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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1935/1937
Geschichtskunde des Karwendelgebietes : [1., 2., 3. Teil]
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Page 37 of 86
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Stuttgart
Publisher: Dt. und Österr. Alpenverein
Physical description: S. [39] - 71, [15] - 47, [90] - 101
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 1935/37 ; In Fraktur
Subject heading: g.Karwendelgebirge ; s.Landeskunde
Location mark: III 266.654
Intern ID: 492490
des Karwendelgebietes mit Mittenwald zum Landgerichte Werdenfels und die östliche Seite zum Landgerichte T ö l z, die bis 1803 zwei verschiedenen Landesfürstentümern, nämlich dem Hochstift Freising und Herzogtum Bayern, unterstanden haben, seither aber unter der Krone Bayern ver einigt worden sind (siehe oben S. 66). Das Gericht Schloßberg wurde 1808 mit dem Gerichte Telfs vereinigt, die Ge richte Rottenburg und Freundsberg ebenfalls miteinander zum Gerichte Schwaz, das Landgericht Thaur mit den Gemeinden

auf der gegenüberliegenden südlichen Seite des Inntales zum Landgerichte Hall. Die Gemeinden Seefeld, Scharnih und Leu tasch, die bisher zum Gerichte Telfs gehört hatten, hat man im Jahre 1925 mit Rück sicht auf ihre direkte Bahnverbindung mit Innsbruck dem dortigen Bezirksgerichte zu gewiesen. Die Gerichte gliederten sich wieder in Gemeinden, deren Raumbildung auch in sehr alte Zeit zurückreicht. Im Inntal von Ienbach bis Zirl werden sie früher, wenn nicht allgemein als „Nachbarschaften" oder „Gemein", häufiger

auch erst nach 1815 der Gemeinde Scharnih zugeteilt, ebenso das innere Hinterautal mit der Kastenalm im Jahre 1856, das Lavatschtal da mals der Gemeinde Absam. Im Gleirschtal haben 1856 die Gemeinden Arzl-Mühlau, Hötting und Zirl ihre Gebiete entsprechend der bereits angedeuteten Ausdehnung ihrer alten Landgerichte behauptet, ebenso Zirl im Cppzirltal. Die bäuerliche Siedlung in Dorf, Hof und Alm hat also an den Rändern die räum-

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1936
Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
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Page 485 of 523
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 510 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Gewässer ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/32
Intern ID: 104633
, Jenbach und Vomp im Inntal an, besitzrechtlich auch Leuten aus den Gemeinden Breitenbach und Reith im Gericht Rattenberg. Die Gemeinde Achenkirch, im Flußgebiete der Walach bzw. Isar ist auch als Ganzes zum Gerichte Rottenburg gehörig. Umgekehrt gehören die Quellbäche der Brandenberger Ache, deren Haupt gebiet dem seit 1504 tirolischen Landgerichte Rattenberg untersteht, nämlich die Weiße und Schwarze Falepp wie früher auch heute zum Lande Bayern. Die Almen im Lafatsch-, Hinterau- und hintern

Gleirschtal, dem engsten Quellgebiet der Isar, gehören zum Gericht Thaur bzw. Hall und den Gemeinden Terfens, Gnaden wald, Mils, Absam, Tbaur und Arzl am Inn; die Almen im vordem Gleirschtal (öhristental), Eppzirl und Karwendeltal der Gemeinde Zirl, Reith und Bettnau am Inn, Almen im Gaistal der Gemeinde Telfs und wie diese Orte zum Landgerichte Hörtenberg. Dies gilt auch beute noch, nur das Lafatschtal ist bei der Anlage der neuen Katastermappe im J. 1856 bis zur Wasserscheide hinauf der Gemeinde

Schamitz zugeteilt worden. Die Gemeinden Scharnitz und Leutasch selbst, die zur Isar abfließen, gehörten stets zum Landgerichte Hörtenberg oder Telfs im Inntal, seit 1925 wurden sie wegen der näheren Bahnverbindung dem Bezirks gerichte Innsbruck eingeteilt. Übergreifungen zwischen dem Inn und der Loisach, dem größten Nebenflüsse der Isar: Die Gemeinden am Mittelgebirge von Mieming auf der Nordseite des Inntales, Gericht Petersberg oder Silz, besitzen seit alters Almen im hinteren Gaistal

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