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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 305 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, Stein am Ritten, Wangen und Billauders, zu letzteren die Gerichte: Kalter», Tramin, Entiklar (Kurtatschs, Salurn, (£nn,***) Castelsondo im Norden, Spaur (und Flavon) im Süden deS Nvnsberges und wohl auch Mezo- caroua.t) Nach dem^ Tode des Bischofs Bartholomäus (23; Juni 1307) übernahmen die Herzoge abermals die Verwaltung des Bistumes.ff) Dessen Nachfolger Bischof Heinrich III., ernannt durch Papst Kle- mens V. im Mai 1310, schloß 3. Juni 1314 ein enges Freundschafts- bündnis mit König Heinrich,fff

) der dem Bischof das seinem Vater ver- pfändete Fleimstal mit Nachlaß der Pfandsumme von 150 M> B. zurück- stellte; doch behielt sich König Heinrich als ihm rechtlich zustehend vor: die zur Grafschaft gehörigen Leute und Abgaben, die grund- und gerichts- herrlichen Rechte der ehemaligen Herren von Enn, die Leute der Herren von Denno (in Nonsberg), die Herrschaft Castello, Cavriana und Stra^ mentizzo, nebst dem Schloß und der Gerichtsbarkeit,^) Auch mit dem Bischose Ulrich V. Ribi von Ch u r, unterhielt König

Heinrich gute Beziehungen. In einem Bertrage vom 13. Feber 1332 wurde die Fehde zwischen den beiderseitigen Untertanen im Enga- din und Bergell beigelegt und bestimmt, daß in Zukunft die klagende Partei bei dem Gerichte der Beklagten Recht suchen solle, sowie daß der König die Straßen bis Pontalt, der Bischof von da bis Cläven (Chia- venna) zu schirmen habe. In einem zweiten Vertrage, den König und Bischof auf dem Schlosse Tirol g. April 1334 schlössen, versprach letzterer dem ersteren getreu

als Lehen vom Bistum Trient bezeichnet. Ebenda, S. 44. 's) Inama, Stona dcllu \alli di Non e di Sole, p. 280 f., 301 f. Reich in: A. Tr. XVIH, 30. . i; -r. t+) Pirchstalle i, a. a. O>, 253 f. v, V o l telini,. Immunität usw. in Südtirol, a. a. O., 289 s. tit) Heinrich war 1307—1310 König von Böhmen und behielt den Kö? mgStitel auch nach seiner Vertreibung bei. *t) Egger, Geschichte Tirols, I, 344. V. Sartori, Die Thal- und Gerichtsgemeinde Fleims, a.a.O. (s. oben S. 241*), S. 15. v.Voltelini

, ft. a. D., 415, 425.- K18. — 601 — kehr desselben, beziehungsweise bis zur Wahl eines Rnchsolgers, die Pfleger und Leute des Bischofs dem König Gehorsam leisten. Dafür versprach der König, den Bischof und dessen Nachfolger sowie ihre Unter» tanen zu schirmen und zu schützend) König Heinrich überlebte seine Brüder Ludwig (gest. 1305) und Otto (gest. 1310) nnd erhielt von Kaiser Ludwig einen Lehenbrief d. d. Meran, 6. Feber 1330, worin dieser, falls Heinrich keine Söhne erhielte, ans besonderer Gnade

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 321 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
vi • - 634 - § 18.. wurde befestigt durch die zwanzigjährige Vereinigung zwischen König Maximilian und dem Gotteshausbunde sowie dem Zehngerichtebunde in Churwalchen (27. und 28. Oktober 1500). Beide Teile gelobten, gegen- seitig gute Nachbarschaft zu halten und nicht zu dulden, daß durch das eigene Gebiet hindurch das des anderen Teiles angegriffen werde. An- sprachen von Orten oder Kommunen in der Grafschaft Tirol und den . Herrschaften jenseits des Arlberges bis zum Bodensee

dem Schlosse Fmstenburg mit den dazu gehörigen Gerechtigkeiten unschädlich sein. Das Gebiet ob der Calden betreffend sollen dem König Gerichte, Obrigkeiten und ììtegaRéri',' dem Bischof und Stist die herkömmlichen Gerechtigkeiten verbleiben. Dem Bischof verbleibt ferner die GerHtsbarkeit..Äber. die Churischen freien und Zinslehen , in Tirol und Engadin sowie der ordentliche Gerichtszwang über die Priesterschaft Landständische Verfassung, II/2, 413 f. Egger, Geschichte Tirols

ziehen, sollen dem König, tzerrschaftsleute, die ins Münster- .' tal ziehen, dem Stifte Chur dienen; ausgenommen sind die Herrschafts- j leute im Bergwerke Buffalora, welche dem Bergrichter daselbst unter- stehen und nur in Malefizfällen dem Richter im Münstertal. Als Ent schädigung bezahlt der König dem Bischof jährlich 300 fl. Rh., welche er' oder seine Erben nach Abgang Bischof Heinrichs mit 4000 fl. ablösen, können. Das Bergwerk Buffalora betreffend behauptete der König, es liege im Engadin

, der Bischof, es gehöre zum Münstertal und sei seinen Gerichten unterworfen. Die Vermittler entschieden, König und Bischof sollen die nächsten zwanzig Jahre hindurch einen gemeinen Bergrichter- haben, der Beiden hulden und schwören und zu Beider Gewinn und Verlust das Bergwerk verwesen soll. Kommt während dieser Zeit kein Vergleich zwischen Beiden zustande, so soll ein Schiedsgericht die Frage entscheiden, dessen Obmann der König ernennt. Betreffs des Unter- _ Engadins von Martinsbruck bis Pontalt wurde

festgesetzt, daß König aJ{p Ci^^-o * und Bischof die hohen üWuiederen Gerichte un d alle Ob-riak eit.u»emeiir .,.^ J sein sollen. König und Bischof haben abwechselnd alle drei Jahre einen fj gemeinen Richter im Engadin zu ernennen und ihm den Bann über \ Malesiz zu verleihen. Die erste Ernennung wurde dem' Bischof einge- räumt. Der Richter hat beiden Herren zu hulden und zu schwören, sein Amt zu beider Gewinn und Verlust zu verwalten und beiden jährlich die Gerichtsgefälle zn verrechnen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 320 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
1491 erwählt und erhielt 9. September die päpstliche Bestätigung. Unter seiner Regierung verschlechterten sich die Beziehungen zur Herrschast Tirol Österreich) mehr und mehr. Zu Kom° petenzkonflikten des landesfürstlichen Pflegers von Naudersberg mit dem bischöflichen Hauptmann von Fürstenburg gesellten sich blutige Händel der beiderseitigen Untertanen im Vinschgau und Engadin, König Mari- milian und Bischof Heinrich einigten sich auf ein Schiedsgericht und den Bischof Thomas von • Konstanz

