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History
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1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 103 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
134 Das welsche Südtirol. Ezelins von Romano, des Generallegaten des Kaisers, und verblieb bis 1255 in dessen Gewalt, da der Podestà Sodegher seinen Frieden mit Bischof Egno schloß (Verci, Marca 2, Nr. 91) und dadurch die bischöfliche Herrschaft über Trient wieder hergestellt wurde. Damit war auch die Verbindung Trients mit der Mark gelöst. 1. Frätur Trient (bischöflich'). Die Prätur Trient bildete den Überrest der Grafschaft Trient, soweit sie nicht in besondere Gerichtsbezirke abgespaltet

wurde oder solche Bezirke wieder mit dem Gerichtssprengel von Trient zusammen gewachsen sind. Bis zu Ende des 12. Jahrhunderts umfaßte der Gerichtssprengel von Trient noch das ganze Gebiet der Grafschaft bis auf Judikarien, vielleicht den Nona- und Sulzberg, Fl eira s und die Besitzungen der Grafen von Eppan und Flavon und die des Domkapitels von Verona. Im 13. erfolgte rasch die Zersplitterung. Bischof Eger versuchte ihr Einhalt zu tun, indem er 1259 Nov. 25 anordnete, daß alle Kriminal

- und Zivilsachen aus dem Nons- und Sulzberg und Judikarien in Trient verhandelt werden sollten, und allen Hauptleuten und Gastalden verbot, Gerichtsbarkeit auszuüben. Ausgenommen waren nur die Gastalden von Bozen und Riva. Da aber die alte Gewohnheit aucli noch zugelassen wurde, ergab sich die geringe tatsächliche Wirksamkeit des Erlasses (Liber Zaehei Wien St.-A. f, 2' Nr. 8) und so schritt, die Auflösung des Grafschafts verbandes weiter. Zunächst wurde der große Sprengel von Trient in mehrere Bezirke geteilt

, die durch in Trient sitzende und amtende Vikare verwaltet wurden. So begegnen wir iti den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts einem großen Sprengel, der Pergine und die umliegenden Gemeinden umfaßte (vgl. bei Pergine), so einem andern, der aus den Pfarren Arco, Cavedine, Calavino, Terlago und Sopra monte bestand, 1308 Nov. 26 (Santoni, Codice 9 Nr. 15). Im ein zelnen wechselt die Zusammensetzung. Durch straffere Ausbildung der Ämter des Hauptmanns und Vikars in der zweiten Hälfte

des 13. und im 14. Jahrhundert wurde dieser Auflösung Einhalt getan, ja es trat eine rückläufige Bewegung ein, indem drei abgespaltete Gerichtsbezirke iln-e Sonderstellung verloren und mit Trient wieder vereinigt- wurden. Der Hauptmann von Trient ist anfänglich, ein militärischer Beamter gewesen. Gerichtsbarkeit gewann er erst vorübergehend infolge besonderen Auftrages und in beschränkter Weise durch die

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 98 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Grafselia.fi. Trioni,. 129 XV. Centenario dell;) morte di S. Vigilio Vescovo c Mai-tiri. Trento 1905) meint, gerade die Missionstiitigkeit des Trienter Bischofs und Klerus diese Gebiete für die Diözese gewonnen hat. Wann sie politisch zu Trient gekommen sind, läßt sich nicht bestimmen,. Nur die Legende berichtet von einer Schenkung Rivas an das Hoch stift durch Karl den Großen. Im Süden gehörten Avio und Bren- tonico später zur Grafschaft Trient. Schon Paulus Diaconus zählt in der Ilist

. Lang. 8 c. 31 MM. SS. RR. Lang- 110 f. Brentonico zu Trient, ebenso die Urkunde von 845 Febr. 26 (Cipolla, A. Trieste 1, 289, Hiibner 740) Avio. Zu Trient gehören auch im Südosten die kirchlich zu Feltre gehörigen Pfarren Pergine und Caldo na zzo, die vor 900 zu Trient gekommen sein müssen (nach der Urk, Ii. Berengars 900, Fonti per la Storia d' Italia, Diplomi di Beren gario I Nr. 101), wahrscheinlich aber schon vor 845 (Hiibner 740), da unter den Vasallen der Grafschaft Trient auch solche von Per

Sanctorum Juni V, IG7). Die Erweiterung der Grafschaft Trient werden wir in die Langobardenzeit setzen können, als einige Herzoge von Trient wie Evin und Alahis eine ausgreifende Politik befolgten. Die Ostgoten änderten die römische Verwaltung niclrt und so blieb auch die regio Tridentina bestehen (MM. Auct. Antiq. Cassio- dori Senatoria Varia V 9, S. 148) und wurde von dem defensor und den Curialen der Stadt Trient verwaltet (a. a. 0, II 17, S. 56), die königliche Gewalt wurde überdies durch einen Saio

vertreten, der den Goten und Römern die königlichen Befehle vermittelte (a. a. 0. III 48, S. 103; über den Saio Mommsen, Ostgotische Studien in Ge sammelte Schriften 6, 410f.; Felix Dahn, Die Könige der Germanen 3, 180 f.). Die Langobarden haben sehr bald nach ihrem Einbruch in Italien Trient besetzt. Vielleicht sind sie von Feltre aus durch das Suganertal nach Trient vorgerückt. Dort wird bald nachher ein langobardischer Herzog Evin genannt neben den Herzogen von Pavia, Bergamo, Brescia und Friaul

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 38 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die rira.ffspha.ft Tri out.. 129 XV. Centenario della morte di S. Vigilio Vescovo e Martiri. Trento 1005) meint, gerade die Missionst-iitigkeit des Tri enter Bischofs und Klerus diese Gebiete für die Diözese gewonnen Ii.-it. Wann sie politisch zu Trient gekommen sind, läßt sieh nicht bestimmen. Nur die Legende berichtet von einer Schenkimg Rivas au das Hoch stift durch Karl den Großen. Im Süden gehörten Àvio und Bren- tonieo später zur Grafschaft Trient. Schon Paulus Diaconus zählt in der Hist

. Lang. 3 e. 31 MM. SS. ER. Lang- 110 f. Brentonico zu Trient, ebenso die Urkunde von 845 Febr. 26 (Cipolla, À. Trieste 1, 289, Hiibner 740) Avio. Zu Trient gehören auch im Südosten die kirchlich zu Feltre gehörigen Pfarren Pergin e und Caldonazzo, die vor 900 zu Trient gekommen, sein müssen (nach der Urk. K. Berengars 900, Fonti per la Storia d' Italia, Diplomi di Beren gario I Nr. 101), wahrscheinlich aber schon vor 845 (Hübner 740), da unter den Vasallen der Grafschaft Trient auch solche von Per

