¬Der¬ Feldzug des Jahres 1805 und seine Folgen für Oesterreich überhaupt und für Tirol insbesonders
I. Artikel. Es soll von diesem Tage an auf immer Friede und - Freundschaft zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Deutschland und Oesterreich und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König von Italien, ihren Erben und Nachfolgern, deren Staaten und respektiveu Unterchanen bestehen. II. Artikel. Frankreich soll fortdauernd als völliges Eigenthum und mit aller Souveränität-die Herzogthümer, Fürstenthünicr, Herr schaften und Territorien jenseits der Alpen besitzen, welche vor gegen wärtigem
Traktat mit dem französischen Reiche vereint und inkorporirt waren, oder durch französische Gesetze und Administration regiert wurden. V III. Artikel. Seine Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich erkennen für Sich, Ihre Erben und Nachfolger die Dispo sitionen, welche von Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen, König von Italien in Betreff der Fürstenthümer Lucca und Piombino getroffen worden find. - - - ^ , - ZV. Artikel. Se.. Majestät der Kaiser von Deutschland' und Oesterreich
entsagen für Sich und Ihre Erben und Nachfolger dem jenigen Theile der Staaten der Republik Venedig, welcher Ihnen durch die -Traktate von Campo Formio und Luneville abgetreten Worden; gedachter Staatentheil.soll auf immtt mit dem Königreich Italien ver einigt werden. - . - - ' - . - V. Artikel. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oester reich'erkennen Se. Majestät dm Kaiser der Franzosen als König von Italien an. Man ist aber, übereingekommen , daß zufolge der Dekla ration
/ welche Se. Majestät der Kaiser der Franzosen in dem Augen blicke erließen, wo-Sie die Krone von Italien übernahmen, die Kronen Frankreichs und Italiens — sobald die in jener Deklaration genannten Mächte die darin erwähnten Bedingungen erfüllt haben werden —- auf immer getrennt werden'sollen und in keinem Falleauf demselben Haupte wieder vereint werden können. Se, Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich verpflichten Sich, zur Zeit der Trennung denjenigen Nachfolger atizuerkennen, den Sich Se. Majestät