als gemeinen Obmann desselben. Doch blieb die Tagung zu Fürstenburg im August 1494 ergebnislos, weil die österreichischen Schiedsrichter nach Landesbrauch, die bischöflichen nach gemeinem Rechte verfahren wollten. Hiezu' kam ein anderer Umstand, der die Beziehungen des Bischofs zum König noch ungünstiger gestaltete. Gegen Lodovico Moro, Herzog von Mailand, O heim der Gemablin König Maximilians, Bianca Maria.Sforza, und Bundesgenossen^^)' desselben machte Herzog Ludwig von Orleans aus einer Seitenlinie

des franzö- fischen Königshauses kraft seiner Abstammung von den Visconti An- sprüche auf das Herzogtum Mailand und bemächtigte sich der Stadie. j Novara und Asti (Itili 1495). König Maximilian gestattete dem Herzog / ààgào Werbungen von Kriegsknechtèn^m^seinen Landen, die drei A Bünde aber erließen das Verbot, das; kein Knecht bei Strafe des Gal- gens aus dem Lande ziehen dürfe. Der König erteilte hierauf 3. August 1495 seinen Richtern zu Schlanders nnd Glurns den Befehl, auch die Churer Gotteshausleute

. § 38. - 633 - dem König bor, das Mandat verstoße gegen des Stiftes Freiheiten und. Herkommen und bat uni Aufhebung desselben (14. August). Den Kömg' aber müßte die Perfidie der Bündner erbittern, welche ihrem Verbote Zum Trotz Werbungen für den König von Frankreich nicht bloß zuließen, sondern geradezu förderten. Umsonst forderte Maximilian den Bischof auf (12. August 1496, Glurns), das'Zulaufen seiner Leute z» den Fran zosen auf alle Weise zu hindern; auch wenn der Bischof den festen Willen gehabt hätte

1499 eine Vereinbarung zwischen dem Bischof und Vèr- tretern des Königs zustande, wonach alle Anstände durch den Bischof Friedrich von Augsburg als Schiedsrichter am 24. Juni, oder wenn es der König verlange, durch das 'Reichskammcrgericht entschieden, bis dahin aber keine Neuerungen vorgenommen werden sollten. Doch brach gleich darauf der Krieg der schwäbischen Bundestruppen mit den Eidgenossen j und der Bündner mit den Tirolern aus, dessen Schauplatz Engadin,) Münstertal und Vinschgau wurden

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Books
Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 68 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
Uebertragung der Signorie an den König. 61 rolle erleichterte, des letztem Bestrebungen und Handlungsweise den Gambacorta gegenüber zu rechtfertigen im Stande war. Da die letzteren sich in so kritischer Lage befanden, innerhalb ihrer eigenen Partei auf solchen Widerspruch stiessen, konnten sie sich jetzt auch nicht mehr mit dem frühem Trotz und Selbstbewusstsein auf die ihnen vom König gemachten Versprechungen stützen, mussten fiel mehr darauf bedacht sein, den König abermals und sei

es durch neue Opfer für ihr Interesse zu gewinnen, um an demselben sowohl wider die Gegenpartei der Raspanti als auch gegen die Abtrünnigen von den Bergolini eine Stütze zu erlangen. So gelang es König Karl, eine über den Parteien stehende Stellung zu erwerben, alle Parteien buhlten um des Königs Gunst und Wohlwollen 1 ), jede von ihnen suchte ihn in ihr Interesse zu ziehen, um mit seiner Hilfe über ihre Feinde den Sieg davon zu tragen. Dies© Veränderung der Sachlage mag nun die Gambacorta und ihre Anhänger

zur Uebertragung der Signorie über Pisa sammt Graf schaft und Gebiet an den römischen König veranlasst haben (21, oder 22. Januar), damit derselbe mit seiner über den Parteien stehenden Autorität für Beseitigung der Misshelligkeiten und Unordnungen in Pisa eintrete, was die Häupter des bisherigen Parteiregiments nimmer vermocht hätten; überdies verpflichteten sie sich dadurch den König aufs Neue und noch mehr, als er es ihnen durch den in Mantua ein gegangenen Vertrag ohnehin schon war 2 ). König Karl zeigte

sich darüber sehr erfreut, übernahm die Signorie und gab sogleich seinem Kriegsvolk Befehl, die Stadtthore zu besetzen, die bisher die Mieih- truppen der Commune bewacht hatten, welche letzteren zugleich ihres Dienstes enthoben wurden 3 ), Ebenso nahm der König die Verwaltung 'A M. Vili. IV. 47, dor auch bemerkt, »dass man (seitens der Gambacorta) nicht gewagt habe, die vom König verbürgten Vertragsartikel diesem in Erinnerung zu bringen*, darauf hinzudeuten, in wie fern dieselben den letztern

zur Erhaltung des s status quo 4 verpflichteten. 2 ) M. Vili. e. 48, der nebenbei bemerkt, dass die Weise der Uebertragung der Sig norie an den König incorrect gewesen, weil sie der verfassungsmässigen Zustimmung des Volkes (also wohl des »Consiglio generale®) entbehrt habe; die Gambacorta hatten sj'g I i nämlich damit so sehr beeilt, auf dass die Gegner ihnen hierin nicht zuvorkämen. 8 ) M. Vili. c. 51. Es waren das thcils italienische theils burgundische Söldner. Was den Tag betrifft

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Books
Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 139 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
132 Vcrtragsscliluss Karls mit den Florentinern. Der Vertrag selbst 1 ) enthielt folgende Stipulationen: 1. König Karl liebt alle Yerdammungs- und Strafurtlieile, welche seine Yor- Uebereinkunft habe man, erzählt Villani (cap. 7 8), den Eid aufgefunden, den Karl hei seiner Wahl zum römischen König Papst Clemens VI. geleistet hatte, nämlich, dass er die toscanischen Städte alle und Florenz insbesondere von den Strafen, in welche sie unter seinein Grossvater Heinrieh VII. dem Reiche verfallen

seien, sowie von allen Ver pflichtungen, die sie seitdem an das Reich gehabt hätten, denen sie aber nicht nachge kommen seien, freisprechen, sie nicht beschweren, nicht bekriegen, noch endlich ihre Frei heiten antasten wolle. Grosse Thorheit sei es gewesen, zwei Monate lang mit dem König zn unterhandeln und sich eines solch wichtigen Umstands nicht zu erinnern. Diese Un wissenheit sei Florenz theuer zu stehen gekommen, mit 100-000 Goldgulden habe es dieselbe bezahlen müssen, ohne dio Mühsal

und die steten Befürchtungen in Anschlag zu bringen, wodurch die Unterhandlungen mit dem König der Commune so beschwerlich wurden; nur einen kleinen Tlieil der Summe, wozu sie sich in Folge des Vertrags ver pflichten musstc, hätte sie dem König als freiwillige Gabe offeriren können, wenn man davon gewusst hätte, dass die Kirche Karl bereits früher zur Lossprechung der Florentiner von der Kelchsacbt eidlich verpflichtet habe. Villani fährt fort, er schäme sich geradezu von einer noch unverzeihlichem