Sanctorum Juni V, 167). Die Erweiterung der Grafschaft Trient werden wir in die Langobardenzeit setzen können, als einige Herzoge von Trient wie Evin und Alahis eine ausgreifende Politik befolgten. Die Ostgoten änderten die römische Verwaltung nicht und so blieb auch die regio Tridentina bestehen (MM. Auct. Antiq. Cassio- dori Senatoria Varia V 9, S. 1 48) und wurde von dem defensor und den Curiale» der Stadt Trient verwaltet (a. a. 0, II 17, S. 56), die königliche Gewalt wurde überdies durch einen Saio

vertreten, der den Goten und Römern die königlichen Befehle vermittelte (a. a. 0. III 48, S. 103; über den Saio Moinmscn, Ostgotische Studien in Ge samimelte Schriften 6, 410 f.; Felix Dahn, Die Könige der Germanen 3, 180 f.). Die Langobarden haben sehr bald nach ihrem Einbruch in Italien Trient besetzt. Vielleicht sind sie von Feltre aus durch das Suganertal nach Trient vorgerückt. Dort wird bald nachher ein langobardischer Herzog Evin genannt neben den Herzogen von Pavia, Bergamo, Brescia und Friau

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 43 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
134 Das welsche Südtirol. Ezelins von Romano, des Gener,allegateli des Kaisers, und verblieb bis 1255 in dessen Gewalt, da der Podestà Sodegher seinen Frieden mit Bischof Egon schloß (Verci, Marca 2, Nr. 91) und dadurch die bischöfliche Herrschaft über Trient wieder hergestellt wurde. Damit war anch die Verbindung Trients mit der Mark gelöst. 1, Prätux Trient (bischöflich). Die Prätnr Trient bildete den Überrest der Grafschaft Trient, soweit sie nicht in besondere Gerichts bezirke abgespaltet

wurde oder solche Bezirke wieder mit dem Gerichtssprengel von Trient zusammen gewachsen sind. Bis zu Ende des 12. Jahrhunderts umfaßte der Gerichtssprengel von Trient noch das ganze Gebiet der Grafschaft bis auf Judikarien, vielleicht den Nons- und Sulzberg, Fleims und die Besitzungen der Grafen von Eppan und Flavon und die des Domkapitels von Verona. Im 13. erfolgte rasch die Zersplitterung. Bischof Egno versuchte ihr Einhalt zu tun, indem er 1259 Nov. 25 anordnete, daß alle Kriminal- lind

Ziviisaehen aus dem Nons- und Sulzberg und Judikarien in Trient verhandelt werden sollten, und allen Hauptleuten und Gastalden verbot, Gerichtsbarkeit auszuüben. Ausgenommen waren nur die Gastalden von Bozen und Riva. Da aber die alte Gewohnheit auch noch zugelassen wurde, ergab sich die geringe tatsächliche Wirksamkeit des Erlasses (Liber Zaehci Wien St.-A. f. 2' 2sr. 3) und so schritt die Auflösung des Grafsebaf'ts- verbandes weiter. Zunächst wurde der große Sprengel von Trient in mehrere Bezirke

geteilt, die durch in Trient sitzende und amtende Vikare verwaltet wurden. So begegnen wir in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts einem großen Sprengel, der Tergine und die umliegenden Gemeinden umfaßte (vgl. bei Tergine), so einem andern, der aus den Pfarren Arco, Cavedine, Calavino, Terlago und Sopra monte bestand, 130S Nov. 26 (Santoni, Codice 9 Nr. 15). Im ein zelnen wechselt die Zusammensetzung. Durch straffere Ausbildung der Ämter des Hauptmanns und Vikars in der zweiten Hälfte

des 13. und im 14. Jahrhundert wurde dieser Auflösung Einhalt getan, ja es trat eine rückläufige Bewegung ein, indem drei abgespaltete Gerichtsbezirke ihre Sonderstelhmg verloren und mit Trient wieder vereinigt wurden. Der Hauptmann von Trient ist anfänglich, ein militärischer Beamter gewesen. Gerichtsbavko.it gewann er erst vorübergehend infolge besonderen Auftrages und in beschränkter Weise durch die

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 102 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Grafschaft Tri en t. 133 diese Belohnungen (1533 Febr. 6 Wien St.-A. Kleine liei eli st.), doch blieb Arco aneli in elei Folge Rcichslehen, wurde jedoch zur Graf schaft Tirol gerechnet, desgleichen Gresta und Lodron, die Tri enter Lehen waren. Aach Rovereto behauptete die Reichsfreiheit, aller dings ohne Grund, und mußte sich der tirolischen Landeshoheit unter werfen. Die Belohnungen Tirols durch das Bistum Trient, die seit dem Vertrage von 1532 März 1 auch Stadt und Prätur Rovereto

umfaßten und längst schon zu einer bloßen Form herabgesunken waren, wurden bis ins 18. Jahrhundert eingeholt (die letzten 1712 März 9 und Juni 6 Wien St.-A.), Durch einen Vertrag des 18. Jahrhunderts (17 78) ist dami ein Austausch erfolgt, der die Herrschaftsgebiete von Tirol und Trient so abgegrenzt hat, wie sie es im Jahre 1803 gewesen sind. Durch Verträge ist seit dem H.Jahrhundert auch der noch der Herrschaft des Bischofs unterstellte Teil der ehemaligen Grafschaft Trient in ein staatsrechtliches

Abhängigkeitsverhältnis von der Grafschaft Tirol gekommen, kraft dessen das Bistum von Seite der Tiroler Landesfiirsten als Bestandteil der Grafschaft Tirol an gesehen wurde, was von bischöflicher Seite allerdings geleugnet wurde und bis zur Säkularisation streitig blieb. Da dei- Bischof von Trient und sein Domkapitel 5511 den Tiroler Landständen gehörten, so wurde das Gebiet des Bistums in die ständische Viertel- und Kreiseinteilung einbezogen (Jäger, Ldst. Verf. 2, 2, 294, 493; Stolz, A. ö. G. 102, 289).- Dagegen war die Verbindung

