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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 421 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
402 Bienner hatte in einem Heft das zweite Distichon umge ändert in: Si sordes animi potuisset pingere picfcor, Taedior in mundo nullo tabella foret 1 ). Das Verhör darüber gestaltete sich folgendermassen. Rich ter: Erkennst du Claudia als eine tugendreiche Fürstin an? Bienner: Ja. Richter: Hast du von ihr Gnaden empfangen? Bienner: Wenn das Wort Gnade allgemein genommen wird, so lasse ich es gelten; was aber meine Laiarien anlangt, so habe ich dieselben mit meinen Arbeiten verdient. An ausser

ordentlichen Gaben habe ich keinen Obolus bekommen, es wären denn ein paar tausend Gulden von Göppingen für jene mir noch ausstehenden 15-000 Gulden, welche mir für Rohans Vertreibung aus den Bünden und die Befreiung Tirols zuge sagt wurden, Richter: Hast du einmal einen Erzstich Claudia'« gesehen? Bienner: Niemals, aber ich habe davon gehört. Richter: Von wem? Bienner: Von Geistlichen und Laien, wie von Mnlaspina, Gravenegg, Dr. Zeller und andern. Richter: Hast du bei diesem Bilde nicht die-, Worte

„Si dotes animi“ ge sehen ? Bienner: Da ich das Bild nicht sab, konnte ich auch die Verse nicht sehen. Richter: Entsprechen diese Verse der Wahr heit? Bienner: Sie enthalten ein Loh, das jedoch der Wahrheit nicht genau entspricht. Richter: Erinnerst du dich, dagegen eine tadelnde Antithesis geschrieben zu haben, tadelnd die Erz herzogin wie den Dichter? Bienner: Zum Tadel Claudia's habe ich keine Antithese geschrieben, wol aber gegen den Dichter, der diesen Namen nicht verdient, da er mit seinen Versen

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 479 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
460 nicht lange warten mit seiner Rechnungslegung, auch nicht der Innsbrucker Gastwirt Isinger, welcher die Richter, wenn sie in der Residenz weilten, verpflegt hatte, ebenso auch nicht die Richter selbst mit dem Schriftführer Sbroz. Diese berechneten bei freier Verköstigung und Wohnung ihr Tagessalär auf je zwei Taler, für den Aktuar auf die Hälfte, 240 Tage stellten sie in Rechnung. Noch im Juni 1651, ehe das Urteil bestätigt war, baten sie um Bezahlung und verwiesen darauf, dass die Kam mer

wieder, da es sich um die Formirung eines Pro zesses gegen einen italienischen Banditen handelte. Zwischen hinein beschäftigte die Zwei gar sehr die Frage um ihre Be zahlung, die trotz fürstlicher Zusage lange nicht erfolgen wollte. Man forderte nach mehreren Wochen genaue Belege von ihnen zur Begründung ihrer Ansprüche. Als sie dieselben einreichten, erhielten sie von der Kammer eine Anzahlung von 300 Gulden. Um den viel grossem Rest zu bekommen, mussten die beiden Richter noch oft Gesuche schreiben. Damit, dass ihr Verlangen

irammer wieder als gerechtfertigt erkannt wurde, war ihnen wenig geholfen. Der Erzherzog betrieb hei seiner Kammer die Entlohnung der Richter, die Kammer verwies stets auf Bienners Vermögen. Mao vertröstete sie auf künftig fällige Konfiskatio nen und Strafgelder, sie seihst baten wieder um Befriedigung aus den einlaufenden Steuern. Der erste, welcher endlich zum Seinigen kam, war der Aktuar, der unterdessen die angesehene Stelle eines obersten Waldmeisters in Primiero erhalten hatte; 1654 wurde

er von der Kammer bezahlt 3 ). Hippoliti wurde *) Eingabe der Richter vom 21. Juni 1651. Hofreg. *) Hippoliti weilte am 15. Juli bereits in Borgo. s ) Raitbueh 1655.

