Ludwig d. K. dem Bischöfe Zacharias geschenkt wird (Sinnacher 1, 395. 436; 2> 10ff). Wie früher aus devi brixnerischm Meierhofe Prichsna eine Ortschaft, so wurde im Laufe des 11* Jahrhunderts aus derselben eine Stadt, die schon Bischof Hartmann I. (1020—1039) mit Mauern umgab. Der erste Stadtrichter Adalpreht wird aber erst hundert Jahre später, zur Zeit Hartmanns 11. (1140—1164) erwähnt (Sinnacher

2, 206. 209; 3, 262). Er gehört einem brixnerischen Ministerialen- und sicherlich auch dem Geschlechte an, das in der Folge mit der Gerichtsbarkeit in und um Brixen von den Bischofen belehnt erscheint, nämlich dem einst sehr mächtigen alten Adelsgeschlecht der Stadt, das in der Nordostecke den, am St. Michaelsthore, eine grosse Burg hatte und davon sich de porta <?# Michaelis oder auch schlechtweg de porta nannte, später nach seiner Hauptburg die Voilsberger genannt wurde (Theod. Mayrhofen

Die Voitsberger. Brixner GywvtiProgramm 1857). Die Stadt- richter führten in der ältesten Zeit abwechselnd die Titel burggravius, castellanus oder judex und übten längere Zeit ungetheiU die Gerichtsbarkeit im Burgfrieden der Stadt f sowie in dem Gebiete der nachmaligen Gerichte Pfeffersberg und Salem. Als dieses Adelsgeschlecht jedoch in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die Burgen Pfeffersberg und Voüsberg erbaute und sich in die Linien Pfeffersberg und Voüsberg spaltete^ da ward die Verwaltung

der Gerichtsbarkeit der Stadt von der in dem westlich gelegenen Bezirk Pfeffersberg getrennt, der städtische Gerichts bezirk löste sich von dem landlichen los und bekam eigenen Stock und Galgen (ebenda 14 ff. Bibl. tirol. D. n, 612, V, Nr. 56. Sinnacher 4, 275). Doch übten eine Zeitlang die Voitsberger die Gerichtsbarkeit in der Stadt und im Salemer Bezirk zugleich, bis sie im Jahre 1256 ihr Erbe theilten und der eine Theil die Burg Voüsberg und den Salemer Bezirk, der andere den Stadtbezirk übernahm. Allein

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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 237 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
468 Bruneck 2. Item, es sol der richter alle Tier quatember elich lading beruefen lassen und recht besitzen darnach in vierzehen tagen, ob iemand zu klagen Werkes; so soll erst Albert von Enna (132S—1336) das Schloss Bruneck ausgebaut, durch Mauern mit der Stadt verbunden und diese mit einem Graben umgeben haben (ibid. 153). Aber mit dem Beginne des Stadtbaues fingen auch die Streitigkeiten ■ mit den Grafen von Görz in dieser Gegend an, die nach dem Erwerbe der Graf schaft Pusterthal

in der Gründung Brunecks ein Hinderniss in ihrem Streben, sich zu vollkommenen Herren dieser Grafschaft zu machen, sehen mussten. Um so eifriger strebten hingegen die Bischöfe darnach, den wichtigen neuen Stützpunkt ihrer Macht im Pusterthale sich zu sichern, erbauten darum zu Bruneck eine mächtige Feste und vertrauten deren und den Schutz der Stadt den daselbst eingesetzten Burggrafen an, die sie aus den mächtigern Geschlechtern des Landes wählten. Doch die volle hohe Gerichtsgewalt genoss der Bischof

innerhalb der Stadt mauern unangefochten, aber desto mehr machten ihnen die G'órzer Grafen die Juris- dictian ausserhalb der beiden in unmittelbarer Nähe der Stadt gelegenen Zollstangen streitig. Den Höhepunkt erreichten diese Streitigkeiten unter dem. letzten Grafen von Görz. Leonhard, der den städtischen Galgen auf dem Mörperg umstürzen Hess und noch andere Gewaltthaien übte, und unter Erzherzog Ferdinand IL, da trotz dei• kaiserlichen Entscheidung vom 16. August 1408 zu Gunsten des Bischofs

St. M'whaelsburg, wie auch die Gerichte Uttenheini und Schöneck als Pfand schaften zweimal für längere Zeit, nämlich 1500—1560 und 1581—1612, an sich brachten (sieheS. 454 Anm.). Die Stadt., Bruneck war jedoch den Bischöfen nicht allein als Stützpunkt, für ihre Hechte und Besitzungen im Pusterthale, dann als ihre zeitweilige Sommer- residenz Ihener, sondern auch um ihrer günstigen Lage willen für Handel und Vcì'- kehr, da sie nahe dei\ Mündung der zwei bedeutendsten Nebenthnler des Rienzthales

und an der im Mittelalter vielhenützten Hauptstrasse durch das Pusterthal sich er hob. Daher waren sie eifrig mit der Hebung dieses Städtchens bemuht und kargten mit Gunstbeweisen für dasselbe niemals. So erwarben die Bürger von Bruneck be reits im 14. Jahrhundert mehrere Privilegien und eine Stadtordnung, die bekannter- massen Bischof Friedrich von Erdingen im, Jahre 1378 zum eisten Male bestätigte. Dieser befreite sie im nämlichen Jahre, als ihre Stadt von Venedigs Macht bedrängt wurde, von dem Besuche