Trients mit der Mark Treviso unter Kaiser Friedrich II. nur eine vorübergehende. Schon König Philipp hatte, als er im Jahre 1207 dem Markgrafen Azo von Este die ihm schon von Kaiser Heinrich VI. verliehene Appellations gerichtsbarkeit in der Mark Verona bestätigte, Trient und seine Graf schaft zu dieser Mark gerechnet (Ficker, Reg. V 1, 151). Das hatte noch keine politische Bedeutung. Denn das Landrecht war auch in der Grafschaft Trient subsidiär das römische, die Verfügung ent sprach wahrscheinlich

auch nur den Wünschen des Markgrafen, der sich erinnern mochte, daß Trient einmal zur Mark Verona gehört hatte. Tatsächlich ist von einer appellationsrichterlichen Tätigkeit des Markgrafen in Trient nichts bekannt. Die Appellationen er folgten vielmehr an den Bischof und gingen von diesem an den römischen König. Anders, als Kaiser Friedrich IL das Bistum dem Generalvikar der Mark Treviso zuwandte, 1239 (Ficker, Forsch. R. R. Italiens 2, 508). Im Zusammenhang damit stand die vom Kaiser verfügte Säkularisation

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 100 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Grafschaft Trient. 131 Hilfe nach Italien zog (a. a. 0. 5, c, 26, S. 113). Auf dem Reichs tage zu Augsburg 952 werden die Marken Aquileia und Verona von Italien getrennt und dem Herzog Heinrich von Bayern übergeben (Continualo Reginonis üu 952 MM. SS. 1, 621), mit ihnen aneli Trient und sein Gebiet, das damals zur Mark Verona gerechnet wurde (über den Umfang der Mark Verona und die Zugehörigkeit von Trient Ficker, Forsch. RR. Italiens 1, 265, 269 nach den Gerichtsurkunden von 971 Juli

4, Hiibner 982 und 993 Nov., Hiibner 1086). Mit der Mark Verona wird Trient in der Folge zeitweise zum Herzogtum Kärnten gezogen. Im Jahre 1004 verlieh König Heinrich II. die Grafschaft Trient an die bischöfliche Kirche von Trient (Harry Breßlau, N. A. 34, 109 f., zu MM. DD. Konrad II. 101), eine Verleihung, die dann durch Kaiser Konrad II. 102 7 Mai 31 bestätigt wurde (MM. DD. Konrad II. 101). Der Bischof erhielt die Grafschaft mit denselben Rechten, wie sie früher Herzoge, Markgrafen und Grafen

innegehabt hatten. Damit schied die Grafschaft aus dem Verband des Herzogtums und der Markgrafschaft aus; der Bischof nahm in der Grafschaft selber herzog liche und markgräfliche Stellung ein und führte den Titel eines Her zogs, Markgrafen und Grafen (Ficker a. a. 0.), der ihm ■ bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts gewöhnlich, später nur ausnahmsweise zugelegt wird. Das Gebiet von Trient selber heißt ducatus (FF. II 6, Nr. 52, III, 133; Bonelli II, 98 usw., auch in Kaiserurkunden wie Heinrich VI. 1191

Jänn. 20, Sumpf 4669). Später sind diese Titel abgekommen und begnügt sich der Bischof mit dem Fürstentitel; sein Gebiet wird in der Regel als episcopatus oder principalis Tridentinus, im 18. Jahrhundert als Trentino bezeichnet. Die allgemeine Ansicht geht dahin, daß die Grafschaft Trient im Jahre 1004 oder 1027 eine Verkleinerung erlitten habe, indem das Suganertal östlich der Kirche von San Desiderio an das Bistum Feltre gekommen sei (zuletzt Reich, Trid. 11, 202 n. 3 nach Urk. Berengars I. fiir

das Bistum Padua, Fonti per la Storia d' Italia, Diplomi di Berengario L 101), Doch nötigt die Urkunde Berengars I. nicht zu dieser Annalimo. Und die Urkunde Konrads II. (MM. DD. Konrad II. 101) läßt sich in anderer Weise erklären. Das Bistum Feltre besaß im 13. Jahrhundert und noch in der Folgezeit reichen Grundbesitz und Einkünfte im Gebiete von Trient, namentlich in der Pfarre Porgine (Aufzeichnung um 1250: Hec est ratio redditus epi scopi Feltrensis in piebatu Porcini Wien

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 40 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Grafschaft; Trient 131. Hilfe nach Italien zog (a. a. Ö. 5, c. 26, S. 113). Auf dem Reichs tage zu Augsburg 952 werden die Marken Aquileia und Verona von Italien getrennt und dem Herzog Heinrich von Bayern übergeben (Continuatio Regmonis zu 952 MM. SS. 1, 621), mit ihnen auch Trient und sein Gebiet, das damals zur Mark Verona gerechnet wurde (über den Umfang der Mark Verona und die Zugehörigkeit von Trient Ficker, Forsch. RR. Italiens 1, 265, 269 nach den Gerichtsurkunden von 971 Juli

4, Hübner 982 und 993 Nov., Hübner 1086). Mit der Mark Verona wird Trient in der Folge zeitweise zum Herzogtum Kärnten gezogen. Im Jahre 1004 verlieh König Heinrich II. die Grafschaft Trient an die bischöfliche Kirche von Trient (Harry Breßlau, N. À. 34, 109 f., zu MM. DD. Konrad II. 101), eine Verleihung, die dann durch Kaiser Konrad IL 1027 Mai 31 bestätigt wurde (MM. DD. Konrad II. 101). Der Bischof erhielt die Grafschaft mit denselben Rechten, wie sie früher Herzoge, Markgrafen und Grafen innegehabt

hatten. Damit schied die Grafschaft aus dem Verband des Herzogtums und der Markgrafschaft aus; der Bischof nahm in dei - Grafschaft selber herzog liche und markgräfliche Stellung ein und führte den Titel eines Her zogs, Markgrafen und Grafen (Ficker a. a. 0.), der ihm • bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts gewöhnlich, später nur ausnahmsweise zugelegt wird. Das Gebiet von Trient selber heißt ducatus (FF. II 6, Nr. 52, 111, 133; Bonelli II, 98 usw., auch in Kaiserurkunden wie Heinrich VI. 1191 Jänn. 20, Sumpf 4669

). Später sind diese Titel abgekommen und begnügt sich der Bischof mit dem Fürstentitel; sein Gebiet wird in der Regel als episcopatus oder prineipatus Tridentinus, im 18. Jahrhundert als Trentino bezeichnet. Die allgemeine Ansicht geht dahin, daß die Grafschaft Trient im Jahre 1004 oder 1027 eine Verkleinerung erlitten habe, indem das Suganertal Östlich der Kirche von San Desiderio an das Bistum Feltre gekommen sei (zuletzt Reich, Trid. 11, 202 n. 3 nach ürk, Berengars I. für das Bistum Padua, Fonti

per la Storia d' Italia, Diplomi di Berengario I. 101). Doch nötigt die Urkunde Berengars I. nicht zu dieser Annahme. Und die Urkunde Konrads II. (MM. DD. Konrad IL 101) läßt sich in anderer Weise erklären. Das Bistum Feltre besaß im 13. Jahrhundert und noch in der Folgezeit reichen Grundbesitz und Einkünfte im Gebiete von Trient, namentlich in der Pfarre Porgine (Aufzeichnung um 1250: Hec est ratio reäditus epi scopi leltrensis in plebatu Porcini Wien St.-A.). Auf diese Be sitzungen mag

