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Title A - Z
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Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 260 of 291
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 280 S.
Language: Deutsch
Notations: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark: D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID: 189009
wird die formale Grenze aktuell. Die Gemeinsamkeit der In teressen geht hei Mals und Burgeis so weit, dass die Saltner der einen Gemeinde auch dem Dorfmeister der anderen Treue geloben müssen und dass heide eine gemeinsame Bauerschaft halten 86 ). -Die Gemeinde Planali erhält von Mals aus alter Gewohn heit jahrlich eine Patzeide Wein 87 ). Wenn auch der Ursprung dieser Leistung nicht angegeben ist, werden wir doch darin eine Ablösung ehemaliger gemeinsamer Almendeansprüche erblicken dürfen

. Auch mit Tartseh hat Mals eine genau begrenzte Weide gemeinsam, aber eine Teilung, wie sì dann dessen gelüst und rätig werden rt8 ), gilt schon als möglich. An den Walhauten der Gemeinde Tartseh und also auch an ihrer Nutzung nehmen die Maiser teil, ausserdem aber noch andere „auswendige Per sonen 11 , welchen der Tartscher Waler den Tag der Arbeit anzeigt 89 ). Auch mit der Stadt Glums gemeinsam weidet die Gemeinde Tartseh 90 ). Beide besassen vordem auch ein Stück Land in Spinei gemeinsam, welches aber beide

nicht nutzten. Tartseh tritt deshalb 1674 sein Eigentumsrecht vollständig an Glums ab, doch erhält es vom nunmehrigen Inhaber jährlich eine Patzeide Wein 91 ). Glums hinwiederum tritt zwei andere Weideflächen an Tartseh ab. Auch mit Schluderns muss Tartseh wegen der Marknutzung in Beziehung stehen, wenigstens müssen die Tartscher Beamten wie von Glums und Mals auch die ge meinen Rechte von Schluderns kennen 92 ). Die Gemeinde Täufers nutzt in Folge eines Rechtsspruches ebenfalls ein Stück Weide mit Glums

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Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 223 of 291
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 280 S.
Language: Deutsch
Notations: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark: D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID: 189009
Die Besitzungen geistlicher Grundherr en haben den ehemals umfangreichen Gerichtsbezirk erheblich verkleinert. Das Churer Bistum hat das Münsterthal, wo es die hohe Gerichtsbarkeit auch über die tirolischen Leute besitzt 42 ), zum Sitz eines Hoch gerichts gemacht, besitzt aber in Fürstenburg, wo das Lehen gericht tagt 43 ), und in dem schon erwähnten Mals Nieder gerichte 44 ), Egger 45 ) vermutet im Münsterthal vor Ausbildung des churischen Hochgerichts eine Malstätte des Gerichts Glums

des Gerichts, allerdings zusammen mit Pflege und Amt, lässt sich aus einer Urkunde Sigmunds vom 17. April 1479 52 ) einiges entnehmen. Es wird dem Vogte Gau denz für schuldige 5000 Gulden die Pflege, Amt und Gericht zu Mals 53 ) überlassen, Da dies aber den Zins nicht erträgt, zu ) III, 342,43 (1427), III, 342,11. 4S ) III, 341,1. 44 ) III, 340,17. 45 ) Entsteh, dei* Gerichtsbezirke, S. 424. 4P ) III, 342,33. 47 ) III, 340,4 und III, 358,34. 48 ) III, 358,31. «) III, 77 A. 60 ) Egger, S. 424

. «•) Zs. d. Ferd. Bd. 16 (1871) S. 79 ff. ') Jäger, Churer Regesten, S. 365. 53 ) Es ist nur von Mals die Rede, da aber 1480 Vogt Gaudenz als Gerichtsherr von Glums erscheint, wird dar unter das ganze Gericht Glums-Mals nebst Pflege zu verstehen sein..

