Wissenschafts- und Literatur-Chronik. Verwaltungs-, Wirtschafts- und Kultur-Chronik.- (Innsbrucker Chronik ; Bd. 3/4)
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Author:
Fischnaler, Konrad / Konrad Fischnaler
Place:
Innsbruck
Publisher:
Vereinsbuchh. und Buchdr.
Physical description:
140, 347, LXXIV S. : Ill.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur. - Bd. 3 und 4 geb. in 1 Bd.
Subject heading:
g.Innsbruck;s.Wissenschaft;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Literatur;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Verwaltung;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Wirtschaft;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Kultur;z.Geschichte;f.Zeittafel
Location mark:
II 103.398/3-4
Intern ID:
150447
wird von ihr eine Aushilfe bewilligt und den Bäckern mit Leibes- und Gutsstrafe gedroht, wenn der „unversehentlich' auftauchende Visitator schlechtes oder verfälschtes Brot in ihrer Backstube antreffe. 1628 Jan. 4.: Die Regierung bewilligt den 22 Bäckermeistern in Berücksichtigung,, daß Holz, Salz, Hauszins, Dienstbotenlöhne und -alle Lebensbedürfnisse um ein Drittel höher geworden sind als bei Ausgabe der die Preise regelnden tirolischen Landesordnung, daß die Meister die A u s b a ck un g s v o r s ch ri f ten
derselben ermäßigen dürfen, so daß in Zukunft auf jeden Kreuzer Wert 1 ^ Lot gerin gerer Mehlverbrauch gewährt sei. — Dez. 8.: Die Regierung verbietet den zur Stadt fahrenden Müllern die störende Reklame, das „ungestüme Klappern mit Brettern' (Ratschen), wovon der Richter zu Milien und der Pfleger zu Thaur ver ständigt werden. TSt. 08 95. 1652 Jan. 22.: Die Bäcker- und Müllergesellen und -Knechte richten an die erzh. Regentschaft das Ersuchen, die gegen die Handwerksordnung verstoßende Neuerung zu verbieten
, daß ein ausgetretener Geselle wieder bei einem anderen Meister der Stadt in Arbeit treten dürfe, er sei denn ein Vierteljahr auswärts beschäftigt gewesen. 1664 März 4.: Der Stadtrichter erhält von der Regierung den Auftrag, jene Bäcker, welche die Leute bei der Erzeugung von Breden übervorteilen, unnachsichtlich „a u s den E sel zu setzen' oder sonst empfindlich zu strafen. Mer. S. V., 273. 1677 Juli 28.: Die Regierung verlangt vom Stadtrat, daß er die Bäcker nicht hindere, wenn sie, wie in anderen Orten gebräuchig
die Abgabe des „Koppach' (Grischen) gegen das gewöhnliche „Beutelgeld und Mues' ver weigerten. 17V4 März 12.: Die Regierung droht, das zu geringwertig ausgebackene Brot zu konfiszieren, den Uàrtreter mit der vierfachen Geldstrafe zu belegen und