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 42 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Grafschaft. Tricnt. 133 diese Belohnungen (1533 Febr. 6 Wien St.-A. Kleine Reichst.), doch blieb Arco auch in der Folge Reichslehen, wurde jedoch zur Graf schaft Tirol gerechnet, desgleichen Cresta und Lodron, die Tri enter Lehen waren. Auch Rovereto behauptete die Reichsfreiheit, aller dings ohne Grund, und mußte sich der tirolischen Landeshoheit unter werfen. Die Belehnuiigen Tirols durch das Bistum Trient, die seit dem Vertrage von 1532 Miirz 1 auch Stadt und Priitur Rovereto umfaßten

und längst schon zu einer bloßen Form herabgesunken waren, wurden bis ins 18. Jahrhundert eingeholt (die letzten 1712 März 9 und Juni G Wien St.-A.). Durch einen Vertrag des 18. .Jahrhunderts (1 7 78) ist dann ein Austausch erfolgt, der die Herrschaftsgebiete von Tirol und Trient so abgegrenzt hat, wie sie es im Jahre 1803 gewesen sind. Durch Verträge ist seit dem 14. Jahrhundert auch der noch der Herrschaft des Bischofs unterstellte Teil der ehemaligen Grafschaft Trient in ein staatsrechtliches

Abhängigkeitsverhältnis von der Grafschaft Tirol gekommen, kraft dessen das Bistum von Seite der Tiroler Lanclesfiirsten als Bestandteil der Grafschaft Tirol an gesehen wurde, was von bischöflicher Seite allerdings geleugnet wurde und bis zur Säkularisation streitig blieb. Da der Bischof von Trient und sein Domkapitel zu den Tiroler Landständen gehörten, so wurde das Gebiet des Bistums in die ständische Viertel- und Kreiseinteilung einbezogen (Jäger, Ldst, Verf. 2, 2, 294, 493; Stolz, A, ö. G. 102, 289). Dagegen war die Verbindung

Trients mit der Mark Treviso unter Kaiser Friedrich IL nur eine vorübergehende. Schon König Philipp hatte, als er im Jahre 1207 dem Markgrafen Azo von Este die ihm schon von Kaiser Heinrich VI. verliehene Appellations gerichtsbarkeit in der Mark Verona bestätigte, Trient und seine Graf schaft zu dieser Mark gerechnet (Ficker, Reg. V 1, 151). Das hatte noch keine politische Bedeutung. Denn das Landrecht war auch in der Grafschaft Trient subsidiär das römische, die Verfügung ent sprach wahrscheinlich

mich nur den Wünschen des Markgrafen, der sich erinnern mochte, daß Trient einmal zur Mark Verona gehört hatte. Tatsächlich ist von einer appellationsriehterliehen Tätigkeit des Markgrafen in Trient nichts bekannt. Die Appellationen er folgten vielmehr an den Bischof und gingen von diesem an den römischen König. Anders, als Kaiser Friedrich II. das Bistum dem Generalvikar der Mark Treviso zuwandte, 1239 (Ficker, Forsch. R. R. Italiens 2, 508). Im Zusammenhang damit stand die vom Kaiser verfügte Säkularisation

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DTIR/DTIR_106_object_3895724.png
Page 106 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
l'ni tur Trioni, (bischöflich). 137 Nur einmal wird ein Gerichtssprengcl, bestehend aus Tcrlago, Vigolo-Vattaro, Povo und Sopramonte, erwähnt 1334 Juli 29 (Trid. 6, 278). Der Sitz des Vikars war in Trient. Es ist möglich, daß die zu Trient gehörigen Landgemeinden, deren Zivilgerichtsbarkeit durch bischöfliche Vikare verwaltet wurde, gelegentlich in wechselnder Zusammenfassung den Vikaren zugewiesen wurden. Calavino und Cavedine erscheinen in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts als eigener

Gerichtsbezirk unter einem bischöf lichen Gastalden (1260 Juli 28 Wien St.-A.). Die Castaldie stand im Jahre 1267 Juli 8 den Herren von Madruz zu, wohl als Lehen der Kirche von Trient (Wien St.-A.). Dann gehörten Calavino und Cavedine mit Arco, Terlago und Sopramonte zu einem Gerichts sprengel, der durch einen in Trient amtierenden Vikar verwaltet wurde 1808 Nov. 26 (Santoni, Codice 9 Nr. 15). 1349 Sept. 14 wurde Cavedine durch den Bischof Joliann von Pistoia an den Herrn von Verona Mastino della Scala

verkauft (Verci, Marc. 12 Nr. 1481). Die Verwaltung führten nun die Herren von Arco als Hauptleute des Mastinus della Scala in Arco, Riva, Tenno, Ledro, Tignale und Cavedine 1351 Sept. 11 (Santoni, Collegiata 3, 5), doch währte die veronesische Herrschaft nicht lange. Schon 1354 Okt. 24 ernannte Markgraf Ludwig von Brandenburg, da die Gerichtsbarkeit wegen des Streites des Bistums Trient mit Cangrande della Scala und den Herren von Arco eines Vikars entbehre, den Konrad von Castelnuovo

zu sein; sie befindet sich 1363 Dez. 16 (Wien St.-A.) in den Händen der Herren von Sejano. Später sind beide Gemeinden zur Prätur Trient gezogen worden. Schon nach dem Urbar des Hoehstif'ts von 1387 Mai 1 werden sie in eine Kcihe mit den anderen Gemeinden der Prätur gestellt und wird in allen dem Bischof die Gerichtsbarkait zu gesprochen (Innsbruck St.-A.). 142 7 Sept. 25 werden sie ausdrücklich unter den Gemeinden der äußeren Prätur aufgezählt (Innsbruck St.-A.). Auch Welschmetz (Mezzolombardo ; Mezzo San Pietro