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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 192 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
378 Brixen. verhaizzen pei dem aide, als man dem herreii gesworen hat, und daz si dem richter gehorsam süllen sein und allez daz gen im ze tuon, als ez mit dem Landgerichte Brixen da» Stadt* und Hofgericht Büxen und die Gerichte Pfeffersberg, Albeins, Salem, Lüsen, Niedervintel und Muhlbacher Klause^ während das Stemhach' sehe Stadt- und Landgericht Sterzing, das Wolkenstein'sehe Gericht wnd Burgfrieden Rodeneck, das Hofgericht Neustift mit Riol und die Burgfrieden Sprechenstein und Reifenstein

eiribezirlct wurden (Kgl. baier. Reg.-Bl. 1806 i 8. 464; Sammler 1. Bd., Tabelle). Im Jahre 1808 schuf dieselbe dann ein eigenes Stadt gericht und Polizeicommissariat Bi-ixen (Staffier 2, 73) und im Jahre 1810 durch die Verordnung vom 31. August das verkleinerte Landgericht Brixen, das von obigen Gerichten nur mèhr das Stadtgericht und Hofgericht Brixen, die Gfe- richte Pfeffersberg, Salem, Lüsen, Albeins und Mühlbacher Klause und die 14 kleinen Gemeinden im Unterdrittel des Gerichtes Radeneck umfasste

- bezirk, das k. k, Bezirksgericht Brixen, wie er bereits bei der Gerichtsorganisation vom 29. November 1849 erscheint und seitdem unverändert geblieben ist (Landges.- und Reg.-Bl. 1850, S. 38 f.). Derselbe zählte im Jahre 1869 2174 Häuser und 15.434 Bewohner, die Stadt allein 373 Häuser und 4349 Bewohner, 1880 schon 4554 Bewohner. Die Anwesenheit des bischöflichen Hofes und die Lage an der Brennersir asse und inmitten einer von früh besiedelten Höhen und Thalern umgebenen Thalweitung hoben die Stadt

in nichts von gewöhnliehen Gei-ichlsstaluten (Brixner -ArcJiiu, Rep. 3, 1638). Derselbe Bischof erwirkte aber der Stadt Brixen von Kaiser Carl IV. im Jahre 1376 einen Wochenmarkt, den Kaiser Friedrich III. im Jahre 1489 be stätigte (ebenda 3, 166 7). Auch die folgernden Bischöfe begünstigten Brixen, dessen Zollstätte und Kirchensteuer wichtige Einnahmequellen des bischöflichen Hofes bildeten, sichtlich. So genoss dieselbe um 1400 bereits das Recht, jährlich sich einen eigenen Bürgermeister zu wählen

1428 vorhanden (Brixner Archiv Lade 84, in; ebenda Rep. 3, 1638). Zu den Zeiten des Bischofs Melchior (1489—1509) hatte die Ge- sammtheit der Bürger das Recht, aus ihrer Mitte zwölf zu einem Ausschusse oder Rathe zu wählen , und diese zwölf durften nicht allein alle bürgerlichen Händel der Stadt verhandeln, sondern hatten auch das Recht, zwölf weitere aus der gemeinen Bürgerschaft zu Geschwornen zu erküren, welche des Richters Beisitzer bei Inzicht- und Mälefizhändeln waren, aber der Bestätigung

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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 108 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
(S). I. 1. Item am ersten, so ist zu merken, das ain ieglicher pfleger oder richter ehehaft lading haben soll alle jar ain fart und soll die berueffen 133) wenn] welcher hu. 334 ) welche] wo die hs. *) Das ansehnliche Gericht Stein auf dem Mitten breitete sich über den Ostahhang des Mitteler Gelnrges aus und hatte im Westen den Gebirgskamm, im Osten den JEisack und im Norden den Rothwander Bach zu natürlichen Grenzen; es wurde umschlossen von dem Landgerichte Bozen und von den Gerichten Wangen, Vilanders

, Castelrutt und Cameid; Jenseits des Eisack im Gerichte Castelrutt gehörte noch der Burgfrieden Trostburg mit neun Höfen zeitweise dazu. Dieses Gerichts- gebiet lag in ältester Zeit im Gau Norithal, kam aber 1027 mit den Grafschaften Vinschgau und Bozen unter den Trientner Krunvmstal) und wurde nun mit Wangen ein Bestandteil der Grafschaft Bosen. Dass Trient bereits im 11. Jahrhundert hier Besitzungen hatte, bezeugt ein Act des Bischofs Heinrich von Trient vomJahre 1075 (oder 1078), womit er dem Äbte

Williram von Ebersberg ausser Weingütern bei Bozen in foreste sua Ritanemi vinitoribus sancii Sebastiani pascua et cesuram lignorum ad aedißcandas areas et vineas colenda# übergibt (Bonelli 3,160). Doch Überliefisen später die Bischöfe diesen Wald, wie die■ Grafschaftsrechte, den Grafen von Eppan; erst Bischof Salomo gewann den erstem zugleich mit dem Schlosse Greifenstein wieder zurück (Cod. Wang. 41), und um dieselbe Zeit mag auch die gtäfliehe Gewalt, wieder an das Stift gelcomme

. Bibl. tirol. D. n. 828, II. und 992, V. Ms.). . Von dieser Familie kam die Pfandschaft vermuthlich auf die Grafen von Troyer, die um die Mitte des 18. Jahrhunderts im Besitze derselben waren (BibL tirol. D. m . 1076, VII.). Im Jahre 1778 wurde Stein sammt Gericht dem deutschen Ritterorden pfandweise überlassen (Staffier 2, 1064), bei dem es bis in unser Jahrhundert verblieb (Sammler 1, 259). Die bairische Regierung incorpo rine dies Gericht dem Landgericht Bozen (Kgl. bair. Reg.-Bl. 1806 S. 456