Yorsäumniss Kunde zu geben; auf die Nachricht vom Zug des Königs nach Italien habe man sich nämlich florentinischerseits an den Papst ge wendet, um dessen Verwendung bei König Karl zu erlangen. Diesem Wunsche sei der Papst in der That nachgekommen, und habe eine Urkunde ausgefertigt, worin der König an sein eidliches Versprochen in dieser Hinsicht erinnert wurde, Dieses Schriftstück sei drei Monate in der päpstlichen Kanzlei liegen geblieben, bevor man die 30 Goldgulden erlegte, welche die Ausfolgung

derselben kostete; erst hierauf sei das Document in Florenz eingetroffen, damals aber der Vertrag bereits abgeschlossen gewesen und die liecloren von Florenz hätten daher zu ihrem grossen Leidwesen keinen Gebrauch mehr davon machen können. Was die Bemerkung betrifft, dass die florentinisclien Behörden sich zu spät des eidlichen Versprechens König Karls vom 22. April IS46 erinnert hätten, so lässt sich allerdings, so unwahrscheinlich dies klingt, aus Mangel an sonstigen Zeugnissen nichts hin gegen einwenden

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 483 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
der Reiche, 15—27, § 18 — 959 — wigs XII. von Frankreich. Dieselben Kaufleute nahmen ihm von den Schwazer Schmelzern erkaufte 24.000 Zentner Kupfer zu 121.600 fl. ab, wovon aber die auf die letzten Silberverträge gewährten 76.000 fl. ab- gezogen werden sollten, so daß dem König nur wenig übrig blieb. Noch im selben Jahre liehen die drei Gesellschaften samt den Baumgartner» von Augsburg 60.000 fl. um 120.000 Mark Silber, d.i. die durchschnittlich dreijährige Schwazer Ausbeute. 1497 liehen die Fugger

allein 20.000 fl. und erhielten dafür die Ausbeute der Schmelzhütten zu Innsbruck und Mühlau zugewiesen. Im selben Jahre nahm der König bei den Herwärts und Gossembrot 20.000 sl. auf gegen Rückzahlung mit 40.000 Mark Silber, bei den Angsburger Baumgartner,: 22.500 sl. gegen Rückzahlung mit 45.000 Mark Silber. Der Krieg gegen die Schweizer und die Bund- ner 1499 steigerte die chronische Geldnot Maximilians aufs höchste. Gossembrot, Fugger, Herwart und Baumgartner streckten wieder 24.000

sl. vor und wurden aus 40.000 Mark Silber verwiesen. Gossembrot allein brachte noch 15.500 sl. auf. Gleich darauf kauften die Fugger vom König 36.000 Zentner von den Gewerken zu liefernden Kupfers für c. 150.000 fl. Bei der Abrechnung im August 1503 ergab sich, daß Maximilian noch 31.489 fl. den Fuggern schuldig war, bis zur Rückzahlung nach zwei Jahren sollten sie jährlich 8000 Mark Silber zur Verzinsung erhalten. In den Jahren 1503 und 1504 erscheinen die Gossembrot, Baumgartner, Herwart und Knoll

als Geldgeber für den König, die erstereil zahlten 7000 fl., die drei letzteren meist 6000 fl. monatlich an die Kammer; zu- gesichert wurden ihnen 77.395 Mark Silber. 1504 liehen auch die Fugger wieder 50.000 fl., der König war ihnen jetzt beinahe 88.000 fl. schuldig, die mit 50.000 Mark Silber getilgt werden sollten. 1506 bezahlten sie weiter für den König an den Bischof Melchior von Brixen 25.000 fl., wofür ihnen 12.500 Mark Silber versprochen wurden. 1507, als Maximilian den Romzug zur Kaiserkrönung

plante, machte er eine itene Anleihe von 60.000 fl. bei den Fuggern, welche auf Silber und Kupfer aus dem lf. Hüttenwerk in Rattenberg versichert wurden. Noch zu Ende desselben Jahres solgte wieder ein Vertrag, demzufolge die Fugger 12.500 Mark Silber und 6250 Zentner Kupfer erhalten sollten. Das hiefür vorzn- streckende Geld war für den Romzug Maximilians bestimmt. Vom Oktober 1507 bis Januar 1508 zahlten die Fugger den: König auf Befehl des Bischofs von Brixen zusammen 53.000 fl. Schon im Februar

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 225 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 440 — . §. 16. und seine Nachfolger jeder Metropolitangewalt über die istrischeii Bischöse (von Trieft, Capodistria, Parenzo, Pola, Pedcna und Cittanuova),*) Geistliche Immunitäten und Stadtherrschaften. Aus Karo- lingnzeit fiud 7mr wenige Jmmunitätsdiplome für in Jstrien begüterte geistliche Stifte erhalten und zwar die Diplome König Karls d. Gr. für die Patriarchate Aquileja von 792 und Grado von 803**) sowie das Kaiser Ludwigs II. für das Kloster SanMichiele inDiliauo von 852.***) Gewiß

besaßen aber auch die istrischen Bistümer Immunität auf Grund von Diplomen des 9. und 10. Jährh.f) Bezog fich die Immunität auf die zerstreuten Besitzungen der geistlichen Stifte, so wurden bei Über- tragung der Stadtherrschaft an Bischöfe geschlossene Stadtgebiete aus- geschieden. So verlieh König Lothar II. von Italien 948 dem Bischof Johann von Trieft und dessen Nachfolgern allen Fiskalbesitz daselbst, volle Gerichtsbarkeit in der Stadt und drei Miglien im Umkreis mit Einschluß

, um die Ansprüche des Bischofs von Parenzo zu bekämpfen.— Hiezu kommt noch das Diplom König Berengars I. von Italien von 908, in welchem er das Frauenklofter zu Instino- polis (Capodistria) sub tnicionis mundburdum nimmt (Bennssi, 218). Dieser Ausdruck wurde damals gleichbedeutend mit immunitas gebraucht. Vgl. Seeliger, Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschast, 37. I) Bischof Konrad von Trieft legte K. Friedrich It. 1230 Privilegien der Kaiser und Könige Lothar I., Karl (des Kahlen

oder des Dicken?), Wido, Berengar I., Ludwig HI. und Lothar II. zur Bestätigung vor. — König Berengar I. schenkte 311 dem Bischof von Trieft die Kastelle Verino maggiore und minore (bei Pisino) mit voller Gerichtsbarkeit (Benussi, 220). — Kaiser Otto II. bestätigte 983 dem Bischof von Parenzo, quod a reg-ibus sen ab Ilgone largitnm est, und eximierte die homines super terrain ecclesìae residentes (Benussi, 231). Von auswärtigen Kirchen waren in Jstrien sonst noch begütert: das Erzbistum Ravenna schon seit

dem 6. Jahrh. in Stadt und Gebiet von Pola (Benussi, 441s.), das Bistum Freising, welches von König Heinrich IV. 1067 sieben villas in Jstrien erhalten hatte, das Frauenkloster 8. Ilaria bei Aquileja und die Klöster S. Niccolò del Lido und S. Giorgio maggiore in Venedig (Urkunden im C. d. I.). tt ) 948August3, Pavia (C. d.i. I.). Der König schenkt zunächst districtum et publicam querimoniam, sodami piatitavi. Mayer, Munizipalverfassnng 9'' ~ 73 ' persteht unter publica querimonia das Recht zur Ausübung

