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Title A - Z
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Books
Category:
History
Year:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Page 76 of 675
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Physical description: 291, 235, 158 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Subject heading: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Location mark: II 93.279/1-3
Intern ID: 165615
Matsch gewesen. — Seinem Bruder? (Geschwisterkind) Ulrich überliess er die Leute der Gottesgebärerio und das Schirm- recht des Klosters auf Marienberg. Dann schritten sie zur Theilung des väterlichen Gutes. Ulrich behielt die Veste Trasp und den untern Theil der Stammburg Matsch, Egno nahm das obere Schloss Matsch, den Thurm in Mals und die Veste Annenberg. — Weiteres über die Güterthei- lung sagt uns Goswin nicht; was er aber verschweigt, das können wir glücklicher Weise aus einer Urkunde

des Archivs zu Curberg zum Theil ergänzen, da sie uns wenigstens das dem Vogte Ulrich zugefallene Gut berichtet und so wenig stens einen theil weisen Einblick in das damalige Besitzthum der Vögte von Matsch gewährt. Ich gebe die interessante Urkunde so viel möglich vollständig nur aber nach unserer Ortographie: „In Gottes Namen, kund sei Allen mit diesem Brief, dass wir Ulrich und Egno, Vettern, die Vögte von Matsch mit gutem Vorbedacht und mit guter Freunde und unserer ehrbaren Leute Rath, welche am Ende

verzeichnet sind, gütlich über eine Theilung übereingekommen sind und getheilt haben unser Gut und väterliches Erbe, wie folgt. Wir haben selbes in zwei Theile getheilt, den einen Theil zur obern Burg zu Matsch und den andern zur untern. Und ist mir Vogt Ulrich zu rechtem Theil zugefallen die untere Burg sammt folgenden Gütern: die Acker ob dem Wege im Sacke und vom mittelten Thurm herab mit Weg und Steg, mit' Wasser und Weide und mit May ss e ? innerhalb des Kreuzes, sie sammt den dazu gehörigen Leuten

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Books
Year:
1870
Veste und Herrschaft Ernberg. - (Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg ; F. 3, H. 15)
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Page 41 of 243
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: S. [5] - 208
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.299/F. 3, H. 15
Intern ID: 360456
zurückfordere, also gleich oline Widerrede ihm zurückstelle; was sie ihm aneli bei einem Eide gelobt 60 ). Endlich sollte wenigstens ein Theil des Thaies seihst an Tirol kommen; am Erchtag nach Jacobi 1432 Urkunden die Brüder Rudolph, Hans und Erkinger von Haimenhofen, dass sie dem Herzoge Fridrich v. Oestr. verkauft haben alle 1 hre Leute, Güter, Eigenschaft und Lehen schaft, Gerichte» Fischwaide, Federspiel und Gejaide mit Zwingen, Pönen und allen Rechten, Freiheiten und Ehehaften

von 7 Einheimischen, worunter 4 über 60 Jahre dachten, wegen Fischen, Jagen, Federspiel auf Thannheim, wie es damit von Alters hergekommen ; diese sagten aus : dass die österreichischen Leute im Thannheim alle Fischerei und Gejaid im Thale Thannheim frei üben dürfen mit Ausnahme des Rothwilds und Federspiel. Ferner, Herzog Fridrich selig habe von den Herrn von Haimenhofen den vierten Theil des Thaies gekauft mit aller Herrlichkeit, Fi scherei, Jagd und Federspiel, Leuten und Gütern, und seit dem hätten

alle Pfleger von Ernberg überall im Thannheim gejagt und gefischt, und sie niemand daran gehindert. Hier auf bat die ganze Gemeinde Thannheim, der Herzog möge sie bei ihren herkömmlichen Rechten belassen r ' 2 '). Endlich sollte auch noch der übrige Theil von Thann heim, welcher den Grafen von Montfort-Rothenfels gehörte» an die Herrschaft Ernberg kommen; bereits im Jahre .1463 erwarb sich Herzog Sigmund von dem Grafen Haugen von so ) Libri Fragment, im Statili. Arch. — 6I ) und r,2 j Stattb. Arch,

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Books
Category:
History
Year:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Page 309 of 675
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Physical description: 291, 235, 158 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Subject heading: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Location mark: II 93.279/1-3
Intern ID: 165615
Item xx schöt käs gelts ligend meiner frawen auz von dem hof in arund. Item mein fraw von Matsch ist entwert aines Haus ze Tauffers, das Albrecht des schusters was. Item ain hoff leit ob sand Oswald haizt ze foram, den hat mein fraw vmb ir gelt kauft dar vmb ich kauf brieff han, von dem haben si meinen pawmann gepotten vnd haben mir das mein nit geleit. •— Ueber die Verhandlungen selbst zu Rheinfelden aber berichtet uns wieder die bischöfliche Klagschrift : „Darnach koment beed theil Bischoff

