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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 237 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
in vertraulichem Gespräche seinem Aerger Luft über das, was ihm bei Hof und Regierung als tadelns wert erschien. Eben deshalb hielt auch Bienner diesen Priester für die geeignete Person, um seine Schmäh- und Klageschriften gegen Volmar, den ihm verhasstesten von Allen, in die Hand der Erzherzogin zu bringen. Ein anderer, der zum kleinen Freundeskreise des Hof kanzlers zählte, war der Hofkaplan Domenico Giannettini. Während sich schon im Prozess Montecuculi-Bienner von diesem viele zurückzogen

, da sie seine Sache verloren gaben, machte Monsignor Domenico kein Hehl aus seiner Ueberzeugung, dass Bienner recht behalten müsse. Was man gegen den Hofkanz ler vorbringe, so meinte er, seien „alles so schlechte Sachen, dass solche leichtlieh mit dem weichbronnen abznwaschen,“ Mit unverholenem Aerger bezeichneten Bienners Gegner diesen Hof kaplan „als des Bienners heriemten und vornehmen protector.“ Als Vizekanzler Girardi nach vergeblichen Umtrieben gegen Bienner mit demselben sich wieder auszugleichen suchte

, musste es Giannettini übernehmen, ihn bei Bienner zu „purgieren.“ Auch von P. Ambrosius, dem italienischen Hofprediger, sprechen die Akten wiederholt als von einem, welcher Bienners Sache hei Hof eifrig verteidigt habe. Mit Malaspina verlor Bienner eine seiner besten, vielleicht seine verlässlichste Stütze bei Hofe. Dieser Verlust wurde ihm 0 ln einer Aufzeichnung Bienners, die aber erst nach Malaspina’s Tode gemacht wurde, heisst es: Patris Malaspinae consideratio ad proto- collum dictata de vicariatu Veronensi

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 172 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
hinausgegeben, und „obgleich andern- teils geschrieben worden, dass bei einem erzfürstlichen ministro mehrere documente gesehen, jedoch über öfteres requiriren und begehren diesen zu benamsen, sein person, auch wo und wann die brief gesehen worden, mau unzhero von den ausgekauften liochgerichten nit verstehen oder die gewissheit haben können“ 2 ). Diese Versicherung ist von Bedeutung: man hat also hei Hofe nicht erfahren können, wer die Briefe habe. Dies schreibt J ) Am 1. Juni 1650 ergeht von Hof

aus an den Schatzregistrator Kastrier folgender Befehl : Nachdem sich findet, dass unter dem 3. Dez. 1623 sieben Bundsbriefo von Hof zur Regierung geschickt wurden, und da nun diese Stöcke an die ausgekauften Gerichte hinauszugeben sind, so sind sie sogleich anfänglichen und an Hof zn liefern. Sind sie im bchätzgewölbe nicht mehr vorhanden, so ist zu berichten, auf wessen Be fehl, zu welcher Zeit und zu wessen Händen sie hinausgegehen wurden, — Am 3. Juni antwortet Kästner: Vermöge meines Aufschreibbuches wurden

die Briefe am 22. Febr. 1640 extradirt. — Eine hier angehängte durehatriehene Stelle sagt: Diese Stücke habe ich später, wie der Hof registrator wissen wird, als ich einmal alte Landsakten in der Stube des geheimen Rates suchte, auf „der langen tafel“ liegen sehen. Vgl. ob. p. 130. *) Ferdinand Karl an Jak. Falls 15, März 1651,

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 400 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
auch nicht, dass der Erzherzog oder sein Hof wie einst zu des Kanzlers Tagen die Bräustube des sequestrir- ten BUchsenhausen je mit einem Besuche beehrt habe. Es ist nun aber Zeit, das Schicksal des Gefangenen selbst weiter zu verfolgen. Woche für Woche verstrich, ohne dass irgend ein nennenswerte» Ereignis die Eintönigkeit seines Ge- fiingniilebens unterbrochen hätte. Seine einzige Gesellschaft war der Aufseher über sein Gefängnis, der Un terni arschall Sailer. Diesen fragte er oft, was man in der Stadt