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Books
Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 69 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
62 Die Parteien einigen sich. der Einkünfte der Commune in sein© Hände und liess bekannt machen, diss wer sich von frühem Zeiten her irgendwie geschädigt erachte oder in Zukunft dafür halten werde, sich an sein Hofgericht wenden möge, indem er zugleich versprach, dafür sorgen zu wollen, „dass das Lamm neben dem Wolfe sicher und furchtlos weiden könne Das Volk von Pisa war nun aber bei der üebertragung der Signorie ai den König nicht um seine Meinung befragt worden, ob gleich in solchen Fällen

verfassimgsgemäss die Zustimmung des „ Con siglio generale' erfordert wurde: schon dieser Umstand bewirkte, dass das auf seine autonome Freiheit mit Recht stolze Volk den mit den Hoheitsrechten des eigenen Gemeinwesens ausgestatteten König scheel sichtig ansah, da es von ihm Schädigung seiner vollen municipalen Freiheit und Unabhängigkeit befürchtete. Auch mag der König jetzt mit grösseren Prätensionen aufgetreten sein, denn er soll zur Be- quarfcirung seines Kriegsvolks die Häuser angesehener pisanischer

Bürger sowie deren Hausgeräth gefordert und bereits damit begonnen haben, dieselben für solche Zwecke in Beschlag zu nehmen *). Jetzt erst erkannte man die Gefahr, die man durch eigene Schuld herauf beschworen, man besorgte allgemein, der König werde gar bald noch herrischer auftreten und die Bürgerschaft zu' noch drückenderen Leistungen heranziehen, und eben diese Befürchtung einer allen 'Bürgern ohne Unterschied der Partei in gleicher Weise drohenden andere Wahl als zwischen Mittwoch

den 21. und Donnerstag den 22. Januar. Dienstag (20. Januar) als der König dio Mietlitrnjipcn der Stadt in seinem Namen beeiden liess, war dein König die Signorie noch nicht fibertragen worden, am selben Tag noch erfolgte sodann die Audienz der Raspanti beim König, welclio so viel Bedrohliches für die herr schende Partei hatte, dass auch die Anzianen sich einmischten, um die Aufständischen zu beruhigen, jedoch ohne Erfolg. Am 28. Januar (Freiheit versammeln sich bereits Bürger leider Parteien im Anzianenpalast

(Villani c. 51) und bereuen, dass man es durch eigene Schuld habe dahin kommen lassen, dass der König die Signorie und das Besatzungsrecht in seine Hände bekommen. Es bleiben also für die Vornahme des Acts der Uobcrgabo der Signorie an den König nur die zwischen dem 20. und 2S. Januar liegenden Tage, der 21. (Mittwoch) und der 22. (Donnerstag) übrig. ') M, Vili. c. 51. Karls Truppen dürften vorher einzeln in der Stadt bequartiert gewesen sein, da der König aber Signore von Pisa geworden

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 137 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
zu werden, durch den Abzug nach Italien (zu Beginn 569) aus- wichen, worauf die Avaren sich Panuvmens bemächtigten. Noricum me- diterraneum, welches nach dem Erlöschen des weströmischen Kaisertums (476) zum Reiche K. Odovakars von Italien gehört hatte, nach dessen Vernichtung (488) zum ostgotischen Königreich Italien geschlagen worden war, wurde 536 von Theudebert, König der Franken, unterworsen, um 566 aber durch die Oströmer erobert. Im 8. und 9. Dezennium des 6. Jahrh. besetzten die Slovenen (Sclaveni) oder Winden

darauf von neuem zur Unterwerfung unter den König der Franken genötigt worden war, wurde das Recht der Einsetzung des Herzogs der Karantanen vom fränkischen König ausgeübt. Nach Vernichtung des Herzogtums der Baiern durch K. Karl d. Gr. (788) kamen die Karantanen in unmittelbare Ab- hängigkeit vom König der Franken, der sie dem „Präfekten von Baiern' unterordnete. Nach der Eroberung des avarifchen Reiches (803) wurden die Karantanen theils dem Grafen der avarifchen oder pannonifchen Mark, theils

dem Grafen (oder Herzog) von Friaul als praefsetus marcae Fo- roiuliensis unterstellt*); Ks. Ludwig I. wies bei der Reichstheilung von 817 die Herrschast über die Karantanen seinem-gleichnamigen Sohne, dem König von Baiern (seit 833 König von Ostfranken) zu. Damals hat auch das Herzogtum der Karantanen zu bestehen aufgehört, vielleicht lvar das- selbe zur Strafe für die Theilnahme der Karantanen an dem Aufstände des Liudewit, Fürsten der ©laben zwischen Drau und Sau, gegen die fränkische Herrschaft (820

(Hasenöhrl im Archiv 83,533). Dann würden bei der Reichstheilung von 817 nur die Karantanen nördlich der Drau dem König von Baiern unterstellt worden sein, während ihre Stammes- genossen südlich dieses Flusses in Abhängigkeit vom Friauler Grasen verblieben wären. **) Lampel, Über die Mark Putten in: Blätter f. Lk. NÖ- XXII, 131. ***) Lampel a. a. O. .172 f.

9
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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 77 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
70 Die Pe-rugianer weigern sich eine Gesandtschaft an den König zu schicken. leisten, so dass daraus für die Communen keinerlei Verpflichtung er wachse : die Artikel, worin man diese allgemeinen Anträge zusammen fasse, seien dem König in woMgesetzten und zierlichen Worten vorzutragen *); müsse man dabei die Versicherung schuldiger Ehr furcht abgeben, so könne dies in der unverfänglichsten Weise durch die Worte „debita reverenti a et devotione' geschehen, doch so, dass das eine ebensoviel

oder eben so wenig zu bedeuten habe als das andere. Auch sei es angezeigt, sich wegen der Zögerung, so lange keine Gesandten an den König geschickt zu haben, zu entschuldigen, was am besten in der Weise geschehen könne, dass man den König darauf aufmerksam macht, dass die drei Communen und die andern freien Städte, welche sieh diesen anschliessen, eine volksthtimliche Verfassungsform besitzen und nicht etwa durch einzelne hervorragende Personen regiert werden, dass die drei Gemeinden überdies sich stets