) und. die italienische, als in Folge des Tractates vom 28. Februar 1810 und des Com- missionsprotokolles vom 7. Juni 1810 dasselbe mit Ausnahme der Fraction Gisman an das Etschdepartement fiel, mit dem Tribunal- und Friedensgerichte von Bozen. Nach Tirols Rückkehr unter Oesterreich ward es dem Orden nicht mehr zurück gestellt, sondern bei der Organisation vom 1. Mai 1817 in unmittelbare landes- fürstliche Verwaltung genommen und Klobenstein der Sitz des Gerichtes (Prov. Gesetzsammlung, Jahrg. 1817 S. 213). In Folge

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Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 178 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
, Trostburg und Kollmann umfasste. Infolge der Organi sation vom 1. Mai 1817 trat an dessen Stelle das Landgericht Klausen, zu dem blos mehr die Stadi Klausen, die Gerichte Veltums, Latsfons und Verdings, sowie die Burgfrieden Pardell und Kollmann gehörten (Kgl. baier. Beg.-Bl. S. 456. Prov. Gesetssamml. 1817 S. 201). Als aber bald die Patrimonialgerichte eingingen, ent stand der jetzige Gerichtsbezirk, das in der Beärkshauptmannschaft Bozen gelegene Bezirksgericht Klausen. Durch seine Lage

von achttägiger Dauer zu hl. Kreuz im Frühjahre und Herbste und Bischof Melchior erwirkt denselben 1489 uon Kaiser Friedrich III. einen Wochenmarkt (Klausner Stadt-Archiv. Innsbr. Statth.-Archiv, Brixner Archiv Lade 81 Nr ; 6 D G). Unter dessen Vorgänger Georg II. entsteht obiges Stadtrecht, das den Bürgern Einßuss auf die Wahl des Dichters gestattete. Es war die Zeit ihrer höchsten' Blüthe, damals stellte Klausen dem Kaiser Max I. im Engadiner Kriege 40 Mann und zählte noch längere Zeil danach

10 Steuerknechte von dem ersten Aufgebote Satz 5000 Knechten. Als dann im Anfange des 17. Jahr hunderts die Bürgerausschüsse von Brixen und Bruneck den TUéL von Magistraten erhielten und zuerst'.Brixen (1604) und dann Bruneck (1649) ein erweitertes Stadt recht verliehen wurde, bekamen, die Klausner auf ihre Bitten ebenfalls beides, erstem im Jahre 1614 oder 1615 und letzteres nach 1649 und ebenso huldvoll bestätigten die Bischöfe ihre Freiheiten wiederholt (Innbr. Slatth.-Archiv, Brixner Archiv Lade

80 Nr. 8 D; JEUp. 3, 1603). Doch mit diesem äussern Glans war zugleich schon der innere Verfall angetreten. Der rasche Verfall des Bergwerkes am Tinne- bach und des Transites, die vielen Lasten .von Militärdurchzügen und schliesslich die napoleonischen Kriege frassen dm Wohlstand dahin und stürzten die Stadt in Schulden, von denen sie sich in den ersten Jahrzehnten unseres Jahrhunderts nur schwer erholte; seit der Eröffnung der Bremierbahn (1867) geben den Bewohnern Klausens, ausser der Landwirthschaß

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1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 212 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
zwar, die Brüder Adam und Jö?'g von Freundsberg das Schloss „Strassburg' mit der Stadt und 'dem Landgerichte um 12.400 Gulden dem Kaiser Max I., doch muss dieser Kauf nicht ausgeführt worden sein, da die Freundsberger noch ferner in» Besitze ver blieben. Ah mit dem Tode Georgs von Freundsberg (1570) diese Lehen heimfielen, wurden sie bald darauf Besuch des Markgrafen Carl von Burgau (Statth.-Archiv, Pestarchiv XXVI, 302. 3t5. Egger, Gesch. Tir. 2, 260. Burglechner 5, 2 , 616). -Vom'Markgrafen von Bnrgau kam

heim und die Regierung nahm diese Heimsagung am 14. Juli 1831 an und constituirte am 14. März 1832 das Landgericht Sterzing, das auch durch die spätern Organisationen keine Veränderung erlitt (Prov. Gesetz• samml. 1817, S. 19. Ferdinand. Bibl. LIII. i. 5). An der Stelle der heutigen Stadt Sterzing bestand schon in Römerzeiten ein grösserer Ort, eine römische Mansion an der via Claudia von Italien über den Brenner, namens Vipitenum (Itinerar Anton, und Theodor Mommsen, Corpus in- script. Latin

erlangten in Sterzing die Grafen von Tirol fast alle Gewalt. Meinhard 72., der hier sich wiederholt aufhielt, hat ohne Zweifel Sterzing, das noch 1252. in einer Papstbulle ein Dorf heisst, zum Range einer Stadt erhoben und gleich ihm haben auch seine Sohne Sterzing sehr begünstigt. Herzog Otto bestätigte den Biirgei'n von Sterzing das ausschliessliche Gastrecht im Wippthale und ebenso sein Bruder König Heinrich von Böhmen (Ferdinand. Zeitschr. 3,10, 20. Jäger 1, 654. v. Hormayr, Sämmtl. Werke

2, Nr. 64). Letzterer vermehrte dasselbe noch, gab der Stadt eine Verordnung bezuglich des Gerichtsverfahrens und bestätigte ihr Sigili (Geschichtefreund 1866, S. 350 ff.). Unter . seiner Tochter, der Margaretha Maultasch, kam vermuthlich obiges Statut ä?« Stande; als die Sia3t^^^e^i''V^langén 'den österreichischen Herzogen Rudolf, Älbrecht und Leopold Treue schwur, halle sie bereits einen Stadtrath. Rudolf erwies den Bürgern durch den Befehl, dass die Brennerstrasse durch die Stadt gehen soìl, neue Gunst

