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Author:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place:
Lienz
Publisher:
Selbstverl.
Physical description:
S. 136 - 212
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Osttirol : Festschrift, herausgegeben anläßlich der Einweihung des Bezirks-Kriegerdenkmales in Lienz
Subject heading:
g.Osttirol ; z.Geschichte
Location mark:
II 268.137
Intern ID:
495719
Tirol und Meinhard von Görz, die der Kaiser Zu Rcichsverwescrn in Steiermark eingesetzt hatte, mit dem Erzbischöfe von Salzburg hart aneinander. Die Grafen wurden im Jahre 1252 enschcidend besiegt und mußten im Frieden, der daraus folgte, dem Erzstifte unter anderem das Schloß Birgen und das Amt Kals abtreten und zur Sicherung dieses Vertrages die Schlösser Lienz, Oberdrauburg und Lind bei Spittal samt Zubehör als Pfand und die jungen Grafen Meinhard und Albert von Görz und Tirol als Geiseln
stellen. Wäre der Vertrag in allen seinen Teilen erfüllt worden, so wäre . das ganze Jscltal dem Fürstentum Salzburg zugewachsen und dieses hätte sich über Lienz bis zu der ihm bereits gehörigen Herrschaft Lengberg, und weiter ins Drautal ausdehnen können. Im Lieser- und Maltatal ist Salzburg eine größere Gebietserweiterung am Süd- abhange der Alpen wirklich gelungen, auch hier im Salzach--, Jsel- und Drau- abschnitt waren die Ansätze dazu da, beide Hauptabdachungen des Gebirges
und wenn auch diese Verleihung bis ins 18. Jahrhundert für die Landesherren von Österreich als Rechtsnachfolger der Görzer immer wieder erneuert wurde, so blieb sie dennoch eine Formsache, die Ämter Virgcn, Kals, Lienz und Lind verblieben selbständiger landesfürstlicher Besitz der Grafen von Görz, um nach 1500 mit Tirol und Kärnten vereinigt zu werden. Das Fürstentum Salzburg behauptete nur die beiden schon früher erworbenen „Pfleggerichte" Windisch-Matrei und Lengberg und auch in diesen vermochte
es nicht seine ausschließliche Landeshoheit durchzusetzen. Das Landgericht Lienz beanspruchte nämlich die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit in jenen zwei salzbur- gischcn Pflegen, die Verbrecher waren ihm hiezu auszuliefern. Da wir keinen Anfang dieses Verhältnisies kennen, ist anzunehmen, daß schon bei der ersten Aussonderung der Lechsgemündcr Herrschaft Matrei aus der Grafschaft Lurn deren Oberhoheit auf solche Weise gewahrt worden ist. Auch die wichtigen Hoheitsrechte des Berg- und Forstregals konnte das Erzstift Salzburg