in gegenseitiges Einvernehmen zu setzen pflegen, weswegen von ihnen BescUfisse nicht so schnell gefasst werden können, wie es wünschens werte und- auch möglich wäre, wenn nur eine einzige Gommine oder solche, die durch ein Haupt regiert werden, dies zu thun hätten. Was die besondern Bitten betreffe, die die Communen an den König richten wollen, so möge jede derselben hierüber ihren eigenen Be schlags fassen, da es die Zeit nicht erlaube, in dieser Hinsicht etwas zu vereinbaren ; nur mögen die Gesandten

der genannten Communen Üb gegenseitigen* Wünsche und Begehren begünstigen und unter stützen, wie es sich für Brudergemeinden ziem®. Eidlich- Hessen die Florentiner die andern Communen bitten, Alles bereit zu halten, damit die Gesandten sogleich abreisen können, weil der König in aller nächster Zeit -in Pisa eintreffen werde 2 ). Die Neinherren, die oberste Regierungsbehörde in Siena, sollen den Florentinern auch wirklich die Zusage gemacht haben, dass ihre Gesandten im Verein und nach dem Beispiel

derer von Florenz vorgehen werden 3 ). Perugia dagegen hatte sich schon früher geweigert, mit den übrigen toscanisèhen Com munen zusammen Gesandte an den König zu schicken mit dem Hin weis darauf, dass es ja die Lehenshoheit der Kirche anerkenne und somit von der Unterwerfung unter das Reich befreit sei 4 ). Die ') D, fa. der,.König sei mit- nichtssagenden. allgemeinen. Plira.sea hinzuhalten. *) Arch, stör, il&l. I. c, o. 65, 3 )i JH. Vili. IV, 49, — 4 ) I- e.

10
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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 102 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
Huldigung der Gesandten von Siena, 95 erkennen geben, class ihr Einfluss massgebend in Siena sei, und sie es eigentlich gewesen, denen er die Unterwerfung Siena's zu danken habe 1 ). Sobald daher die neue Vollmacht den sanesischen Gesandten in Pisa zugekommen war, begaben sich diese zum König (1. März) und thaten ihm kund, dass sie nun ermächtigt seien, ihm als Signore von Siena zu huldigen. Der König war darüber sehr erfreut und bestimmte den folgenden Tag zur Vornahme des feierlichen Huldi

- gungsaktes 2 ). Montag Morgens den 2. März begab sich der König zum Dom, ihn begleiteten die Anzianen und eine Anzahl pisanischer Bürger; dort angelangt, liess er sich auf einem über den Stufen des Doms errichteten Thron nieder 3 ), und es erschienen die bevollmäch tigten Gesandten der Commune Siena, übertrugen dem König und seinen Nachfolgern im Namen ihrer Commune die vollkommene und uneingeschränkte Signorie 4 ) über Stadt, Grafschaft und Gebiet von Siena und leisteten Karl darauf öffentlich

vor allem Volke als König und Herrn die Huldigung und den Treueid, An Ort und Stelle ward die Urkunde hierüber ausgefertigt r> ). König Karl seinerseits versprach das Eegiment der „Ncunlierren* in Siena zu erhalten, ernannte die '} M. Vili. IV, 61. 2 ) Nach M. Vili. J, c, land die Huldigung der Sancsen Sonntag den 1. März statt, an welchem Tage die Cronica Sancse des Neri dì Donato (14.6 C.) die Gesandten Siena's in Pisa ankommen und den König besuchen lässt, da sie nichts von der bereits am 29. Januar

erfolgten Ankunft derselben in Fisa weiss. Der in solch äußerlichen Dingen am meisten verlässige Ran. Sardo p. 122 sagt ausdrücklich, dass die Huldigung Montag dea 2. März stattgefunden, und wir müssen ihm, den Pisaner und Zeitgenossen, den Vorzug geben. Die Angabe des ersten März von Seite Villain's und Neri di Donato'» (bei letzterm aber nicht ausdrücklich als Dalum für die Huldigung wird auf eine Audienz zu beziehen sein, die die Gesandten nachsuchten, um den König von der ihnen zugekom menen

11
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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 131 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
124 Unterhandlungen Karls mit den Florentinern. Diese Ermahnung des Papstes war jedoch nicht im Stande, König Karl zu bewegen, den Vortheil, welchen ihm die auf Florenz lastende Acht, sowie seine zunehmende Macht und sein stets wach sendes Ansehen bei den Italienern verschafften, so ohne Weiteres aus der Hand zu lassen. Eben deshalb kam es im Lauf des Monats Februar zu keiner Einigung zwischen dem König und Florenz; keiner der beiden Theile verstand sich zum Nachgeben. Ungefähr gegen Ende

Februar begaben sich zwei von den floren tmischen Gesandten von Pisa nach Florenz zurück 1 ), uni die Signorie mundlich über den bisherigen Verlauf der Unterhandlungen mit dem König zu unterrichten und neue Terhaltungsmassregeln für die immer zu restituieren (Theiner II. n. 157). Ntuih erfolgter Anerkennung Karls als römischen Königs durch Papst Clemens VI. erneuerte er dem letzteren am 27. April 1347 die früher gegebene Vollmacht abermals auf ein Jahr (1. e. n. 17 8). So ganz natürlich

es nun auch zu sein scheint, dass der Papst von dieser Vollmacht wirklich Gebrauch ge macht habe — denn wozu hätte er sich denn sonst dieselbe geben lassen — so ist doch bisher weder ein derartiges Dokument bekannt geworden, noch findet sich sonst wo bei einem Schriftsteller eine Erwähnung von einer Absolution der italienischen Keichs- rebellen durch den vom römischen König hierzu ermächtigten Papst Clemens VI. Den eigentlich massgebenden, wenn auch nicht gerade entscheidenden Umstand aber bei Beur- theilung der in Bede

stehenden Frage bildet die Ttiatsache, dass unter den Artikeln der ain 80. April 1852 durch Karl's Gesandten Heinrich Propst von Zderas und seinen Sekretär Rimondino Lupi Markgrafen von Soragna mit den Florentinern geschlossenen Uebereinkunft (s. Huber, Reichssachen p. 545, n, 154 und p. 118 n. 1492 a) auch einer vorkommt, der König Karl verpflichtet, die Acht seines Grossvaters K. Heinrich 1 « VII. gegen die tuscischen Gemeinden für aufgehoben zu erklären (Matt. Vili. III. 7 ), woraus folgt, dass

die Florentiner selbst sich damals noch in der Reich sacht befindlich erachteten. Seitdem hatte ' sich hierin nichts geändert, bis jetzt wo Papst Innocenz VI. an König Karl die erwähnte Aufforderung erlicss und ihm sein eidliches Versprechen in dieser Hin sicht in Erinnerung brachte. J ) Es ist nicht möglich, hiefür wie auch für die folgenden Ereignisse eine genaue Zeitbestimmung ftuszumitteln. Erst als drei von den Gesandten später abermals nach Florenz reisten, um sich von dort die Vollmacht zum Abschluss