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Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1894
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 14 of 69
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 63 S.
Language: Deutsch
Notations: Vollst. zugl.: Leipzig, Univ., Diss.;
Subject heading: g.Vinschgau;s.Landwirtschaft;z.Geschichte 1000-1500
Location mark: 2.553
Intern ID: 188767
eine Stellvertretung gestattet zu haben 112 –. In Tartsch müssen wie der Dorfmeister auch Saltner und Waler der Gemeinde eine Abgabe von 4 Berner entrichten 113 ). In Kortsch giebt zum Trunk für den Ausschuss der Wald 18 Kreuzer, jeder Salt ner 24 114 ). Die Zahl der Angestellten hängt von Umfang und Kultur des Gemeindegebietes, sowie von der Zahl der Wasserläufe ab. So giebt es im Wein bauenden Algund 5 Saltner, in Mals im Obervintschgau, wo Weinkultur fehlt, aber auch 4, in Scherma

aber zeitlich und Örtlich nicht unerheblich. All gemein ist die hohe Busse für Schaden machende Gänse, ja in Mals verbietet man völlig solche zu halten lle ). Das gepfändete Vieh wird nach dem Pfandstall 117 ) getrieben und bleibt dort bis zur Zahlung der Busse. Sofort ist dem nachpem, so der schaden beschallen, auch dem gegenthail, so das vidi zuegehörig, die Pfändung mitzuteilen. Zwei Nachbarn schätzen mit dem Saltner den angerichteten Schaden und der Vieheigentümer muss sofort Ersatz leisten. Ausserdem

, 30,18. li7 ) III, 101 Laatsch. III, 63. III, 191. III, 88. ll8 > III, 40/41. Tartsch-Matseh, Schiuderne, Glums, Mals. III, 225 Morter-Goldrain, Holzprugg.

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Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 221 of 291
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 280 S.
Language: Deutsch
Notations: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark: D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID: 189009
zu erscheinen, und berechtigt, vor jeder als Kläger aufzutreten 24 ), in ein anderes Gericht braucht sich niemand führen zu lassen 25 ). Die Vollziehung des Urteils, soweit dieses auf eine Busszahlung lautet, wird durch den Unterrichter bewirkt, welcher den Betrag binnen drei Tagen dem freien Fronboten einzuhändigen hat 2C ). Der Gerichtsbezirk, welcher den Namen „ G e r i c h t G 1 u r n s ä 2 7 ) und später „Gericht Glums und Mals' 28 ) führt, schliesst sich an das Gericht Nauders

des 16. Jahrhunderts ist diese letztere nicht mehr genannt 33 ). Eine dritte Gerichtsstätte ist zu Mals 1394 bezeugt 34 ), es werden da placito, in Malles vulgar it er dicendo Landsprachen } erwähnt. Diese Landsprachen sind nicht die des landesherrlichen Gerichtes Glurns-Mals, denn neben dem Amtmann der Vögte von Matsch, die seit 1367 einen Teil der Churischen Vogtei im Vintschgau zu Lehen trugen 35 ), sitzen zu dessen Seiten der churische Burgvogt von Fürstenburg und der Offizial von Beichenberg

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Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 146 of 291
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 280 S.
Language: Deutsch
Notations: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark: D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID: 189009
eine Stellvertretung gestattet zu haben 112 h. In Tartsch müssen wie der Dorfmeister auch Saltner und Waler der Gemeinde eine Abgabe von 4 Ii Berner entrichten 113 an. In Kortech giebt zum Trunk für den Ausschuss der Waler 18 Kreuzer, jeder Salt ner 24 114 ). Die Zahl der Angestellten hängt von Umfang und Kultur des Gemeindegobietes, sowie von der Zahl der Wasserläufe ab. So giebt es im Wein bauenden Algund 5 Saltner, in Mals im Obervintschgau. wo Weinkultur fehlt, aber auch 4, in Schemi

aber zeitlich und örtlich nicht unerheblich. All gemein ist die hohe Basse für Schaden machende Gänse, ja in Mals verbietet man völlig solche zu halten 11(l ). Das gepfändete Vieh wird nach dem Pfandstall 117 ) getrieben und bleibt dort bis zur Zahlung der Busse. Sofort ist dem- nachpern, so der schaden beschehen, auch dem gegenthaü, so das vidi zuegehörig, die Pfändung mitzuteilen. Zwei Nachbarn schätzen mit dem Saltner den angerichteten Schaden und der Vieh eigen turner muss sofort Ersatz leisten

. St. Kleinvieh 2 kr. ut> ) Hl, 30,18. '*) III, 101 Laatsch. III, 63. III, 1.91. III, 88, 1,s ) HI, 40/41. Tartsch-Matsch, Schluderns, Glums, Mals. III, 225 Morter-Goldraia, Holzprogg.