Hartmann vnd die von Mätsch vmb all Ihr Zuespruch zu dem rechten vf den durchlauchtig, hochgebornen fürsten vnd herrn Hertzog Leopold von Oester reich vnd vf sein Räth; der beschied beed theil gehen Ri n fei den zu dem Rechten vnd kämend auch beed thail dahin zu Herzog Leopold; da ward der von Matsch gefraget an den Rechten, von was Rechten wegen Er die Vogtey genossen hette; da antwortet der von Matsch, er bette die Yogtei ze Lehen von einem Bisch off ze Chur. Da ward erkannt mit dem Rechten

vor den mannen oder dem mehren theil vnder Ihn erfunden würde zu dem Rechten, dabei solt es bleiben, hierumb wir auch Herzog Leopolds versigleten Spruchbrief habent. Also wnrdent die von Mätsch von Bischof Hartmann wider in sein gewer gesetzt nach des Spruchbriefs sag vnd ward den von Mätsch tag verkhündt gehen Chur für dess Gotts hauss Mannen zum Rechten nach des Spruchbriefs sag a u. s. w. (Foffa 1. e. S. 66.)

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Books
Category:
History
Year:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Page 243 of 675
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Physical description: 291, 235, 158 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Subject heading: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Location mark: II 93.279/1-3
Intern ID: 165615
. IV. Nr. 70 aber mit dem dat. a. 1383.) Am Georgi Tage 1383 urkundet Hans von Reichen berg, Sohn des Lorenz von Reichenberg seligen, dass er seiner Gemahlin Agnes, Tochter Gebhards von Weer seligen, für ihre Heimsteuer, Fertigung und Frauenrecht versetzt habe seinen Theil des Hofs zu Schlanders bei der Kirche für 60 M. B. mit Vorbehalt der Lösung laut ihrer Briefe, der nun gebe er dem edlen, wohlgebornen Hrn. Vogt Ulrich von Matsch, und dessen Erben volle Gewalt, nach seinem Tode, wann sie wollen, den erwähnten halben

Theil des Hofs an sich zu lösen. Siegelt er und Hr. Berthold der Freie von Tschengls. (Arch, Curberg.) Und am nämlichen St. Georgen Tage, 23. April, 1383, urkundet Agnes, Tochter Hrn. Geb hards von Weer und Gemahlin Hansen von Reichenberg, dass sie mit Rath des ehrbaren edlen Mannes Berthold des Freien von Tschengls, den sie zu ihrem rechten Vogt und Verweser erwählt, dem edlen, wohlgebornen Herrn, Vogt Ulrich von Matsch, Grafen zu Kirchberg und dessen Erben die Freundschaft gethan, ihnen ewige

Lösung um seinen Theil des Hofs zu Schlanders bei der Kirche, welchen er ihr eingesetzt um 60 M. B. von ihres Gemahls Morgengabe, mit 60 M. B. zu gönnen. Siegelt Berthold der Tschenglser und auf ihre Bitte der ehrbare, edle Mann Franz v. Weerberg. (Archiv Curberg.) — Allein bereits drei Jahre darnach war besagter Hans von Reichenberg als der letzte legitime männ liche Sprosse seines uralten Hauses aus der 'Welt geschie den und besagter Hof zu Schlanders schon in den Händen

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Books
Category:
History
Year:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Page 116 of 675
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Physical description: 291, 235, 158 S.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Subject heading: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Location mark: II 93.279/1-3
Intern ID: 165615
Reichenberger verneinen und behaupten, sie seien dem Vogte bloss zum Pfand überlassen und bereits zurückgelösst wor den, darüber entscheiden sie: es sollen dieses die Reichen berger beweisen entweder mit Briefen, oder wenn sie auf Zeugen sich berufen, so soll es durch einen oder zwei, welche weder Theil noch Gemeinschaft an denselben Gütern haben, mit ihnen, oder aber deren drei ohne sie in derselben Weise es beweisen; berufen sie sich aber auf moltigen Mimd^), so sollen sie es mit 7 Personen

derselben Weise beweisen, und zwar von heute an bis künftige Barthlmäi. 12. Endlich, falls in dem gegenwärtigen Kriege eine Parthei von der andern Gefangene gemacht, oder, jemand für selbe sich verbürgt hätte, so soll diess auch zwischen beiden Parteien wechselseitig absein; zudem auch all und jeglicher Schaden und Zehrnng, welche jedweder Theil an Leuten und Gütern in- und ausserhalb des Krieges erlitten hat, gänzlich gegeneinander absein und alle Kriege, Hass und alle andern Sachen

zwischen ihnen bis auf den heutigen Tag auch gänzlich absein und in Zukunft ewige Sühne darüber walten sowohl zwischen ihnen als auch ihren Freunden und Helfern, Welcher Theil einen oder mehrere Punkte dieses Spruchs nicht haltet, der ist uns in einer Pön von 100 M. B. ver fallen und anderer 100 M. B. dem beobachtenden Theile, und falls ersterer dabei auch noch etwas genommen hätte; so soll er es ihm wieder ersetzen an dem Ort, wo es ge fordert wird. Und wenn noch einmal eine Fehde zwischen ihnen oder den ihrigen- entstünde

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