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Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 91 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
176 Molten. zu Schwaben, margrav des h. römischen reiche zu Burgau, gefirster graf zu Haabspurg, Tyrol, Pfìrfc, Kiburg und Gerz, lantgràfe in Elsass, herr Einst im Besitze des ganzen Bergrückens bis zum Gargazoner- oder Aschlerbach und zur Ißnger-Spitze, über den sie als Grafen von Bozen, auch die Grofschafts- rechte übten, mussten die Eppaner, bald nach dem Verluste der Grafschaft, im Jahre 1181 auch das Schloss Grebenstein, von dem ein Zweig sich nannte? an den Bischof Salomo von Trient

verkaufen (Cod. Wang n. 14 in Font. rer. austr. 5 Bd.) und nach kurzer Zeit sahen sie sich nicht nur um alle Jurisdictionsrechte, sondern auch um alle Eigenthumsrechte in dieser Gegend gebracht, aber fast ebenso auch die Bischöfe von Trient. Denn da letztere die Grafen von Tirol mit einem Theil der Grafschaft Bozen belehnten, so gaben sie diesen hiedurch Veranlassung, ihre Macht auf Kosten des Bisthums immer weiter auszubreiten. Haben sie vielleicht den Bezirk Möllen sofort von den Bischöfen bekommen

Bozen, Burgstall zu Meran Mólten. 177 auf der Windisch march, zu Portenau und Salis, bekenne öffentlichen mit disen brief und thue.kunt allermenigelichen, das uns unsere getreue lieben N., die gemain und unterthanen des gerichts Melten aus ihren Statuten- und ordnungtpiechlj so sie und ihre Voreltern von villen jähren her gehabt, etliche die firnembste heraus gezogene artici firgebracht, von wort zu wort 5 also lautend. Kunt und zu wissen sei gethann allermenigelichen die Statuten und das gesatz

und die Gerichtsgrenze von Möllen, zugleich die Reichsgrenze des Königreiches Italien gegen das baieri8che Deutschtirol (Tirol u. d. baier. Regierg. 301 ff.). Bald nach der Rückkehr Tirols unter österr. Herrschaft, im Jahre 1817, übernahm die Gerichts barkeit in Jenesien und Möllen die Staatsverwaltung und vereinte diese Bezirke mit dem Landgerichte Karneid (Staffier 2, 907. Prov. Gesetzsammlg. Jahrg. 1817 S. 213), die Gerichtsorganisation vom 29. Nov. 1849 mit dem Bezirksgericht Bozen (LG. Bl. Jahrg. 1850

auch das Kloster Au (Gries) bei Bozen zu erheblichem Besitz in den Gerichten und Pfarren MöUen und Jenesien (Bonetti, Notiz, istor. crit. 2 } 489; 3, 191). Gleichfalls nicht unbedeutend war der Besitz aus wärtiger Klöster. Diessen hatte im 13. Jahrhundert Besitzungen in Jenesien (Mon. Boic. 8, 131), Weihenstephan ein Landgut zu MöUen (ib. 9, 374), St. Afra zu Augs burg Güter in MöUen, Jenesien und Flaas (Ferd. Bibl. XL1V. i. 12. Ms.). Der ganze Berg war schon sehr früh angebaut • der Name Molten kommt bereits

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 510 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
im Thale, sondern auch der Besitz von Weidereckten auf den Etschmösei'n bei Bozen und Terlan (Brixner Archiv Lade 73, 3 B; 30 F; 26 A), deren Genuss den Bewohnern dadurch erleichtert wurde, dass Bischof Friedrich von Bvixen im Jahre 1394 ihnen freien Durchtrieb durch das Cameider Gericht von Heinrich von Liechtenstein, damals Gerichtsherm daselbst, erkaufte (Briocner Archiv Lade 73, 25 A B 0). Manchen JErwerh brachte der Holzverschleiss aus den grossen Waldungen ins Venetianische und die Jagd

auf das zahlreiche Wild in denselben (ibid. 73, 20 A F; 30 A. ibid. Uebersichtslibell), Aber trotz alle dieser Ei'werbsqitellen mussten doch schon mi 16. Jahrhunderl manche Thalbeivohner als sogenannte Säumer in anderen Gegenden Tirols, später vorzüglich als Unterhändler und Alf leger auf den grossen Märkten zu, Bozen zum Theil ihr Brod suchen (Bibl. tirol. D. n. 1219, II. Brixner Archiv Lade 73, ISA). Der Bezirk des spätem Gerichtes Fassa gehörte iti ältester Zeit io ohi jsitìik- Gau NorUhal , der voi

Grafschaft Bozen vom Norilhale losriss und diese bildete, auch die Grenze im Avisiothale für Norithal etwas nach Norden? bis zu dem Bache Vagua de costa longa und zu den Östlichen Höhen, geschoben worden sein? So erklärt sich die Entstehung des Gerichts bezirkes Fassa auf die einfachste Weise. Dass die Bischöfe von Brixen ihre geistliche Jurisdiction über.den Hintergrund des Avisiothales ausdeJmten und dort Güter erwarben, hat nichts Auffallendes ; lag doch ihre ehemalige Residenz auf Silben

) und Albrecht III. (1393) ßir die Fassaner erwirkten Privilegien ßir den freien Durchtrieb ihre}' Herden auf die Moser bei Bozen und Terlan und der von Bischof Friedrich mit Heinrich von Liechtenstein (1394) geschlossene Durchfahrtsvertrag (Briamer Archiv Lade 73, 25 A). Nach der obgenannten Verpfandung versetzten die Bischöfe von Brixen das Gericht Fassa nur noch einmal, im Jahre 1389, an die Herren von Liechtenstein, von denen es die Gemeinde ablosen half\ um nicht mehr verpfändet zu teerden, und wirklich

unter der bair. Regierung, S. 376). Vom Jahre 1810 bis 1814 bildete es dann einen Bestandtheil des zum Etschdeparfement gehörigen Friedensgerichtes Oavalese, sland aber in politischen Angelegenheiteil unter der Präfectur von Bozen (Perini 2, 187). Nach der Wiederkehr der österreichischen Regiei'ung erstand am 1. Mai 1817 das landesfürstliche Gericht Fassa (III, Classe) mit dem Sitze in Vigo wieder, und dies verblieb seitdem, nur erhielt es im Jahre 1849 den Titel eines k. le. Bezirksgeiichtes (Prov