5
Books
Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1894
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 16 of 69
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 63 S.
Language: Deutsch
Notations: Vollst. zugl.: Leipzig, Univ., Diss.;
Subject heading: g.Vinschgau;s.Landwirtschaft;z.Geschichte 1000-1500
Location mark: 2.553
Intern ID: 188767
so lange das Vieh auf der Weide ist 129 ). Die Weinsaltner sind nur während der Weinreife und Weinlese thatig, während der Holzsaltnerdienst das ganze Jahr hindurch dauert. Als Sold beziehen auch die Saltner einen Teil der Bussen, in Mals sogar alle vichpfandung 13 °). Sonst erhält er nur die unter 12 Kreuzer, von denen dem Wirt für seine Bemühung wegen des Pfandstalles 2 zufallen 131 ). Der Weinsaltner darf seinen Posten nicht verlassen, deshalb erhält er seinen Lohn in Geld, 26 Gulden

rheinisch 132 ) und ausserdem wird ihm das Essen hinausgebracht 13 8 ). Die sonstigen Saltner beziehen als Haupteinnahme eine nach den Grundstücken veranlagte Natural- lieferung. In Schenna von je 2 mangraben Wiese oder Acker 1 geschworene Patzeide Wein 134 ), in Mals 135 ) und in Kortsch 13G ) ganz ähnlich von jedem mutmahl oder jauch eine bestimmte Naturallieferung. Dem Waler unterstehen alle Kanalbauten zur Bewässerung der Felder und Wiesen. Im Frühjahr werden unter seiner Lei tung wääl und puntayren

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Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 148 of 291
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 280 S.
Language: Deutsch
Notations: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark: D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID: 189009
so lange das Vieh auf der Weide ist 12 9 ). Die Weinsaltner sind nur während der Weinreife und Weinlese thatig, während der Holzsaltnerdienst das ganze Jahr hindurch dauert. Als Sold beziehen auch die Baltner einen Teil der Bussen, in Mals sogar alle vichpfandung 1H0 ). Sonst erhält er nur die unter 12 Kreuzer, von- denen dem Wirt für seine Bemühung wegen des Pfandstalles 2 zufallen 1S1 ). Der Weinsaltner darf seinen Posten nicht verlassen, deshalb erhält er seinen Lohn in Geld, 26 Gulden

rheinisch 132 ) und ausserdem wird ihm das Essen hinausgebracht 13s ). Die sonstigen Saltner beziehen als Haupteinnahme eine nach den Grundstücken veranlagte Natural- lieferung. In Sehen na von je 2 mangraben Wiese oder Äcker 1 geschworene Patzeide Wein 134 ), in Mals 185 ) und in Kortseh 136 ) ganz ähnlich von jedem mutmahl oder jauch eine bestimmte Naturalliefern ng. Dem Waler unterstehen alle Kanalbauten zur Bewässerung der Felder und Wiesen. Im Frühjahr werden unter seiner Lei tung wääl und punta

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Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/WVV/WVV_222_object_3993621.png
Page 222 of 291
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 280 S.
Language: Deutsch
Notations: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark: D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID: 189009
geht hervor, dass wir in Mals ein churisches Gotteshausgericht haben, in dem der Vogt von Matsch als churischer Kirchenvogt präsidiert. Ein 'Wechsel unter den Malstätten für die Gerichts tage des Landgerichts Glums ist sicher 3S ), es können aber dafür nur die Stätten unter dem Alber und auf dem Tertscher Pühel in Frage kommen. Vielleicht ist später, als die tirolische Lan desherrschaft auch im Obervintschgau den Churischen Einfluss gebrochen hatte, auch die Maiser Dingstatt zu einer ordent

lichen des Landgerichts geworden, und daher mag der Name B Gericht Glums und Mals' in der zweiten Hälfte des 16, Jahrhun derts seinen Ursprung haben. Das Abkommen des Gerichts auf dem Tertscher Pühel würde dadurch zugleich mit erklärt. Jeder der Dingstatten ist ein Bezirk zugeteilt, der als a Ge richt 8 oder „Tegnei' bezeichnet wird. Auch in der grossen Versammlung der ganzen Gerichtsgemeinde bilden diese T eg ri eien Unterabteilungen mit eigenen Geschwornenkollegien : eine Berufung ist nicht eher

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