, Alt metz) gehörte zur Prätur Trient, von der es räumlich durch die

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 101 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
132 Das wclsclie Siidtiml. Eine unbefangene Prüfung ihres Wortlautes legt diese Deutung nahe, wenn von der Schenkung an Trient alles ausgenommen wird, was der Kirche von Fei tre innerhalb ihrer Grenzen, das ist doch wohl innerhalb der Diözesaiigrenzen, von der Kirche des heil. Desiderine in Campolongo bis £u den Grenzen des Bistums, das ist bis zur Trienter Diözesangrenze, geschenkt worden war. Zur Diözese Feltre aberzählten, wie oben • bemerkt, die Pfarren Pergine und Caldonazzo. Seit

dem 13. Jahrhundert traten Schwankungen an der Süd grenze der Grafschaft Trient ein, die im 14. und 15. Jahrhundert fortdauerten und erst durch den Krieg Maximilians I, mit der Re publik Venedig zum Abschluß kamen. Der Verlauf dieser Schwan kungen im einzelnen und die Ergebnisse der Schlichtung späterer Streitigkeiten sollen an anderem Orte zur Darstellung gelangen. Gegen Norden fand ein Abbröckeln des Grafschaftsgebietes statt, das durch die Auflösung der Grafschaft in eine Anzahl von Gerichten veranläßt wurde

. Ein Teil dieser Gerichte ist von den Grafen von Tirol erworben und staatsrechtlich mit dem Gebiete, in dem diese Grafen die Landeshoheit erlangten, der Grafschaft Tirol verbunden worden. Zu Tirol kamen dann noch einzelne Gerichte im Süden der ehemaligen Grafschaft Trient und von der Grafschaft Feltre Primör und die Gerichte des Suganertales, So gelangten die Grafschaften Arco und Penede, Gresfa, Nomi und Stein am Kallian, Persen. und Caldonazzo in Abhängigkeit von Tirol, später aucli die Grafschaft

Lodron. Mit Tirol wurden ferner die von Maximilian im Venezianer Kriege zurückeroberten Gebiete verbunden. Doch hat Karl V. 1521 Riva, König Ferdinand I. 1531 Pergine im Austausch gegen Bozen und 1532 die vier Vikariate unter gewissen Vorbehalten an Trient zurückgegeben und 1531 Kastelpfund und Stein am Kallian und später auch Rovereto und das halbe Dorf und den halben See von Mol veno vom Hochstift Trient zu Lehen genommen. Schon vorher wurden die Inhaber der Herrschaften, die vom König Ferdinand

I. und seinen Vorfahren, obwohl sie von Trient lehenrührig waren, verkauft oder verpfändet worden waren, angewiesen, diese Lehen vom Bischof von Trient in Empfang zu nehmen 1531 Jänner 12 (Wien St.-A. Kleine Reichst.). Dadurch kam Nomi wieder unter Trienter Lehenshoheit, ist aber 1646 neuerdings tirolisch geworden. Caldonazzo wurde in ähnlicher Weise 1523 Lehen des Ilochstifts, doch sind im 17. Jahr hundert wieder Ansprüche von Seite Tirols erhoben worden. Seit dem 15. Jahrhundert wurden einige Trienter Gerichte

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 96 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Grafschaft Trioni'. 127 Erläuterungen. I. Die Grafschaft Trient. Schon in der Römerzeit bildete das Munizipium, seit dem 2. Jahrhundert n, Chr. die Kolonie Trient den Mittelpunkt eines von der Stadt aus verwalteten Gebietes, des ager Trentinns, dessen Umfang sich allerdings nicht genau feststellen läßt. Im Norden reichte es bis zur Grenze der Provinz Rätien, die vermutlich im ganzen mit der Süd grenze der späteren Bistümer CIA und Säben- Brixen zusammenfiel. Die Töllenge und die Enge

bei Klausen stehen als Grenzpunkte fest (Mommsen, Corpus Iiiscript. Lat. Bd. 3, 707; Bd. 5, 530, Nissen, Italische Landeskunde 1, SO, 2 I 204, 209). Gegen Südwesten gehörten Riva und Judikarien (das Sarca- und Chiesetal) zu Brescia (Mommsen a. a. 0. 524). Auch Verona dürfte weiter nach Norden gereicht haben als später. Die Grenze ist nicht genau bestimmbar. Sie mag. auch da mit der späteren Diözesangrenze von Verona und Trient zusammengefallen sein. Zu Verona gehörten bis 1785 die Pfarren Avio

und Brentonico (Z. Ferd. III, 33, 15). Kein Zweifel, daß das Gebiet von Feltre das ganze Suganertal um faßte. Vielleicht gibt auch hier die Diözesangrenze einen Fingerzeig. Zum Bistum Feltre gehörten nicht nur die Pfarren des Sugauertales, die später zur Grafschaft Feltre zählten, sondern noch Pergine und Caldonazzo (a. a. 0. 12). Die Kleinheit des Gebietes von Trient wird noch in der Ostgotenzeit betont (MM. Auct. Antiq. 12, Cassiodori Varia V 9). Das Gebiet von Trient wurde nach der Einteilung des Kaisers

Augustus zur Regio XI Venetia et Istria gerechnet (Plinius, Historia Naturalis 3, c. 19), Trient galt aber als rätische Stadt, gleich Feltre und Belluno, Wann und wie die Verrückung der Grenzen stattfand, ist nur teilweise bekannt. Im Norden wurde das Gebiet von Trient durch den Einbruch der Bayern zurückgeschoben. Der Gang der Grenze zwischen Langobarden und Bayern ergibt sich aus der bekannten Stelle der Historia Langobardorum des Paulus Diaconus 3 ; 31 über den Einfall der Franken unter König Gli

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 46 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Prätur Trioni, (bischöflich). Nur einmal wird ein Gerichtssprengel, bestehend aus Terlago, Vigolo-Vattaro, Povo und Sopramonte, erwähnt 1334 Juli 29 (Tricl. 6, 2 78). Der Sitz des Vikars war in Trient. Es ist möglich, daß die zu Trient gehörigen Landgemeinden, deren Zivilgeriehtsbarkeit durch bischöfliche Vikare verwaltet wurde, gelegentlich in wechselnder Zusammenfassung den Vikaren zugewiesen wurden. Calavino und Cavedine erscheinen in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts als eigener