über ihn rede, warum man so scharf gegen ihn prozedire, ihn mit Ge walt aus der Witten er Freiung genommen habe und nun also streng verwahre. Mit freundlich zuspreehender Bitte um Aus kunft verband Bienuer das Versprechen guter Belohnung. Sailer stellte ihm auch Eröffnungen in Aussicht, ohne jedoch jemals solche zu geben. Neuner sprach seinen Gesellschafter auch um die Gefälligkeit an, er möchte in seinem Namen einzelne Herren bei Hof, wie Freiberg und ' Spaur, ersuchen, dass sie »ich seiner annähmen

2 G.) und einen KoIlerjmi"« , n (wöchentlich 5- - 0 Pfund Berner). Mim.. am Hof 6. Okt. IGiO. •j Huch Tirol, *> Juli Hi’it.

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 335 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
316 Auch die Klage der Kammer wegen des Gerstenkaufes war bei Hof nicht überhört worden. Genau am selben Tage, da Claudia die Zahluugspflichfc ihres Kanzlers deklarirte, erliess sie auch ein Mandat, wornach die Gerste zum Bierbräuen nur ausser Land gekauft werden dürfe. Regierung und Kammer beeilten sich, diesen Erlass in allen grösseren Orten Kordtirols zu publiziren 1 ). Auch im folgenden Jahre kam dieser Um stand noch einmal zur Sprache. Die Erzherzogin schreibt am 16. Juli 1644

darauf geantwortet hat, ist nicht zu ersehen 2 ). Sicher ist es wol, dass der Hofbauzler diese Anfrage Claudia’s nicht konzipirte. Brenners geschäft licher Briefwechsel zeigt, dass er sieh um den Befehl wegen Ankaufes der Gerste im Auslände nicht viel gekümmert hat 3 .) Er kaufte auch fortan da, wo er gerade preiswürdige Waare fand. Aus seinen reichen Vorräten hat er übrigens manchmal auch an den Hof etwas käuflich abgegeben 4 ). auch beim Weinanfschlag Anstände gab, sieht man aus einem Strafman dat

der Kammer gegen die Innsbrucker Wirte (1651). welches dieselben wegen zu geringer Weinversteuerung mit 1500 G. belegte. Die Kammer setzt bei, die Wirte hätten eigentlich viel höhere Strafe verdient. J ) Gern. Miss. 28. Okt. 1643. -) Der Landtag von 1646 erhob Beschwerde gegen das zunehmende Bierbräuen. Egger, Gesch. Tir. II, 400. *) Schatzmann deponirt: als ex Bienner auf das Verbot aufmerksam machte, habe derselbe entgegnet, dies berühre ihn um so weniger, da auch der Hof Bier von ihm beziehe. 4 ) 1649

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 254 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
235 mich veranlasst hat. Die Landesordnung untersagt ausdrück lich, Jemanden zu strafen, ohne ihn zu hören; ich aber bin nicht gehört worden 1 ). Dem Beispiel des Kaufmanns folgte der Frächter. Franzin (ein gebürtiger Nonsberger) klagte auf Schadenersatz, weil seine Fuhr Tage lang in Kolman aufgehalten worden, er damit in Miskredit gekommen und andere „sam“ versäumt habe. Er for derte, dass ihm der Zöllner 100 Gr. Vergütung leiste 2 ). May’s Klageschrift gieng von Hof an die Regierung

zu haben, „dass ihm Abraham einiges stuck aufzuhalten anbefolhen worden.“ So lautet dann auch das Or. Dass Bienner diese Worte in bestimmter Absicht wählte, geht aus seiner spä tem Anssage hervor, welche lautet: Die Dekrete von Hof und May’s Sup plikationen behaupten, man habe befohlen, Sachen des Abraham May zu arrestiren; das ist aber weder von der Regierung noch vom Officium Sa nitatis geschehen; denn seines Namens wird im Arrestationsbefehle mit keinem Buchstaben gedacht, da die Waaren weder sein Zeichen

noch sei nen Namen führten und der „versandzettel“ nicht auf May, sondern auf Iseppo Polaco lautete: „daher es dann billig negirt werden kann.“ In diesem Sinne lautete auch die von Hof aus dem May erteilte Antwort (3. Juni), welche es ihm freistellte, „bezüglich des klagenden Schadens sich mit gehörender Ordnung gehörigen orts zu erholen.“

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