», und ni dieler nicht nur ». Der Wiener Banko - Obligation vom 27. Angust die Nichtigkeit seiner Forderung, sondern auch daS Recht, 17N», Nr 7-Zuo, per Lttuu st. W. W., ans Theils von kraft deizen er in diese oder jene Klaffe gesetzt zu werden Egloff, geb. v. Lachmayr, lautend, mit st. verlangte, zu erweise», alö widrigenö nach Verstnß des 2. Der Wiener Stadt-Banko-Obligation à. cl. 23. bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und Dezember >7<)<), Nr. >ä>7<), per2uou st., auf die Nani- diejenigen
, die ihre Forderung biö dahin nicht angemel- liche lautend, mit Suo st. det haben, in Rücksicht deö gesammten im Lande Tirol 3. Der Wiener Stadt-Banko-Obligation <l. cl. 27. und Vorarlberg befiudlicheu Vermögens der benannten Dezember itZvu, Nr. , >s/,S3, per 32.,7 st., auf die Glei- Verschuldeten ohne Ausnahme auch daun abgewiesen seyn che lautend, mit UUü st. kr. sollen, wenn ihnen wirklich ein KoinpensationSrecht,ge- 4. Der Wiener Stadt-Banko-Obligation <1. «Z. 21. bnhrte, oder wenn sie auch ein. eigenes Gut
von der Masse Jänner ,Loi . Nr. i,/,3LU, per il ,»c >st., auf die Baro,, zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf SpergSische Substitutionsmasse lautend, mit 420 st^ ein liegendes Gut der Verschuldete» vorgemerkt wäre, 5. Der Wiener Stadt-Banko -Obligation <l. cl. 2g. daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse Mai ,Loi, Nr. (,6741, per 100 st., auf Simo» Adam schuldig seyn sollten, die Schuld uugehmdert des Kom- lautend, mit 25 st. ,, . pensationS-, Eigenthums-oder Pfandrechtes
, daS ihnen b. Der Wiener Stadt-Banko-Obligation cl. <1. Zo. sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalte» Juni iLc>3, Nr. 270^, per buc» st., auf die Baron v. werden würden. SpergSische SnbstitutlonsniaNe lautend, mit -S» st. Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Auöglei- Die Versteigerung selbst wird bei diesem k. k. Stadt- chnug dieser Konknröfache, uno im Nichterzieluugsfalle und Landrechte am S. August d. I. um q Uhr Vormittag znr Bestätiguug oder Wahl eiueö Verniögensverwalterö vorgenommen