für Rreisamrer als vermehrter Leitfaden zur Land - und RrcisbereLfung, oder: Gemeinnütziges Handbuch für Richter, Oekonomen, und Beamte auf dem Lande, so wie auch für den Bürger und Landmann in den k. k. Staaten, dann Unterricht für ange hende kreisämtliche Geschäftsmänner ist der erschienene ite Band für 4 fi. jit haben. (Alle diese Preise sind in Wiener - Währung zu bezahlen.) Dieses Werk, welches unter der Leitung der höchsten Hofstelle herausgegeben wird, und von Der selben allen Länderstellen
, und Kreisämtern, dann allen Dominien, und Magistraten durch Hosde- kret vom 2itcn Hornung 1799 empfohlen worden ist, wird in 4 Banden bestehen, und davon der 2te ehestens die Presse verlassen, auch werden die übrigen Theile ungesäumt Nachfolgen. Daß dieses Werk für die Kreisämter, Beamten, Oekonomen, für den Landmann und Bürger in aller Betrachtung nützlich, ja, man glaubt sagen zu können, unentbehrlich sey, lieget daher klar zu Tage, da i» demselben alle Zweige der Staatsverfassung inöglichst gedrängt
, jedoch ausführlich, nach den ergangenen Gesetzen enthalten sind, und Niemand verkennen wird, wie nothwendig es jedem Geschastsmaune sey, ein derlcy Werk bey Händen zu haben, in welchem alle Vorschriften verzeichnet zn finden sind, und wie sehr dieses Werk Jedermann dienen könne, der in den Staatsgeschäften und den im Staate bestehenden Gesetzen sich die erforderlichen Kenntnisse beylegen will. N. G. Dem schmeichelhaften Zutrauen zufolge, welches eben gedachter k. k. wirk!. Hofsckretar und Professor