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 3 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
1. ScMoss Tirol.*) Statfh.'Areh..' Maximil, XIII } 3S2. Gleichzeitige Papierhd. 4. 18 Bl. — J. B. Schöpf verweist in seinem >f Tirolischen Idiotikon' (Innsbruck 1866) oft auf diese Ordnung, die er nach einer besseren Handschrift t die sich in der Klosterbiblioihek der Franziskaner in Bozen (Sign. in befand (Einl. zum Idiotikon S, XIV) benützte. Nach einer gütigen Mittheilung des um unsere Sammlung hochverdienten Herrn Philipp Nteb in Bozen ist diese Handschrift spurlos verschwunden. Die Ordnung

. 2). Nach der gegenwärtigen Eintheilurig entfällt der grössere Theil des Burggrafenamtes auf die Bezirkshauptmannschaft Meran, der kleinere auf die von Bozen; die zwei Gerichtsbezirke Meran und Lana gehören demselben ganz, der von Bozen nur zum geringsten Theile an. Doch fand die Bildung dieses Landesbezirkes nicht in früher Zeit statt. Denn weit entfernt, im frühen Mittel alter eine politische Einheit zu bilden, ist derselbe vielmehr zwischen zwei Reichen getheilt: zuerst zwischen dem Langobardenreiche und Bajuwarien

(Mittheilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung 2, 367) und dann zwischen dem Königreich Italien und Deutschland-(Forschungen zur deutschen. Geschichte IS, 159). Erst im 11. ! Jahrhundert erfolgte die Vereinigung des ganzen Gebietes des nachmaligen Burggrafenamtes in einer Hand, Bekanntich belehnte Kaiser Konrad II. den Bischof Udalrich I. mit den Grafschaften Trient, Bozen und Vintschgan und ver lieh ihm zugleich die Würde und Rechte von Markgrafen und Herzogen (Bonelli, Notizie ist. er. 2, 369

* 371. J. Durig, Beitrage Zur Geschichte Tirols, Ferdinan deunis -Zeitschrift 3, 9, 9 ff, Dass auch das die Verleihung der Grafschaften Bozen und Vintschgau betreffende Document seinem wesentlichen Inhalte nach echt ist, beweist die ganze folgende Geschichte.) Doch selbst jetzt blieb noch eine Zeit lang, wie es scheint, das Gebiet von der Passer bis zum Schnalserbach von dem südlichen bis zum Vilpianerbach getrennt; wahrscheinlich verliehen die Bischöfe das eine mit Vintschgau an die Grafen

von Tirol und das andere mit der Graf schaft Bozen an die Grafen von Eppan. Frühestens Ende des //. Jahrhunderts Oesterr. Weisthfimer V. 1

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 96 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
, da baten Bie, in sollt das verschriben werden unter unsern insigeln ; also geben wir ehegenannt Sprecher alle fünf in disen brief versigelten mit unsern aigen anhangenden insigeln, uns und 25 unsern erben ohne schaden. Des sind gezeugen: HansNiderhauser, Michael Pitmer, Hans Haßler, Johannes in der Wengergasse, Engele Schidman, alle vier noder und bürger zu Bozen. Und ist besehehen zu Bozen des nächsten montags vor letare des sontags in der vasten in der jarzal tausend vierhundert

selbst hier Gericht hielten. Der Bezirk war für die Grafen von Tirol, als äusserster Vorposten und Operationsbasis ihrer Macht gegen die der Eppaner auf Greifenstein und gegen die ihrer Lehensherren, der Bischöfe von Trient in Bozen, von äusserster Wich tigkeit und so erbauten sie sich hier ì wahrscheinlich gegen den Willen der letztem, eine Doppelburgwie es scheint } von besonderer Festigkeit, von der der eine Theil oben auf dem Felsen stand und in den Ruinen des Schlosses Maultasch noch er- halten

III. versetzte es dann, nachdem es wieder frei geworden, an Arnold von. Niderthor von Bozen und von ihm ging die Pfandschaft auf seine Söhne, Sigmund und Veit, ri ber, denen Herzog Friedrich IV. im Jahre 1417 Feste und Gericht Neuhaus mit allen Nutzen, Gülten, Bussen, Fällen und Zugehör zu Mannslehen gab. In deren Familie verblieb Neuhaus bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1559 (Burglechner 2, 999; 3, 4, 1062). Noch in demselben Jahre erhielt dies Mannslehen Hofmeister und Geheimrath Hans Trautson

(Bibl. tirol. D. n. 828, II., 13. Staffier 2, 929). Im letzt genannten Jahre trat diese Familie das Gericht und Schloss Neuhaus an die Frei herrn (später Grafen) von Tannenberg ab und diese blieben im Genüsse der Pfandschaft bis in unser Jahrhundert (Sammler 1\ 258. Staffier 2, 929). Ani 21. November 1806 wurde es dem Landgericht Bozen incorporirt (Kgl, Baier. Reg.-Bl. 1806 S, 456) und theille im Jahre 1810 dessen Schicksal; bei der Ge- richtsorganxsation vom 1. Mai 1817 wurde es jedoch