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 422 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
desselben abgeschlagen hat. Denn er fand das Bild als solches schlecht und er hielt es auch für unwürdig, die Fürstin mit gestohlenen Versen zu loben. Richter: Warum hast du diese Beleidigung Claudia’s in dein Heft geschrieben zum ewi gen Gedächtnis (ad perpetuam memoriam)? Bienner: Ich leugne, dass dies zum ewigen Gedächtnis geschah und dass es eine Beleidigung der Fürstin war. Selbst wenn deren Karne dabeige standen, so wäre es nur eine Beleidigung des Poetasters. Dieser mag klagen

, wenn er will, und es soll ihm Antwort werden. Richter: Titel und Geist der Verse lassen keinen Zweifel über die Absicht zu beleidigen; und damit diese Verse ja nicht ver loren giengen, wurden sie in eiu gebundenes Heft eingetragen. Bienner: Ich wiederhole das früher Gesagte. Dieses mein Heft war nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt. Ich schrieb die Verse aus eigenem Antrieb. Hatte ich von aussen einen An lass, so kam er von Malaspina. Ich habe meine Verse Nieman dem gezeigt. Ein weit grösseres Verbrechen

als ich haben jene begangen, welche mein Heft, das ich .heimlich verwahrte, bös willig deuteten und seinen Inhalt allgemein bekannt machten, so dass die im September 1650 in Innsbruck versammelten Stände Kenntnis von diesen Versen bekamen. Die Verse schrieb ich hei Lebzeiten der Claudia. Das Heft selbst stammt noch aus der Oberpfalz. Ich habe mancherlei Verse in dasselbe ge schrieben, wie sie mir gerade der Zufall eingab. Ich weiss mich keines Verbrechens schuldig als des gegen einen Verse- macher. Richter: Du gibst

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Category:
Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 445 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
ihnen die Weisung, sie sollten einfach vornehmen, was Rechtens ist; es sei ihnen schon in frühem Erlässen freigestellt worden, Bienner peinlich zu konstituiren, wenn ernstliche Zusprache nicht verfangen sollte 2 ). Es ist an zunehmen, dass trotzdem zu diesem Mittel nicht gegriffen wurde. Am 27- Mai 1651, also am Schluss des Inquisitionsprozesses, gaben die beiden Richter vor Zeugen zu Protokoll: Da Bienner viele Unwahrheiten sagte und Ausflüchte suchte, so hätte man gegen ihn die Tortur anwenden

können. Aber aus gewissen Ursachen wurde es unterlassen; dafür wurde auf eine Geldstrafe erkannt, deren Höhe zn bestimmen man sich vorbehält bis zum Augenblick des allgemeinen Urteilspruches 3 ). J ) Mit diesem Vorwurf wurden nicht so sehr die Richter getroffen, als vielmehr Schmauss, welcher die meisten der Fragen (435) entworfen hat. Das von Schmauss darüber entworfene Konzept ist noch vorhanden. Bienner lässt wiederholt aus seinen Antworten durchblicken, dass er den Hintermann seiner Inquisitoren erkannte. *) Ferd

. Karl an die Richter 2. März 1651. 8 ) Als Zeugen waren anwesend: der Wachsoldat Jenewein Meyr von Innicben, ein gewisser Martin Bozetta und Schlosshauptmann Neu- haus.

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Law, Politics
Year:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Page 431 of 556
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XX, 533 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Biener, Wilhelm
Location mark: II 58.009
Intern ID: 530106
und von ihren Forderungen nur auf ausdrücklichen Befehl abzustehen. Wol keine von den konfiszirten Schriften war mehr ge eignet, Brenner in den Augen des Landesherrn zu diskreditieren, als die gleichfalls in Büchsenhausen entdeckte „Fraterna Admo nitio.“ Es ist daher begreiflich, dass das Verhör über dieses corpus delicti einen verhältnismässig breiten Raum einnimmt. Die Richter berührten die Tatsache, dass Bienner selbst den Grafen Zenohio Geld schulde. Er konstatirte, dass dieses An lehen von ihm erst aufgenommen

wurde, nachdem er die Ad monitio längst niedergesehriehen. Als seine Quelle für seine Erzählung über die Haltung Mohrs in der Zenobianisehen Sache hatte der Kanzler den Kammerrat Christof Freising genannt. Die' Richter legten Bienner eine negirende Erklärung Frei- sings vor J ). Der' Kanzler wies sie zurück, weil sie formlos sei und allen Bestimmungen über Vernehmung von Zeugen widerspreche. Unter den in der Admonitio gegen die Kammer' geschleuderten Vorwürfen war auch der, dass mau Grünbergers

Erben der Pfandherrschaft Imst beraubt habe. Nun fanden die Richter in Bienners Schriften einen Aufsatz, worin er selbst i) Diese Erklärung enthält zuerst den Abschnitt des Verhöxproto- kolls: Quibus habitis D. Schmausiutn attonitura e domo sua excessisse; eo ipso vel altero die D. Schmausius, prout refert D. Freising, excusatio nem Domini Mohr consilio camerae narravit adjungens, D. Mohr, ubi proprium interesse habet, etiam non vocatum concurrere et se intrudere, ubi vero de i ut er esse domini

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