des Verschulveten vorgemerkt wäre, das, also rigen AloiS Wolf, einen Sohn d-S Johann Wolf, gewe- solche Gläubiger,' wenn sie »iwa in die Masse schuldig icyn senen Weißgärber zu PianS, und der CreSzcnz Atall, jollien, die Schuld ungehindert des KompensationS - Ei- ivegen Wahnsinn die eigene Verniögensverwatlung abzu- -genihunis^ rder Pfandrechtes, daà ihnen sonst zn stallen nehmen, und ihm in der Person des Sranislaus Weis- gekvinnicn wäre, abzutragen ve> kalten werden würden, topf, Gutsbesitzer zu Grins
,.einen Cnratvr zu bestellen. - Zugleich wird zu», Versuche einer gütlichen Ausglei- Daher AloiS Wolf in die Klasse der Miiiderjàyrigen chung dieser Konkurssache und im NichtetzielllugSsalle zur zu setzen, in vorkommenden Fällen nach den Gesetzrn der Vei-ätigung oder Wahl eines Vermögensverivallers mid Minderjährigen zu behandeln ist> und Jedermann vor Kredilcrenausfthusses, und zur Bestimmung anderer diese Schaden und Nachtheile gewarnet wird. >- '. ? - Masse betretender. Angelegenheiten eine Tagsak-ung