Beiträge zur Stadtrechtsgeschichte Kufsteins bis zum Ausgang des Mittelalters.- (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs ; 9)
der Grafschaft Unterinntal. Die bayerischen Herzoge scheinen ursprünglich einzelne Teile dieser Grafschaft an Afterleheusgrafen weiter verliehen zu haben, später aber behielten sie das ganze Gebiet in ihrer Hand und ließen ein zelne Teile durch ihre Beamten verwalten. Als solche Verwaltungs- gebiete der Grafschaft Unterinntal erscheinen die drei Landgerichte Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel, die später mit Vorliebe als Herrschaften bezeichnet werden. Das iudicium Chvfstein ist zum erstenmale
in einer Urkunde vom 20. Juli 1285 erwähnt 1 ). Bei der Teilung des Herzogtums Bayern zwischen den beiden Brüdern, den Herzogen Ludwig IL und Heinrich XIII. im Jahre 1255. der ersten Länderteilung dieser Art in Deutschland, fiel das- Gebiet von Kufstein nebst dem Gebiete von Kitzbühel und Ratten berg als Teil Obsrbayerns mit München als Hauptstadt an Herzog Ludwig, während Niederbayern mit der Hauptstadt Landshut an Herzog Heinrich kam 2 ). Als dann am 1, Oktober 1310 die ober- bayerischen Herzoge
, die feindlichen Brüder Rudolf I., der Stammler, und Ludwig IV., der Bayer, der spatere deutsche König, ihre Länder neuerdings teilten, fiel Chüfsteiit, diu purch und marchi , ebenso wie Kitzbühel und Rattenberg, mit dem südöstlichen Teile Oberbayerns. und München als Hauptstadt an Herzog Rudolf, während Herzog Ludwig Herr des Nordwestens mit der Hauptstadt Ingolstadt wurde 3 ). Aber die Zerwürfnisse, welche zu dieser Länderteilung geführt hatten, dauerten dessenungeachtet fort, bis die Brüder am 21. Juni 1313