Gerichtsbezirk unter einem bischöf lichen Gastalden (1260 Juli 28 Wien St.-A.). Die Castaldie stand im Jahre 1267 Juli 8 den Herren von Madruz zu, wohl als Lehen der Kirche von Trient (Wien St.-A.). Dann gehörten Calavino und Cavedine mit Arco, Terlago und Sopramonte zu einem Gerichts sprengel, der durch einen in Trient amtierenden Vikar verwaltet wurde 1308 Nov. 26 (Santoni, Codice 9 Nr. 15). 1349 Sept. 14 wurde Cavedine durch den Bischof Johann von Pistoia an den Herrn von Verona Mastino della Scala

verkauft (Verci, Marc, 12 Nr. 1481). Die Verwaltung führten nun die Herren von Arco als Hauptleute des Mastinus della Scala in Arco, Riva, Tenno, Ledro, Tignale und Cavedine 1351 Sept. 11 (Santoni, Collegiata 3, 5), doch währte die veronesische Herrschaft nicht lange. Schon 1354 Okt. 24 ernannte Markgraf Ludwig von Brandenburg, da die Gerichtsbarkeit wegen des Streites des Bistums Trient mit Cangrande della Scala und den Herren von Arco eines Vikars entbehre, den Konrad von Castelnuovo

zu sein; sie befindet sich 1363 Dez. 16 (Wien St.-A.) in den Händen der Herren von Sejano. Später sind beide Gemeinden zur Prätur Trient gezogen worden. Schon nach dem Urbar des Hochstifts von 1387 Mai 1 werden sie in eine Reihe mit den anderen Gemeinden der Prätur gestellt und wird in allen dem Bischof die Gerichtsbarkait zu gesprochen (Innsbruck St.-A.). 142 7 Sept. 25 werden sie ausdrücklich unter den Gemeinden der äußeren Prätur aufgezählt (Innsbruck St.-A.). Auch Welsch motz (Mezzolombardo, Mezzo San Pietro

, Alt metz) gehörte zur Prätur Trient, von der es räumlich durch die

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 41 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
132 Das weìscìie Siilil-iml. Eine unbefangene Prüfung ihres Wortlautes legt diese Deutung nahe, wenn von der Schenkung an Trient alles ausgenommen wird, was der Kirche von Feltre innerhalb ihrer Grenzen, (las ist doch wohl innerhalb der Diözesangrenzen, von der Kirche des heil. Desiticrius in Campolongo bis zu den Grenzen des Bistums, das ist bis zur Trienter Diözesangrenze, geschenkt worden war. Zur Diözese Feltre aber zählten, wie oben ■ bemerkt, die Pfarren Pergine und Caldonazzo. Seit

dem 13. Jahrhundert traten Schwankungen an der Süd grenze der Grafschaft Trient ein, die im 14. und 15. Jahrhundert fortdauerten und erst durch den Krieg Maximilians I. mit der Re publik Venedig zum Abschluß kamen. Der Verlauf dieser Schwan kungen im einzelnen und die Ergebnisse der Schlichtung späterer Streitigkeiter. sollen an anderem Orte zur Darstellung gelangen. Gegen Norden fand ein Abbröckeln des Grafschaft geben einen statt, das (lurch die Auflösung der Grafschaft in eine Anzahl von Gerichten veranlaßt

wurde. Ein Teil dieser Gerichte ist von den Grafen von Tirol erworben und staatsrechtlich mit dem Gebiete, in dem diese Grafen die Landeshoheit erlangten, der Grafschaft Tirol verbunden worden. Zu Tirol kamen dann noch einzelne Gerichte im Süden der ehemaligen Grafschaft Trient und von der Grafschaft Feltre Primör und die Gerichte des Suganertales. So gelangten die Grafschaften Arco und Penede, Gestalt, Nomi und Stein am Kallian, Fersen und Caldonazzo in Abhängigkeit von Tirol, später

auch die Grafschaft Lodron. Mit Tirol wurden ferner die von Maximilian im Venezianer Kriege zurückeroberten Gebiete verbunden. Doch hat Karl V. 1521 Riva. König Ferdinand I. 1531 Pergine im Austausch gegen Bozen und 1532 die vier Vikariate unter gewissen Vorbehalten an Trient zurückgegeben unci 1531 Kastelpfund und Stein ain Kallian und später auch Rovereto und das halbe Dorf und den halben See von Molveno vom Hochstift Trient zn Lehen genommen. Schon vorher wurden die Inhaber der Herrschaften, die vom König

Ferdinand I. und seinen Vorfahren, obwohl sie von Trient lehenrührig waren, verkauft oder verpfändet worden waren, angewiesen, diese Lehen vom Bischof von Trient in Empfang zu nehmen 1531 Jänner 12 (Wien Si-A. Kleine Reichst.). Dadurch kam Nomi wieder unter Trienter Lehenshoheit, ist aber 1646 neuerdings tirolisch geworden. Caldonazzo wurde in ähnlicher O eise 1523 Lehen des Hochstifts, doch sind im 17. Jahr hundert wieder Ansprüche von Seite Tirols erhoben worden. Seit dem 15. Jahrhundert wurden

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 36 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Grafschaft Trioni. 127 Erläuterungen. I. Die Grafschaft Trient. Schoii in der Römerzeit bildete das Munizipiura, seit dem 2. Jahrhundert n. Chr. die Kolonie Trient den Mittelpunkt eines von ddV Stadt aus verwalteten Gebietes, des ager Trentinus, dessen Umfang sich allerdings nicht genau feststellen läßt. Im Norden reichte es bis zur Grenze der Provinz Rätien, die vermutlich im ganzen mit der Südgrenze der späteren Bistümer Chuv und Säben- Brixen zusammenfiel. Die Töllenge und die Enge

bei Klausen stehen als Grenzpunkte fest (Mommsen, Corpus Inscript. Lat. Bd. 3, 707; Bd. 5, 530, Nissen, Italische Landeskunde 1, 80, 2 I 204, 209). Gegen Südwesten gehörten Riva und Judikarien (das Sarca- und Chiesetal) zu Brescia (Mommsen a. a. 0. 524). Auch Verona dürfte weiter nach Norden gereicht haben als später. Die Grenze ist nicht genau bestimmbar. Sie mag. auch da mit der späteren Diözesangrenze von Verona und Trient zusammengefallen sein. Zu Verona gehörten bis 1785 die Pfarren Àvio

und Brentonico (Z. Ferd. III, 33, 15). Kein Zweifel, daß das Gebiet von Fcltre das ganze Suganertal um faßte. Vielleicht gibt auch hier die Diözesangrenze einen Fingerzeig. Zum Bistum Feltre gehörten nicht nur die Pfarren des Suganertales, die später zur Grafschaft Feltre zählten, sondern nocli Pergine und Caldonazzo (a. a. 0. 12). Die Kleinheit des Gebietes von Trient wird noch in der Ostgotenzeit betont (MM. Äuct. Antiq. 12, Cassiodori Varia V 9). Das Gebiet von Trient wurde nach der Einteilung des Kaisers