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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 101 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
94 Die Saueseu bevollmächtigen ihre Gesandten m unbedingter Unterwerfung. recht besorgnisserregend ; obgleich dieselben mit ihrer Politik Fiasco gemacht hatten, so dass sie jetzt isolirt dastanden, obwohl sie durch die Kunde vom steten Zuwachs des königlichen Heers ned von den Umtrieben der Ghibellinen in Pisa beängstigt wurden, so bemühten sie sich doch auf jede Weise in den Unterhandlungen, die ihre Ge sandten mit dem König anknöpften, all die Vorrechte ihrer Commune, die ihr eine völlig

souveraine Gewalt sicherten , verbrieft zu erhalten. Doch hatten diese Unterhandlungen nur sehr langsamen Fortgang, und erst als Siena, Volterra und Samminiato mit ihren Unterwerfungs anträgen Ernst machten und König Karl in aller Form huldigten, kamen auch die Vertrags Verhandlungen der Florentiner mit dem römi schen König in rascheren Fluss. Die adeligen Geschlechter Siena's, die zum grössten Theil der herrschenden Clique der „Nenner 0 feindlich gesinnt waren, hatten, wie bereits bemerkt, den Auftrag

daher auf neue Vollmachten. Indessen besann sich 'der Adel in Siena bald eines Besseren, Die Nobili sahen ein,, welcher Gefahr sie sich aussetzen würden, wenn sie Ursache wären, dass das dem König gegebene Versprechen nicht ge halten werde, zumal der „Popolo minuto* mit den „Neunherren® im Punkt der Ueberfcragung der Signorie an den König einverstanden war. Daher begnügten sich die Nobili damit, die Erklärung abzu geben, dass weder die Neun noch das Volk ohne ihren (des Adels) Willen dem König

die Signorie zu ertheilen berechtigt seien, und als am 26. Februar das Consiglio generale versammelt ward, gaben auch die adeligen Mitglieder desselben ihre Zustimmung zur Ausstellung der Vollmacht an die Gesandten, derzufolge die letzteren angewiesen wurden, dem König im Namen der Commune den unbedingten Unter werfungsakt zu leisten. Dadurch wollten die Nobili einerseits dem Popolo minuto einen Gefallen thun, anderseits dem König selbst zu

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Category:
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Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 133 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
126 Unterhandlungen Karls mit; den Florentinern. 50.000 Goldgulden zu bestehen hätten, keinerlei Furcht oder Feigheit zeigen, sondern den Vortheil der Commune auf jede Weise im Auge behalten sollen, sowohl was die dem König zu zahlenden Geldsummen, als auch die andern Bedingungen und Artikel beträfe; erst wenn sie denselben wirklich ganz unerbittlich treffen sollten, dann allerdings sei es ihnen gestattet, auf die Zahlung von 100.000 Goldgulden ein zugehen, um mit ihm nicht zu brechen

. Sämmtliche Mitglieder des geheimen Baths, der diesen Beschluss gefasst, mussten sich durch einen feierlichen Eid zu strenger Verschwiegenheit darüber ver pflichten. Die Gesandten kehrten darauf nach Pisa zurück und hielten sich in den Unterhandlungen mit dem König streng an ihre Aufträge; wie sehr erschracken sie aber, als Karl verschmitzt lächelnd ihnen erklärte, genau zu wissen, welche Aufträge ihnen die Signorie gegeben, femer was dieselben in dieser Hinsicht berathen und beschlossen habe, Alles sei

ihm schriftlich kund gethan worden. Weder habe er die Gambacorta treulos verrathen, noch nach dem Gelde gierig sich ge zeigt, mehr als das mit seiner Würde vereinbar gewesen, endlich habe er an dem Zwist der Bürger Pisa's keineswegs Vergnügen gehabt, wie man ihm nachgeredet ; die Gesandten darüber äusserst verlegen zeigten den Frieren sofort diese merkwürdige Thatsaehe an, dass nämlich der König haarklein erfahren, was im geheimen Kath der Signorie aus gemacht worden war; eben deshalb, klagten sie, fänden

sie den König jetzt noch viel unnachgiebiger, schwieriger und gereizter als früher, obgleich sie ihm nicht im Geringsten nachgegeben und ihn dadurch in seinem Widerstand ermuntert hätten '). Indess war König Karl viel zu vorsichtig und bedächtig, als dass er seine Politik durch momentane Verbitterung hätte beeinflussen M. Vili, IV. 66. Als sich diese Nachricht von den Enthüllungen, die der König den Gesandten gemacht hatte, in Florenz verbreitete, ward dies natürlich als ein grosser Schimpf für die Prioren

, ihre Käthe und Beistände erachtet. Doch kam es zu keiner nähern Untersuchung, weil man unter so kritischen Umständen besorgte, dass daraus nicht noch grössere Gefahr für die Verfassung von Florenz selbst erwachse, zumal der König in solcher Nähe war, dem ein derartiger innerer Zwist nicht anders als erwünscht sein konnte. Ueber die Art und Weise, wie Karl die geheimen Beschlüsse erfahren konnte, weiss uns Villani nichts für sagen, er bemerkt nur, dass »der Kath nicht schul dig

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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 76 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
Florenz schickt abermals Gesandte nach Siena. 69 König auf keinen Fall weder in Florenz aufzunehmen, noch demselben die Signorie über Stadt und Gebiet einzuräumen. In Ausführung der erstem Massregel liees man die Städte und Burgen des Gebiets von Florenz befestigen 4 ) und beauftragte zwölf 2 B Beamte, im ganzen Ge biet und der Grafschaft herumzureisen, um allen Proviant, sowie alle Gegenstände von Werth in die festen Städte und Burgen in Sicher heit zu bringen. Dem zweiten Beschlüsse gemäss

erwählte man sechs Bürger, die als bevollmächtigte Gesandte an den römischen König abgehen sollten, sobald dieser in Pisa angelangt sein würde (Januar 11) 3 ). Als die Ankunft König Karls zu Pisa demnächst bevorstand, Hess es sich Florenz nochmals angelegen sein, mit den übrigen Com munen die Grundlagen der Unterhandlungen mit Karl IV. zu verein baren. In dieser Absicht sandten der Gonfaloniere und die Prioren am 17. Januar Ser Francesco Muzzi als Machtboten der Commune Florenz nach Siena

, um den Verbündeten die Meinung der Florentiner über die Art und Weise der Gesandtschaft an den römischen König auseinanderzusetzen. Diese ging dahin, dass vor Allem die Macht boten der verbündeten Communen in Gesammtheit und mit denselben Intentionen vor dem König zu erscheinen hatten, welchem sie die Freude ihrer Communen über seine Ankunft in Toscana vermelden und die letzteren seiner königlichen Majestät empfehlen sollten. Dann möge man dem König allgemeine Anerbietungen machen, sein Unternehmen fördern

zu wollen, doch nicht bindende, strenge Zusage J ) Ebenda p. 401 Anmerkung, derzufolge dies bereits am 3. Januar geschah ; wahr scheinlich hat Canestrini dies Datum einer darauf bezüglichen Urkunde entnommen. 2 ) Dem Muratorisclien Text zufolge 16. 3 ) M. Vìi]. IV. 4], cler hier sowie in cap. 55, 69 und 70 wiederholt treffend be merkt, »dass es weit vortlieilhafter für die Florentiner gewesen wäre, wenn sie bereits früher den römischen König beschickt hätten, als dieser noch zu Mantua weilte;* ge wiss hätten sie damals

können. König Karl selbst soll den Florentiner Gesandten diese Ver säumnis s ihrer Commune zu wiederholten Malen vorgeworfen haben (c, 70).

