¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
Die Besitzungen geistlicher Grundherr en haben den ehemals umfangreichen Gerichtsbezirk erheblich verkleinert. Das Churer Bistum hat das Münsterthal, wo es die hohe Gerichtsbarkeit auch über die tirolischen Leute besitzt 42 ), zum Sitz eines Hoch gerichts gemacht, besitzt aber in Fürstenburg, wo das Lehen gericht tagt 43 ), und in dem schon erwähnten Mals Nieder gerichte 44 ), Egger 45 ) vermutet im Münsterthal vor Ausbildung des churischen Hochgerichts eine Malstätte des Gerichts Glums
des Gerichts, allerdings zusammen mit Pflege und Amt, lässt sich aus einer Urkunde Sigmunds vom 17. April 1479 52 ) einiges entnehmen. Es wird dem Vogte Gau denz für schuldige 5000 Gulden die Pflege, Amt und Gericht zu Mals 53 ) überlassen, Da dies aber den Zins nicht erträgt, zu ) III, 342,43 (1427), III, 342,11. 4S ) III, 341,1. 44 ) III, 340,17. 45 ) Entsteh, dei* Gerichtsbezirke, S. 424. 4P ) III, 342,33. 47 ) III, 340,4 und III, 358,34. 48 ) III, 358,31. «) III, 77 A. 60 ) Egger, S. 424
. «•) Zs. d. Ferd. Bd. 16 (1871) S. 79 ff. ') Jäger, Churer Regesten, S. 365. 53 ) Es ist nur von Mals die Rede, da aber 1480 Vogt Gaudenz als Gerichtsherr von Glums erscheint, wird dar unter das ganze Gericht Glums-Mals nebst Pflege zu verstehen sein..