Augustus zur Regio XI Venetia et Istria gerechnet (Plinius, Historia Naturalis 3, c. 19), Trient galt aber als rätische Stadt, gleich Feltre und Belluno. Wann und wie die Verrückung der Grenzen stattfand, ist nur teilweise bekannt. Im Norden wurde das Gebiet von Trient durch den Einbruch der Bayern zurückgeschoben. Der Gang der Grenze zwischen Langobarden und Bayern ergibt sich aus der bekannten Stelle der Historia Langobardorum des Paulus Dine onus 3, 31 über den Einfall der Franken unter König

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 91 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
der zu Tirol gehörigen Häuser in Fleims Gutachten der Fleimser Uber den Austausch von Castello gegen Traden 1536 Innsbruck St.-A.) Kaiser Friedrich IL versuchte die Auflösung der Grafschaft Trient rückgängig zu machen, als er 1236 das Bistiyn in die Ver waltung des Reiches übernommen hatte. Am 10. September 1237 (Böhmer-Ficker 2287) hob er die althergebrachte gerichtliche Sonder stellung des Nonsberges und Judikariens auf und ordnete an, daß alle Bewohner des Bistums in Trient ihr Recht suchen sollten

. Seinem Beispiel folgte dann Bischof Eger, als er 1259' Nov. 25 „volens revocare Jurisdictionen! ad civitatem et curiam Tridenti' verfügte, daß alle Zivil- und Kriminalprozesse aus dem Kons- und Sulzberg, Judikarien und den übrigen Orten des Bistums und Gebietes von Trient nur in Trient durch den Bischof, seinen Assessor und seine Richter entschieden werden sollten, und allen Hauptieuten und Gastalden. verbot, sich mit solchen Sachen zu befassen, wobei er nur die Gastalden von Bozen und Riva, das ist damals

außer Trient der einzigen im Bistum gelegenen städtischen Ansiedelungen, ausnahm. Da er aber in gleicher Weise eine Ausnahme zuließ dort, wo das Gegenteil gebräuchlich war, so hatte seine Verfügung keinen Erfolg (Liber Zachei f. 2' Wien St.-A.). Doch treffen wir in der Folgezeit allerdings eine gewisse Erweiterung des Gerichtssprengeis von Trient, der im 14. Jahrhundert mehrere benachbarte Gerichte aufgesaugt hat. Audi bei den dynastialen Gerichten des Lagertales, besonders Castel- corno

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 31 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
der zu Tirol gehörigen Häuser in Fleims Gutachten der Fleimser Uber den Austausch von Castello gegen Traden 1.536 Innsbruck St.-A.) Kaiser Friedrich II. versuchte die Auflösung der Grafschaft Trient rückgängig zu machen, als er 1236 das Bistryxi in die Ver waltung des Reiches übernommen hatte. Am 10. September 1237 (Bohmer-Ficker 2287) hob er die althergebrachte gerichtliche Sonder stellung des Nonsberges \ind Judikariens auf und ordnete an, daß alle Bewohner des Bistums in Trient ihr Recht suchen sollten

. Seinem Beispiel folgte dann Bischof Egno, als er 1259' Nov. 25 „volens revocare Jurisdiction em ad civitatem et curiam Tridenti' verfügte, daß alle Zini- unti Kriminalprozesse aus dem Kons- und Sulzberg, Judikarien und den übrigen Orten des Bistums und Gebietes von Trient nur in Trient durch den Bischof, seinen Assessor und seine Richter entschieden werden sollten, und allen Hauptleuten und Gästalden verbot, sich mit solchen Sachen zu befassen, wobei er nur die Gastaiden von Bozen und Riva, das ist damals

außer Trient der einzigen im Bistum gelegenen städtischen Ansiedelungen, ausnahm. Da er aber in gleicher Weise eine Ausnahme zuließ dort, wo das Gegenteil gebräuchlich war, so hatte seine Verfügung keinen Erfolg (Liber Zachei f. 2' Wien St.-A.). Doch treffen wir in der Folgezeit allerdings eine gewisse Erweiterung des Gerichtssprengeis von Trient, der im 14. Jahrhundert mehrere benachbarte Gerichte aufgesaugt hat. Auch bei den dynastialen Gerichten des Lagerraums, besonders Castel- corno

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 212 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
, die zum Kongreß nach Mantua aufbrechen sollten, hatten in der Tat den Auftrag, Tignale als Zu behör von Riva zurückzufordern. Auch später suchte er wiederholt Tignale zu erlangen, indem er den Worraser Vertrag in seinem Sinne auslegte (Innsbruck St.-A.). Als aber der Bischof 1535 vor der Kommission in Trient seine Ansprüche, geltend machte, wurde er abgewiesen, da die Entscheidung dieser Frage nicht unter die Zu ständigkeit der Kommission falle (Wien St.-A.). Über die Grenzstreitigkeiten mit Tenno siehe

dieses. Streitig war im 17. und 18. Jahrhundert auch die Zugehörigkeit des Garda- sees nördlich von Canole und Coel Gaidar. Venedig behauptete die ausschließliche Herrschaft über den ganzen Gardasee, Trient die in dem genannten nördlichsten Teile. Obwohl Trient den Besitz übte und die Ansprüche Venedigs offenbar ungerechtfertigte waren, konnte in den Verhandlungen zu Rovereto von 1751 bis 1754 eine Einigung nicht erzielt werden und blieb daher der Streit unentschieden. 40 a. Val di Ledro (bischöflich

12 Nr. 1481) an den ■Herrn von Verona Mastino della Scala. Der Friede von 1352 März 18 zwischen Markgrafen Ludwig und Cangrande II. della Scala (Wien St.-A.) beließ es bei Verona, wahrte aber einem rechtmäßigen Bischof von Trient das Rückkaufsrecht. Zeitweise stand Ledro mit Riva unter der Verwaltung der Herren von Arco als Hauptleuten des Mastin de la Scala (Santoni, Collegiata 3, 5). 1387 wurde es mai- hindisch, 1404 aber vom Bischof Georg I. von Trient zurückerobert. Im Streite mit dem Bisehof besetzte

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 88 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Die Gerichte des welschen Südtirol. 119 So entsprachen die Gerichte im welschen Siidtirol schon voi der Errichtung der Bezirksgerichte im Jahre 1849 nicht mehr der älteren Gerichtsverfassung. Die späteren Gerichte des welschen Siidtirol sind- ans der Grafschaft Trient und einem Teile der Grafschaft Feltro hervorgegangen. Die Auflösung der Grafschaft Trient in Gerichte beginnt mit dem Auftauchen der Grafen von Eppan und Flavon im 11. Jahr hundert.. Vorher bestanden innerhalb der Grafschaft