13
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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 123 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
Besitzungen in Kais salzburgische Lehen (Hormayr, Archiv fur Süddeutschl. 2, 265). Als solche gingen dieselben auch nach dem Atissterben der Grafen von Gorz auf Maximilian I. über, der schon am 10. August 1501, mit Zustimmung des Erz- bischofs von Sahburg, sein Schloss Bruck, seine Stadt Lienz sammt dem Amte, Länd gerichte, der Maut und allem andern Zugehör, dann die Lienzer Klause mit Gericht, Amt und Gericht Kais, Schloss Rabenstem mit dem Amte in Virgen und Tefereggen und dem Landgerichte daselbst

, an der Stelle des heutigen Dorfes Debant erhob sich wahrscheinlich die römische Stadt Agnantum, eine Hauptstation an der Strasse von Jtdium Camicum, über den Kreuzberg durchs Puster thai nach Sterzing, wo ein Präfect, Duoviri und Aedilen ihres Amtes walteten. Gegen Ende des 6. Jahrhunderts bestand dieselbe noch und um sie herum erhoben sich Castelle (Mommsen, Corpus inscr. Latin. 3, 590f.), aber bald hernach müssen sie die Stürme der Völkerwanderung vernichtet haben; denn vom Beginne

des 7. bis ins 11. Jahrhundert hört man nichts mehr von einem bedeutenden Orte in dieser Gegend. Um das Jahr 1030 erscheint zum ersten Mal ein Ort Liunzina, im Jahre 1231 Liunza und im Jahre 1252 wird dieser bereits eine civitas genannt (Neit- stißer Urlcbch. Nr. 216. Sinnacher 2, 233. Lorenz, Deutsche Gesch. 'i, 487), aber e? ist nicht bekannt, wann und tote dieser Ort zu einer Stadt erhoben wurde und einen eigenen Burgfrieden erhalten hai. Anfangs zweifelsohne in allen Beziehungen dem Burg grafen von Lienz unmittelbar

unterstellt, wurde es später, im Unterschiede von Meran, von der Gerichtsbarkeit des Landrichters in bürgerlichen und Polizeisachen befreit wid bekam seinen eigenen Stadtrichter. Dies geschah jedenfaUs noch zu Zeiten der Grafen von Gorz, die ja tiefe zu ihrer Hauptstadt machten und daselbst eine eigene Münzstätte errichteten. So erhielten die Bürger das Recht, jährlich zwei am ihrer Mitte dem Grafen oder seinem Stellvertreter (Burggrafen, Hauptmann von tief oder Bruck) für das Richteramt der Stadt

14
Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 101 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
und dann wohl zur Grafschaft. Bozen gehörte, hängt vermuihtieh mit der AnMedlung de* Freiherrn• gearhlechtés Wanga zusammen, da* wahrscheinlich au* Grauhilndeti oder der übrigen Schweiz stammt. (Juni. Ladurner, Die Edlen von Wanga in Tirol. Arth* 2, 209 — 70). Ihm Eimnandenmg in die*e Gegend /icheint then in die Zeit zti fallen, wo din Kpjmner durch die Tiroler Grafen verdrängt wurden, und so liegt diu Vermnthimg nahe, tin*» die Bischöfe von Tricnl in ihnen ein Gegengewicht gegen diese .ruchlmi ; daher

2, 1070. Wolkenstein 14 , 181), nachdem es noch vorher Erzherzog Ferdinand, zu Gunsten des Ililbrand von Wangen, der ihm einen grossen Acker bei Meran itber- lie**, zu cinmi AUod gemacht (Bnrglechner 3, 4, 1007). Die Wolkensteincr be hielten dasselbe über 200 Jahre; erst 1800 verkauften sie dasselbe an die Witwe van Menz. In demselben Jahre incorporierfc es die baierische Hegierting dem Landgerichte Bozen (Kgl. baier. Beg.-Bl. 1800 S. 455) nnd im Jahre 1810 die italienische dem Tribuna

}- und Friedensgerichte zu Bozen (Staffier 2, 1055). Bei der Organisation vom 1. Mai 1817 überliest der obgenannten Tochter: Anna von M enz die Jurisdiction der Staatsverwaltung und Wangen icurdc dem neuen Land gericht Karneid zu get heilt (Prov. Gesetzsammlung Jahrg. 1817 S. 213), 1828 aber dem Landgerichte Stein auf dem Bitten einverleibt (•Staffier 2, 1055) und dann gleich diesem mit dem Bezirksgerichte von Bozen vereint. (L.-G.-Bl. Jahrg. 1850, 'S. 28). Die Bewohner oon Wangen nennt Wolkenstein ein armes, alter

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Books
Category:
History
Year:
1875
Unterinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 2)
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Page 121 of 155
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: VIII, 298 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/2
Intern ID: 95145
gwelb und alle gwelb in der statt sind gemain. 25 Auch ist von alter verpotten, das niemand in der statt kainéri Über schutz, noch aufladung sol machen oder machen'lassen an des räts dasèlbs willen und erlaubnüß. tischen Hechten und Freiheiten ausgestattet hatte, erfolgte i. J. 1239 die Erhebung Innsbrucks zur Stadt und die Einsetzung eines eigenen Stadtgerichts durch Herzog Otto II., 1281 die Erwerbung der Gerichtsbarkeit von Witten durch Meinhard IL König, Heinrich erweiterte neben

anderen Freiheilen die Gerichtsprivilegien der Stadt dahin, dass „alle die edel und unedel vor gering alida den bürgern recht nehmen und gehen and sich des hofrechtes nicht brauchen sollen' (1319); dass „wer ao&eT 4er Btadt gesessen und von den burgern allda schuldig, kommt er in die Stadt, miegen sie in und sein gut mit dem rechte wol verlegen' (1.129); '„die von Innsbruck sollen vor niemand andern zum rechte stehen, denn vor iretn rich- ter zu Innsbruck; außer was lehen ^und , aigen betrifft, in dem ;gevitthte