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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 66 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
, ja dieselbe der herrschenden Partei zu unterwerfen, so fehlen doch alle und jede positiven Anhaltspunkte, Karl anbetrachts seiner Handlungsweise in der ersten Zeit seines pisaner Aufenthalts einer solch perfiden Politik, wie Matteo Villani will, zu zeihen. Wir wissen namentlich nicht, ob die Gambacorta und die herrschende Partei eine Vermittlung durch den König gewünscht oder ob sie eine solche wenigstens anfangs perhorrescirt haben. Der wahrscheinlichste Sachverhalt scheint indess der gewesen zu sein,, dass

die Gambacorta dem König zwar durchaus nicht behilflich waren, die Vermittlerrolle zu erlangen, dass sie aber dann als die Verhältnisse schwieriger wurden, die Raspanti auf ihren Forderungen beharrten, dem König die Militärmacht Pisa's zu Gebot stand und sie selbst sich nicht zu helfen vermochten, der veränderten Sachlage Rechnung getragen und das Project einer durch den König zwischen ihnen und ihren Feinden zu bewerkstelligenden Vermittlung nun auch ihrerseits begünstigt . haben. Geschah es vielleicht

in dieser Absicht, wenn die Gambacorta bald darauf dem König die Signorie über Pisa sammt Grafschaft und' Gebiet antragen r ) ? Wollten sie ihn damit zugleich oder viel- *) M. Vii], c. 48 berichtet uns allein von der Uebertragimg der Signorie von Pisa an König Karl, Ranieri Sardo unci die Cronica di Pisa sagen nichts davon ; Ranieri 's Schweigen kann nicht sonderlich befremden, da er überhaupt mehr für Aeusserlichkeiten Sinn und Ingresse besitzt, betreffs politischer Verhältnisse besonders in dem hieher

ein schlagenden Tb ei) seiner Chronik sehr knapp und kurz ist. Die Cron. dì Pisa enthält über die pisaner Ereignisse in der ersten Zeit nach der Ankunft König Karls, wie bereits bemerkt, noch weniger und die innern politischen Verhältnisse Betreffendes fast gar nichts. Wenn nun auch Villani der einzige ist, der uns von der Uebertragung der Signorie an den König berichtet, so ist er doch anderseits über diese Dinge so gut unterrichtet, dass wir eine so wichtige Nachricht wie die Uebertragung der Signorie

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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 88 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
Gesandtschaft der Peruaner au König- Karl, 81 dazu schien die Gunst und Hilfe des anwesenden römischen Königs das beste Mittel zu sein. War es also bei Siena Neid auf den prä- ponderirenden Einfluss von Florenz, der dasselbe bewog, Politik auf eigene Hand zu treiben, so salien sich die Meinem Städte Toscana's durch das Umsichgreifen von Florenz direct bedroht, und wenn sie auch momentan vom letztern nicht alle derart abhängig waren wie Pistoja, welches bereits florentinische Besatzung

sich die kleinern Communen nicht erlauben dürfen, den Intentionen der Florentiner zuwiderzuhandeln, ohne dafür von diesen mit Einbusse des letzten Bestes ihrer Freiheit und Unab hängigkeit bestraft zu werden: es war einzig Siena, welches sie als ihre Stütze betrachten konnten. Für den Fortgang der Unternehmung König Karls konnte nichts vorteilhafter sein als eine derartige Beschränkung des politischen Einflusses von Florenz, in Folge dessen seine Autorität in kürzester Zeit allgemein anerkannt

und die Florentiner gezwungen wurden, unter allen Umständen Karl gleichfalls als römi schen König zu huldigen. Es sei hier noch der Gesandtschaft Perugia's an König Karl Erwähnung gethan. Wie oben 1 ) bemerkt worden, wollten die Peru gianer sich als Lehensleute der Kirche dem König vorstellen und eben deshalb weigerten sie sich mit den Florentinern und Sanesen zugleich eine Gesandtschaft an den König zu schicken, doch behielten sie sich 's vor, schon aus Convenienzrücksichten eine solche nach Pisa abzu ordnen

, um König Karl im Namen ihrer Commune beglückwünschen zu lassen, zumal da sie wussten, dass der Papst das Unternehmen König Karls nicht perhorrescire. Bereits am letzten Januar reisten die Gesandten von Perugia nach Pisa ab, es waren ihrer fünf: Messer Baglione Novello, Messer Golitio de Pellolo, Messer Guido da ») S. 70 und 71. Wer un sky, I. Römerzug Karl's IV. 6

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 318 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 628 — §18- weniger als seine Interessen im Auge hatten/vielmehr seine Schwäche rücksichtslos mißbrauchten. Ihrem Einflüsse nachgebend, trug er sich mit dem Plane, seine Länder seinen natürlichen Erben, Kaiser Friedrich III. und dessen Sohne König Maximilian, zu entziehen und den Herzogen Albrecht IV. von Vayern-München und Georg von Bayern- Landshüt zuzuwenden. Die beiden Herzoge nährten seinen Verdacht, daß der Kaiser und sein Sohn ihn seiner Lande berauben wollten und liehen

gegen Zahlung einer Jahres- rente von 52.000 Gulden. Er starb 4. März 1496.*) Unter der Regierung König, seit 1508 Kaiser Maximilians, wurde die Grafschaft Tirol durch wiederholten Gebietszuwachs ansehnlich ver- größert. Von den Gebieten, die nach dem Aussterben des Mannstammes des Hauses Görz (April 1500) auf Grund der S. 432 erwähnten Erb- Verträge an König Maximilian fielen, wurde das Pustertal mit den Schlössern, Ämtern und Gerichte«? Schöneck, Uttenheim, Michelsburg, Rasen, Welsberg, Hennfels, Virgen

, Kals, Lienzer Klause, Schloß Bruck, schrift, XXXVIII, öS und 152. In einem Revers vom 8. Dezember 1477 verspricht Sigmund dem Kaiser, aus der ihm zugestandenen erzherzoglichen Titulatur keine weiteren Folgen gn ziehen. Vgl. Hauke, Die geschichtlichen Grundlagen des Monarchenrechtes, 1894, S. 40. *) Vgl. Jäger, Der ubergang Tirols usw. von dem Erzherzoge Sig mund an den Römischen König Maximilian, in: AÖG., 51. Bd., und: Land- ständische Verfassung, II/2, .271^-374. Hegi, Die geächteten Räte des Erz

. . , tt) Derselbe bildete einen Punkt des Brüsseler Vertrages, den König Karl von Spanien, eine ihm von Kaiser Maximilian erteilte Vollmacht über- schreitend, mit König Franz von Frankreich schloß.