Trient zwei ab gesonderte Gerichtsbezirke: Judikarien, das Sarca- und Chiesetal umfassend, schon mit dem Namen an die langobardische ludici aria Summa Laganensis anknüpfend, und höchstwahrscheinlich auch der Nons- und Sulzberg. Näheres ist über die Verwaltung dieser Ge biete in der älteren Zeit nicht bekannt. Sie dürften wohl unter einem sculdahis, einem Schultheißen oder unter Gastalden gestanden haben. Diese Landstriche bildeten dann auch in der Folge, als zuerst seit dem 12. Jahrhundert nähere

Kunde vorliegt, eigene Gerichtsbezirke. Die wenig bedeutenden geistlichen Immunitäten haben kaum Einfluß auf die Auflösung des Grafschaftsverbandes genommen. Von ihnen ist die vielleicht ältere des Domkapitels von Verona wieder ver schwunden; erhalten hat sich als eigenes Hochgericht die kleine, nicht zusammenhängende des Domkapitels von Trient in ihrer endlichen Beschränkung auf die Dörfer Sodom, Sevignano und Villa Montagna bis nach der Säkularisation des Bistums. St. Michael an der Etsch übte

nur Niedergerichtsbarkeit in Unterfennberg. Viel bedeutender waren die weltlichen Immunitäten in den Händen der weifischen Grafen von Eppan und der Grafen von Flavon, eines Seitenzweiges der Grafen vom Lurngau, die beide als Nepotenfamilien in der Graf schaft Trient angesiedelt wurden und für einen Teil ihrer Besitzungen die Lehenshoheit des Reiches anerkannten. Eine gnmdherrliche Grund lage hatten diese Immunitäten nicht oder doch nur teilweise. Sie waren Bannbezirke, die sich um Burgen lagerten und meist den Bezirk einer Pfarre

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Books
Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 214 of 280
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
Val di Lcdro (bischöflich). — Grafschaft Coltre. 245 II. Die Grafschaft Feltre. In der Römerzeit scheint das Gebiet von Feltre bis nahe an die Stadt Trient herangereicht zu haben. Wenigstens umfaßte die Diözese Feltre bis 1785 nicht nur das ganze Flußgebiet der Brenta, sondern auch die Pfarre Pergine und war das Bistum Grundherr eines nicht unbedeutenden Besitzes in diesem Gebiete. Pergine scheint 590 durch Paulus Diaconus nicht zur Grafschaft Trient gezählt worden zu sein (Äusserer, Pergine

95). Doch sind dann nicht nur Pergine, sondern auch Caldonazzo und Levico an die Grafschaft Trient ge kommen. Als Grenze der beiden Grafschaften wird in der Urkunde Konrads II. von 1027 (MM. D. Konrad II. 101) wohl nach der ver lorenen Vorurkunde König Heinrichs IL die Kirche San Desiderio bei Novaledo genannt. Dabei hat eine Abzweigung des östlichen Valsugana von der Grafschaft Trient wohl nicht stattgefunden (vgl. oben bei Grafschaft Trient). Die Grafengewalt war in diesem Ge biete dem Bischof von Feltre übertragen worden

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Books
Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 154 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
'Val di Lcdro (bischöflich). — Grafschaft Feltre. 245 II. Die Grafschaft Feltre. In der Röraerzeit scheint das Gebiet von Feltre bis nahe an die Stadt Trient herangereicht zu haben. Wenigstens umfaßte die Diözese Feltre bis 1785 nicht nur das ganze Flußgebiet der Brenta, sondern auch die Pfarre Pergine lind war das Bistum Grundherr eines nicht unbedeutenden Besitzes in diesem Gebiete. Pergine scheint 590 durch Paulus Diaconus nicht zur Grafschaft Trient gezählt worden zu sein (Äusserer, Pergine

9 5). Doch sind dann nicht nur Pergine, sondern auch Caldonazzo und Levico an die Grafschaft Trient ge kommen. Als Grenze der beiden Grafschaften wird in der Urkunde Konrads II. von 1027 (MM, D. Konrad II. 101) wohl nach der ver lorenen Vorurkunde König Heinrichs II. die Kirche San Desiderio bei Novaledo genannt. Dabei hat eine Abzweigung des östlichen Valsugana von der Grafschaft Trient wohl nicht stattgefunden (vgl. oben bei Grafschaft Trient). Die Grafengewalt war in diesem Ge biete dem Bischof von Feltre übertragen worden

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Category:
History
Year:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Page 152 of 220
Author: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Place: Wien
Publisher: Holzhausen
Physical description: 310 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Subject heading: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Location mark: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
Intern ID: 160301
, die zum Kongreß nach Mantua aufbrechen sollten, hatten in der Tat den Auftrag, Tignale als Zu behör von Riva zurückzufordern. Auch später suchte er wiederholt Tignale zu erlangen, indem er den Wormser Vertrag in seinem Sinne auslegte (Innsbruck St.-A.). Als aber der Bischof 1535 vor der Kommission in Trient seine Ansprüche geltend machte, wurde er abgewiesen, da die Entscheidung dieser Frage nicht unter die Zu ständigkeit der Kommission falle (Wien St.-A.). Über die Grenzstreitigkeiten mit Tenno siehe

dieses. Streitig war im 17. und 18. Jahrhundert auch die Zugehörigkeit des Garda- sees nördlich von Cnnole und Coel Caldar. Venedig behauptete die ausschließliche Herrschaft über den ganzen Gardasee, Trient die in dem genannten nördlichsten Teile. Obwohl Trient den Besitz übte und die Ansprüche Venedigs offenbar ungerechtfertigte waren, konnte in den Verhandlungen zu Rovereto von 17 51 bis 1 754 eine Einigung nicht erzielt werden und blieb daher der Streit unentschieden. 40a. Val di Ledro (bischöflich

12 Nr. 1481) an den •Herrn von Verona Mastino della Scala. Der Friede von 1352 März 18 zwischen Markgrafen Ludwig und Cangrande II. della Scala (Wien St.-A.) beließ es bei Verona, wahrte aber einem rechtmäßigen Bischof von Trient das Rückkaufsrecht. Zeitweise stand Ledro mit Riva unter der Verwaltung der Herren von Arco als Hauptleuten des Mastin de la Scala (Santoni, Collegiata 3, 5). 1387 wurde es mai- ländisch, 1404 aber vom Bischof Georg 1. von Trient zurückerobert. Im Streite mit dem Bischof besetzte

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