Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
, Jenbach und Vomp im Inntal an, besitzrechtlich auch Leuten aus den Gemeinden Breitenbach und Reith im Gericht Rattenberg. Die Gemeinde Achenkirch, im Flußgebiete der Walach bzw. Isar ist auch als Ganzes zum Gerichte Rottenburg gehörig. Umgekehrt gehören die Quellbäche der Brandenberger Ache, deren Haupt gebiet dem seit 1504 tirolischen Landgerichte Rattenberg untersteht, nämlich die Weiße und Schwarze Falepp wie früher auch heute zum Lande Bayern. Die Almen im Lafatsch-, Hinterau- und hintern
Gleirschtal, dem engsten Quellgebiet der Isar, gehören zum Gericht Thaur bzw. Hall und den Gemeinden Terfens, Gnaden wald, Mils, Absam, Tbaur und Arzl am Inn; die Almen im vordem Gleirschtal (öhristental), Eppzirl und Karwendeltal der Gemeinde Zirl, Reith und Bettnau am Inn, Almen im Gaistal der Gemeinde Telfs und wie diese Orte zum Landgerichte Hörtenberg. Dies gilt auch beute noch, nur das Lafatschtal ist bei der Anlage der neuen Katastermappe im J. 1856 bis zur Wasserscheide hinauf der Gemeinde
Schamitz zugeteilt worden. Die Gemeinden Scharnitz und Leutasch selbst, die zur Isar abfließen, gehörten stets zum Landgerichte Hörtenberg oder Telfs im Inntal, seit 1925 wurden sie wegen der näheren Bahnverbindung dem Bezirks gerichte Innsbruck eingeteilt. Übergreifungen zwischen dem Inn und der Loisach, dem größten Nebenflüsse der Isar: Die Gemeinden am Mittelgebirge von Mieming auf der Nordseite des Inntales, Gericht Petersberg oder Silz, besitzen seit alters Almen im hinteren Gaistal