, wo die guter gelegen* (Burglechner). ' , Wiederholt wurde J. in späterer Zeit noch mit besonderen. Vorrechten aus- • gestattet und in seiner Organisation geändert, bis das im Jahre 1816 wieder ein geführte Stadt- und Landrecht die selbständige Existenz des städtischen 'Gerichtes ahs&rbirfe. Schlafes und Herrschaft Amras, deren Ursprung sich der historischen. Kunde entzieht, -war nachweisbar zuerst im Besitze der Grafen von Andechs, später gehörte es als eine Kammergut den Grafen von Görz und Tirol

16
Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 236 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
: 185 Häuser mit 187S (1880: 2186) Einwohnern zählende Stadt und die nächste Um- gebung beschränkt, sondern reichte im Norden bis nahe zu den Ortschaften Stegen, St. Georgen, und Dietenheini, im Osten bis nahe cm das Dörflein Percha und zum Schlosse St, Lamprechtsburg, im Süden bis zu den Feldern von Reischach und im Weste/n bis zum Einflüsse, des Taufererbaches in die Rienz; es gehörten dazu noch einige Höfe von Dietenheim, Stegen und St. Georgen und ausserdem die nörd lich von Percha gelegene Alm

, in Antholz, Enneberg und Pfunders zu entrichten hatten, und das Kuppelfutter aus einer Reihe Pfarreien. Die Stadt allein hatte im Jahre 1419 ausser einigen Naturalien 38 Mk. 2 Pfund Br. zu versteuern, darunter SO Mk. Br.. Küchensteuet* (ibid. 99, 13 A; 64, 2 B: Urbar von 1400). Das Amt zu Bruneck erlangte aber .auch zugleich die Gerichtsbarkeit über alle su ihm ge hörigen Behausungen in Civil- und Polizeisachen; nur was ausserhalb des Tropf stales (der Dachtraufen) geschah, wurde von dem Gerichte

verhandelt, in dessen Bezirk die Güter lagen (Brixner Archiv Lade 102, 2 F). In neuerer Zeit wurde das Amt Bruneck als Oberamtsgericht sogar zweite Instanz über mehrere fiirstbischöf- ' liehe Gerichte (Staffier 2, 101). Die Entstehung des Gerichtsbezirkes Bruneck fällt im Allgemeinen ohne Zweifel mit der Gründung der Stadt Bruneck zusammen und somit in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts, ohne dass sich jedoch die Entwicklung desselben genau ver folgen Hesse. Die Bischöfe übertrugen

die Jurisdictionsrechte, die sie früher zu Stegen geübt hatten, nach Bruneck, wo sie die neue Stadt zu erbauen begonnen hatten (Sinnacher 5, 66 f). Steht fest, dass Bischof Bruno (1250—1288) den Bau von Bruneck, das nach ihm benannt ist, begonnen hat, so gebührt sicherlich seinen nächsten Nachfolgern die Fortführung und Vollendung des von ihm nicht vollendeten *) d. e. burgerrecht swern, er sol aneli hauslich in der stat sitzen B. 30*

17
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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 94 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
orten, als Melten, Verschneidt und Schlaneidt, ain aufgehäuftes star korn zu er heben, das ibrige aber solle alsdann auch bei dem Bozner korenstar, korn und fueter, gemessen 'werden, und wievil ain solliches austragt, ist ain ieder geschworner schuldig, dasselbige auf den herrschaftcasten gehen 15 Bozen der gerichtsherrschaft hinab zu fieren und solle alldorten widerum- ben bei dem Bozner star ausgemessen werden. Davon ist die gerichtsherr schaft obligiert, den geschwornen sambt den pferten

, so man die Stellung nennt, zu ent richten, und sodann die drei geschworene schuldig, besagtes fueter ieder in seinem dritl ein zu treiben und auf den herrschaftcasten ze Bozen zu fieren ; hingegen hat die gerichtsherrschaft iedem geschwornen sonderbahr 24 xr. gelt davon zu geben. Es ist auch des pettkorn und Stellung halber 30 ieder nachpar, der ain pettkorn oder Stellung gibt, verobligiert, den ge schwornen von aim pettkorn 7 fierer, und von aim star stallung 1 kreizer fir fuerlohn zu geben, oder aber darvor

sein pfert, das getraid hinunter ze Bozen zu fieren, herzuleichen etc. Ohne geverde, des zu wahren urkunt hab ich von gerichtsherr schaft wegen mein grefl. angebohrnes greßeres signeth negst unterzochner 35 hantschrift, doch in all ander weg unpraejudicierlichen gemaint, hiefir- stellen und darmit gegenwirtiges ehehafttädings-urtl corroboriern lassen. So beschechen in Bozen, den sechsten tag monats mai, im sibenzechen- hundert zwaiundvierzigisten jähr. Paris graf Wolckenstein. 40 Sigel darauf

18
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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 167 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
Vogteizinse, sondern noch darüber hin die auf- 2) fehlt ein Stück. 3 ) ebenso. *) Der spätere Gerichtebezirk Carneid und Steineck oder auch Steineck und Welschnofen genannt, grenzte im Westen und Südweiten an das Stadt- und Land gericht Bozen und cm das Gericht auf dem Ritten, von denen es theils der Car- daunbach, theils der Eisack, tetzterer von der Feigen' his sur BreibrücJce, trennte, im Norden längs des Breibaches an die Gerichte Vols und Tiers, i«i Westen von Kolbsegg bis zum Rosengarten an Evas

wie die (8?) „Roden* des Gerichtsbezirkes Deutschnofen erst »Vi spätem Mittelalter zuerst be siedelt, oder wenn sie schon zu Römei'zeiten bereits bewohnt gewesen sein sollten, nach dem Verschwinden dieser Ansiedler, wieder besiedelt wurden, und dann darf man wohl auch kaum bezweifeln, dass Deutsch- und Welschnofen zum Ducat der Bi schöfe von Trient und zu der Grafschaft Bozen gehörten. Für diese Doppelannahme spricht ihr gemeinsamer Name (Nova), ihre Eintheilung (in Viertel und Roden), ihre seltene Erwähnung

