178 Widerspruch der Gemeinden teriebataillonen, einer Dragonerdivision und einer halben Batterie kund getan wurde, traf aus Vintschgau unerwartete Meldung ein. Der Richter von Schlanders hatte die Gemeindevorsteher zu bestimmtem Tage ins Gerichtshaus entboten, um gemeinsam mit ihnen die Stellungslisten abzu- schliessen. Es erschienen die Vertreter von Schlanders, Kortsch, Sonnen berg, Göflan,Nördersberg,Vetzan, Latsch, Tartsch, Goldrain, Laas,Tschengls, Eyrs, Morter, Martell und Montan
, welche unseren Gemeinden so verhasst ist,' Der Richter Matthäus Purtscher führte den Männern die bösen Folgen solchen Benehmens zu Gemüte und gab ihnen, da er sie nicht umzustimmen vermochte, Bedenkzeit. 1 ) Ihm wurde darauf ein scharfer Verweis des Generalkommissärs zuteil, und Kinkel wurde um Absendung von Mannschaft nach Schlanders ersucht. Jenseits des Fernpasses, in Lermoos, Biberwier und Berwang erklärten die Gemeinden unter Berufung auf die alttirolische Verfassung, welche sie von der Stellung befreie
sich in Glums und Matsch ab. 4 ) In Nauders- berg blieben die Gemeindeausschüsse trotz allen Zuredens des Richters dabei, sie könnten nicht mitwirken, aber sie hofften zuversichtlich, der König werde sein Wort halten und sie beim alten Herkommen lassen. 5 ) *) Protokoll, aufgenommen im Gerichtshaus Schlanders am 21. Februar 1809. j.St. 3 ) Die von Biberwier sagten, die Konskription sei in der Verfassung nicht enthalten, drohe dem Lande Gefahr, so wollten sie den Landsturm aufrufen. Pro tokoll, Lermoos