18
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 319 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, der sich dem Tiroler Landesfürsten nach Vorschrift der Kompaktaten eidlich zu verpflichten hat.ff) König Ferdinand gab I.März 1531 auch die vier Vikariate dem Trienter Bischof Bernhardts) und seinen Nachfolgern, doch mußte er sie erst von den Grafen von Arco^ denen sie verpfändet waren, auslösen und sich überdies verpflichten, die- selben nur einem Österreicher deutscher oder sonstiger Nationalität oder einem Bistunisangehörigen, nie aber einem Italiener als Hauptmann oder Lehensträger zu unterstellen; letzterer

, I, 240. — 1531 Jänner 12 überließ König Ferdinand auch Schloß, Jurisdiktion und Bergwerke von Persine (Persen) dem Bistüme Trient gegen Abtretung des letzterem noch gehörigen Teiles der Stadt Bozen (ebenda, 308 f. Ambrosi,!, 253). t++) Bischof Bernhard war seit 1527 geheimer Rat und oberster Hof- Kanzler König Ferdinands, später Präsident des geheimen Rates, und seit 1530 durch Papst Clemens VII. zum Kardinalpriester von Santo Stefano in velia monto kreiert worden. V«l. Huber, Geschichte Österreichs

durch den König nicht stattgefunden hat. Die Beilegung dieses höheren staats- rechtlichen Prädikates erklärt sich Wohl aus der Tatsache, daß Tirol feit 1286 stets unter einem Herrscher stand, der auf Grund des Besitzes anderer Fürstentümer Mitglied des Reichssürstenstandes war oder fidj. wenigstens als solches betrachtete.**) König Maximilian I. und feine Nachfolger nannten sich seit dem Ende des 15. Jahrhunderts ebenso wie betreffs Cilli und Görz öfter „prineeps et comes Tirolis' oder „ge- fürsteter Graf

, die vielfach von italienisch gesinnten Bistumsangehörigen unter- stützt wurden, bewogen diesen Bischof 1501 vom Papste die Bewilligung M. Mahr, Weschtirol, in: ZDQAV. XXXVIII, 34f. Bischof Bernhard beschwerte sich bei König Ferdinand, daß auch. Judikarien, Ren derla, Riva und andere Orte unter die Grenzgebiete der Grafschaft Tirol aufgenommen worden seien, worauf Ferdinand durch Deklaration vom 20. Juli 1536 dies als Versehen entschuldigte; nichtsdestoweniger behielten die späteren Landesordnungen

19
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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 184 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
Der Zug langt vor St, Peter an. 177 den verschiedenen Ständen der Bevölkerung (Adel, Popolo grasso und Popolo minuto) waren dazu erwählt worden, den König unter dein Baldachin bis zur Basilica von St. Peter zu geleiten. Aber nur äusserst langsam] 'bewegte sich der Zug durch die Strassen vorwärts, da der König der zahllösen Menge derer, die von ihm den Kitterschlag be gehrten, willfahren musste und auf dem ganzen Wege von dem er wähnten Brückchen bis zur Basilika denselben nach rechts und links

Thor empfangen hatten, waren inzwischen vorausgeritten, vom Pferde gestiegen und erwarteten hier beim Zugang zur Cortina den König, bei dessen Erscheinen der eine rechts, der 'andere links die Zügel von Karls Boss ergriffen und dieses mit seinem königlichen Keiter über den Platz hinüber bis zu den Marmorstufen der Basilika von St. Peter geleiteten, wo auch der König abstieg und nach altem Brauch dies Boss den Senatoren zum Geschenk machte. Sodann stieg König Karl die Stufen hinan, begleitet

von den Bischöfen und Prälaten 1 ), den vor dem König einherschreitend Geld unter die Menge werfen, und der römische Stadtpräfect das Schwert vortragen, was wohl alles auch wirklich geschehen sein wird, obgleich uns davon nicht ausdrücklich 'berichtet wird. Was aber den Clerus betrifft, so sagen sowohl Johann als Benes, dass derselbe erst vor der Peterskirche zugleich mit dem Cardinal den König empfangen habe. 4 ) Die von K. Karl am Krönungstag ausgestellten Urkunden sind wohl nach der Handlung datirfc

20
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Category:
History
Year:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Page 208 of 351
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 339 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Location mark: II 75.234
Intern ID: 163688
Der Papst wendet sich an Karl IV. um Hilfe. 201 mahnte den König, dem Legaten gegen dieselben Hilfe zu leisten ! ), In einem andern Schreiben an König Karl vom 10. Februar beklagte sich der Papst über die grossen Auslagen, welche die Wiedereroberung der kirchlichen Provinzen veranlasse, dass er zu diesem Zwecke Gelder und Einkünfte der Kirche oft Kaufleuten anzuweisen sich ge zwungen sehe, die in ihrem Vermögens stand sehr herabgekommen sind, wovon die Folge sei, dass die Kirche dabei

nicht selten grosse Summen verliere. Nun habe er in Böhmen und den umliegenden Ländern mehr als 40.000 Goldgulden Revenuen, welche nicht ohne grosse Gefähr herbeigeschafft werden können, weshalb er den König ersuche, dem Legaten 40.000 Goldgulden zu leihen, die ihm aus jenen päpstlichen Einkünften in Böhmen zurückgezahlt werden sollen. Ber Papst versichert, »ein solches Darlehen werde ihm so lieb und angenehm sein, als wenn ihm der König die 40.000 Goldgulden ein fach schenken würde 2 )V In einem dritten

Schreiben vom 11. Februar endlich pries der Papst Karls Ergebenheit für die Kirche, die ihm seine eigenen Angelegenheiten denen der ersteren hintansetzen heisse; der Legat habe berichtet, dass er sich an den König vertrauensvoll um Hilfe gegen die Malatesten gewandt und letzterer sie sogleich freundlichst zugesagt habe, obgleich die königlichen Räthe die Beant wortung dieser Bitte hätten verschieben wollen, wofür ihm Innocenz Dank sagte :r ). Der Aufforderung des Papstes, dem Legaten im Kampf

gegen die Malatesten Hilfe zu leisten, kam König Karl bald darauf in der That nach. Am 28. Februar 4 ) schickte der König von Pisa aus, wo *) Huber, P. u. 48. 2 ) Theiner m. 295. Mit welchem Rechte Sugenheim, Geschichte des deutschen Volks und seiner Cultur III, 530 so bestimmt sagen 'kann, Karl habe dein Papst das Darlehen nicht bewilligt, sehe ich nicht ein ; deshalb, weil wir kein Document darüber haben, dass Karl das Darlehen gemacht, kann doch noch nicht das Gegenthcil behauptet werden. Jedenfalls

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