19
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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt, Etschland, Eisacktal und Pustertal. - T. 2.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, H. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 418 of 536
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,2
Intern ID: 95149
. 479,13.18.22.30. 483,3.28. 488,17. 493,5. 496,7.31.36. 497,1. 498,17. 45. 499,4.17.26.30. 501,28. 607,35. 608.8. s. Städtsteuer. Stadtgemeinde (Bürgerschaft), Stadt- g e rnftindevers ammlung 376,19, 421, 23 f. 422,11,27. A.** 425,3. 429,3. 472,22.28. 473,9. A* 480,33. 492, 4.28.39. 493,7. 494,1. 500,26. 599, 6. 602, 5.32. 606,17.20. I. 25,30.33. II. 96,17. III. 9,29. 60,27.29. Stadtgericht 384,5.24. 386,27. 387, 13. 388,29. 389,4. 391,22. 393,22. 426,16. 470, AA 484,9. 487,26. 488,29. 599,42. 603,30.39; 377

. 453. I. 231,29.34; 10. 72. 232. Stadt- und Landgericht 188. 377f. 594. I. 28,22. 44,11. 107,22. II. 360,31. Stadtmarke, Stadtmass 424,10. 426, 13. s. Marke, Mass. Stadtordnung und Stadtstatut 481, 26. 595,2. 602,9. 604,24; 379. 468. 597 f. I. 72. Stadtplatz I. 233,31. Stadtrath 374,7,34. 421, i f. 19. 22. 422,5.A.** 424,7. 425,3. 426,22. 427,4. 429,3. 432,8.22. 433,10.12. 473,10.12 ff. 18. A * 474,15. 17. 24. A.** 480,4.13.26.33.43. 489,1.20. 490, 35. 492,14. 24. 26. 39. 493, A* 494,34.37. 495,5

. 379,2. 417, 1. 419,1. 420,7. 421,4.7.16. 427, 26. 437,24.26. 467,1. 605,19; 348. 350. 378f. 417. I. 232,1.3. 246,22; 9. 72. 210. 232. III. 9,28. 17,4. 18,29.' 22,13.36; 9. stadtrichter 380,22. 381,2.11. 385, 8.18. 388,37. 474,1. 487,47. 604, 28.30.32. 605,6.10 f. 606,9.14.22. 32.38. 607,12.17.33.36. 608,9.14; 349. 368, 376 f. 522. 597. I. 204,2. 205,2.4. 232,6. 233,41. 234,7. ■ Stadt rand Landrichter 41,43. I. 9,11.20. 10,18. 36,26.30. 41,35. 55,12.24. 108, A * 109, A* 110, A* 111,20

. A.* Stadtrichteramt 469. vgl. Richter. Stadtschlüssel 470,5. 488,18. Stadtschreiber 24,4. 420,11. 474,1. 487,48. 491,11. II. 147, A** Stadtsiegel 598,22, Stadtsteuer 352,2. 353,20f.27. 384, 27.35. 392,14. 420,8.10.12. 471,10. 472,3, 473,21.27.34. 474,7. A* 481, 4. 482,38. 490,4. 491,12. 493,6.11. 500.38. 501,22. 599,33. 601,26. 603, 16. 604,14; 349. 376.467. 1.235,5. III. 23,6. Stadtsteiierausschiiss 420, 9.13.16. Stadtsteraerzettel 493,20. Stadttruhe 492,18. Stadt Verfassung 378. Stadtverordneter 555,3

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Books
Category:
History
Year:
1875
Unterinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 2)
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Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: VIII, 298 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/2
Intern ID: 95145
&n Grafen und Herzogen. In Folge zahlreicher Privilegien, besonders von den Herzogen Stejan dem Aeltern und dem Jüngern, erhob sich der Markt allmälig su einer Stadt, welche in ihrem Burgfrieden auch ßinf kleine Dörfer, Entach, Härflng, Weiss&cft, Mitterndorf und Zell ehischloss. Damit entstand auch ein eignes Stadtgericht neben d&ni landesfürst lichen Landgerichte, welchem aber nur die nichtstreitige Rechtspflege innerhalb des städtischen Burgfriedens zustand. Für die in das landesfürstliche Urbär

gehörigen, Realitäten und für die. Besitzer der zu demselben Pflichtigen Häuser bestand'ausser dem noch ein eignes Urbaramt mit beschränkter G&'ichtsbarkeU. Als im Jähre 1806 ganz Tirol mit Baiern vereinigt und alle piwilegirten und Ausnahmegerichte auf gehoben wurden, endigte auch die Wirksamkeit des Stadt- und Urbargerichts, welche beide mit dem Landgerichte Kufstein vereinigt wurden. In weiterer Durch führung dieser Gerichtsorganisation {1809) wurde das Gebiet des Landgerichts durch die Hofmarken

Maria-Stein und Thierberg erweitert. Nach Rückkehr Tirols unter österreichische Herrschaft (1814) wurde zwar die Patrimonialgerichtsbarkeit im allgemeinen wieder hergestellt (1816), da ober dìo beiden Hofmarken von der freigestellten Zurücknahme ihrer Patrimonialgerichtsbarkeit keinen Gel/rauch machten, so blieb, mit Ausnahme des an Bauern (1814) ausgefolgten Amtsbezirks Aurburg, das Gebiet des Landgerichts Kufstein unverändert. Dasselbe war von altersher in 7 Bezirke eingetheilt: Stadt Kufstein

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